Hallo Lottchen,
vielen Dank für deine Antwort!
Bezüglich des Wehrdienstes im Irak hast du vollkommen recht. Die Gesetze können sich jederzeit ändern, und es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein.
Zu meiner Staatsangehörigkeit: Ich habe diese nicht automatisch erworben, da der Irak keine Kenntnis von meiner Geburt hatte. Laut offiziellen Stellen ist jedoch eine Beantragung möglich, wenn ich die erforderlichen Dokumente und Nachweise vorlegen kann.
Deinen Punkt mit dem Erbe verstehe ich noch nicht ganz. Manche Länder ermöglichen Grundbesitz nur eigenen Staatsbürgern, das wäre vermutlich das, worauf du hinaus wolltest. Wolltest du mit dem Punkt Abgabe der Staatsbürgerschaft darauf hinaus, dass man im Fall eines Erbes dies dann auch nach den irakischen Regeln behandeln müsste? Das könnte bedeuten, dass möglicherweise auch steuerspezifische Aspekte eine Rolle spielen.
Du hast vollkommen recht, dass man nicht automatisch handeln muss, nur weil man es kann. Ich möchte mich zuerst informieren und dann basierend auf den Vor- und Nachteilen entscheiden, ob ich die Staatsbürgerschaft beantragen möchte. Da ich seit Jahren mit dem Gedanken spiele möchte ich die Frage nun für mich einmal durchleuchten

Gibt es noch weitere Sichtweisen oder Punkte, die ich berücksichtigen sollte?
Danke nochmals für deine Unterstützung!
Edwin