Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen? (Gelesen: 2.413 mal)
Themen Beschreibung: Deutsch-afghanisches Ehepaar - Abschiebung nach Afghanistan droht
Faraik
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
06.01.2026 um 22:51:06
 
Hallo zusammen,

ich habe gerade beruflich mit einem Fall zu tun, an dem ich mir etwas die Zähne ausbeiße. Daher möchte ich mal fragen, ob hierzu jemand eine Idee hat:

Ein in Deutschland wohnhafter und berufstätiger Deutscher und seine afghanische Ehefrau sitzen mit abgelaufenen Aufenthaltstiteln im Iran. Sie wollen/müssen den Iran verlassen - am liebsten nach Deutschland, um dort zu leben, aber keinesfalls nach Afghanistan, wo sie - m.E. berechtigterweise - Verfolgung fürchten. Ein anderes Wohnsitzland (er hat einen Mangelberuf, mit dem er quasi überall sofort einen Job bekommt) in der EU (Stichwort Freizügigkeit) kommt ebenfalls in Frage, aber die Heimat Deutschland ist klar präferiert.

Die Wartezeit für einen Termin in der deutschen Botschaft zwecks Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung beträgt mehrere Jahre; die aktuelle Schätzung ist ein Termin 2030. Es ist natürlich völlig unklar, ob sie so lange unbehelligt illegal im Iran bleiben können; dort läuft wohl gerade eine "Abschiebeoffensive", die spezifisch Afghanen zum Ziel hat.

Wie ist das, hat jemand einen zündenden Einfall, was man hier machen bzw. raten könnte? "Versucht, Euch die nächsten vier Jahre nicht abschieben zu lassen" ist irgendwie unbefriedigend...

Danke für jeden Hinweis.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.487
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #1 - 07.01.2026 um 09:47:02
 
Was hatte die Frau denn für einen Aufenthaltstitel und warum ist er abgelaufen? Ist die Frau eine Fachkraft?
Dauern alle Termine bei der Deutschen Botschaft dort 4 Jahre oder gibt es welche die schneller gehen? Welche?
Wenn es bei Botschaften anderer EU-Länder deutlich schneller geht wäre zu überlegen ob beide nicht doch erst einmal in dieses EU-Land gehen (von dort aus können sie ja immer nach einigen Monaten noch nach D gehen). Dann benötigt sie nur ein einfaches Einreisevisum für dieses Land.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DerRalf
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 256

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #2 - 07.01.2026 um 10:42:57
 
lottchen schrieb am 07.01.2026 um 09:47:02:
Dauern alle Termine bei der Deutschen Botschaft dort 4 Jahre oder gibt es welche die schneller gehen?

Wenn ich es richtig verstehe auf der Webseite der Botschaft, dann können sich afghanische Staatsbürger nicht mal auf die Warteliste für einen Termin setzen lassen, für eine Familienzusammenführung.
https://teheran.diplo.de/ir-de/02-service/2404360-2404360?openAccordionId=item-2...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 685

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #3 - 07.01.2026 um 11:13:40
 
sieht wohl so aus. Denke da bliebe nur die Idee mit anderem EU Land.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Faraik
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #4 - 07.01.2026 um 11:49:57
 
lottchen schrieb am 07.01.2026 um 09:47:02:
Was hatte die Frau denn für einen Aufenthaltstitel


Irgendeinen iranischen, genau weiß ich es nicht.

lottchen schrieb am 07.01.2026 um 09:47:02:
warum ist er abgelaufen?


Weil der Iran derzeit eine härtere Linie gegenüber Afghanen fährt, Aufenthaltstitel entzieht/nicht verlängert und entsprechend massenhaft abschiebt.

lottchen schrieb am 07.01.2026 um 09:47:02:
Ist die Frau eine Fachkraft?


Das ließe sich wohl machen. Wie ist das denn, rein rechtlich sind die Hürden für Familiennachzug zu einem Deutschen niedriger als für ein Fachkräftevisum - aber bekommt man vielleicht als Fachkraft schneller einen Termin zur Antragstellung, zumal als Afghane?

lottchen schrieb am 07.01.2026 um 09:47:02:
Dauern alle Termine bei der Deutschen Botschaft dort 4 Jahre oder gibt es welche die schneller gehen? Welche?


Das weiß ich nicht - das ist auch Hintergrund meiner Frage: Rechtlich kann ich das ganz gut einschätzen (bin aber natürlich auch hier für Input dankbar), aber tatsächlich halt nicht. Ich weiß einfach nicht, wie die Botschaft in Teheran Termine vergibt, ob sie unterschiedliche Wartelisten je nach Visumtyp hat etc.

lottchen schrieb am 07.01.2026 um 09:47:02:
Wenn es bei Botschaften anderer EU-Länder deutlich schneller geht wäre zu überlegen ob beide nicht doch erst einmal in dieses EU-Land gehen (von dort aus können sie ja immer nach einigen Monaten noch nach D gehen). Dann benötigt sie nur ein einfaches Einreisevisum für dieses Land.


