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Königsweg Ratschläge erwünscht (Gelesen: 5.451 mal)
Themen Beschreibung: Hochzeit/Heiratsvisum/Ehe
Petersburger
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Antwort #45 - 16.01.2026 um 08:04:52
 
Agentorange schrieb am 15.01.2026 um 17:41:15:
Würde mich jetzt tatsächlich interessieren welche Option zu bevorzugen wäre, die Erklärung vorm Notar, oder eben die Bescheinigung vom Standesamt (ist das dann eine Ledigkeitsbescheinigung?)

Ich würde immer das Aktuelle machen.
Schon damit die beim OLG endlich mal ihren Kram aktualisieren - man muss ja nicht die Möglichkeiten von 1866 immer noch nutzen, nur weil "es schon immer so war".

Ja, das ist de-facto eine Ledigkeitsbescheinigung.
Sinngemäß "In den Personenstandsregistern gibt es seit [18. Geburtstag] keine Eintragungen über Eheschließungen".

Agentorange schrieb am 15.01.2026 um 17:41:15:
10k Duplikat von Geburtsurkunde besorgen (ist ein Duplikat ausreichend?)

Wenn "Duplikat" hier die Übersetzung von "повторное", also von einer Zweitschrift auf offiziellem Vordruck ist - ja, natürlich.

Agentorange schrieb am 15.01.2026 um 17:41:15:
Wie genau meinst du das mit unterschiedliche Standesämter und Oberbehörden?

Das ist unklar?
Unterschiedliche Städte / Regionen - unterschiedliche Oberbehörden  Zwinkernd

Agentorange schrieb am 15.01.2026 um 18:40:03:
Info vom Standesamt, das sie Punkt 4 nicht nach der Anmeldung machen soll sondern beim Konsulat.

Ach, dieser alte Hut!  Schockiert/Erstaunt

Ist ein Teil der alten Konstruktion um den Inlandspass als Ledigkeitsnachweis und inzwischen albern.
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Antwort #46 - 16.01.2026 um 09:50:15
 
Agentorange schrieb am 15.01.2026 um 17:41:15:
Vielen Dank für deine Hilfe bisher, gerne würde ich mich dafür irgendwie erkenntlich zeigen!

Ich schicke Dir gleich als PN eine Möglichkeit, ans Projekt zu spenden.
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Antwort #47 - 17.01.2026 um 01:36:38
 
Danke für den Link. Werde ich machen.

Was meine Thematik angeht, so hat sich leider der Status quo grundlegend verändert:
1. Das kleinere Übel, das Standesamt möchte nicht von den eidestatlichen Erklärungen abweichen, welche die Botschaft Moskau defacto nicht leistet.
Es wird nur darauf verwiesen das dies vom OLG so gewünscht sei und darauf kein Einfluss wäre.
2. Das große Übel, die aktuelle Wartezeit liege zwischen 12-14 Monaten beim OLG.
Damit bin ich hiermit raus.

Mein neuer Plan sieht folgendermaßen aus, falls ich was übersehen habe würde ich hiermit bitten mich darauf hinzuweisen:

1. Termin beim Anwalt nächste Woche
2. Verlobte und ich treffen uns in paar Wochen in einem 3. Staat zum Urlaub.
3. Heiraten in Georgien mit einer Agentur in einem weiteren Urlaub.
4. Ich verlagere meinen Lebensmittelpunkt nach Österreich und sie zieht dort mit schnellem Verfahren im Rahmen der Freizügigkeit zu mir. Meinen Arbeitsplatz in Deutschland, sowie Wohnsitz hier plane ich beizubehalten. Da ich aktuell meine Arbeitszeit eh auf 10h pro Tag ansetze und somit in der Regel nur 4 Tage arbeite bietet sich das denke ich an die Arbeitszeit zu reduzieren und damit 4 Tage in Österreich und 3 Tage die Woche zur Arbeit in Deutschland zu verbringen. Und mich langfristig nach einem Arbeitsplatz in Österreich umzuschauen.

