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Fragen zur Aufenthaltsverlängerung und Umstellung von Duldung auf Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 706 mal)
Ghareeb
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i4a rocks!


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06.01.2026 um 12:54:45
 
Hallo zusammen,

ich hatte eine Duldung und habe im Dezember 2023 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c erhalten, also vor etwa zwei Jahren. Zu dieser Zeit hatte ich noch keinen Berufsabschluss. Ich habe mich daraufhin entschieden, eine Umschulung zu machen, und das Jobcenter hat mich zu verschiedenen Bildungsmaßnahmen geschickt, wie z.B. zur Job Akademie und zu einem anderen Institut, das mir beim Thema Integration und der Suche nach einem Umschulungsplatz helfen sollte.

Die 18-monatige Frist zur Erfüllung der Anforderungen für § 25b ist inzwischen abgelaufen, aber ich bin weiterhin in der Bildungseinrichtung und habe immer noch keinen Umschulungsplatz bekommen. Deshalb wurde mir eine Fiktionsbescheinigung für sechs Monate ausgestellt. Es sind nun zwei Jahre vergangen, seitdem ich die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c erhalten habe, aber ich habe noch keinen Platz bekommen.

Jetzt wurde mir die Verlängerung des Aufenthalts verweigert, und mir wurde mitgeteilt, dass ich entweder nach Jemen ausreisen oder in ein anderes Land abgeschoben werden muss. Dabei bin ich nach wie vor daran interessiert, die Umschulung fortzusetzen und entweder einen Platz zu finden oder eine Arbeit zu suchen. Ich habe weiterhin Unterstützung vom Jobcenter erhalten, was einer der Gründe für die Ablehnung war, weil einer der Anforderungen für den Integrationsaufenthaltstitel ist, dass man ein Einkommen hat, das die Lebenshaltungskosten deckt. Außerdem ist mein Reisepass abgelaufen.


Bemerkung:
Der Ablehnungs- und Abschiebungsbescheid wurde mir Mitte Dezember zugestellt, und ich habe beim Gericht einen Antrag auf einen Beratungshilfeschein gestellt, aber leider habe ich keine Antwort erhalten. In dieser Zeit gab es viele Feiertage, und mir bleiben jetzt noch etwa 10 Tage, um Widerspruch einzulegen und oder bis Ende Januar Deutschland zu verlassen.
Das Jobcenter hat mir meine Leistungen eingestellt, da ich keinen gültigen Aufenthaltstitel mehr habe. Ich kann mir derzeit keinen Anwalt leisten und bin momentan ohne jegliche Unterstützung.


Habt ihr Tipps oder Ratschläge, wie ich in dieser Situation weiter verfahren kann?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Ratschläge!
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« Zuletzt geändert: 06.01.2026 um 13:45:28 von Ghareeb »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 06.01.2026 um 13:20:19
 
Es wäre besser gewesen, die 18 Monate mit Chancenaufenthaltsrecht für das zu nutzen, wofür es gedacht war.

Aber jetzt ist es zu spät, das geht nicht mehr. Jetzt bekommst Du wieder eine Duldung. Abschiebungen in den Jemen gibt es zur Zeit nicht (oder sehr selten). Guck Dir aber schon mal an, wann Du die Vorausetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b erfüllst.

Hast Du Deinen Pass bei der Ausländerbehörde abgegeben? Bemühst Du Dich, den Lebensunterhalt aus eigener Arbeit zu verdienen, ggf. neben der Fortbildung?
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Ghareeb
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Antwort #2 - 06.01.2026 um 18:41:23
 
reinhard schrieb am 06.01.2026 um 13:20:19:
Es wäre besser gewesen, die 18 Monate mit Chancenaufenthaltsrecht für das zu nutzen, wofür es gedacht war.

Aber jetzt ist es zu spät, das geht nicht mehr. Jetzt bekommst Du wieder eine Duldung. Abschiebungen in den Jemen gibt es zur Zeit nicht (oder sehr selten). Guck Dir aber schon mal an, wann Du die Vorausetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b erfüllst.

Hast Du Deinen Pass bei der Ausländerbehörde abgegeben? Bemühst Du Dich, den Lebensunterhalt aus eigener Arbeit zu verdienen, ggf. neben der Fortbildung?


Nein, ich habe meinen Pass noch nicht bei der Ausländerbehörde abgegeben. Jetzt mache ich es so, wie es mir vorgeschlagen wurde, und versuche, meinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, ggf. neben der Fortbildung.
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Ghareeb
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Antwort #3 - 06.01.2026 um 18:43:52
 
Ich versuche, eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten, weil das besser ist als eine Duldung, besonders bei der Arbeitssuche und in vielen anderen Verfahren. Besonders, da der Arbeitsmarkt derzeit etwas stagniert, würde eine Aufenthaltserlaubnis die Situation erleichtern.

