Tach,
ich hab mit diesem Forum sehr gute Erfahrungen gemacht als ich mich beraten ließ bei meinem eigenen Einbürgerungsverfahren, das erfolgreich endete nach einer Untätigkeitsklage (zur Referenz: Prognose der Dauer: 2 Jahre, tatsächliche Dauer: 9 Monate, Klageeinreichung nach 3 Monaten in Hessen, RP Gießen).
Nun hätte ich gerne eure Einschätzungen zum Fall meiner Partnerin, die sich demnächst auch einbürgern lassen möchte. Zu ihrem Fall:
Wohnhaft in DE seit 2018, EU-Bürgerin (EU-Daueraufenthaltsbescheinigung vorhanden), Bachelor und Masterstudium abgeschlossen; der Master wurde im September 2025 abgeschlossen. Kurz vor Abschluss hat sie tatsächlich einen Einbürgerungsantrag bei der Stadt Darmstadt gestellt, und am 15.09 hat das RP Darmstadt den Erhalt des Antrags bestätigt.
Seit dem 01.10 ist sie ja keine Studentin mehr und seitdem arbeitslos; sie hat sich allerdings nicht arbeitslos gemeldet da sie sich bis Ende April ein Sabbatical-Semester gönnt (und mich in meinem Master-Auslandssemester in Vietnam begleitet

). Sie bestreitet ihren Lebensunterhalt von ihren eigenen Ersparnissen.
Das Kuriöse zu ihrem Fall ist, dass das RP Darmstadt bekannterweise Einbürgerungsanträge von EU- und nicht EU-Bürgern in unterschiedlichen Dezernaten bearbeitet; beim ersteren dauert es 6 Monate bis zu einer Entscheidung, beim letzteren 17-24 Monate. Und meine Partnerin wird vom - und der Sinn dahinter erschließt sich mir bis heute nicht - nicht EU-Bürger-Dezernat bearbeitet, da sie neben ihrer EU-Staatsangehörigkeit auch 2 südamerikanische Staatsangehörigkeiten besitzt, die für ihren Aufenthalt in Deutschland jedoch nie relevant waren (durch Geburt erworben, also kann sie in der Tat nix für).
Wir haben uns schon diesbezüglich beim Dezernat gemeldet und nach einer Neuzuordnung gefragt, da sie für alle praktische Zwecke in DE immer als EU-Bürgerin lebte und nie in irgendeiner Weise ihre andere Staatsangehörigkeiten "nutzte" - sie ist nicht mal bei den jeweiligen Konsulaten gemeldet. Wurde natürlich verneint, da es nicht geht.
Nun stellt sich die Frage, was die Alternative wäre - von der Untätigkeitsklage kann ich selber nur gutes berichten (ich weiß viele Behördenmitarbeiter die hier unterwegs sind sind mit meiner Aussage nicht ganz happy, aber mir hat sie zu meinem Ziel erfolgreich gebracht).
Was müsste man in ihrem Fall beachten, dass so eine Klage erfolgreich wäre, insbesondere bezüglich dem eigenen Lebensunterhalt? Anspruch auf ALG I hat sie nicht, nur auf Bürgergeld; das möchte sie aber nicht in Anspruch nehmen, da eine Einbürgerung dann ja nicht möglich wäre. Sie sucht gerade eine Promotionsstelle, die sind im Chemie-Bereich jedoch nicht ganz easy zu finden, und sie wagt hierzu sogar ins Ausland zu ziehen, möchte sich dennoch einbürgern lassen (aus eigener Überzeugung, sie möchte nach 8 Jahren in DE wählen dürfen). Sie kann sich jedoch schon vorstellen, übergangsweise in einer Bäckerei zu arbeiten bis sie dieses Jahr was findet (nicht vor September). Ich sehe es so, dass sie halt "keinen Job" haben dürfte, da sie keinen Aufenthaltstitel benötigt, solange der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe gesichert wäre - gäbe es dennoch die Chance, dass eine Klage, die 9 Monate nach Antragseinreichung erhoben wird, nicht erfolgreich wäre da sie keinen Job hat/seit kurzer Zeit erwerbstätig ist? Ich finde zu der Konstellation leider keine Infos zum Fall von EU-Bürgern.
Vorab vielen Dank an diejenigen, die sich die Zeit nehmen meinen ziemlich langen Beitrag zu lesen und zu beantworten.