Finde diese Bearbeitungszeiten nicht akzeptabel. Bisher schien ich im Leben Glück gehabt zu haben und mich mit dieser Art von Bürokratie nie auseinander gesetzt haben zu müssen. Wie soll ich eine gemeinsame Beziehung führen via Telefon über Jahre hinweg und dann am Ende am besten noch nachweisen das es sich nicht um eine Scheinehe handelt, da der Kontakt ja in erster Linie zu meinem Telefon ist. Mal nebenbei das ich meiner Fürsorgepflicht nach §1353 BGB als Ehemann so nicht nachkommen kann.
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Antwort #48 - 17.01.2026 um 10:18:49
 
Agentorange schrieb am 17.01.2026 um 01:36:38:
1. Das kleinere Übel, das Standesamt möchte nicht von den eidestatlichen Erklärungen abweichen, welche die Botschaft Moskau defacto nicht leistet.

Das ist, ehrlich gesagt, nicht anders zu erwarten, wenn keine Sachkenntnis über das spezielle andere Recht vorhanden ist.

Daher ist es auch wenig sinnvoll, eine solche Frage zu stellen:
Man legt einfach das Dokument vor, das jetzt aktuell ausgestellt wird. Dann müssen Amt+OLG begründen, warum sie das nicht anerkennen.
"Haben wir noch nie so gemacht." ist dabei nicht ausreichend.

Agentorange schrieb am 17.01.2026 um 01:36:38:
welche die Botschaft Moskau defacto nicht leistet.

Nicht de facto und nicht de jure - und das hat auch niemand gefordert.

Erklärung vor dem russischen Notar, von diesem beurkundet. Anschließend Apostille auf diese Urkunde und Übersetzung.

Agentorange schrieb am 17.01.2026 um 01:36:38:
die aktuelle Wartezeit liege zwischen 12-14 Monaten beim OLG.

Behörden geben meist die maximal zu erwartende Zeit an, um nicht mit "X ist doch vorbei, wann ..." bombardiert zu werden.

Alle von Dir im vorigen Beitrag geschilderten Varianten bringen Dich auch nicht übermorgen zum Ziel.

Ich selbst würde eher einen Anwalt bezahlen (damit der nervt) als noch viel mehr Geld in Umzug und alles andere zu stecken.
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Antwort #49 - 17.01.2026 um 14:39:35
 
Wie? 12-14 Monate für eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis?

Also das glaube ich nicht. Wen und Wo hast du gefragt?

Wenn du einfach so beim OLG anrufst und einfach fragst: "Wie lange dauert die Verfahrensdauer am OLG", dann kann ich 12-14 Monate glauben, denn dann gehts um Gerichtsverfahren. Da kommt kein Sachbearbeiter darauf, dass du von der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis sprechen würdest, was ein sogenannter Justizverwaltungsakt ist.

Zuständig für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ist der Präsident des OLG. Und der hat seine Mitarbeiter, die ganzen Tag nur die Anträge bearbeiten. Also ich bezweifle stark, dass der Präsident des OLG zulässt, dass man 12-14 Monate für das Verfahren braucht. Eher 12-14 Wochen.
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Antwort #50 - 17.01.2026 um 16:24:35
 
Also mein Kontakt war ausschließlich zum Standesamt.
Die hatten mir per Mail mitgeteilt

"Sobald wir alle Unterlagen in Original und Übersetzung vollständig vorliegen haben, schicken wir diese mit der Anmeldung der Eheschließung an das Oberlandesgericht (Bearbeitungszeit zur Zeit bis zu 10-12 Monaten)."

Ich hatte dies überlesen und bin fehlerhaft von Wochen ausgegangen. In einem Telefonat mit dem Standesamt bezüglich der oben anliegenden Probleme wurde dann beiläufig erwähnt das dies 12-14 Monate dauern würde. Daraufhin habe ich 2x nachgefragt und hatte gesagt, dass sie sicher Wochen meinen würden. Die Antwort war dann, nein es handle sich mit Sicherheit um Monate und das dort bereits andere ähnliche Fälle mit dieser Bearbeitungszeit liegen würden.
Das zuständige OLG müsste FFM sein. Habe daraufhin direkt am Telefon gesagt, dass ich dies für inakzeptabel halte und dann erstmal die Sache mit Georgien verfolgen werde. In einer Mail danach wurde mir der Zeitraum nochmals bestätigt und für Georgien mitgeteilt, dass nur die georgische Eheurkunde+Apostille+Übersetzung nötig sei um dies ins Eheregister beim Meldeamt eintragen zu lassen.
Von daher denke ich dürfte der Weg 100x einfacher sein.,