Denkst Du, dass die Duldung derzeit die beste Lösung ist, oder ist es möglich, eine Fiktionsbescheinigung zu bekommen?

Weißt Du, wie man gegen den Bescheid vorgeht und wo ich kostenlose rechtliche Hilfe bekommen kann? Weil die Leistungen derzeit eingestellt sind und ich die Kosten für einen Anwalt nicht bezahlen kann?
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dim4ik
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Antwort #4 - 07.01.2026 um 09:21:39
 
Ghareeb schrieb am 06.01.2026 um 18:43:52:
Denkst Du, dass die Duldung derzeit die beste Lösung ist, oder ist es möglich, eine Fiktionsbescheinigung zu bekommen?

Wenn du bereits eine formelle Ablehnung (und keine Anhörung) bekommen hast, dann kannst du keine Fiktionsbescheinigung mehr bekommen.

Ghareeb schrieb am 06.01.2026 um 18:43:52:
Weißt Du, wie man gegen den Bescheid vorgeht

Es kommt auf das Bundesland an: entweder musst du (zuerst) einen Widerspruch einlegen oder gleich vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Ghareeb schrieb am 06.01.2026 um 18:43:52:
wo ich kostenlose rechtliche Hilfe bekommen kann?

Hol dir vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und such dir einen Rechtsanwalt, der dich damit beraten kann.
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Ghareeb
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Antwort #5 - 07.01.2026 um 18:55:18
 
dim4ik schrieb am 07.01.2026 um 09:21:39:
Wenn du bereits eine formelle Ablehnung (und keine Anhörung) bekommen hast, dann kannst du keine Fiktionsbescheinigung mehr bekommen.

Am Anfang hatte ich eine Anhörung, danach kam die formelle Ablehnung mit der Möglichkeit, freiwillig bis Ende Januar auszureisen oder abgeschoben zu werden.

dim4ik schrieb am 07.01.2026 um 09:21:39:
Es kommt auf das Bundesland an: entweder musst du (zuerst) einen Widerspruch einlegen oder gleich vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit gibt, Widerspruch bei der Ausländerbehörde oder bei Riegierungspräsidium einzulegen.

dim4ik schrieb am 07.01.2026 um 09:21:39:
Hol dir vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und such dir einen Rechtsanwalt, der dich damit beraten kann.


Ich habe beim Gericht schon einen Antrag auf Beratungshilfeschein gestellt, aber bis heute keine Antwort erhalten, besonders da es in den letzten Wochen viele Feiertage gab. Derzeit habe ich nur noch 9 Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen. Heute habe ich Widerspruch selbst eingelegt und gebeten, den Bescheid nochmals  zu prüfen und meine Angelegenheit neu zu bewerten. Falls es notwendig ist, Gründe zu nennen, werde ich diese später anführen.

Derzeit, nach dem Widerspruch, welche Art von Aufenthaltserlaubnis könnte ich erhalten und muss ich momentan ohne jegliche Unterstützung vom Jobcenter auskommen?
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reinhard
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Antwort #6 - 07.01.2026 um 21:20:19
 
Ob eine Aufenthaltserlaubnis möglich ist, hängt von vielen Punkten ab, die wir natürlich nicht wissen.

Am besten klärst Du es in dem Ort, in dem Du lebst, oder in der nächsten größeren Stadt bei einer Migrationsberatung. Die kannst Du im Internet suchen.
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Antwort #7 - 07.01.2026 um 21:59:36
 
reinhard schrieb am 07.01.2026 um 21:20:19:
Ob eine Aufenthaltserlaubnis möglich ist, hängt von vielen Punkten ab, die wir natürlich nicht wissen.

Am besten klärst Du es in dem Ort, in dem Du lebst, oder in der nächsten größeren Stadt bei einer Migrationsberatung. Die kannst Du im Internet suchen.


Welche Organisationen sind laut Deiner Erfahrung am besten auf solche Themen spezialisiert?
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reinhard
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Antwort #8 - 07.01.2026 um 22:16:59
 
Hier in Kiel die ZBBS.

In andere Städten musst Du selbst rumfragen.
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Antwort #9 - 08.01.2026 um 09:07:13
 
Ghareeb schrieb am 07.01.2026 um 18:55:18:
Am Anfang hatte ich eine Anhörung, danach kam die formelle Ablehnung

Dann kannst du es mit dem Beratungshilfeschein lassen, bringt eher nichts mehr. Such dir schnellstens einen Anwalt, da der Widerspruch alleine nicht die Ausreiseverpflichtung aufhebt. Dafür müsste man zusätzlich noch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht bereits jetzt stellen und ohne einen rechtskundigen Anwalt wird es schwierig.

