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Königsweg Ratschläge erwünscht (Gelesen: 5.452 mal)
Themen Beschreibung: Hochzeit/Heiratsvisum/Ehe
Mannlich
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Antwort #15 - 25.12.2025 um 20:53:28
 
erne schrieb am 25.12.2025 um 13:01:45:
Nur bei Gang 4 (Eheschliessung) muss sie persönlich anwesend sein.

"Mannlich" geht immer von seiner Situation aus und glaubt das ist die einzig wahre.
Im Prinziphat er in der Vorhgehnsweise Recht, aber nicht in den Einzelheiten


Gebe wieder, was unser Standesbeamte mitteilte.

Für "Gang 2" siehe Screenshots der 4 Punkte von 10, bzgl Dokumentenbeschaffung.

Diese 4 Punkte wurden unverzüglich und kostenlos beim Standesamt erledigt.
Dabei war die Braut da zu sein.

Sicher gehts auch über die dt. Botschaft.
Doch in welchem Zeitfenster und zu welchen Kosten?  Ich meine mich zu erinnern,
der Mitarbeiter aus Moskau schrieb mir etwas von 5 Wochen, inkl. Terminvergabe.

https://germania.diplo.de/ru-de/service/07-beglaubigungen/beurkundungen-1294380#...


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Antwort #16 - 26.12.2025 um 00:30:04
 
Ok, jetzt bin ich etwas verwirrt. Dann also doch nicht das Visum nach der Voranmeldung beantragen sondern erst  wenn der eigentliche Termin steht?


Was ihr Sprachzertifikat angeht, so gibt es tatsächlich auch neue Probleme. Ihr C1 findet sie nicht und ihr B1 ist bereits über 10 Jahre alt und wird wohl nicht anerkannt werden, von dem was ich gelesen habe. Daher denke ich macht es Sinn wenn sie einfach schnell die A1 Prüfung neu ablegt, auch eigentlich lächerlich. Ansonsten hat sie noch ein "Zeugnis über die Feststellungsprüfung" mit Deutsch Fachsprache Technik Note 2,7(ausgestellt von ihrer deutschen Hochschule). Was denke ich nicht weiterhelfen dürfte.
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Antwort #17 - 26.12.2025 um 01:11:21
 
@erne hat den Ablauf schon schön zusammengefasst 👍

Den Weg von Mannlich könnte man gehen - sollte sie ein Schengen Visum bekommen. Allerdings ist auch dieser Weg zu diskuttieren da sie da mehrere male hin und her fliegen muss Zwinkernd.

Beim Heiratsvisum wie hier angeraten wird fliegt sie einmal nach D und bleibt direkt hier.

Wegen dem Sprachtest
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/2238204-2238204

hier steht "Davon ausgenommen sind Zeugnisse für Fachsprachenprüfungen, sofern diese von einem dafür zugelassenen Prüfinstitut ausgestellt wurden."

könnte mE also funktionieren. Vllt kann jemand hier was zu sagen, ansonsten würde ich mal die Botschaft anschreiben ob das ausreicht.
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Antwort #18 - 26.12.2025 um 01:39:21
 
Die Vorschrift, dass "alte" Zertifikate nicht ohne Weiteres anerkannt werden können, gilt nur für A1-Zertifikate.

Dahinter steckt die Logik, dass solche Grundkenntnisse, wenn sie nicht weiter angewendet werden, sich besonders schnell verflüchtigen.

Festgelegt ist hierfür ein Jahr ab Ausstellung des Zertifikats. Da darf aber auch nicht pauschal ein frisches gefordert werden, sondern es ist "die Plausibilität der Sprachkenntnisse" immer zu überprüfen und logischerweise zu dokumentieren.

Wer weiter (ge-)lernt (hat), hat keine Probleme.
Wer dagegen ein Jahr nichts mehr getan hat, dürfte scheitern.


Wer aber in Deutschland gelebt und gelernt hat, wird sich fast immer problemlos verständigen können. Mund auf und reden heißt das Erfolgsrezept.
Dann wird ohne weiteres Nachdenken klar - "offenbar" -, dass der Sprecher sich in Deutschland sprachlich zurechtfindet, das wird dokumentiert und gut ist es.

Es ist *nicht* erforderlich, für den Nachweis solcher deutlich höheren Sprachkenntnisse extra Zertifikatsprüfungen zu absolvieren.

Hat man solche Zertifikate in der Schublade - in Kopie zum Antrag und fertig.
Hat man ein Diplom über eine Hochschulausbildung an einer deutschen (+A+CH) Hochschule in einem deutschsprachigen Studiengang - das reicht!


Was man allerdings nicht erwarten darf: Kritikloses Hinnehmen von Zertifikaten ohne die allerkleinste Prüfung.

