Die Krankenversicherung gehört inhaltlich zur Sicherung des Lebensunterhalts, die beim Familiennachzug zu Deutschen in der Regel kein Entscheidungskriterium ist.
Mithin ist sie auch kein Entscheidungskriterium für den Visumantrag.
Die Krankenversicherung der (deutschen) Bezugsperson gehört absolut nicht zu den Entscheidungskriterien, kann und darf daher von der
AV auch nicht gefordert werden.
Aber:
Da das AA sich offenbar zur Aufgabe gemacht hat, die KV-Pflicht im Visumverfahren auch gleich noch durch die
AV durchzusetzen zu lassen, wird i.d.R. ein KV-Nachweis für den Antragsteller gefordert, sobald die Entscheidung über die Visumerteilung gefallen ist.
Also "Lege einen KV-Nachweis vor, damit Du Dein Visum erhalten kannst."
Ein solcher KV-Nachweis kann dann z.B. geführt werden durch einen Nachweis über Versicherung der deutschen Bezugsperson in der GKV + eine Bestätigung des Versicherers, dass der Ehepartner ab Einreise dort familienversichert ist.