Mannlich schrieb am 25.12.2025 um 20:53:28:Gebe wieder, was unser Standesbeamte mitteilte.
und das ist das Problem.
Was *ein* Standesbeamte vorgibt bindet keinen anderen Standesbeamten oder triftt nicht zwingend auf eine andere Konstellation zu. Daher immer nur bei dem eigenen zuständigen Standesamt vorsprechen .. Die Standesbeamten sind frei von Weisungen, werden aber duch eine Aufsicht kontrolliert.
Agentorange schrieb am 26.12.2025 um 00:30:04:Dann also doch nicht das Visum nach der Voranmeldung beantragen sondern erstwenn der eigentliche Termin steht?
Das Visum bekommt sie erst, wenn die Eheschliessung "unmittelbar bevorsteht", und das ist mit einem Termin vom STandesamt bestätigt der Fall.
ICh weiss auch nicht, was mit "Voranmeldung" gemeint sein sollte.
Agentorange schrieb am 26.12.2025 um 02:30:56:Macht es ggf Sinn bereits vor der Voranmeldung beim Standesamt den Termin für die Beitrittserklärung zu machen?
Sie muss entweder persönlich vorsprechen oder wenn das nicht geht, zwingend eine "Beitrittserklärung" (spezielles Formular) abgeben. Da sie nicht persönlich vorsprechen wird, ist die Beitrittserklärung zwingend ... sie kann sie also sofort machen (wenn sie dich denn heiraten will)
etwas OffTopic Sprachzertifikat, passt aber zum Post von @Petersburger: selbst ein
A1 Zertifikat ist keine Garantie, dass die erforderlichen einfachen Sprachkenntnisse nachgewiesen sind. Das
A1 Zertifikat wird vom Gesetz gar nicht gefordert, hilft jedoch bei der Einschätzung der Anforderung nach "einfachen Sprachkenntnissen". Kommt ein Antragstellet mit
A1 Zertifikat und kann auf "Guten Tag" nicht antworten gibt es kein Visum.
Durch die Presse ist vor Kurzem die Meldung gegangen, dass diese Zertifkate mit Betrug beschafft worden sind (in D!). Wie einfach wird es dann ggf. dann auch imAusland sein, sich diese zu beschaffen.
Agentorange schrieb am 26.12.2025 um 02:30:56:ICh würde nicht mit einer
Vorabzustimmung rechnen, auf diese gibt es keinerlei Anspruch. Diese wird *manchmal* von ABHs gegeben, wenn der Visabegehrende selber vorspricht (aslo schon im Land ist aber ausreisen wird/muss) und dann bekannt ist.
Agentorange schrieb am 26.12.2025 um 02:30:56:Weiß zufällig noch jemand ob es irgendwelche Auswirkungen auf die Dokumente für Visum und Eheschließung bezüglich der Meldeadresse bei ihr haben kann?
Das sollte keine Rolle spielen. Soweit ich weiss, ist es in Rus üblich, dass die Personen nicht zwingend da wohnen, wo sie gemeldet sind und nicht zwingend da gemeldet sind, wo sie wohnen.
roseforest schrieb am 26.12.2025 um 11:32:22:Wahrscheinlich unter anderem Geburtsurkunde von ihr mit Apostille und Beitrittserklärung welche sie bei der Botschaft machen muss.
dazu eine erklärung vor einemNotar, dass sie ledig ist. Dazu *aktuelle* beglaubigte Kopien *aller* (auch leeren) Seiten ihres Inlandsausweises (da steht ggf. ob sie verheiratet ist oder war)