Ich habe Antragsteller auf FZF immer auf Deutsch begrüßt und habe auch einfachste Fragen auf Deutsch gestellt. In einigen wenigen Fällen kam da gar keine passende Reaktion. Das führte zum genaueren Hinschauen, was mir da so vorgelegt wurde.

Das gehört genauso dazu, wie die Überprüfung, ob das Bild im Reisepass zu dem Gesicht vor mir passt ...
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Antwort #19 - 26.12.2025 um 02:30:56
 
Top vielen Dank für die Infos, das hilft echt weiter!
Hoffe nur das die ABH das für eine Vorabzustimmung akzeptiert, da dort wohl ein Zertifikat gefordert wird, aber solange B1 nicht befristet ist, sollte sie damit gut auskommen, was wieder ein Schritt weniger wäre.

Macht es ggf Sinn bereits vor der Voranmeldung beim Standesamt den Termin für die Beitrittserklärung zu machen? Zwecks potentieller Wartezeiten der Botschaft?

Weiß zufällig noch jemand ob es irgendwelche Auswirkungen auf die Dokumente für Visum und Eheschließung bezüglich der Meldeadresse bei ihr haben kann? Da sie ihre Wohnung vor einiger Zeit verkauft hat, aber wohl noch an ihr gemeldet ist. Sie meint eine Ummeldung wäre wohl sehr kompliziert und davon abgesehen befindet sie sich 2000km entfernt von ihrer ehemaligen Wohnung. Daher denke ich ebenfalls das ein Schengenvisum keinen Sinn macht, bzw fahrlässig sein könnte im Falle der wahrscheinlichen Ablehnung aufgrund keiner nachweisbaren Rückkehrbereitschaft.
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Antwort #20 - 26.12.2025 um 03:07:07
 
Also ich hatte dem Standesamt eine email geschrieben und einen Tag später die schon erwähnten Listen bekommen mit der Beitrittserklärung als pdf.


Vllt hat Dein Standesamt das Formular auch online.

Bzgl Vorabzustimmung das ist sowieso freiwillig von der ABH. Wenn die nicht gegeben wird dann wird die ABH eben während des Visaverfahrens automatisch involviert.

Gerade mal geschaut : sollte Moskau zuständig sein nächster Termin für die Unterschriftsbegkaubigung wäre 30.12 und im Januar gibt es auch noch ganz viele
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Antwort #21 - 26.12.2025 um 10:58:58
 
Agentorange schrieb am 26.12.2025 um 02:30:56:
Hoffe nur das die ABH das für eine Vorabzustimmung akzeptiert, da dort wohl ein Zertifikat gefordert wird,

Du stehst vor dem Anfang eines Prozesses und überlegst schon, wie Du andere beschleunigen kannst?

Fang doch erstmal mit dem an, was nur von Euch abhängt ...
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Antwort #22 - 26.12.2025 um 11:26:18
 
Vielen Dank schonmal für all die Infos.

Ja ich versuche eben möglichst viele Dinge vorab zu klären um eben nicht in eine Sackgasse zu laufen.

Also ich schildere mal hier meinen individuellen Plan die Sache anzugehen, vielleicht hat ja jemand dann Anmerkungen etc.

1. Sowie die Feiertage um sind kontaktiere ich einen Anwalt um eine Auskunft über eine mögliche Einreisesperre zu erhalten, da ihr damaliger Aufenthalt überzogen wurde. Ca. 6 Monate, laut ihr war es eine freiwillige Ausreise und von einer Einreisesperre hat sie ebenfalls nix gehört.

2. Wir haben Ende Januar Anfang Februar zusammen Urlaub geplant, diesen nehmen wir wahr. Noch vor dem Urlaub versuche ich einen Termin für die Woche nach dem Urlaub zu einer Voranmeldung beim Standesamt zu erhalten.

3. Ich schicke sie einmal quer alle Dokumente organisieren und diese bei einem Dokumentenservice/Übersetzungsbüro übersetzen und beglaubigen zu lassen. In diesem Zuge ebenfalls soll sie mir die Beitrittserklärung unterschreiben. Das Ganze soll sie dann denke ich am besten mit einem Kurierdienst zu mir senden.

4. Ich reiche die Dokumente mit Beitrittserklärung ein und warte auf Bescheid vom Standesamt/OLG.

5. Wenn ich Antwort erhalte mache ich einen möglichst spät liegenden Termin zur Eheschließung.

6. Sie klärt bei der Botschaft ob ihre Sprachzertifikate gültig sind. Ich gehe zur AHB und beantrage eine Vorabzustimmung mit VE.

7. Sie beantragt das Visum.

8. Einreise mit anschließender Heirat.

Gibt es irgendwelche Dokumente welche möglicherweise bereits jetzt sinnvoll seien könnten mir im Urlaub mitzugeben?
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Antwort #23 - 26.12.2025 um 11:32:22
 
ich würde jetzt das Standesamt kontaktieren. Die geben dir wie gesagt
eine Liste welche Dokumente benötigt werden.