Der Gedanke kam mir tatsächlich auch schon, der Deutsche macht von seiner EU-Freizügigkeit Gebrauch und die Frau begleitet ihn als Familienangehörige. Das steht und fällt natürlich mit der Wartezeit an der Botschaft des anderen EU-Landes - hat hier jemand eine Idee, ob es Botschaften anderer EU-Länder in Teheran gibt, bei denen man schneller einen Termin bekommt?

DerRalf schrieb am 07.01.2026 um 10:42:57:
Wenn ich es richtig verstehe auf der Webseite der Botschaft, dann können sich afghanische Staatsbürger nicht mal auf die Warteliste für einen Termin setzen lassen, für eine Familienzusammenführung.
https://teheran.diplo.de/ir-de/02-service/2404360-2404360?openAccordionId=item-2...


Ja, richtig. Im konkreten Fall ist das nicht das Problem, da sie schon als Altfall auf der Liste steht. Unabhängig vom konkreten Fall finde ich das Vorgehen, da im Moment komplett dichtzumachen und keinen Familiennachzug zu ermöglichen, schon problematisch hinsichtlich des grundrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie, Art. 6 GG. Aber sei's drum, das soll jetzt hier nicht Thema sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.677

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #5 - 07.01.2026 um 12:07:09
 
Spricht sie denn deutsch?
Was für eine Eheurkunde habt ihr? Afghanische Nikah-Name? Iranischen Ehevertrag? Habt ihr da schon etwaige Urkunden mit Legalisation oder Ersatz-Legalisation?

Laut wikipedia können Afghanen für Albanien ein eVisum bekommen. Schau ob du das bekommen kannst.

Du kannst natürlich auch Freizügigkeit beanspruchen und bspw. bei der griechischen Botschaft, falls die offen ist, ein einfaches Einreisevisum beantragen. Aber würde da aufpassen, da die sonst das vielleicht ablehnen weil die das rechtsmissbräuchlich einstufen. Kannst aber ja schon die Eheurkunde für Griechenland legalisieren, wenn möglich. Das fällt nicht auf.

Dann nach Albanien fliegen und mit Reisepass und Eheurkunde beim griechischen Grenzübergang ein einfaches Einreisevisum für Freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige erteilen lassen. Dann seid ihr im Schengengebiet. Dann könnt ihr überlegen wie ihr das weiter regelt. Weiterfahrt nach Deutschland und dann neu sammeln und Aufenthaltsrecht klagen oder halt Freizügigkeit in einem anderen EU-Staat ausüben.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 685

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #6 - 07.01.2026 um 12:07:51
 
Achso ich dachte die Frau hätte vorher eine deutschen Aufenthaltstitel.
Wo ist der Mann jetzt eigentlich in Deutschland oder auch im Iran ? Das ist mE entscheidend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Faraik
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #7 - 07.01.2026 um 14:07:48
 
Aras schrieb am 07.01.2026 um 12:07:09:
Spricht sie denn deutsch?


A1-Zertifikat ist vorhanden.

Aras schrieb am 07.01.2026 um 12:07:09:
Was für eine Eheurkunde habt ihr? Afghanische Nikah-Name? Iranischen Ehevertrag? Habt ihr da schon etwaige Urkunden mit Legalisation oder Ersatz-Legalisation?


Afghanische Nikah Khat mit iranischer Legalisation. Ich denke, dass das nicht ausreicht, allerdings würde die nach meinem Verständnis zusätzlich nötige deutsche Legislation im Rahmen der Prüfung der Dokumente im Visaverfahren vorgenommen werden, sagt die Botschaft.

Aras schrieb am 07.01.2026 um 12:07:09:
Laut wikipedia können Afghanen für Albanien ein eVisum bekommen. Schau ob du das bekommen kannst.


Kann man natürlich versuchen (dito Marokko, dito Moldau), aber da wäre ich skeptisch: Dass man ein E-Visum bekommen kann, heißt ja nicht, dass man es auch bekommt, zumal als Afghane - die Hürden dürften ähnlich hoch sein wie bei einem "normalen" Visum, nur dass der Aufwand der physischen Antragstellung und Terminvergabe entfällt. Aber klar, einen Versuch ist es wohl wert.

Wobei, ich sehe gerade, dass die Einreise nach Montenegro (-> Nachbarland Kroatien) sogar visumfrei möglich sein soll, das finde ich jetzt sehr überraschend. Hoffentlich wissen dass die Grenzer am Flughafen in Podgorica oder Tivat auch Zwinkernd

Aras schrieb am 07.01.2026 um 12:07:09:
Dann nach Albanien fliegen und mit Reisepass und Eheurkunde beim griechischen Grenzübergang ein einfaches Einreisevisum für Freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige erteilen lassen.


