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Visum zur Familienzusammenführung - wie mit jahrelanger Wartezeit an Botschaft Teheran umgehen? (Gelesen: 2.410 mal)
Themen Beschreibung: Deutsch-afghanisches Ehepaar - Abschiebung nach Afghanistan droht
Faraik
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06.01.2026 um 22:51:06
 
Hallo zusammen,

ich habe gerade beruflich mit einem Fall zu tun, an dem ich mir etwas die Zähne ausbeiße. Daher möchte ich mal fragen, ob hierzu jemand eine Idee hat:

Ein in Deutschland wohnhafter und berufstätiger Deutscher und seine afghanische Ehefrau sitzen mit abgelaufenen Aufenthaltstiteln im Iran. Sie wollen/müssen den Iran verlassen - am liebsten nach Deutschland, um dort zu leben, aber keinesfalls nach Afghanistan, wo sie - m.E. berechtigterweise - Verfolgung fürchten. Ein anderes Wohnsitzland (er hat einen Mangelberuf, mit dem er quasi überall sofort einen Job bekommt) in der EU (Stichwort Freizügigkeit) kommt ebenfalls in Frage, aber die Heimat Deutschland ist klar präferiert.

Die Wartezeit für einen Termin in der deutschen Botschaft zwecks Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung beträgt mehrere Jahre; die aktuelle Schätzung ist ein Termin 2030. Es ist natürlich völlig unklar, ob sie so lange unbehelligt illegal im Iran bleiben können; dort läuft wohl gerade eine "Abschiebeoffensive", die spezifisch Afghanen zum Ziel hat.

Wie ist das, hat jemand einen zündenden Einfall, was man hier machen bzw. raten könnte? "Versucht, Euch die nächsten vier Jahre nicht abschieben zu lassen" ist irgendwie unbefriedigend...

Danke für jeden Hinweis.
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lottchen
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Antwort #1 - 07.01.2026 um 09:47:02
 
Was hatte die Frau denn für einen Aufenthaltstitel und warum ist er abgelaufen? Ist die Frau eine Fachkraft?
Dauern alle Termine bei der Deutschen Botschaft dort 4 Jahre oder gibt es welche die schneller gehen? Welche?
Wenn es bei Botschaften anderer EU-Länder deutlich schneller geht wäre zu überlegen ob beide nicht doch erst einmal in dieses EU-Land gehen (von dort aus können sie ja immer nach einigen Monaten noch nach D gehen). Dann benötigt sie nur ein einfaches Einreisevisum für dieses Land.
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Antwort #2 - 07.01.2026 um 10:42:57
 
lottchen schrieb am 07.01.2026 um 09:47:02:
Dauern alle Termine bei der Deutschen Botschaft dort 4 Jahre oder gibt es welche die schneller gehen?

Wenn ich es richtig verstehe auf der Webseite der Botschaft, dann können sich afghanische Staatsbürger nicht mal auf die Warteliste für einen Termin setzen lassen, für eine Familienzusammenführung.
https://teheran.diplo.de/ir-de/02-service/2404360-2404360?openAccordionId=item-2...
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Antwort #3 - 07.01.2026 um 11:13:40
 
sieht wohl so aus. Denke da bliebe nur die Idee mit anderem EU Land.

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Antwort #4 - 07.01.2026 um 11:49:57
 
lottchen schrieb am 07.01.2026 um 09:47:02:
Was hatte die Frau denn für einen Aufenthaltstitel


Irgendeinen iranischen, genau weiß ich es nicht.

lottchen schrieb am 07.01.2026 um 09:47:02:
warum ist er abgelaufen?


Weil der Iran derzeit eine härtere Linie gegenüber Afghanen fährt, Aufenthaltstitel entzieht/nicht verlängert und entsprechend massenhaft abschiebt.

lottchen schrieb am 07.01.2026 um 09:47:02:
Ist die Frau eine Fachkraft?


Das ließe sich wohl machen. Wie ist das denn, rein rechtlich sind die Hürden für Familiennachzug zu einem Deutschen niedriger als für ein Fachkräftevisum - aber bekommt man vielleicht als Fachkraft schneller einen Termin zur Antragstellung, zumal als Afghane?

lottchen schrieb am 07.01.2026 um 09:47:02:
Dauern alle Termine bei der Deutschen Botschaft dort 4 Jahre oder gibt es welche die schneller gehen? Welche?


