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Königsweg Ratschläge erwünscht (Gelesen: 6.988 mal)
Themen Beschreibung: Hochzeit/Heiratsvisum/Ehe
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Antwort #90 - 19.04.2026 um 11:53:14
 
Mannlich schrieb am 18.04.2026 um 11:06:41:
Als Deutscher erhält man doch solch ein Ehefähigkeitszeugnis. Wo ist das Problem für Heirat in der R.F. ?
Oder habe ich dich falsch verstanden? 


Das EFZ wird für die Eheschliessung *beider* Verlobten ausgestellt, es werden die Urkunden beider geprüft.
Wenn einer Deutscher ist, sind dessen Dokumente in Deutschland in der Regel kein Problem, aber die des anderen Verlobten müssen eben auch vorgelegt werden.
Ein EFZ für A und B besagt, dass Verlobter A den Verlobten B heiraten darf. Es besagt nicht, dass Verlobter A jemand anderen als B heiraten darf.
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Antwort #91 - 19.04.2026 um 14:37:24
 
Danke @erne  ( hier sollte ein Daumen hoch Smiley stehen , ich bringe es nicht hin )

Im Link steht ja auch
"Wer in der Bundesrepublik Deutschland die Ehe eingehen will ..."

Somit wäre auch meine Frage "Die Ex nochmal und in DE " auch geklärt.

Bei meiner Ukrainerin, dort geheiratet, brauchte ich es nicht. Und in der R.F. braucht man es, soweit ich informiert bin, auch nicht.

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Antwort #92 - 19.04.2026 um 23:04:38
 
Mannlich schrieb am 19.04.2026 um 14:37:24:
Und in der R.F. braucht man es, soweit ich informiert bin, auch nicht.

Du bist falsch informiert.
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Antwort #93 - 20.04.2026 um 02:08:17
 
Petersburger schrieb am 19.04.2026 um 23:04:38:
Du bist falsch informiert.

Gab wohl lange Standesämter, besonders in der Provinz, denen eine übersetzte Meldebescheinigung ausgereicht hat, aber glaube kaum, dass es immer noch funktioniert
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Antwort #94 - 20.04.2026 um 07:51:10
 
Richtig, erweiterte Meldebescheinigung heißt das Dokument. Das hätte, zumindest letzten Oktober in einem Standesamt in Twer gereicht. Wir waren doch persönlich dort gewesen und sprachen das  mal  an "Was nötig wenn wir hier heiraten gewollt hätten?". Allerdings ändern sich Verordnungen.

Zurück zum Königsweg: Meiner ist; In dem Land oder der Stadt heiraten, wo man sein Leben zusammen verbringt. Wer das anders sieht, solls anders machen. Janz einfach ...
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Antwort #95 - 27.04.2026 um 19:32:02
 
Mannlich schrieb am 20.04.2026 um 07:51:10:
Richtig, erweiterte Meldebescheinigung heißt das Dokument. Das hätte, zumindest letzten Oktober in einem Standesamt in Twer gereicht. Wir waren doch persönlich dort gewesen und sprachen das  mal  an "Was nötig wenn wir hier heiraten gewollt hätten?". Allerdings ändern sich Verordnungen.

Zurück zum Königsweg: Meiner ist; In dem Land oder der Stadt heiraten, wo man sein Leben zusammen verbringt. Wer das anders sieht, solls anders machen. Janz einfach ...

Finde man muss definitiv einen Unterschied zwischen Formalie heiraten für den Familienstand und eigentlicher Feier machen
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