Funktioniert das so einfach? Ist das eine nachhaltige Nutzung der Freizügigkeit? Die Strategie "Hallo, hier bin ich, ich bin freizügigkeitsberechtigter Familienangehöriger" kenne ich, aber nur aus der Konstellation, dass ein EU-Ausländer mit drittstaatsangehöriger Familie bei dem Land "anklopft", in dem er arbeitet. Also wenn er jetzt als Deutscher in Griechenland lebte und arbeitete, dann könnte ihn die Familie nach Griechenland begleiten. Ich weiß, dass die Behörden das nicht mögen, aber es ist sauber, Freizügigkeit ist Freizügigkeit, das wissen sie und akzeptieren es zähneknirschend. Aber wenn er als Deutscher in Deutschland lebt und arbeitet und in Griechenland nur Urlaub macht?

Aras schrieb am 07.01.2026 um 12:07:09:
Du kannst natürlich auch Freizügigkeit beanspruchen und bspw. bei der griechischen Botschaft, falls die offen ist, ein einfaches Einreisevisum beantragen. Aber würde da aufpassen, da die sonst das vielleicht ablehnen weil die das rechtsmissbräuchlich einstufen.


Ja, wie gesagt, genau dafür suche ich die Botschaft, die zum einen am schnellsten zugänglich ist, und, ja, vielleicht auch eine, von der bekannt ist, dass sie nicht so "streng" ist. Denn die Gefahr sehe ich durchaus, dass der Antrag abgelehnt wird, weil man davon ausgeht, dass die Reise dann nicht zurück, sondern weiter nach Deutschland gehen soll.

Und, so blöd die Situation ist, sie wollen (und sollen) sich ja auch an die Regeln halten. Wenn das letztlich einen Umzug von Deutschland in ein anderes EU-Land beinhaltet, um freizügigkeitsberechtigter EU-ausländischer Arbeitnehmer zu sein, dann wäre das zwar ein großer Aufwand und auch nicht wirklich gewünscht, aber dann wäre das halt so. Besser als sich nach Afghanistan abschieben zu lassen.

Aras schrieb am 07.01.2026 um 12:07:09:
Kannst aber ja schon die Eheurkunde für Griechenland legalisieren, wenn möglich. Das fällt nicht auf.


Danke für den Tipp.


roseforest schrieb am 07.01.2026 um 12:07:51:
Wo ist der Mann jetzt eigentlich in Deutschland oder auch im Iran ? Das ist mE entscheidend


Auch im Iran, auch illegal mittlerweile. Einen Unterschied macht das nicht, außer, dass er jederzeit alleine nach Deutschland ausreisen könnte - was keine Option ist, da er dann seine Frau im Stich lassen würde. Und was passiert, wenn eine alleinstehende Frau zu den Taliban abgeschoben wird, mag man sich ja auch nicht ausmalen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 685

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #8 - 07.01.2026 um 16:32:29
 
bitte löschen sorry Smiley
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 07.01.2026 um 16:44:22 von roseforest »  
 
IP gespeichert
 
Faraik
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #9 - 07.01.2026 um 17:06:23
 
roseforest schrieb am 07.01.2026 um 16:32:29:
Das macht schon einen Unterschied. wäre er jetzt in D könnte die Frau
sich nicht auf die EU Freizügigkeit berufen.


Für Kurzaufenthalte, z.B. Urlaubsreisen, schon. Deswegen müsste sie eigentlich, also wenn nicht gerade Missbräuchlichkeit unterstellt wird, ein Visum eines anderen EU-Staats ohne weiteres und gebührenfrei bekommen.

roseforest schrieb am 07.01.2026 um 16:32:29:
Nun wird es aber mE schwierig (oder heikel? ) Tipps zu geben. Da ja beide nach D wollen wäre der Weg das Visum für Deutschland zu beantragen.


Ja, das ist die Rechtsprechung des BVerwG zu den Dänemark-Ehen. Einfach nur mal zum Heiraten (oder für einen Kurzurlaub) in ein anderes EU-Land zu reisen, ist keine nachhaltige Nutzung der Freizügigkeit. Was ja auch ok ist. Man kann aber, wenn man dann einmal in dem anderen EU-Land ist, sagen wir Österreich, wegen der Sprache, von dort aus vor einer Weiterreise nach Deutschland ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen (ich gehe davon aus, dass die Botschaft in Wien weniger überlastet ist als die in Teheran Zwinkernd). Oder aber man lässt sich dann in Österreich nieder, nimmt eine Erwerbstätigkeit auf (-> Mangelberuf, er findet überall sofort einen Job), macht so nachhaltig von der Freizügigkeit Gebrauch und geht anschließend ohne Visum nach Deutschland. Oder bleibt gleich ganz dort, wenn es dort gefällt.

