Nicht ich - und auch nicht Aras - verunsichere Dich, sondern Du lässt Dich von aller möglicher negativer Information verunsichern.
Wer schon länger mit Ausländerrecht zu tun hat, weiß, dass ebenso wie sonst überall unangenehme Abläufe und Problem viel stärker wahrgenommen werden.
Auch deshalb, weil kaum jemand von selbst auf die Idee kommt, seinen Freunden, Kollegen, Bekannten oder auch Unbekannten im Zug zu erzählen "Stellt Euch vor, ich habe bei einer Behörde das und das beantragt und das passierte tatsächlich innerhalb zwei Wochen, so wie das jeder von uns erwartet hätte!"
Dasselbe übrigens beim Kauf z.B. jedes Gerätes.
Positive Erfahrungen werden kaum unaufgefordert erzählt, vor negativen muss man sich retten.
Letztes Beispiel hier im Forum war Mannlich, der sich neben dem A1-Problem seiner Ehefrau um die Bearbeitungsdauer des nationalen Visumantrags seiner Frau in Moskau sorgte. Seiner
ABH schon mal vorab massiv Zeit stehlen wollte (überspitzende Formulierung), damit die bei Eintreffen des Antrags aus Moskau "unseren Fall schon kennen" und schneller entscheiden.
Dann stellte sich heraus, dass es auch ohne all das in wenigen Tagen über die Bühne ging.
Dass in Deutschland mittlerweile einfachste Dinge unanständig lange dauern, musst Du niemandem erzählen.
Dennoch bin ich 100% überzeugt, dass bei Vorlage der russischen "Ledigkeitsbescheinigung" und der sonst korrekt genannten Dinge Dein zuständiges OLG die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses allerspätestens nach 14 Wochen ausspricht und danach alles andere ebenso in vernünftigem Zeitrahmen abläuft.
Vernünftig heißt nicht schnell. Aber immer noch so schnell, dass ein Umweg über tatsächlich nachhaltig genutzte Freizügigkeit für mich allein schon aus Gründen des Aufwands ausschiede.
Sogar ohne anwaltliches Drängeln.
Nebenbei:
Dass Österreich auch kein Musterland in Sachen "roter Teppich für Familienmitglieder von EU-Freizügigen" ist, kannst Du hier in der Forumshistorie bei Aras nachlesen. Vor einigen Jahren, musst also länger zurück ...
Und noch eins:
Die Einschätzung der Schutzwürdigkeit einer Ehe passiert in der übergroßen Anzahl der Fälle völlig geräuschlos. Der durch Internet-Lektüre entstehende Eindruck, dass stets und ständig eine "Scheinehe" vorausgesetzt würde und immer Beweise für eine echte Beziehung vorgelegt werden müssten, ist absolut falsch.
Einzelne Beispiele für Schwachsinn auch in dieser Frage belegen nicht mehr, als dass in Behörden auch nur Menschen sitzen.
Wenn die Menschheit zu 10% aus Volltrotteln und Bösewichten besteht, wäre eine vollständig idiotenfreie Behördenwelt ein Wunder.