Das weiß ich nicht - das ist auch Hintergrund meiner Frage: Rechtlich kann ich das ganz gut einschätzen (bin aber natürlich auch hier für Input dankbar), aber tatsächlich halt nicht. Ich weiß einfach nicht, wie die Botschaft in Teheran Termine vergibt, ob sie unterschiedliche Wartelisten je nach Visumtyp hat etc.

lottchen schrieb am 07.01.2026 um 09:47:02:
Wenn es bei Botschaften anderer EU-Länder deutlich schneller geht wäre zu überlegen ob beide nicht doch erst einmal in dieses EU-Land gehen (von dort aus können sie ja immer nach einigen Monaten noch nach D gehen). Dann benötigt sie nur ein einfaches Einreisevisum für dieses Land.


Der Gedanke kam mir tatsächlich auch schon, der Deutsche macht von seiner EU-Freizügigkeit Gebrauch und die Frau begleitet ihn als Familienangehörige. Das steht und fällt natürlich mit der Wartezeit an der Botschaft des anderen EU-Landes - hat hier jemand eine Idee, ob es Botschaften anderer EU-Länder in Teheran gibt, bei denen man schneller einen Termin bekommt?

DerRalf schrieb am 07.01.2026 um 10:42:57:
Wenn ich es richtig verstehe auf der Webseite der Botschaft, dann können sich afghanische Staatsbürger nicht mal auf die Warteliste für einen Termin setzen lassen, für eine Familienzusammenführung.
https://teheran.diplo.de/ir-de/02-service/2404360-2404360?openAccordionId=item-2...


Ja, richtig. Im konkreten Fall ist das nicht das Problem, da sie schon als Altfall auf der Liste steht. Unabhängig vom konkreten Fall finde ich das Vorgehen, da im Moment komplett dichtzumachen und keinen Familiennachzug zu ermöglichen, schon problematisch hinsichtlich des grundrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie, Art. 6 GG. Aber sei's drum, das soll jetzt hier nicht Thema sein.
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Antwort #5 - 07.01.2026 um 12:07:09
 
Spricht sie denn deutsch?
Was für eine Eheurkunde habt ihr? Afghanische Nikah-Name? Iranischen Ehevertrag? Habt ihr da schon etwaige Urkunden mit Legalisation oder Ersatz-Legalisation?

Laut wikipedia können Afghanen für Albanien ein eVisum bekommen. Schau ob du das bekommen kannst.

Du kannst natürlich auch Freizügigkeit beanspruchen und bspw. bei der griechischen Botschaft, falls die offen ist, ein einfaches Einreisevisum beantragen. Aber würde da aufpassen, da die sonst das vielleicht ablehnen weil die das rechtsmissbräuchlich einstufen. Kannst aber ja schon die Eheurkunde für Griechenland legalisieren, wenn möglich. Das fällt nicht auf.

Dann nach Albanien fliegen und mit Reisepass und Eheurkunde beim griechischen Grenzübergang ein einfaches Einreisevisum für Freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige erteilen lassen. Dann seid ihr im Schengengebiet. Dann könnt ihr überlegen wie ihr das weiter regelt. Weiterfahrt nach Deutschland und dann neu sammeln und Aufenthaltsrecht klagen oder halt Freizügigkeit in einem anderen EU-Staat ausüben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 07.01.2026 um 12:07:51
 
Achso ich dachte die Frau hätte vorher eine deutschen Aufenthaltstitel.
Wo ist der Mann jetzt eigentlich in Deutschland oder auch im Iran ? Das ist mE entscheidend
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Faraik
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Antwort #7 - 07.01.2026 um 14:07:48
 
Aras schrieb am 07.01.2026 um 12:07:09:
Spricht sie denn deutsch?


A1-Zertifikat ist vorhanden.

Aras schrieb am 07.01.2026 um 12:07:09:
Was für eine Eheurkunde habt ihr? Afghanische Nikah-Name? Iranischen Ehevertrag? Habt ihr da schon etwaige Urkunden mit Legalisation oder Ersatz-Legalisation?


Afghanische Nikah Khat mit iranischer Legalisation. Ich denke, dass das nicht ausreicht, allerdings würde die nach meinem Verständnis zusätzlich nötige deutsche Legislation im Rahmen der Prüfung der Dokumente im Visaverfahren vorgenommen werden, sagt die Botschaft.