Insofern denke ich schon, dass es ein absolut sauberer Weg ist, erst einmal ein Besuchsvisum für einen anderen EU-Staat anzustreben - wenn, ja wenn das schneller geht als die jahrerlange Wartezeit auf die deutsche Botschaft.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.816

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #10 - 08.01.2026 um 10:43:31
 
Faraik schrieb am 07.01.2026 um 17:06:23:
Man kann aber, wenn man dann einmal in dem anderen EU-Land ist, sagen wir Österreich, wegen der Sprache, von dort aus vor einer Weiterreise nach Deutschland ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen (ich gehe davon aus, dass die Botschaft in Wien weniger überlastet ist als die in Teheran )

Die deutsche AV im entsprechenden EU-Staat ist aber für solche Visumanträge örtlich nicht zuständig, solange kein Wohnsitz in diesem EU-Staat besteht.

Faraik schrieb am 07.01.2026 um 17:06:23:
Oder aber man lässt sich dann in Österreich nieder, nimmt eine Erwerbstätigkeit auf (-> Mangelberuf, er findet überall sofort einen Job), macht so nachhaltig von der Freizügigkeit Gebrauch und geht anschließend ohne Visum nach Deutschland. Oder bleibt gleich ganz dort, wenn es dort gefällt.

Das ist rechtlich sauber.

Faraik schrieb am 07.01.2026 um 17:06:23:
erst einmal ein Besuchsvisum für einen anderen EU-Staat

Das ist nichts, worüber in diesem Thema geschrieben wurde.

Besuchsvisa sind normale Schengen-Visa nach dem Visakodex der Gemeinschaft, zu erteilen nach den dort festgelegten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen.

Statt dessen geht es um ein Einreisevisum für Familienmitglieder von EU-Bürgern nach der RL 2004/38 EG, der Freizügigkeitsrichtlinie.

Falsche Wortwahl führt hier oft und oft zu falschen Antworten und falscher Behandlung.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Faraik
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #11 - 08.01.2026 um 18:26:45
 

Ok, danke, verstehe.

Petersburger schrieb am 08.01.2026 um 10:43:31:
Die deutsche AV im entsprechenden EU-Staat ist aber für solche Visumanträge örtlich nicht zuständig, solange kein Wohnsitz in diesem EU-Staat besteht.


Mit Wohnsitz dann aber wohl ab dem ersten Tag, nehme ich an? Also könnte man einreisen, sofort seinen Wohnsitz nehmen, für höchstens sechs Monate Arbeit suchen (-> Freizügigkeit zur Arbeitssuche während sechs Monaten) und ebenfalls sofort das Visum zur Familienzusammenführung beantragen - und dann abwarten, ob man zuerst einen Job findet oder zuerst das deutsche Visum zur Familienzusammenführung erteilt wird. Richtig?


Petersburger schrieb am 08.01.2026 um 10:43:31:
Besuchsvisa sind normale Schengen-Visa nach dem Visakodex der Gemeinschaft, zu erteilen nach den dort festgelegten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen.

Statt dessen geht es um ein Einreisevisum für Familienmitglieder von EU-Bürgern nach der RL 2004/38 EG, der Freizügigkeitsrichtlinie.

Falsche Wortwahl führt hier oft und oft zu falschen Antworten und falscher Behandlung.


Danke für die Klarstellung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.816

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #12 - 09.01.2026 um 08:56:44
 
Faraik schrieb am 08.01.2026 um 18:26:45:
Also könnte man einreisen, sofort seinen Wohnsitz nehmen, für höchstens sechs Monate Arbeit suchen (-> Freizügigkeit zur Arbeitssuche während sechs Monaten) und ebenfalls sofort das Visum zur Familienzusammenführung beantragen - und dann abwarten, ob man zuerst einen Job findet oder zuerst das deutsche Visum zur Familienzusammenführung erteilt wird. Richtig?

Könnte man, das wäre aber Unfug.

Mit Wohnsitz und nachweislich nachhaltig genutzter Freizügigkeit ist dann kein Einreisevisum mehr nötig.
Im Idealfall also mit einer Aufenthaltskarte für den Drittstaater.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Fred Dust
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 134

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #13 - 09.01.2026 um 16:29:55
 
Faraik schrieb am 07.01.2026 um 14:07:48:
ich sehe gerade, dass die Einreise nach Montenegro (-> Nachbarland Kroatien) sogar visumfrei möglich sein soll, das finde ich jetzt sehr überraschend.


Das ist laut dieser Website falsch:
https://www.gov.me/en/diplomatic-missions/embassies-and-consulates-of-montenegro...

"For countries marked with asterisk (*), there is no resident mission.
Visa regime
Nationals of Afghanistan are required to obtain a visa to enter Montenegro.

Visas may be obtained from diplomatic and consular posts of Montenegro. If you are unable to reach a diplomatic or consular post of Montenegro, you may apply for a visa at the nearest diplomatic or consular post of the Republic of Serbia."

