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Einbürgerung von EU-Bürgerin - Prognose von U-Klage wenn kein Job da (Gelesen: 654 mal)
vtrmk
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i4a rocks!


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Marburg, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasilien, Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung von EU-Bürgerin - Prognose von U-Klage wenn kein Job da
12.01.2026 um 10:24:11
 
Tach,

ich hab mit diesem Forum sehr gute Erfahrungen gemacht als ich mich beraten ließ bei meinem eigenen Einbürgerungsverfahren, das erfolgreich endete nach einer Untätigkeitsklage (zur Referenz: Prognose der Dauer: 2 Jahre, tatsächliche Dauer: 9 Monate, Klageeinreichung nach 3 Monaten in Hessen, RP Gießen).

Nun hätte ich gerne eure Einschätzungen zum Fall meiner Partnerin, die sich demnächst auch einbürgern lassen möchte. Zu ihrem Fall:

Wohnhaft in DE seit 2018, EU-Bürgerin (EU-Daueraufenthaltsbescheinigung vorhanden), Bachelor und Masterstudium abgeschlossen; der Master wurde im September 2025 abgeschlossen. Kurz vor Abschluss hat sie tatsächlich einen Einbürgerungsantrag bei der Stadt Darmstadt gestellt, und am 15.09 hat das RP Darmstadt den Erhalt des Antrags bestätigt.

Seit dem 01.10 ist sie ja keine Studentin mehr und seitdem arbeitslos; sie hat sich allerdings nicht arbeitslos gemeldet da sie sich bis Ende April ein Sabbatical-Semester gönnt (und mich in meinem Master-Auslandssemester in Vietnam begleitet  Zwinkernd). Sie bestreitet ihren Lebensunterhalt von ihren eigenen Ersparnissen.

Das Kuriöse zu ihrem Fall ist, dass das RP Darmstadt bekannterweise Einbürgerungsanträge von EU- und nicht EU-Bürgern in unterschiedlichen Dezernaten bearbeitet; beim ersteren dauert es 6 Monate bis zu einer Entscheidung, beim letzteren 17-24 Monate. Und meine Partnerin wird vom - und der Sinn dahinter erschließt sich mir bis heute nicht - nicht EU-Bürger-Dezernat bearbeitet, da sie neben ihrer EU-Staatsangehörigkeit auch 2 südamerikanische Staatsangehörigkeiten besitzt, die für ihren Aufenthalt in Deutschland jedoch nie relevant waren (durch Geburt erworben, also kann sie in der Tat nix für).

Wir haben uns schon diesbezüglich beim Dezernat gemeldet und nach einer Neuzuordnung gefragt, da sie für alle praktische Zwecke in DE immer als EU-Bürgerin lebte und nie in irgendeiner Weise ihre andere Staatsangehörigkeiten "nutzte" - sie ist nicht mal bei den jeweiligen Konsulaten gemeldet. Wurde natürlich verneint, da es nicht geht.

Nun stellt sich die Frage, was die Alternative wäre - von der Untätigkeitsklage kann ich selber nur gutes berichten (ich weiß viele Behördenmitarbeiter die hier unterwegs sind sind mit meiner Aussage nicht ganz happy, aber mir hat sie zu meinem Ziel erfolgreich gebracht).

Was müsste man in ihrem Fall beachten, dass so eine Klage erfolgreich wäre, insbesondere bezüglich dem eigenen Lebensunterhalt? Anspruch auf ALG I hat sie nicht, nur auf Bürgergeld; das möchte sie aber nicht in Anspruch nehmen, da eine Einbürgerung dann ja nicht möglich wäre. Sie sucht gerade eine Promotionsstelle, die sind im Chemie-Bereich jedoch nicht ganz easy zu finden, und sie wagt hierzu sogar ins Ausland zu ziehen, möchte sich dennoch einbürgern lassen (aus eigener Überzeugung, sie möchte nach 8 Jahren in DE wählen dürfen). Sie kann sich jedoch schon vorstellen, übergangsweise in einer Bäckerei zu arbeiten bis sie dieses Jahr was findet (nicht vor September). Ich sehe es so, dass sie halt "keinen Job" haben dürfte, da sie keinen Aufenthaltstitel benötigt, solange der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe gesichert wäre - gäbe es dennoch die Chance, dass eine Klage, die 9 Monate nach Antragseinreichung erhoben wird, nicht erfolgreich wäre da sie keinen Job hat/seit kurzer Zeit erwerbstätig ist? Ich finde zu der Konstellation leider keine Infos zum Fall von EU-Bürgern.