Aras schrieb am 07.01.2026 um 12:07:09:
Laut wikipedia können Afghanen für Albanien ein eVisum bekommen. Schau ob du das bekommen kannst.


Kann man natürlich versuchen (dito Marokko, dito Moldau), aber da wäre ich skeptisch: Dass man ein E-Visum bekommen kann, heißt ja nicht, dass man es auch bekommt, zumal als Afghane - die Hürden dürften ähnlich hoch sein wie bei einem "normalen" Visum, nur dass der Aufwand der physischen Antragstellung und Terminvergabe entfällt. Aber klar, einen Versuch ist es wohl wert.

Wobei, ich sehe gerade, dass die Einreise nach Montenegro (-> Nachbarland Kroatien) sogar visumfrei möglich sein soll, das finde ich jetzt sehr überraschend. Hoffentlich wissen dass die Grenzer am Flughafen in Podgorica oder Tivat auch Zwinkernd

Aras schrieb am 07.01.2026 um 12:07:09:
Dann nach Albanien fliegen und mit Reisepass und Eheurkunde beim griechischen Grenzübergang ein einfaches Einreisevisum für Freizügigkeitsberechtigte Drittstaatsangehörige erteilen lassen.


Funktioniert das so einfach? Ist das eine nachhaltige Nutzung der Freizügigkeit? Die Strategie "Hallo, hier bin ich, ich bin freizügigkeitsberechtigter Familienangehöriger" kenne ich, aber nur aus der Konstellation, dass ein EU-Ausländer mit drittstaatsangehöriger Familie bei dem Land "anklopft", in dem er arbeitet. Also wenn er jetzt als Deutscher in Griechenland lebte und arbeitete, dann könnte ihn die Familie nach Griechenland begleiten. Ich weiß, dass die Behörden das nicht mögen, aber es ist sauber, Freizügigkeit ist Freizügigkeit, das wissen sie und akzeptieren es zähneknirschend. Aber wenn er als Deutscher in Deutschland lebt und arbeitet und in Griechenland nur Urlaub macht?

Aras schrieb am 07.01.2026 um 12:07:09:
Du kannst natürlich auch Freizügigkeit beanspruchen und bspw. bei der griechischen Botschaft, falls die offen ist, ein einfaches Einreisevisum beantragen. Aber würde da aufpassen, da die sonst das vielleicht ablehnen weil die das rechtsmissbräuchlich einstufen.


Ja, wie gesagt, genau dafür suche ich die Botschaft, die zum einen am schnellsten zugänglich ist, und, ja, vielleicht auch eine, von der bekannt ist, dass sie nicht so "streng" ist. Denn die Gefahr sehe ich durchaus, dass der Antrag abgelehnt wird, weil man davon ausgeht, dass die Reise dann nicht zurück, sondern weiter nach Deutschland gehen soll.

Und, so blöd die Situation ist, sie wollen (und sollen) sich ja auch an die Regeln halten. Wenn das letztlich einen Umzug von Deutschland in ein anderes EU-Land beinhaltet, um freizügigkeitsberechtigter EU-ausländischer Arbeitnehmer zu sein, dann wäre das zwar ein großer Aufwand und auch nicht wirklich gewünscht, aber dann wäre das halt so. Besser als sich nach Afghanistan abschieben zu lassen.

Aras schrieb am 07.01.2026 um 12:07:09:
Kannst aber ja schon die Eheurkunde für Griechenland legalisieren, wenn möglich. Das fällt nicht auf.


Danke für den Tipp.


roseforest schrieb am 07.01.2026 um 12:07:51:
Wo ist der Mann jetzt eigentlich in Deutschland oder auch im Iran ? Das ist mE entscheidend


Auch im Iran, auch illegal mittlerweile. Einen Unterschied macht das nicht, außer, dass er jederzeit alleine nach Deutschland ausreisen könnte - was keine Option ist, da er dann seine Frau im Stich lassen würde. Und was passiert, wenn eine alleinstehende Frau zu den Taliban abgeschoben wird, mag man sich ja auch nicht ausmalen.
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Antwort #8 - 07.01.2026 um 16:32:29
 
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Antwort #9 - 07.01.2026 um 17:06:23
 
roseforest schrieb am 07.01.2026 um 16:32:29:
Das macht schon einen Unterschied. wäre er jetzt in D könnte die Frau
sich nicht auf die EU Freizügigkeit berufen.