Hier habe ich ein Liste aller Botschaften in Tehran gefunden:
https://www.embassypages.com/iran

laut dieser Website können afghanische Staatsbürger:innen visafrei nur in die Länder
Cook-Inseln
Dominica
Mikronesien
Haiti

einreisen. Also im Pazifik. Und nach Haiti im Atlantik, das aber nach dem grossen Erdbeben und den Unruhen derzeit komplett von internationalen Flugverbindungen abgeschnitten ist.

Es gibt aber Flugverbindungen von Istanbul nach Roratonga auf den Cook-Islands, zb mit Emirates oder Air New Zealand. Visafrei auch für Deutsche. Und Möglichkeit, sich dort niederzulassen. Die deutshce Biotshcaft in Wellington/Neuseeland ist dann zuständig. Mit Singapure Airlines kommt man dann von Roratonga nach Frankfurt. Von Tehran gibt es regelmässige Flugverbindungen nach Istanbul.

Ehrlich gesagt, ich finde den Fall gerade sehr kritisch. Im Iran geht gerade der Punk ab, landesweit massive Demonstrationen, seit gestern Nachmittag sind laut Presseberichten dort das Internet und die Telefonleitungen abgeschaltet. Vermutlich zur massiven Aufstandbekämpfung.

Siehe z.B. die Tageschau-Meldung
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-proteste-eskalation-100.html

Es könnte also akute Lebensgefahr für die hier Betroffenen drohen. Für einen deutschen Staatsbürger. Und seine Ehefrau, eine Verbindung, die unter dem staatlichen Schutz des Art.6 GG steht.

Jedenfalls dann, wenn die beiden in einer von Deutschland anerkannten Ehe leben. ist das bei ihrer "Afghanische Nikah Khat mit iranischer Legalisation." der Fall?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.677

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #14 - 09.01.2026 um 17:37:24
 
Nikah Khat ist der afghanische Ehevertrag. Also würde ich die Schutzwürdigkeit der Ehe bejahen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Faraik
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #15 - 09.01.2026 um 22:07:23
 
Petersburger schrieb am 09.01.2026 um 08:56:44:
Könnte man, das wäre aber Unfug.

Mit Wohnsitz und nachweislich nachhaltig genutzter Freizügigkeit ist dann kein Einreisevisum mehr nötig.


Ok, point taken. Evtl. hätte man nur das Visum zur Familienzusammenführung schneller als die nachhaltig genutzte und so nach Deutschland mitnehmbare Freizügigkeit. Aber so weit sind wir noch nicht.


Fred Dust schrieb am 09.01.2026 um 16:29:55:


Ja, das habe ich im Nachgang dann auch gefunden.

Umso erstaunlicher, dass die offizielle Auskunftsdatenbank der Fluggesellschaften, auf die deren Mitarbeiter bei Check In und Boarding zurückgreifen, um die Einreisevoraussetzungen zu prüfen, Visafreiheit aufführt. Also bis Montenegro kämen sie ziemlich sicher, die Turkish Airlines ließe sie an Bord, aber dann, was passiert in Podgorica oder Tivat? Notvisum oder Einreiseverweigerung und Rückschiebung? Wahrscheinlich zu heiß, um darauf eine "Exit-Strategie" aufzubauen.

Fred Dust schrieb am 09.01.2026 um 16:29:55:
können afghanische Staatsbürger:innen visafrei nur in die Länder
Cook-Inseln
Dominica
Mikronesien
Haiti

einreisen.


Ich habe noch die Komoren und die Seychellen gefunden. Allein, das sind ja alles nette Gedankenspiele, nur das bringt ja alles nichts. Dann sitzt man da fest und wird auch irgendwann nach Afghanistan abgeschoben.

Fred Dust schrieb am 09.01.2026 um 16:29:55:
Ehrlich gesagt, ich finde den Fall gerade sehr kritisch. Im Iran geht gerade der Punk ab, landesweit massive Demonstrationen

[...]

Es könnte also akute Lebensgefahr für die hier Betroffenen drohen. Für einen deutschen Staatsbürger. Und seine Ehefrau, eine Verbindung, die unter dem staatlichen Schutz des Art.6 GG steht.


Ich sehe das auch so, allerdings gibt es auch etwas positives: Die iranischen Behörden dürften derzeit andere Sorgen haben als Afghanen abzuschieben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fred Dust
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 134

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #16 - 10.01.2026 um 00:41:11
 
Faraik schrieb am 09.01.2026 um 22:07:23:
nur das bringt ja alles nichts

Doch, man bringt bei Reise und dort einige Zeit Leben zu den Cook-Islands die Deutsche Botschaft in Wellington/Neuseeland in die Zuständigkeit. Dort sind ganz andere Wartezeiten für ein Familien-Zusammenführungs-Visum, sehr viel kürzer als die 4 Jahre in Tehran. Oder man gewinnt die nötige Zeit, um z.b,. ein Leben in Österreich, Schweiz, Niederlande, Dänemark oder andere EU-Länder zu organisieren und dann unter Berufung auf die EU-Freizügigkeit Visum für die Afghanin zu bekommen. Unter zumutbaren Wartezeiten.