Wahrscheinlich unter anderem Geburtsurkunde von ihr mit Apostille und Beitrittserklärung welche sie bei der Botschaft machen muss. Das könnte sie ja alles vor dem Urlaub erledigen
https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/d...

aber das ist jetzt OLG Köln wir gesagt das Standesamt wird dir das sagen verbindlich.
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Antwort #24 - 26.12.2025 um 12:02:19
 
Ich hab nicht did vorherigen Beiträge gelesen...

Oder sag einfach in welchem OLG-Amtsbezirk du gemeldet bist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #25 - 26.12.2025 um 13:35:03
 
Mannlich schrieb am 25.12.2025 um 20:53:28:
Gebe wieder, was unser Standesbeamte mitteilte.

und das ist das Problem.

Was *ein* Standesbeamte vorgibt bindet keinen anderen Standesbeamten oder triftt nicht zwingend auf eine andere Konstellation zu. Daher immer nur bei dem eigenen zuständigen Standesamt vorsprechen .. Die Standesbeamten sind frei von Weisungen, werden aber duch eine Aufsicht kontrolliert.

Agentorange schrieb am 26.12.2025 um 00:30:04:
Dann also doch nicht das Visum nach der Voranmeldung beantragen sondern erstwenn der eigentliche Termin steht?


Das Visum bekommt sie erst, wenn die Eheschliessung "unmittelbar bevorsteht", und das ist mit einem Termin vom STandesamt bestätigt der Fall.
ICh weiss auch nicht, was mit "Voranmeldung" gemeint sein sollte.

Agentorange schrieb am 26.12.2025 um 02:30:56:
Macht es ggf Sinn bereits vor der Voranmeldung beim Standesamt den Termin für die Beitrittserklärung zu machen?


Sie muss entweder persönlich vorsprechen oder wenn das nicht geht, zwingend eine "Beitrittserklärung" (spezielles Formular) abgeben. Da sie nicht persönlich vorsprechen wird, ist die Beitrittserklärung zwingend ... sie kann sie also sofort machen (wenn sie dich denn heiraten will)

etwas OffTopic Sprachzertifikat, passt aber zum Post von @Petersburger: selbst ein A1 Zertifikat ist keine Garantie, dass die erforderlichen einfachen Sprachkenntnisse nachgewiesen sind. Das A1 Zertifikat wird vom Gesetz gar nicht gefordert, hilft jedoch bei der Einschätzung der Anforderung nach "einfachen Sprachkenntnissen". Kommt ein Antragstellet mit A1 Zertifikat und kann auf "Guten Tag" nicht antworten gibt es kein Visum.
Durch die Presse ist vor Kurzem die Meldung gegangen, dass diese Zertifkate mit Betrug beschafft worden sind (in D!). Wie einfach wird es dann ggf. dann auch imAusland sein, sich diese zu beschaffen.

Agentorange schrieb am 26.12.2025 um 02:30:56:
Hoffe nur das die ABH das für eine Vorabzustimmung akzeptiert,

ICh würde nicht mit einer Vorabzustimmung rechnen, auf diese gibt es keinerlei Anspruch. Diese wird *manchmal* von ABHs gegeben, wenn der Visabegehrende selber vorspricht (aslo schon im Land ist aber ausreisen wird/muss) und dann bekannt ist.

Agentorange schrieb am 26.12.2025 um 02:30:56:
Weiß zufällig noch jemand ob es irgendwelche Auswirkungen auf die Dokumente für Visum und Eheschließung bezüglich der Meldeadresse bei ihr haben kann?

Das sollte keine Rolle spielen. Soweit ich weiss, ist es in Rus üblich, dass die Personen nicht zwingend da wohnen, wo sie gemeldet sind und nicht zwingend da gemeldet sind, wo sie wohnen.

roseforest schrieb am 26.12.2025 um 11:32:22:
Wahrscheinlich unter anderem Geburtsurkunde von ihr mit Apostille und Beitrittserklärung welche sie bei der Botschaft machen muss.

dazu eine erklärung vor einemNotar, dass sie ledig ist. Dazu *aktuelle* beglaubigte Kopien *aller* (auch leeren) Seiten ihres Inlandsausweises (da steht ggf. ob sie verheiratet ist oder war)
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Antwort #26 - 26.12.2025 um 14:45:59
 
roseforest schrieb am 26.12.2025 um 11:32:22:
ich würde jetzt das Standesamt kontaktieren. Die geben dir wie gesagt
eine Liste welche Dokumente benötigt werden.

Wahrscheinlich unter anderem Geburtsurkunde von ihr mit Apostille und Beitrittserklärung welche sie bei der Botschaft machen muss. Das könnte sie ja alles vor dem Urlaub erledigen
https://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/d...

aber das ist jetzt OLG Köln wir gesagt das Standesamt wird dir das sagen verbindlich.


