Fred Dust schrieb am 10.01.2026 um 00:41:11:Doch, man bringt bei Reise und dort einige Zeit Leben zu den Cook-Islands die Deutsche Botschaft in Wellington/Neuseeland in die Zuständigkeit.
[...]
wäre man mit dem Cook-Plan schnell in Sicherheit vor den aktuellen Gefahren des Lebens im Iran. Vor allem als aktuell dort illegal Lebende.
Oder sagt Wellington auch, Afghan:innen können nur über Deutsche Botschaft Kabul ein Visum für Deutschland bekommen?
Ich wollte das nicht zu Tode diskutieren, um den Thread nicht zu sehr sich in Nebenkriegsschauplätzen verlieren zu lassen, aber wenn jetzt so konkret nachgefragt wird, kann ich das gerne tun:
Gegen die genannten visumfreien Länder spricht, dass man dort festsitzt. Es gibt dort keine deutsche Auslandsvertretung, die ein Visum zur Familienzusammenführung ausstellen könnte, d.h. man müsste zur Visumsbeantragung wieder in ein anderes Land (z.B. von den Cooks nach Neuseeland), wofür man nicht ohne weiteres ein Visum bekommt. Hinzu kommt die, wie ich hier im Thread gelernt habe, offenbar streng interpretierte örtliche Zuständigkeit, die für reine Touristen wohl verneint würde.
Und dann sitzt eben dort und muss irgendwann auch raus - und zwar als einzige Option nach Afghanistan, was ja gerade vermieden werden soll.
Zudem erreicht man die visumfreien Zielländer rein physisch nicht, da man dabei zwingend visumpflichtige Transitländer durchqueren müsste. Ausnahme: die Seychellen und die Komoren, die von Istanbul direkt angeflogen werden; die Türkei erlaubt Afghanen, anders als die meisten klassischen Umsteigestaaten, einen Umstieg ohne Visum.
Theoretisch wäre aufgrund der Strategie von Lukaschenko/Putin, die EU durch (illegale) Migration zu destabilisieren, Belarus eine Option; da werden Visa wohl recht freigiebig erteilt. Allerdings birgt es ja auch gewisse Risiken und Unwägbarkeiten, sich in diese geopolitische Gemengelage hineinzubegeben. Iran vs. Belarus könnte Pest vs. Cholera bzw. Regen und Traufe sein. Und natürlich die Erwägung, dass man dieses Vorgehen nicht unterstützen sollte.
Fred Dust schrieb am 10.01.2026 um 00:41:11:Insgesamt finde ich das Ganze hier bisher aber ehrlich gesagt etwas verwirrend für nicht Sachkundige.
Mal versuchen, das zu systematisieren - bitte korrigiert mich bei Fehlern:
1. Ehegatte 1 - deutscher Staatsbürger
Ehegatte 2 - afghanische Staatsbürgerin, mit Deutsch
A12. mit von Deutschland akzeptierter Ehe (laut Aras - danke)
3. Nikah Khat / afghanischer Ehevertrag mit iranischer Legalisation
4. Beide haben gültige Pässe ?
Ja, richtig.
Fred Dust schrieb am 10.01.2026 um 00:41:11:5. bei EU-Freizügigkeit
- Afghanin braucht dafür ein Einreisevisum für Familienmitglieder
von EU-Bürgern nach der RL 2004/38 EG des Ziellandes.
- Visum muss bei für Afghan:innen im Iran zuständigen
Botschaften beantragt werden - richtig?
Mein Verständnis aus dem Thread ist, dass sie das Visum nach 2004/38 auch an der Grenze bekäme, wenn sie diese denn erreichte. So dass es äußerst hilfreich wäre, dieses Visum tatsächlich bei der Botschaft des anderen EU-Lands in Teheran vorab zu erhalten.
Fred Dust schrieb am 10.01.2026 um 00:41:11:6. bei Familienzusammenführung-Visum nach Deutschland unter Aufenthalt des Deutschen Ehegatten im aktuellem Krisengebiet Iran und einer unter dem Schutz des EuGh-Urteils zum Verbot der Abschiebung von Frauen nach Afghanistan stehenden afghanischen Ehegattin eines Deutschen, dessen Ehe unter dem Schutz von Art. 6
GG steht - würde es da nicht helfen, den im Forum immer wieder ich glaube Auskunftsdienst des Auswärtigen Amtes zu fragen, inwieweit da eine Wartezeit von bis zu 4 Jahren auf den Visumstermin zumutbar ist oder ob das nicht gerade ein Fall für konsularisches Notfall-Handeln ist. Die also bewegen, da bei der Botschaft in Tehran zu einem aktuellen Termin zu verhelfen?
Nein, es ist final geklärt, dass das keine Situation für ein notfallmäßige bevorzugte Terminvergabe ist. Leider