Vorab vielen Dank an diejenigen, die sich die Zeit nehmen meinen ziemlich langen Beitrag zu lesen und zu beantworten.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung von EU-Bürgerin - Prognose von U-Klage wenn kein Job da
Antwort #1 - 12.01.2026 um 13:11:00
 
Ob EU-Bürgerin oder nicht macht für die Prüfung der hier relevanten Voraussetzungen keinen Unterschied.

Bzgl. der LU-Sicherung muss man 2 Schritte beachten - den aktuellen Leistungsbezug (oder Anspruch!) und die Prognose. Bei deiner Partnerin müsste man also schauen, ob sie einen SGB II-Anspruch hätte. Wenn sie aktuell von ihren Ersparnissen lebt, müssen diese also über der Freibetragsgrenze liegen, so dass ein Anspruch aufgrund zu hohen Vermögens wegfällt. Liegt sie darunter hat sie wahrscheinlich einen Anspruch auf SGB II-Leistungen und das ist bereits einbürgerungsschädlich. Du schreibst ja selber, dass sie einen Anspruch hat. Die Einbürgerung schadet deshalb schon aus.

Bei einer Klage würde ich als Beklagter dann argumentieren, dass deine Partnerin aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation nicht mit einer positiven Entscheidung über den Antrag rechnen durfte. Und ich würde erstmal davon ausgehen, dass das Gericht das ähnlich sehen würde. Ergo sehe ich die Chancen einer erfolgreichen Klage eher gering.

Empfehlen würde ich eine Arbeit aufzunehmen, ggf. die Probezeit abzuwarten und einige Zeit danach zu klagen, wenn noch keine Entscheidung getroffen wurde.

PS: Weißt du das viele Behördenmitarbeiter die hier unterwegs sind damit nicht happy sind oder vermutest du das nur? Ich sag ja immer, dass ich uns selber auch verklagen würde  Laut lachend
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vtrmk
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i4a rocks!


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Marburg, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung von EU-Bürgerin - Prognose von U-Klage wenn kein Job da
Antwort #2 - 13.01.2026 um 04:02:21
 
Puncherfaust schrieb am 12.01.2026 um 13:11:00:
PS: Weißt du das viele Behördenmitarbeiter die hier unterwegs sind damit nicht happy sind oder vermutest du das nur? Ich sag ja immer, dass ich uns selber auch verklagen würde  

Puh ich kann mich erinnern als ich hier selber nach einer ersten Einschätzung zu einer möglichen U-Klage fragte dass viele mich davon abrieten, weil die Mitarbeiter in der Behörde dafür nichts könnten. Ich war selber eine Weile bei einer Landesbehörde tätig und kann dasselbe bestätigen, ich hätte uns gerne verklagt.

Danke für deine Einschätzung, heißt also trotz EU-Staatsangehörigkeit und Daueraufenthaltsrecht kommt sie um die Anforderung eines ordentlichen Jobs mit bestandener Probezeit nicht herum.
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deerhunter
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Antwort #3 - 13.01.2026 um 10:30:08
 
vtrmk schrieb am 13.01.2026 um 04:02:21:
heißt also trotz EU-Staatsangehörigkeit und Daueraufenthaltsrecht kommt sie um die Anforderung eines ordentlichen Jobs mit bestandener Probezeit nicht herum. 


Ja, da wird sie nicht drum herum kommen. Denn da hilft der EU Status nicht
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