Agentorange schrieb am 26.12.2025 um 11:26:18:1. Sowie die Feiertage um sind kontaktiere ich einen Anwalt um eine Auskunft über eine mögliche
Einreisesperre zu erhalten, da ihr damaliger Aufenthalt überzogen wurde. Ca. 6 Monate, laut ihr war es eine freiwillige Ausreise und von einer
Einreisesperre hat sie ebenfalls nix gehört.
Unnötig, diese Info bekommt sie beim Visumantrag kostenlos.
Hat sie keine, war Dein Punkt 1 umsonst.
Hat sie eine
Einreisesperre, dann wird die erst dann aufgehoben, wenn es
konkret um die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet geht. Das geht dann auch im Zusammenhang mit dem Visumverfahren am besten, weil da schon alle nötigen Belege bei der Behörde vorliegen.
Einschließlich der standesamtlichen, womit die Aussage "Ich will mit meinem künftigen Ehemann in Deutschland leben." viel stärker belegt ist als durch irgendwelche sonstigen Äußerungen von Wünschen, Plänen, Träumen ...
Agentorange schrieb am 26.12.2025 um 11:26:18:3. Ich schicke sie einmal quer alle Dokumente organisieren und diese bei einem Dokumentenservice/Übersetzungsbüro übersetzen und beglaubigen zu lassen. In diesem Zuge ebenfalls soll sie mir die Beitrittserklärung unterschreiben. Das Ganze soll sie dann denke ich am besten mit einem Kurierdienst zu mir senden.
Du magst es, sie umsonst um die Häuser zu jagen?
Nur die Dokumente, die das Standesamt von ihr fordert. Dokumentenservice und Übersetzungsbüro sind unnötig, aber sie muss sich unbedingt Apostillen auf die Originale aller Standesamts-Dokumente besorgen.
Nicht etwa auf die Notarunterschrift bei einer Kopie-Beglaubigung!
Übersetzungen dann bei beeidigten Übersetzern in Deutschland - es soll zwar auch vereinzelt Übersetzer geben, die noch in Deutschland beeidigt sind, aber schon in RUS leben, die muss man aber erstmal finden.
Agentorange schrieb am 26.12.2025 um 11:26:18:6. Sie klärt bei der Botschaft ob ihre Sprachzertifikate gültig sind.
Das ist Unsinn. Ohne Visumantrag ist jede Auskunft vorab zu unverbindlich, als dass das Sinn hätte.
Das Einzige, was nicht sinnlos scheint, aber auch unverbindlich ist: Wenn sie beim Beglaubigen der Beitrittserklärung konsequent deutsch redet, kann sie dort fragen, ob ihre mündlichen Deutschkenntnisse für den Visumantrag ausreichend sind und, falls ja, wie sie die dann im Visazentrum bei der Antragstellung belegen kann.
Da Konsularabteilung und Visastelle im selben Gebäude sind, wird sich da am ehesten auf kurzem Wege eine Lösung finden lassen, sofern das überhaupt möglich ist.
Agentorange schrieb am 26.12.2025 um 11:26:18:Das geht schon rein sprachlich nicht. Man kann nur Verwaltungsakte beantragen.
Eine Zustimmung zur Visumerteilung ist aber kein Verwaltungsakt, sondern nur behördeninterne Voraussetzung für eine positive Entscheidung über einen nationalen Visumantrag.
erne schrieb am 26.12.2025 um 13:35:03:dazu eine erklärung vor einemNotar, dass sie ledig ist. Dazu *aktuelle* beglaubigte Kopien *aller* (auch leeren) Seiten ihres Inlandsausweises (da steht ggf. ob sie verheiratet ist oder war)
Das ist übrigens veraltet.
Seit in RUS die Standesamtsregister digitalisiert sind, werden Stempel über Eheschließungen nur noch auf Wunsch im Inlandspass angebracht. Das Fehlen eines solchen Stempels sagt also genau gar nichts aus!
Sollte Dein Standesamt noch so etwas haben wollen oder gar eine eidesstattliche Versicherung vor dem Notar oder dergleichen, darfst Du die Kollegen gerne darum bitten, dass sie mal ihre Länder-Listen und damit ihre Merkblätter aktualisieren.
Es werden jetzt standesamtliche Bescheinigungen über den Familienstand ausgestellt. Die müssen natürlich apostilliert sein - aber andere Nachweise über "keine Vorehen" sind nicht mehr sinnvoll oder nötig.
Gab es Vorehen, müssen die dazugehörigen Unterlagen ja ohnehin vorgelegt werden.