Für Kurzaufenthalte, z.B. Urlaubsreisen, schon. Deswegen müsste sie eigentlich, also wenn nicht gerade Missbräuchlichkeit unterstellt wird, ein Visum eines anderen EU-Staats ohne weiteres und gebührenfrei bekommen.

roseforest schrieb am 07.01.2026 um 16:32:29:
Nun wird es aber mE schwierig (oder heikel? ) Tipps zu geben. Da ja beide nach D wollen wäre der Weg das Visum für Deutschland zu beantragen.


Ja, das ist die Rechtsprechung des BVerwG zu den Dänemark-Ehen. Einfach nur mal zum Heiraten (oder für einen Kurzurlaub) in ein anderes EU-Land zu reisen, ist keine nachhaltige Nutzung der Freizügigkeit. Was ja auch ok ist. Man kann aber, wenn man dann einmal in dem anderen EU-Land ist, sagen wir Österreich, wegen der Sprache, von dort aus vor einer Weiterreise nach Deutschland ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen (ich gehe davon aus, dass die Botschaft in Wien weniger überlastet ist als die in Teheran Zwinkernd). Oder aber man lässt sich dann in Österreich nieder, nimmt eine Erwerbstätigkeit auf (-> Mangelberuf, er findet überall sofort einen Job), macht so nachhaltig von der Freizügigkeit Gebrauch und geht anschließend ohne Visum nach Deutschland. Oder bleibt gleich ganz dort, wenn es dort gefällt.

Insofern denke ich schon, dass es ein absolut sauberer Weg ist, erst einmal ein Besuchsvisum für einen anderen EU-Staat anzustreben - wenn, ja wenn das schneller geht als die jahrerlange Wartezeit auf die deutsche Botschaft.
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Antwort #10 - 08.01.2026 um 10:43:31
 
Faraik schrieb am 07.01.2026 um 17:06:23:
Man kann aber, wenn man dann einmal in dem anderen EU-Land ist, sagen wir Österreich, wegen der Sprache, von dort aus vor einer Weiterreise nach Deutschland ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen (ich gehe davon aus, dass die Botschaft in Wien weniger überlastet ist als die in Teheran )

Die deutsche AV im entsprechenden EU-Staat ist aber für solche Visumanträge örtlich nicht zuständig, solange kein Wohnsitz in diesem EU-Staat besteht.

Faraik schrieb am 07.01.2026 um 17:06:23:
Oder aber man lässt sich dann in Österreich nieder, nimmt eine Erwerbstätigkeit auf (-> Mangelberuf, er findet überall sofort einen Job), macht so nachhaltig von der Freizügigkeit Gebrauch und geht anschließend ohne Visum nach Deutschland. Oder bleibt gleich ganz dort, wenn es dort gefällt.

Das ist rechtlich sauber.

Faraik schrieb am 07.01.2026 um 17:06:23:
erst einmal ein Besuchsvisum für einen anderen EU-Staat

Das ist nichts, worüber in diesem Thema geschrieben wurde.

Besuchsvisa sind normale Schengen-Visa nach dem Visakodex der Gemeinschaft, zu erteilen nach den dort festgelegten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen.

Statt dessen geht es um ein Einreisevisum für Familienmitglieder von EU-Bürgern nach der RL 2004/38 EG, der Freizügigkeitsrichtlinie.

Falsche Wortwahl führt hier oft und oft zu falschen Antworten und falscher Behandlung.
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Antwort #11 - 08.01.2026 um 18:26:45
 

Ok, danke, verstehe.

Petersburger schrieb am 08.01.2026 um 10:43:31:
Die deutsche AV im entsprechenden EU-Staat ist aber für solche Visumanträge örtlich nicht zuständig, solange kein Wohnsitz in diesem EU-Staat besteht.


Mit Wohnsitz dann aber wohl ab dem ersten Tag, nehme ich an? Also könnte man einreisen, sofort seinen Wohnsitz nehmen, für höchstens sechs Monate Arbeit suchen (-> Freizügigkeit zur Arbeitssuche während sechs Monaten) und ebenfalls sofort das Visum zur Familienzusammenführung beantragen - und dann abwarten, ob man zuerst einen Job findet oder zuerst das deutsche Visum zur Familienzusammenführung erteilt wird. Richtig?