Wenn ich jetzt zum Standesamt gehe fängt dann aber nicht direkt an die Frist zu laufen? Ansonsten würde ich das machen, ja.
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Antwort #27 - 26.12.2025 um 14:58:29
 
Welche Frist?
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Antwort #28 - 26.12.2025 um 15:59:46
 
erne schrieb am 26.12.2025 um 13:35:03:
und das ist das Problem.

Was *ein* Standesbeamte vorgibt bindet keinen anderen Standesbeamten oder triftt nicht zwingend auf eine andere Konstellation zu. Daher immer nur bei dem eigenen zuständigen Standesamt vorsprechen .. Die Standesbeamten sind frei von Weisungen, werden aber duch eine Aufsicht kontrolliert.


Das Visum bekommt sie erst, wenn die Eheschliessung "unmittelbar bevorsteht", und das ist mit einem Termin vom STandesamt bestätigt der Fall.
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Sie muss entweder persönlich vorsprechen oder wenn das nicht geht, zwingend eine "Beitrittserklärung" (spezielles Formular) abgeben. Da sie nicht persönlich vorsprechen wird, ist die Beitrittserklärung zwingend ... sie kann sie also sofort machen (wenn sie dich denn heiraten will)

etwas OffTopic Sprachzertifikat, passt aber zum Post von @Petersburger: selbst ein A1 Zertifikat ist keine Garantie, dass die erforderlichen einfachen Sprachkenntnisse nachgewiesen sind. Das A1 Zertifikat wird vom Gesetz gar nicht gefordert, hilft jedoch bei der Einschätzung der Anforderung nach "einfachen Sprachkenntnissen". Kommt ein Antragstellet mit A1 Zertifikat und kann auf "Guten Tag" nicht antworten gibt es kein Visum.
Durch die Presse ist vor Kurzem die Meldung gegangen, dass diese Zertifkate mit Betrug beschafft worden sind (in D!). Wie einfach wird es dann ggf. dann auch imAusland sein, sich diese zu beschaffen.

ICh würde nicht mit einer Vorabzustimmung rechnen, auf diese gibt es keinerlei Anspruch. Diese wird *manchmal* von ABHs gegeben, wenn der Visabegehrende selber vorspricht (aslo schon im Land ist aber ausreisen wird/muss) und dann bekannt ist.

Das sollte keine Rolle spielen. Soweit ich weiss, ist es in Rus üblich, dass die Personen nicht zwingend da wohnen, wo sie gemeldet sind und nicht zwingend da gemeldet sind, wo sie wohnen.

dazu eine erklärung vor einemNotar, dass sie ledig ist. Dazu *aktuelle* beglaubigte Kopien *aller* (auch leeren) Seiten ihres Inlandsausweises (da steht ggf. ob sie verheiratet ist oder war)


Vielen Dank für deine Infos, helfen mir wirklich sehr!
Werde auf jeden Fall dann beim Standesamt mal anfragen und sie soll mir die Beitrittserklärung dann im Urlaub mitbringen.

Um das Zertifikat mache ich mir wenig Gedanken, wäre nur eine unangenehme Sache für einen weiteren Termin und natürlich weitere Kosten für die in meinen Augen unnötige Prüfung, da ihre Deutschkenntnisse abgesehen von ihrem Aktzent und manchmal ein bisschen Satzstellung und Rechtschreibung sehr gut sind. Sollte daher nur eine Formalie sein.

Was die Vorabzustimmung angeht, so weiß ich das es keinen Anspruch gibt, aber der Versuch ist doch kostenlos und soweit ich weiß kann ich damit quasi nix verlieren, sondern bestenfalls nur gewinnen?


Das mit dem Wohnort erleichert mich unglaublich! Dachte das wäre wie hier in Deutschland wo man direkt mit Konsequenzen rechnen muss wenn man sich nicht rechtzeitig ummeldet etc.

Aras schrieb am 26.12.2025 um 14:58:29:
Welche Frist?

Die 6 Monatsfrist zum Heiraten, wo dann natürlich auch gewisse Dinge wie OLG Entscheidung über Befreiung des EFZ gültig ist. Von dem wie ich das verstanden habe beginnt diese mit "Voranmeldung", also dem Tag an dem ich die Liste mit den benötigten Dokumenten erhalte.

Das zuständige OLG ist in meinem Fall scheinbar FFM
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Antwort #29 - 26.12.2025 um 16:09:58
 
Die Frist von 6 Monaten beginnt mit der Erteilung der Befreiung des Ehefähigkeitszeugnisses.

Also wenn das OLG entschieden hat. Von einer einfachen Anfrage wird keine Frist ausgelöst.
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