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Königsweg Ratschläge erwünscht (Gelesen: 5.455 mal)
Themen Beschreibung: Hochzeit/Heiratsvisum/Ehe
Agentorange
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Antwort #60 - 20.01.2026 um 19:53:07
 
Ehrlich gesagt halte ich auch nix von dem Anwalt, war verbratenes Geld.
Am Anfang beim Thema Beziehungsdauer war noch die Rede davon das dies wohl nicht so wild sei, aber als es dann darum ging, dass sie vorher in Deutschland studierte und abgebrochen hatte und erst seit "so kurzer Zeit" wieder zurück sei wäre dies ein starkes Indiz. Ein Altersunterschied zwischen uns existiert nicht, nur eben eine sehr kurze Beziehungsdauer und ihre freiwillige Ausreise aus Deutschland.
Was mir halt immer wieder Angst macht sind Fragen zum Thema Scheinehe wie "Welche Farbe hat die Zahnbürste Ihres Partners? Welche Zahnpasta benutzt Ihr Partner?", wusste ich auch nicht nach meiner letzten Beziehung mit welcher ich weit über 10 Jahre zusammen gewohnt habe.
Ehrlich gesagt bin ich derzeit einfach so erschöpft das ich die Sache bis zum Urlaub jetzt erst mal ruhen lasse, ich dort die weiteren Punkte kläre und dann denke ich erstmal Aras und Petersburgers Rat befolgen werde.
Vielen Dank hierfür!
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Petersburger
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Antwort #61 - 20.01.2026 um 20:16:04
 
Agentorange schrieb am 20.01.2026 um 19:53:07:
Fragen zum Thema Scheinehe wie "Welche Farbe hat die Zahnbürste Ihres Partners? Welche Zahnpasta benutzt Ihr Partner?"

Dazu fallen mir nur zwei Dinge ein:

In den gleichzeitigen Befragungen zur Partnerschaft, an denen ich teilgenommen habe oder deren Protokolle mir später unter die Augen kamen, waren Fragen dieser Art eher Nebensache.

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, wie viele Details man über seine engsten Verwandten oder seinen Partner "man" zu wissen habe.
Tatsächlich wissen die meisten ziemlich wenig solcher Dinge.

In Einzelfällen - es waren tatsächlich nur Einzelfälle - habe ich Kollegen, die aufgrund fehlender oder nicht übereinstimmender Antworten zu Farben der Augen, der Zahnbürste ... nun meinten, eine "Scheinehe" belegen zu können, dieselben Fragen nach ihren eigenen Partnern gestellt.
Damit war dann in jedem meiner Beispielfälle das Thema erledigt.

Nur so nebenbei: Ich weiß noch nicht mal, welche Farbe meine eigene Zahnbürste gerade hat. Da ich nicht auf eine Farbe festgelegt bin, greife ich meist einfach hin beim Kaufen ... und das beweist dann, dass ich mich selbst viel zu selten sehe?
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lottchen
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Antwort #62 - 20.01.2026 um 20:54:07
 
Agentorange schrieb am 20.01.2026 um 19:53:07:
Fragen zum Thema Scheinehe


Also laut früheren Wortmeldungen in diesem Forum geht es da eher um Fragen wie:
Wie haben Sie sich kennengelernt?
Wo und wann haben Sie sich persönlich gesehen?
Wie halten Sie Kontakt?
Kennen Sie die Familie Ihres Partners? Wie heißen die Eltern, Geschwister?
Welchen Beruf hat Ihr Partner?
Wo wohnt Ihr Partner momentan?
Eben so was in der Art. Man sollte nicht davon ausgehen, dass "der deutsche Staat" einem prinzipiell eine Reinwürgen und einem das Leben so schwer wie möglich machen will....Ist sicher eine gute Idee wenn Du jetzt erst mal Urlaub machst und versuchst von diesem Thema abzuschalten. 
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Antwort #63 - 22.01.2026 um 10:45:57
 
Agentorange schrieb am 20.01.2026 um 19:53:07:
Was mir halt immer wieder Angst macht sind Fragen zum Thema Scheinehe 


Soweit ich das beurteilen kann, sind die "Menüpunkte"
bei einer ALB oder vllt bei einer Botschaft, relativ klar
festgelegt. Welche Farbe meine eigene Zahnbürste hat,
das weiß nichtmal ich selbst aus dem Stehgreif

Standesamt, OLG, ALB, AV - das sind unsere Verwaltungsbehörden,
die unsere Gesetze und Verordnungen um-, bzw einsetzen.
Das hat "man" zu erfüllen.