Die größten Sorgen die ich mir mache sind aktuell das der Vorwurf einer Scheinehe unterstellt werden kann, wenn ich diese Art von Abkürzung nehme. Und vor allem stört mich das es dort nicht so etwas wie die "Unschuldsvermutung" gibt, sprich ich in der Beweispflicht bin. Bin seit heute dran alle Chats etc zu sichern, was nach 1000enden von Nachrichten und Telefonaten noch bis morgen dauern dürfte, um wenigstens etwas in der Hand zu haben.
Mir scheint der Weg über Österreich als der rechtssicherste, zumal es dort soetwas ansatzweises wie zeitliche Garantien gibt. Nur sorge ich mich etwas wie schwer es wiegt wenn mein Arbeitgeber in Deutschland verbleibt und somit hier der Vorwurfs des nicht verlagerten Lebensmittelpunkts entstehen könnte. Wobei ich mich aktuell notfalls von dem Gedanken verabschiede, und ich wenn es nicht anders geht kündigen werde.

Habe noch die kleine Hoffnung das der Anwalt noch eine Idee hat, aber ich fürchte der kocht auch nur mit Wasser.
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Antwort #51 - 17.01.2026 um 17:27:32
 
Ruf doch direkt beim Geschäftszimmer vom OLG Präsidenten an oder schreib den direkt ne Email.

10-12 Monate wenn du Urkunden in Afrika überprüfen musst, kann ich verstehen. Aber hier geht es doch um nen Russland-Sachverhalt. Da ist doch nix zu prüfen. Bzw. Apostille drauf? Ok. Fertig.

Das ist dann 6-12 Wochen und nicht 12-14 Monate.
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Antwort #52 - 17.01.2026 um 22:27:13
 
Agentorange schrieb am 17.01.2026 um 16:24:35:
Von daher denke ich dürfte der Weg 100x einfacher sein.,

Das sehe ich zwar völlig anders, aber lass Dich ruhig von allen möglichen unverbindlichen Auskünften ins Bockshorn jagen.

12-14 Wochen entspricht dem, was ich seit Jahren als Maximum für Normalfälle mit Russlandbezug kenne.
Dazu dann: Wenn Deine Auskunftgeber Dir alten Kram um die Ohren hauen, ist ihr Wissen zum Russland-Bezug ohnehin auffrischungsbedürftig.

Eine "Unschuldsvermutung" gibt es sowieso nur im Strafrecht, aber auch in dieser Frage liest Du zu viel Negatives und lässt Dich davon leiten.

Viel Spaß beim Wege-Suchen. Neben dem einen, sinnvollen, den fast alle in Ruhe gehen.
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« Zuletzt geändert: 18.01.2026 um 09:29:09 von Petersburger »  

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Antwort #53 - 17.01.2026 um 23:12:57
 
Petersburger schrieb am 17.01.2026 um 22:27:13:
Das sehe ich zwar völlig anders, aber lass Dich ruhig von allen möglichen unverbindlichen Auskünften ins Bockshorn jagen.

12-14 Wochen entspricht dem, was ich seit Jahren als Maximum für Normalfälle mit Russlandbezug kenne.
Dazu dann: Wenn Deine Auskunftgeber Dir alten Kram um die Ohren hauen, ist ihr Wissen zum Russland-Bezug ohnehin auffrischungsbedürftig.

Eine "Unschuldsvermutung" gibt es ohnehin nur im Strafrecht, aber auch in dieser Frage liest Du zu viel Negatives und lässt Dich davon leiten.

Viel Spaß beim Wege-Suchen. Neben dem einen, sinnvollen, den fast alle in Ruhe gehen.



