Sehr geehrte Foren-Mitglieder,
ich (argentinischer Staatsangehöriger) befinde mich seit ca. 3 Jahren im Overstay im Schengen-Raum. Ich plane nun eine freiwillige Ausreise nach Argentinien (ggf. mit Unterstützung der IOM), um meine Situation zu legalisieren.
Meine Situation:
Ich reise über Spanien nach Argentinien aus. Dort wird vermutlich eine
Einreisesperre im SIS vermerkt.
In Argentinien werde ich meinen Partner heiraten (polnischer Staatsbürger, lebt und arbeitet seit 10 Jahren in Deutschland).
Nach der Eheschließung möchte ich im Wege der Familienzusammenführung (Freizügigkeitsrecht) wieder nach Deutschland einreisen.
Meine Fragen an das Forum:
Kann eine durch den Overstay bedingte
Einreisesperre direkt nach der Eheschließung mit einem EU-Bürger aufgehoben oder befristet werden?
Greift hier das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU), sodass die
Einreisesperre einer Erteilung der Aufenthaltskarte nicht entgegensteht, sofern keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt?
Muss ich das Visumverfahren bei der deutschen Botschaft in Buenos Aires durchlaufen, oder gibt es Besonderheiten aufgrund des Rechts auf Familiennachzug zu einem Unionsbürger?
Vielen Dank im Voraus für Ihre professionelle Einschätzung!