Petersburger schrieb am 08.01.2026 um 10:43:31:
Besuchsvisa sind normale Schengen-Visa nach dem Visakodex der Gemeinschaft, zu erteilen nach den dort festgelegten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen.

Statt dessen geht es um ein Einreisevisum für Familienmitglieder von EU-Bürgern nach der RL 2004/38 EG, der Freizügigkeitsrichtlinie.

Falsche Wortwahl führt hier oft und oft zu falschen Antworten und falscher Behandlung.


Danke für die Klarstellung.
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Antwort #12 - 09.01.2026 um 08:56:44
 
Faraik schrieb am 08.01.2026 um 18:26:45:
Also könnte man einreisen, sofort seinen Wohnsitz nehmen, für höchstens sechs Monate Arbeit suchen (-> Freizügigkeit zur Arbeitssuche während sechs Monaten) und ebenfalls sofort das Visum zur Familienzusammenführung beantragen - und dann abwarten, ob man zuerst einen Job findet oder zuerst das deutsche Visum zur Familienzusammenführung erteilt wird. Richtig?

Könnte man, das wäre aber Unfug.

Mit Wohnsitz und nachweislich nachhaltig genutzter Freizügigkeit ist dann kein Einreisevisum mehr nötig.
Im Idealfall also mit einer Aufenthaltskarte für den Drittstaater.
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Antwort #13 - 09.01.2026 um 16:29:55
 
Faraik schrieb am 07.01.2026 um 14:07:48:
ich sehe gerade, dass die Einreise nach Montenegro (-> Nachbarland Kroatien) sogar visumfrei möglich sein soll, das finde ich jetzt sehr überraschend.


Das ist laut dieser Website falsch:
https://www.gov.me/en/diplomatic-missions/embassies-and-consulates-of-montenegro...

"For countries marked with asterisk (*), there is no resident mission.
Visa regime
Nationals of Afghanistan are required to obtain a visa to enter Montenegro.

Visas may be obtained from diplomatic and consular posts of Montenegro. If you are unable to reach a diplomatic or consular post of Montenegro, you may apply for a visa at the nearest diplomatic or consular post of the Republic of Serbia."

Hier habe ich ein Liste aller Botschaften in Tehran gefunden:
https://www.embassypages.com/iran

laut dieser Website können afghanische Staatsbürger:innen visafrei nur in die Länder
Cook-Inseln
Dominica
Mikronesien
Haiti

einreisen. Also im Pazifik. Und nach Haiti im Atlantik, das aber nach dem grossen Erdbeben und den Unruhen derzeit komplett von internationalen Flugverbindungen abgeschnitten ist.

Es gibt aber Flugverbindungen von Istanbul nach Roratonga auf den Cook-Islands, zb mit Emirates oder Air New Zealand. Visafrei auch für Deutsche. Und Möglichkeit, sich dort niederzulassen. Die deutshce Biotshcaft in Wellington/Neuseeland ist dann zuständig. Mit Singapure Airlines kommt man dann von Roratonga nach Frankfurt. Von Tehran gibt es regelmässige Flugverbindungen nach Istanbul.

Ehrlich gesagt, ich finde den Fall gerade sehr kritisch. Im Iran geht gerade der Punk ab, landesweit massive Demonstrationen, seit gestern Nachmittag sind laut Presseberichten dort das Internet und die Telefonleitungen abgeschaltet. Vermutlich zur massiven Aufstandbekämpfung.

Siehe z.B. die Tageschau-Meldung
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/iran-proteste-eskalation-100.html

Es könnte also akute Lebensgefahr für die hier Betroffenen drohen. Für einen deutschen Staatsbürger. Und seine Ehefrau, eine Verbindung, die unter dem staatlichen Schutz des Art.6 GG steht.

Jedenfalls dann, wenn die beiden in einer von Deutschland anerkannten Ehe leben. ist das bei ihrer "Afghanische Nikah Khat mit iranischer Legalisation." der Fall?
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Antwort #14 - 09.01.2026 um 17:37:24
 
Nikah Khat ist der afghanische Ehevertrag. Also würde ich die Schutzwürdigkeit der Ehe bejahen.
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