Wie und ob sich zwei binationale Menschen im
tatsächlichen Leben miteinander auskommen,
dafür gibt es keine § und auch keine Vollkasko.
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BürokratieFeind
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Antwort #64 - 17.02.2026 um 16:47:41
 
Einfach in Georgien heiraten und dann Familiennachzug, kann ich jedem empfehlen. Recht günstig und Verfahren bei Botschaft und ABH ist zwar etwas nervös sollte aber machbar sein, bei uns war Ehe im Mai, Einreise September.
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Antwort #65 - 17.02.2026 um 22:24:43
 
BürokratieFeind schrieb am 17.02.2026 um 16:47:41:
Einfach in Georgien heiraten und dann Familiennachzug, kann ich jedem empfehlen. Recht günstig und Verfahren bei Botschaft und ABH ist zwar etwas nervös sollte aber machbar sein, bei uns war Ehe im Mai, Einreise September.

In Deinen letzten zehn Beiträgen hast Du vier Mal diese Empfehlung ausgesprochen, die sich mit Sicherheit nicht für jeden so pauschal eignet wie es bei Dir klingt.

Umso mehr, als alle jahrelang mit Ausländerrecht befassten einen zusätzlichen Rechtskreis aus Erfahrung nicht als wunderbare Lösung bezeichnen.

Bitte lass es bei diesen vier Empfehlungen, eine fünfte innerhalb kurzer Zeit wird im Forum nicht stehen bleiben.

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BürokratieFeind
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Antwort #66 - 19.02.2026 um 23:54:24
 
Petersburger schrieb am 17.02.2026 um 22:24:43:
In Deinen letzten zehn Beiträgen hast Du vier Mal diese Empfehlung ausgesprochen, die sich mit Sicherheit nicht für jeden so pauschal eignet wie es bei Dir klingt.

Umso mehr, als alle jahrelang mit Ausländerrecht befassten einen zusätzlichen Rechtskreis aus Erfahrung nicht als wunderbare Lösung bezeichnen.

Bitte lass es bei diesen vier Empfehlungen, eine fünfte innerhalb kurzer Zeit wird im Forum nicht stehen bleiben.


Dabei war das alles sehr gutmütig gemeint, es mag ein dritter
Rechtskreis sein, er löst aber viele Probleme, die sich bei zwei Kreisen ergeben können und davon weiß natürlich nicht jeder. Naja gut, wie du meinst.
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Agentorange
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Antwort #67 - 21.03.2026 um 13:44:04
 
So liebe Leute, gebe mal ein kleines Update nach nun einiger Zeit.
Ich möchte mich hier wirklich bei jedem Bedanken für die gutgemeinten und sehr hilfreichen Ratschläge.
Also wir waren jetzt einige Zeit zusammen im Urlaub und seit letzter Woche hat sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen für die Eheschließung in Deutschland. Das Standesamt bei mir gibt sich diplomatisch und will sich auf rein gar nichts festlegen. Eigentlich hatte ich mich ziemlich darauf festgelegt Petersburgers Vorschlag 1:1 zu folgen.
Da ich jedoch gestern noch einen Anwaltstermin hatte, empfahl mir dieser für meinen speziellen Fall ausdrücklich eine Heirat im Ausland mit nachfolgendem Familiennachzug. So wird es vorraussichtlich auch kommen. Auf jeden Fall werden wir uns die nächsten Monate erstmal noch häufiger Treffen und dann vorraussichtlich in Georgien heiraten. Ich verstehe die Empfehlungen hier sehr gut, aber denke wie auch mein Anwalt in dem Fall, dass dies hier einfach die nötige Rechtssicherheit bietet und er mir sehr gute Chancen prognostiziert.
Bei Intresse gebe ich hier natürlich regelmäßig mal ein Update zu meiner Situation.
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Reyhan
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Antwort #68 - 21.03.2026 um 15:40:25
 
Das verstehe wer will. Der Anwalt freut sich und seine Geldbörse auch.

Warum folgst Du nicht Petersburger ?
Lege alle Dokumente auf den Tisch und / oder reiche sie ein. Standesamt und OLG  müssen dann dagegen argumentieren. Und zwar rechtlich sauber.