Den Widerspruch hast du auch schriftlich oder zur Niederschrift gestellt, nicht eben mündlich oder per Email?
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Antwort #10 - 08.01.2026 um 18:05:00
 
reinhard schrieb am 07.01.2026 um 22:16:59:
Hier in Kiel die ZBBS.

In andere Städten musst Du selbst rumfragen.


Hier gibt es Organisationen wie Caritas und Diakonie, aber leider sind sie nicht auf solche Angelegenheiten spezialisiert.

Es gibt auch eine andere Organisation, aber sie sind derzeit bis zum 25.01.2026 geschlossen.
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Antwort #11 - 08.01.2026 um 18:24:57
 
dim4ik schrieb am 08.01.2026 um 09:07:13:
Dann kannst du es mit dem Beratungshilfeschein lassen, bringt eher nichts mehr. Such dir schnellstens einen Anwalt, da der Widerspruch alleine nicht die Ausreiseverpflichtung aufhebt. Dafür müsste man zusätzlich noch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht bereits jetzt stellen und ohne einen rechtskundigen Anwalt wird es schwierig.

Den Widerspruch hast du auch schriftlich oder zur Niederschrift gestellt, nicht eben mündlich oder per Email?


Ich habe gestern einen Widerspruch schriftlich eingereicht, mit meiner Unterschrift, ohne die Gründe anzugeben, und ihn offiziell beim Ausländeramt abgegeben. Ich habe eine Empfangsbestätigung erhalten. Heute erhielt ich eine Antwort, dass ich in zwei Wochen kommen soll, um die Duldung zu erhalten. Ich denke jedoch, dass mir zumindest eine bessere Lösung als die Duldung angeboten werden sollte, wie zum Beispiel die Fiktionsbescheinigung oder eine andere bessere Lösung. Denn die Duldung schränkt die Bewegungsfreiheit ein und verringert die Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt für die Betroffenen. Darüber hinaus ist sie keine Aufenthaltsgenehmigung.

Glaubst Du, dass ich im Falle einer Klage vor dem Gericht eine Fiktionsbescheinigung erhalten könnte, als Verlängerung der vorherigen Fiktionsbescheinigung, oder eine andere Lösung als Duldung, bis das Gericht eine Entscheidung trifft?
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Antwort #12 - 08.01.2026 um 19:10:54
 
Ghareeb schrieb am 08.01.2026 um 18:24:57:
vor dem Gericht eine Fiktionsbescheinigung erhalten könnte, als Verlängerung der vorherigen Fiktionsbescheinigung,

nö, das geht nicht.

Eine Fiktionsbescheinigung ist ja auch kein Aufenthaltstitel, sondern *bescheinigt* den Fortbestand einer (bestehenden) AE.
Die FB ist kein Dokument, sondern nur ein Papier, eine Bescheinigung über einen Tatbestand (hier: Fortbestand der AE).
So besteht eine bestehende! AE bei einem Antrag auf Verlängerung oder andere AE bis zur Entscheidung weiter fort... In Deinem Fall ist die Entscheidung bereits gefallen und der Antrag abgelehnt. Damit gibt es auch keinen Fortbestand einer (fiktiven) AE.
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Antwort #13 - 08.01.2026 um 19:43:41
 
erne schrieb am 08.01.2026 um 19:10:54:
nö, das geht nicht.

Eine Fiktionsbescheinigung ist ja auch kein Aufenthaltstitel, sondern *bescheinigt* den Fortbestand einer (bestehenden) AE.
Die FB ist kein Dokument, sondern nur ein Papier, eine Bescheinigung über einen Tatbestand (hier: Fortbestand der AE).
So besteht eine bestehende! AE bei einem Antrag auf Verlängerung oder andere AE bis zur Entscheidung weiter fort... In Deinem Fall ist die Entscheidung bereits gefallen und der Antrag abgelehnt. Damit gibt es auch keinen Fortbestand einer (fiktiven) AE.


Im Falle einer Ablehnung des Bescheids des Ausländeramts und Einlegung einer Beschwerde gegen die Entscheidung, ohne die Duldung zu akzeptieren.
kann das Gericht das Ausländeramt zwingen, eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen, bis das endgültige Urteil des Gerichts ergeht?
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« Zuletzt geändert: 08.01.2026 um 19:54:17 von Ghareeb »  
 
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Antwort #14 - 08.01.2026 um 20:12:18
 
In kleineren Städten findet man meistens keine guten und sehr erfahrenen Anwälte.
Wie und wo kann man einen guten Anwalt finden?

Empfehlen Sie, mit einem erfahrenen Anwalt aus der Ferne zu arbeiten, auch wenn er weit weg ist, oder ist es besser, mit einem Anwalt in der Nähe zu arbeiten, selbst wenn er nicht der Beste ist, d.h in Ordnung?
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