Faraik schrieb am 09.01.2026 um 22:07:23:
Die iranischen Behörden dürften derzeit andere Sorgen haben als Afghanen abzuschieben.
Ich denke, da sollte man die Effizienz der iranischen Behörden besser nicht  unterschätzen. Deshalb wäre man mit dem Cook-Plan schnell in Sicherheit vor den aktuellen Gefahren des Lebens im Iran. Vor allem als aktuell dort illegal Lebende.

Oder sagt Wellington auch, Afghan:innen können nur über Deutsche Botschaft Kabul ein Visum für Deutschland bekommen?

Allerdings waren die Flugkosten, die ich auf die Schnelle gefunden hatte, astronomisch hoch und ob man die aktuell von Tehran aus buchen kann, weiss ich auch nicht. Also das wohl eher als Plan B.

Plan A wären da wohl eher Visum für Deutschland oder EU-Freizügigkeit, von Tehran aus. Insgesamt finde ich das Ganze hier bisher aber ehrlich gesagt etwas verwirrend für nicht Sachkundige.

Mal versuchen, das zu systematisieren - bitte korrigiert mich bei Fehlern:

1. Ehegatte 1 - deutscher Staatsbürger
    Ehegatte 2 - afghanische Staatsbürgerin, mit Deutsch A1
2. mit von Deutschland akzeptierter Ehe (laut Aras - danke)
3. Nikah Khat / afghanischer Ehevertrag mit iranischer Legalisation
4. Beide haben gültige Pässe ?
5. bei EU-Freizügigkeit
    - Afghanin braucht dafür ein Einreisevisum für Familienmitglieder
      von EU-Bürgern nach der RL 2004/38 EG des Ziellandes.
    - Visum muss bei für Afghan:innen im Iran zuständigen
      Botschaften beantragt werden - richtig?
6. bei Familienzusammenführung-Visum nach Deutschland unter Aufenthalt des Deutschen Ehegatten im aktuellem Krisengebiet Iran und einer unter dem Schutz des EuGh-Urteils zum Verbot der Abschiebung von Frauen nach Afghanistan stehenden afghanischen Ehegattin eines Deutschen, dessen Ehe unter dem Schutz von Art. 6 GG steht - würde es da nicht helfen, den im Forum immer wieder ich glaube Auskunftsdienst des Auswärtigen Amtes zu fragen, inwieweit da eine Wartezeit von bis zu 4 Jahren auf den Visumstermin zumutbar ist oder ob das nicht gerade ein Fall für konsularisches Notfall-Handeln ist. Die also bewegen, da bei der Botschaft in Tehran zu einem aktuellen Termin zu verhelfen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Faraik
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #17 - 10.01.2026 um 10:15:17
 
Fred Dust schrieb am 10.01.2026 um 00:41:11:
Doch, man bringt bei Reise und dort einige Zeit Leben zu den Cook-Islands die Deutsche Botschaft in Wellington/Neuseeland in die Zuständigkeit.

[...]

wäre man mit dem Cook-Plan schnell in Sicherheit vor den aktuellen Gefahren des Lebens im Iran. Vor allem als aktuell dort illegal Lebende.

Oder sagt Wellington auch, Afghan:innen können nur über Deutsche Botschaft Kabul ein Visum für Deutschland bekommen?


Ich wollte das nicht zu Tode diskutieren, um den Thread nicht zu sehr sich in Nebenkriegsschauplätzen verlieren zu lassen, aber wenn jetzt so konkret nachgefragt wird, kann ich das gerne tun:

Gegen die genannten visumfreien Länder spricht, dass man dort festsitzt. Es gibt dort keine deutsche Auslandsvertretung, die ein Visum zur Familienzusammenführung ausstellen könnte, d.h. man müsste zur Visumsbeantragung wieder in ein anderes Land (z.B. von den Cooks nach Neuseeland), wofür man nicht ohne weiteres ein Visum bekommt. Hinzu kommt die, wie ich hier im Thread gelernt habe, offenbar streng interpretierte örtliche Zuständigkeit, die für reine Touristen wohl verneint würde.

Und dann sitzt eben dort und muss irgendwann auch raus - und zwar als einzige Option nach Afghanistan, was ja gerade vermieden werden soll.

Zudem erreicht man die visumfreien Zielländer rein physisch nicht, da man dabei zwingend visumpflichtige Transitländer durchqueren müsste. Ausnahme: die Seychellen und die Komoren, die von Istanbul direkt angeflogen werden; die Türkei erlaubt Afghanen, anders als die meisten klassischen Umsteigestaaten, einen Umstieg ohne Visum.