Wie schon erwähnt : haben wir immer so gemacht, zählt nicht !
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Agentorange
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #69 - 21.03.2026 um 23:53:49
 
Reyhan schrieb am 21.03.2026 um 15:40:25:
Das verstehe wer will. Der Anwalt freut sich und seine Geldbörse auch.

Warum folgst Du nicht Petersburger ?
Lege alle Dokumente auf den Tisch und / oder reiche sie ein. Standesamt und OLG  müssen dann dagegen argumentieren. Und zwar rechtlich sauber.

Wie schon erwähnt : haben wir immer so gemacht, zählt nicht !


Weil der Anwalt, welchen ich dieses mal für sehr kompetent halte mir dies so empfohlen hat. Hat auch nichts mit Geld zu tun, da ich ihn so oder so beauftragt hätte.
Zum einen muss noch geprüft werden ob meine Verlobte eine Einreisesperre hat, ggf. muss dann dagegen vorgegangen werden. Sicher geht das auch mit bei "Eheschließung steht unmittelbar bevor", aber eine bessere Rechtssicherheit hat man nunmal als Ehepaar. Zum anderen (da können wir hier sicher viel drüber diskutieren) meinte der Anwalt das nun die neue Ausländerbehörde meines und ihres zukünftigen Wohnorts die Akte bei der alten Ausländerbhörde anfordern muss, was wohl einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bedeutet wiederum ein rumspielen alles innerhalb von Fristen die mit der Befreiung des EFZ/Visaantrags beginnen und wo dann wenn es im Laufe des Prozesses hakt ich im Worstcase bei ner neuen Befreiung+neuer Ledigkeitsbescheinigung stehe. Laut Anwalt steht einer Heirat in Georgien gar nichts im Weg und danach habe ich zumindest die nötige Rechtssicherheit. Und ein Urlaub in Georgien war sowieso unabhängig davon geplant.
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Aras
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Antwort #70 - 22.03.2026 um 00:04:26
 
Wurde deine Verlobte ausgewiesen oder gar abgeschoben?
Und selbst wenn, warum holt der Anwalt im Auftrag deiner Verlobten nicht einfach einen Auszug aus dem Ausländerzentralregister um das zu klären, wenn du es nicht selber hinkriegst?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #71 - 22.03.2026 um 10:53:53
 
Das ist doch nun wirklich nicht so kompliziert den Auszug aus dem Ausländerzentralregister selber zu beantragen.

https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/A/Auslaenderzentralregister/auskunft...

Wenn tatsächlich bei ihrer damaligen Ausreise vom deutschen Staat Kosten übernommen wurden wird sie diese so oder so bezahlen müssen bevor sie wieder einreist (wenn nicht schon geschehen).
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reinhard
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Antwort #72 - 22.03.2026 um 14:10:13
 
@agentorange:

Hier im Forum bekommst Du unterschiedliche Tipps. Letztlich entscheidet Ihr beide aber selbst, welcher Weg für Euch der beste ist.

Auch mit einer georgischen Eheurkunde könnt ihr später die "Nachbeurkundung" beim deutschen Standesamt beantragen und bekommt dann (dauert aber) eine deutsche Eheurkunde.
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Agentorange
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Antwort #73 - 22.03.2026 um 19:15:09
 
Soweit ich weiß kann sie im AZR den Auszug nur selbst beantragen und das auch nur wenn die Onlinefunktion aktiv ist, was nicht der Fall ist.
Alle Tipps hier waren sehr wertvoll! Nur ich bin mittlerweile davon überzeugt das eben eine Hochzeit in Georgien für einige zwar ein Umweg sein mag, bei mir aber zusätzliche Rechtssicherheit schafft, zumal wir sowieso dort im Urlaub sind.
Eine Nachbeurkundung für Deutschland ist dann natürlich geplant, jedoch meines Wissens nach für das Visum+Aufenthalt erstmal nicht erforderlich.
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reinhard
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Antwort #74 - 22.03.2026 um 19:21:40
 
Ja, klar, die Nachbeurkundung ist nur für ein einfacheres Leben in Deutschland. Wenn Ihr mit einer georgischen Urkunde kommt, kann es sein, dass jemand bei der Krankenversicherung oder jemand beim Finanzamt "sowas" noch nie gesehen hat.
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