Muss sagen das du mich hier massiv verunsicherst.
Bin eigentlich sehr wohl gewillt das zu versuchen, jedoch was soll ich machen wenn es eben diesen Rahmen sprengt? Dann kann ich nachher ja schließlich auch nicht sagen im Forum xy stand das diese bis zu 14 Monate in der Realität nicht vorkommen, obwohl ich das vom Standesamt so mitgeteilt bekommen habe, mehrfach und schriftlich, sowie mündlich auf derren Erfahrungswerte basierend.
Vielleicht gibt es hier ja irgendeine Refferenz welche ich dort vorlegen könnte?

Ich schätze sehr die Erfahrungswerte hier, da ich eben selbst über keinerlei in diesem Bereich verfüge, genau daher habe ich eben riesige Angst gewaltige Fehler zu machen.
Ich gehe eigentlich bei allem immer vom Worstcase aus und freue mich dann wenns besser läuft. Und hier ist der Worstcase weitaus schlimmer, wie der Worstcase beim Thema Personenfreizügigkeit (1,5 Jahre+bürokratischer Aufwand zu 2-3 Monaten mit finanziellem Aufwand).

Ist meine Alternative über ggf den Versuch des Familiennachzugs soviel schlechter? Bzw hätte ich doch hiermit eigentlich nur dieselben Bearbeitungszeiten des Visums und dabei noch weniger Bürokratie?
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Antwort #54 - 18.01.2026 um 09:26:59
 
Nicht ich - und auch nicht Aras - verunsichere Dich, sondern Du lässt Dich von aller möglicher negativer Information verunsichern.

Wer schon länger mit Ausländerrecht zu tun hat, weiß, dass ebenso wie sonst überall unangenehme Abläufe und Problem viel stärker wahrgenommen werden.
Auch deshalb, weil kaum jemand  von selbst auf die Idee kommt, seinen Freunden, Kollegen, Bekannten oder auch Unbekannten im Zug zu erzählen "Stellt Euch vor, ich habe bei einer Behörde das und das beantragt und das passierte tatsächlich innerhalb zwei Wochen, so wie das jeder von uns erwartet hätte!"
Dasselbe übrigens beim Kauf z.B. jedes Gerätes.
Positive Erfahrungen werden kaum unaufgefordert erzählt, vor negativen muss man sich retten.

Letztes Beispiel hier im Forum war Mannlich, der sich neben dem A1-Problem seiner Ehefrau um die Bearbeitungsdauer des nationalen Visumantrags seiner Frau in Moskau sorgte. Seiner ABH schon mal vorab massiv Zeit stehlen wollte (überspitzende Formulierung), damit die bei Eintreffen des Antrags aus Moskau "unseren Fall schon kennen" und schneller entscheiden.
Dann stellte sich heraus, dass es auch ohne all das in wenigen Tagen über die Bühne ging.

Dass in Deutschland mittlerweile einfachste Dinge unanständig lange dauern, musst Du niemandem erzählen.

Dennoch bin ich 100% überzeugt, dass bei Vorlage der russischen "Ledigkeitsbescheinigung" und der sonst korrekt genannten Dinge Dein zuständiges OLG die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses allerspätestens nach 14 Wochen ausspricht und danach alles andere ebenso in vernünftigem Zeitrahmen abläuft.
Vernünftig heißt nicht schnell. Aber immer noch so schnell, dass ein Umweg über tatsächlich nachhaltig genutzte Freizügigkeit für mich allein schon aus Gründen des Aufwands ausschiede.

Sogar ohne anwaltliches Drängeln.

Nebenbei:
Dass Österreich auch kein Musterland in Sachen "roter Teppich für Familienmitglieder von EU-Freizügigen" ist, kannst Du hier in der Forumshistorie bei Aras nachlesen. Vor einigen Jahren, musst also länger zurück ...

Und noch eins:
Die Einschätzung der Schutzwürdigkeit einer Ehe passiert in der übergroßen Anzahl der Fälle völlig geräuschlos. Der durch Internet-Lektüre entstehende Eindruck, dass stets und ständig eine "Scheinehe" vorausgesetzt würde und immer Beweise für eine echte Beziehung vorgelegt werden müssten, ist absolut falsch.

