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Wiedereinreise nach Overstay (3 J.) – Eheschließung mit EU-Bürger in Argentinien – Aufhebung der Einreisesperre? (Gelesen: 380 mal)
penguin1
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24.12.2025 um 15:06:08
 
Sehr geehrte Foren-Mitglieder,

ich (argentinischer Staatsangehöriger) befinde mich seit ca. 3 Jahren im Overstay im Schengen-Raum. Ich plane nun eine freiwillige Ausreise nach Argentinien (ggf. mit Unterstützung der IOM), um meine Situation zu legalisieren.

Meine Situation:

Ich reise über Spanien nach Argentinien aus. Dort wird vermutlich eine Einreisesperre im SIS vermerkt.

In Argentinien werde ich meinen Partner heiraten (polnischer Staatsbürger, lebt und arbeitet seit 10 Jahren in Deutschland).

Nach der Eheschließung möchte ich im Wege der Familienzusammenführung (Freizügigkeitsrecht) wieder nach Deutschland einreisen.

Meine Fragen an das Forum:

Kann eine durch den Overstay bedingte Einreisesperre direkt nach der Eheschließung mit einem EU-Bürger aufgehoben oder befristet werden?

Greift hier das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU), sodass die Einreisesperre einer Erteilung der Aufenthaltskarte nicht entgegensteht, sofern keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliegt?

Muss ich das Visumverfahren bei der deutschen Botschaft in Buenos Aires durchlaufen, oder gibt es Besonderheiten aufgrund des Rechts auf Familiennachzug zu einem Unionsbürger?

Vielen Dank im Voraus für Ihre professionelle Einschätzung!
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erne
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Antwort #1 - 25.12.2025 um 13:19:56
 
penguin1 schrieb am 24.12.2025 um 15:06:08:
aufgehoben oder befristet werden?

aufgehoben nicht, befristet auf Antrag ja

penguin1 schrieb am 24.12.2025 um 15:06:08:
Muss ich das Visumverfahren bei der deutschen Botschaft in Buenos Aires durchlaufen, oder gibt es Besonderheiten aufgrund des Rechts auf Familiennachzug zu einem Unionsbürger?

Für die Einreise brauchst du ein Einreisevisum um überhaupt ins Land zu kommen, damit die Freizügigkeitsregelung greifen kann. das kann ein Schengenvisum sein oder was Anderes, was ggf. sogar an der Grenze ausgetellt werden könnte. Problem: du kommst mit einem Flugzeug nicht an die Grenze oder gar nicht ins Flugzeug, also brauchst du voher irgendein Visum (nur für die Einreise!, Gültigkeit und Art egal)

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Aras
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Antwort #2 - 25.12.2025 um 17:39:20
 
Argentinier benötigen kein Visum zur Einreise.

Warum willst du über Spanien ausreisen? Wenn die Spanier die Einreisesperre eintragen, dann wirst muss ggf. in einem etwaigen Konsultationsverfahren auch die Spanischen Behörden hinzugezogen werden.

Warum heiratest du nicht direkt hier?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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roseforest
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Antwort #3 - 26.12.2025 um 09:53:15
 
Hier sollte Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU nach deinen Schilderungen gelten.

Aber wenn Du ausreist und nach der Hochzeit wieder einreist sieht die Bupo ja die Einreisesperre. Dann hast Du als Unterkagen die Eheurkunde aus Argentinien .. ob das hilft gkaube ich nicht.

Ich bin bei @aras aber in Deinem Fall wäre jeder Fehler brandgefährlich daher würde ich hier einen spezialisierten Anwalt konsultieren.
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reinhard
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Antwort #4 - 26.12.2025 um 16:41:09
 
Überleg lieber einen neuen Plan:

Du gest mit Ticket und Pass zur Ausländerbehörde und fragst nach einer Grenzübertrittsbescheinigung. Dann ist das ganze Verfahren, Sperre und so weiter bei einer ansprechbaren Ausländerbehörde.

Dann reist Du aus und beantragst, sobald sich die Voraussetzungen durch die Heirat geändert haben, eine Neubefristung der Sperre.
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