Theoretisch wäre aufgrund der Strategie von Lukaschenko/Putin, die EU durch (illegale) Migration zu destabilisieren, Belarus eine Option; da werden Visa wohl recht freigiebig erteilt. Allerdings birgt es ja auch gewisse Risiken und Unwägbarkeiten, sich in diese geopolitische Gemengelage hineinzubegeben. Iran vs. Belarus könnte Pest vs. Cholera bzw. Regen und Traufe sein. Und natürlich die Erwägung, dass man dieses Vorgehen nicht unterstützen sollte.

Fred Dust schrieb am 10.01.2026 um 00:41:11:
Insgesamt finde ich das Ganze hier bisher aber ehrlich gesagt etwas verwirrend für nicht Sachkundige.

Mal versuchen, das zu systematisieren - bitte korrigiert mich bei Fehlern:

1. Ehegatte 1 - deutscher Staatsbürger
    Ehegatte 2 - afghanische Staatsbürgerin, mit Deutsch A1
2. mit von Deutschland akzeptierter Ehe (laut Aras - danke)
3. Nikah Khat / afghanischer Ehevertrag mit iranischer Legalisation
4. Beide haben gültige Pässe ?


Ja, richtig.

Fred Dust schrieb am 10.01.2026 um 00:41:11:
5. bei EU-Freizügigkeit
    - Afghanin braucht dafür ein Einreisevisum für Familienmitglieder
      von EU-Bürgern nach der RL 2004/38 EG des Ziellandes.
    - Visum muss bei für Afghan:innen im Iran zuständigen
      Botschaften beantragt werden - richtig?


Mein Verständnis aus dem Thread ist, dass sie das Visum nach 2004/38 auch an der Grenze bekäme, wenn sie diese denn erreichte. So dass es äußerst hilfreich wäre, dieses Visum tatsächlich bei der Botschaft des anderen EU-Lands in Teheran vorab zu erhalten.

Fred Dust schrieb am 10.01.2026 um 00:41:11:
6. bei Familienzusammenführung-Visum nach Deutschland unter Aufenthalt des Deutschen Ehegatten im aktuellem Krisengebiet Iran und einer unter dem Schutz des EuGh-Urteils zum Verbot der Abschiebung von Frauen nach Afghanistan stehenden afghanischen Ehegattin eines Deutschen, dessen Ehe unter dem Schutz von Art. 6 GG steht - würde es da nicht helfen, den im Forum immer wieder ich glaube Auskunftsdienst des Auswärtigen Amtes zu fragen, inwieweit da eine Wartezeit von bis zu 4 Jahren auf den Visumstermin zumutbar ist oder ob das nicht gerade ein Fall für konsularisches Notfall-Handeln ist. Die also bewegen, da bei der Botschaft in Tehran zu einem aktuellen Termin zu verhelfen?


Nein, es ist final geklärt, dass das keine Situation für ein notfallmäßige bevorzugte Terminvergabe ist. Leider Griesgrämig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.677

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #18 - 10.01.2026 um 14:18:49
 
Also es wird hier irgendwas von Malediven und Seychellen fabuliert oder Artikel 6 GG. Beides hilft den Betroffenen 0. Wer zu den Malediven oder Seychellen hinfliegen kann, hat soviel Geld, da braucht man doch kein Visum zu verlangen. Auch schlecht, dass man keine EU Grenze hat sondern eben 8000 km Luftlinie Abstand.

Dabei wären Überlegungen ein Visum für Montenegro, Albanien und Moldawien zu beschaffen ja zumindest insofern von Vorteil, weil diese Staaten nicht Mitglied von Schengen sind. Man kann also einfach Visa auf gut Glück versuchen ohne dass man einen Informationsaustausch mit den Schengenstaaten befürchten müsste.
Und man hat dann eine Landgrenze zur EU, die man überschreiten könnte. Wo man eine

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
roseforest
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 685

Bochum, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bochum
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #19 - 10.01.2026 um 15:32:42
 
@aras meinst du denn das geht ? Sie ist ja illegal aktuell im Iran. Muss man für ein Visum nicht in der Regel den legalen Aufenthaltsstatus nachweisen ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.816

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #20 - 10.01.2026 um 16:51:08
 
Faraik schrieb am 10.01.2026 um 10:15:17:
Ich wollte das nicht zu Tode diskutieren,

Eine begrüßenswerte Einstellung. Bitte bleib' dabei!

Und an die anderen:
Bitte haltet Eure Beiträge möglichst dicht an der Ausgangsfrage.
Sonst könnte dieses Thema einen neuen Rekord an Umfang und schlechter Lesbarkeit aufstellen.


Zurück Richtung Thema:
Faraik schrieb am 10.01.2026 um 10:15:17:
Mein Verständnis aus dem Thread ist, dass sie das Visum nach 2004/38 auch an der Grenze bekäme, wenn sie diese denn erreichte.