Einzelne Beispiele für Schwachsinn auch in dieser Frage belegen nicht mehr, als dass in Behörden auch nur Menschen sitzen.
Wenn die Menschheit zu 10% aus Volltrotteln und Bösewichten besteht, wäre eine vollständig idiotenfreie Behördenwelt ein Wunder.
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Antwort #55 - 18.01.2026 um 14:21:30
 
Petersburger schrieb am 18.01.2026 um 09:26:59:
Nicht ich - und auch nicht Aras - verunsichere Dich, sondern Du lässt Dich von aller möglicher negativer Information verunsichern.

Wer schon länger mit Ausländerrecht zu tun hat, weiß, dass ebenso wie sonst überall unangenehme Abläufe und Problem viel stärker wahrgenommen werden.
Auch deshalb, weil kaum jemand  von selbst auf die Idee kommt, seinen Freunden, Kollegen, Bekannten oder auch Unbekannten im Zug zu erzählen "Stellt Euch vor, ich habe bei einer Behörde das und das beantragt und das passierte tatsächlich innerhalb zwei Wochen, so wie das jeder von uns erwartet hätte!"
Dasselbe übrigens beim Kauf z.B. jedes Gerätes.
Positive Erfahrungen werden kaum unaufgefordert erzählt, vor negativen muss man sich retten.

Letztes Beispiel hier im Forum war Mannlich, der sich neben dem A1-Problem seiner Ehefrau um die Bearbeitungsdauer des nationalen Visumantrags seiner Frau in Moskau sorgte. Seiner ABH schon mal vorab massiv Zeit stehlen wollte (überspitzende Formulierung), damit die bei Eintreffen des Antrags aus Moskau "unseren Fall schon kennen" und schneller entscheiden.
Dann stellte sich heraus, dass es auch ohne all das in wenigen Tagen über die Bühne ging.

Dass in Deutschland mittlerweile einfachste Dinge unanständig lange dauern, musst Du niemandem erzählen.

Dennoch bin ich 100% überzeugt, dass bei Vorlage der russischen "Ledigkeitsbescheinigung" und der sonst korrekt genannten Dinge Dein zuständiges OLG die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses allerspätestens nach 14 Wochen ausspricht und danach alles andere ebenso in vernünftigem Zeitrahmen abläuft.
Vernünftig heißt nicht schnell. Aber immer noch so schnell, dass ein Umweg über tatsächlich nachhaltig genutzte Freizügigkeit für mich allein schon aus Gründen des Aufwands ausschiede.

Sogar ohne anwaltliches Drängeln.

Nebenbei:
Dass Österreich auch kein Musterland in Sachen "roter Teppich für Familienmitglieder von EU-Freizügigen" ist, kannst Du hier in der Forumshistorie bei Aras nachlesen. Vor einigen Jahren, musst also länger zurück ...

Und noch eins:
Die Einschätzung der Schutzwürdigkeit einer Ehe passiert in der übergroßen Anzahl der Fälle völlig geräuschlos. Der durch Internet-Lektüre entstehende Eindruck, dass stets und ständig eine "Scheinehe" vorausgesetzt würde und immer Beweise für eine echte Beziehung vorgelegt werden müssten, ist absolut falsch.

Einzelne Beispiele für Schwachsinn auch in dieser Frage belegen nicht mehr, als dass in Behörden auch nur Menschen sitzen.
Wenn die Menschheit zu 10% aus Volltrotteln und Bösewichten besteht, wäre eine vollständig idiotenfreie Behördenwelt ein Wunder.


Dann korrigiere ich:
Ja du hast Recht, ich verunsichere mich.
Vielen Dank für deine Einschätzung!
Ist nur so das ich selbst mal verbeamtet war und dort von mir stets 100% gefordert wurden und Fehler absolut inakzeptabel waren.
Ich gehe halt derzeit nur ziemlich auf dem Zahnfleisch und das ist meine erste Fernbeziehung, wofür ich überhaupt nicht der Mensch bin und was mir durchweg schlaflose Nächte bereitet.
Ich denke ich warte jetzt erstmal den morgigen Anwaltstermin ab, dann noch den Urlaub und danach werde ich wahrscheinlich deiner Empfehlung nachkommen.
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Antwort #56 - 19.01.2026 um 20:01:54
 
Mal ein kleines Backup nach dem Anwaltstermin:
Der Anwalt hat mir tatsächlich empfohlen lieber in Georgien zu heiraten und ein FzF Visum zu beantragen, da es unbürokratischer und schneller sei.
Zu meiner spezifischen Situation war er der Meinung das mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Scheinehe unterstellt werden würde. Zuerst meinte er eigentlich das die Botschaft diese beweisen und nicht unterstellen müsse, dann aber das diese Fragen extra als Falle gestellt werden würden und damit die Antwort tendenziell vorgefasst sein könne.
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Antwort #57 - 19.01.2026 um 22:22:35
 
Agentorange schrieb am 19.01.2026 um 20:01:54:
ein FzF Visum zu beantragen, da es unbürokratischer und schneller sei.

lach
Der ausländerrechtliche Teil unterscheidet sich genau um eine Verpflichtungserklärung und eine Visumgebühr. Was ist da "unbürokratischer und schneller"?

Agentorange schrieb am 19.01.2026 um 20:01:54:
Zuerst meinte er eigentlich das die Botschaft diese beweisen und nicht unterstellen müsse, dann aber das diese Fragen extra als Falle gestellt werden würden und damit die Antwort tendenziell vorgefasst sein könne.

Dieser Antwortteil überzeugt mich nur von einem:

Hier gab Dir jemand Auskunft, dessen Wissen zum konkreten Fachgebiet Wiederholungen vertragen kann und der in Behördenmitarbeitern Feinde der Antragsteller sieht.

Mithin niemand, auf dessen Auskünfte ich für mich selbst den geringsten Wert legen würde, da sowohl mein Wissen als auch meine Erfahrung anderes sagen.

Falls Deine spezifische Situation nicht gerade "Mann 20 Jahre jünger als Frau" ist oder eine ebenso selten anzutreffende Konstellation, gibt es für eine pauschale Scheinehevermutung wenig bis gar keinen Grund.
Punkt.

Nebenbei:
Gibt es tatsächlich Grund für eine Scheinehevermutung - und sei es auch nur in der Einbildung eines Visum-Entscheiders -, dann gibt es auch keinen Unterschied zwischen vor oder nach der Eheschließung. Da ist dann auch die Eheschließung "wo es schneller geht" ein weiterer Punkt, der für die Vermutung von Unredlichem spricht.
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Antwort #58 - 19.01.2026 um 23:15:54
 
Wenn bei deinem Fall eine Scheinehe vermutet werden würde, dann müsste das ja bei fast jedem Nachzug eines Ehegatten vermutet werden. Denn die führen ja de facto immer eine Fernbeziehung, sonst würden die ja nicht erst nachziehen müssen.

Bin da bei Petersburger. Für mich klingt es so, als würde der Anwalt einfach deine Sorgen nachplappern, weil er denkt, dass willst du gerade hören.

Normalerweise finden Scheineheprüfungen eher dann statt, wenn der eine Ehepartner um einiges älter ist als der andere oder es nahezu offensichtlich ist, dass da eine Person lediglich ausgenutzt wird, z.B. bei einer geistigen Behinderung. Und dann wird es bei der Befragung auch meist deutlich. Nicht, weil denen Antworten in den Mund gelegt werden (was hat die Behörde bitte davon?), sondern weil die Leute wirklich überhaupt nichts von der anderen Person wissen. Was bei euch ja wohl nicht der Fall sein wird, da ihr eine echte Beziehung führt und wahrscheinlich ein wenig Interesse an der anderen Person habt.
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Antwort #59 - 20.01.2026 um 00:41:50
 
Wieviel Erfahrung hat denn bitteschön ein Anwalt in Hessen mit dem Auswärtigen Amt? Also wenn dann würde ich eher einen Anwalt in Berlin für eine Beratung buchen und nicht in Hessen.

Aber das wird dir ja nicht weiter bringen, weil eigentlich ging es um die Frage ob es 12-14 Monate oder 12-14 Woche dauern würde.

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