Siehe dazu das MRAX-Urteil des EuGH.

roseforest schrieb am 10.01.2026 um 15:32:42:
Muss man für ein Visum nicht in der Regel den legalen Aufenthaltsstatus nachweisen ?

In der Regel schon - aber nicht ausnahmslos in jedem Fall!

Deutsches Recht - und nur dazu können wir hier mit ausreichend Sachkenntnis diskutieren - legt die örtliche Zuständigkeit für die Behörde fest, die für den gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig ist.
Das ist i.d.R. natürlich der Wohnsitz, der für Nicht-StAng des Wohnsitzlandes i.d.R. gleichbedeutend mit "legalem" Aufenthaltsort ist.

Aber es ist eben nur der gewöhnliche Aufenthaltsort bestimmend, nicht die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts!

Anderenfalls hätte kein (inzwischen) unerlaubt im Drittland X aufhältiger Ehegatte oder Elternteil eines Deutschen die Möglichkeit, ein Visum zur Einreise zu seinem Familienmitglied zu erlangen.
(Wobei die deutsche AV in X sich *nicht* um seine Ausreise aus X kümmern muss. Aber wie auch in Deutschland dürfte es für einen unerlaubt aufhältigen Ausländer zu weniger Problemen führen, wenn er mit Visum und Flugticket ins Zielland bei der örtlichen "Ausländerbehörde" auftaucht als ohne beides.)


Und es wäre auch keine ABH für unerlaubt im Bundesgebiet aufhältige Ausländer örtlich zuständig. Ein Widersinn in sich.


Eine ganz andere Sache ist dann die Entscheidung über den Visumantrag.

Ist es ein nationaler Visumantrag, wo der Empfangsstaat ohnehin auf Dauer verlassen werden soll, spielt der Aufenthaltsstatus im Empfangsstaat keine Rolle für die Entscheidung.

Sobald aber ein absehbares Verlassen des Bundesgebiets nach Ablauf der Visumgültigkeit wesentlich für die Entscheidung ist - für Kurzaufenthalts-Visa (bei Schengen-Vollanwendern: Schengen-Visa) also eine Regel-Voraussetzung - geht es i.d.R. um eine Rückkehr in das Land, in dem man seinen Visumantrag gestellt hat.

Da kann ein unerlaubter Aufenthalt ein absoluter Versagungsgrund werden. Es sei denn, dass eine Rückkehr ins Heimatland problemlos möglich ist und ggf. sogar bereits belegt werden kann.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Faraik
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #21 - 10.01.2026 um 22:48:58
 
Petersburger schrieb am 10.01.2026 um 16:51:08:
Siehe dazu das MRAX-Urteil des EuGH.


Vielen Dank, das ist sehr hilfreich. Wenn sich jemand nicht durch den gesamten Text kämpfen will: Die Rnn. 60 bis 62 sind die relevanten. Und praktischerweise kann man das Urteil in z.B. Kroatisch, Litauisch, Ungarisch, Bulgarisch etc. ausgedruckt mitführen Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Fred Dust
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 134

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #22 - 15.02.2026 um 23:04:25
 
Info aus der Presse für alle in Tehran Visa-Suchenden - die taz berichtet heute:

"15.2.2026, 14:57 Uhr, von Tobias Schulze

Deutsche Botschaft im Iran
Visastelle geschlossen, Wiedereröffnung nicht in Sicht
Wegen der Gewalt des Regimes nimmt die Bundesrepublik in Iran keine Visumsanträge mehr an. Die Grünen üben Kritik und fordern Hilfe speziell für Studierende.
...
Wer auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Teheran nach einem Termin für die Visavergabe sucht, endet an einem roten Warnhinweis. „Die Botschaft arbeitet derzeit in eingeschränktem Umfang. Die technischen und personellen Kapazitäten sind stark reduziert“, steht dort. Beim externen Dienstleister, der die Visaverfahren abwickelt, gebe es bis auf Weiteres keine neuen Termine. Bestehende Termine seien storniert. ..."

Quelle:
https://taz.de/Deutsche-Botschaft-im-Iran/!6154781/
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 6.816

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen?
Antwort #23 - 16.02.2026 um 17:54:18
 
Und wer sich statt irgendwelcher Drittquellen mit fragwürdigem Wissen um die Zusammenhänge mal auf die Webseite der AV "wagt", kann dort klar nachlesen
Zitat:
...
Aufgrund der landesweit weiterhin bestehenden Einschränkungen der Internetverbindungen und der aktuellen Sicherheitslage ist die Arbeitsfähigkeit ... nur eingeschränkt gewährleistet.
...


Ohne vernünftige, also stabile und geschützte Verbindung nach Deutschland ist ein Arbeiten dort einfach unmöglich.
Technisch.

Wer so etwas ignoriert ...  Lippen versiegelt
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema