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Königsweg Ratschläge erwünscht (Gelesen: 5.439 mal)
Themen Beschreibung: Hochzeit/Heiratsvisum/Ehe
Agentorange
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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24.12.2025 um 11:40:14
 
Guten Tag, ich habe das Forum hier gefunden und hoffe das mir jemand ein paar Tipps geben kann, wie man in meiner Situation am besten fährt und was am schnellsten geht, da meine Situation leider etwas komplex ist:

Also ich bin Deutscher, gutes geregeltes Einkommen, fester Job, seit 10 Jahren im Unternehmen, abbezahltes Wohneigentum etc.

Ich bin mit einer Drittstaatlerin verlobt, wir kennen uns noch nicht allzu lange (3 Monate). Meine Verlobte hielt sich vor unserer Beziehung lange Zeit(5Jahre+) als Studentin in Deutschland auf(anderer Ort/Kreis/ABH wie ich), brach das Studium ab und reiste nach überzogenem Aufenthalt freiwillig aus und ist seit nun 2-3 Jahren in ihrem Herkunftsland. Die Ausreisekosten wurden wohl von der ABH finanziert, es handelte sich laut ihr um keine Abschiebung. In ihrem Heimatland hat sie keine Familie mehr, hat gerade den Job gewechselt und geht einer befristeten Beschäftigung nach und verfügt über kein Wohneigentum mehr.

Mein Plan A war es ursprünglich mit ihr einen Urlaub in einem Land zu machen indem wir beide kein Visum benötigen, sie danach nach Deutschland einzuladen und ggf während des Aufenthalts in Dänemark zu ehelichen. Sowie ich die Situation einschätze wird das aufgrund "fehlender Rückreisebereitschaft" nicht funktionieren, da sie kein C Visum erlangen kann ohne unbefristeten Job/familiäre Bindungen/Wohneigentum etc. Danach sollte sie ausreisen und ein Visum für Ehegattennachzug beantragen um dann damit regulär zu mir zu ziehen.

So wie ich das unterm Strich betrachte kann ich Plan A in die Tonne schmeißen. Von dem was ich bisher über ein Heiratsvisum lesen konnte finde ich die Bearbeitungszeiten mehr als erschreckend. Zusätzlich habe ich ehrlich gesagt Angst vor einem Vorwurf der Scheinehe, durch die doch sehr kurze Beziehung und ihren überzogenen Aufenthalt in der Vergangenheit. Ehrlich gesagt könnte ich auch über die potentielle Befragung dort kotzen, da ich ein sehr auf seine Privatsphäre bedachter Mensch bin und es meiner Meinung nach niemanden was angeht welche Zahnpasta ich benutze oder ob ich mich nass oder trocken rasiere. Andere Fragen wären dort wohl schlecht zu beantworten, da es unter diesen Umständen wohl nur schlecht möglich ist eine "normale Beziehung" zu führen.

Meine Beweggründe dahinter sind folgende: Dass ich ehrlich gesagt noch nie eine Fernbeziehung hatte und auch absolut nicht der Typ für sowas bin, noch dazu sind meine Urlaubstage begrenzt und ich kann mich nicht permanent in fremden visafreien Ländern aufhalten, was noch dazu sehr kostspielig werden dürfte. Da wir zeitnah Nachwuchs planen möchte ich ebenfalls, dass sie währendessen und natürlich danach bei mir sein kann. Und sich nur jetzt mal im Urlaub zu treffen um Nachwuchs zu zeugen gefällt mir auch nicht, noch dazu gibt es ja keine Garantie ob es auf Anhieb klappt.

Mein Plan B sieht aktuell so aus: Auf dem schnellsten Weg einen Anwalt zu konsultieren für fachliche Beratung. Ggf Heiratsvisum beantragen oder Alternativ in ihrem Land heiraten und dann das Visum für Ehegattennachzug zu beantragen.

Falls ihr bis hier mitgelesen habt, vielen Dank. Ich hoffe wirklich das mir jemand helfen kann. Ich kann nicht einschätzen ob ihr damaliger Aufenthalt von Vor oder Nachteil ist, ob die ABH bezüglich Vorabzustimmung zu kontaktieren sinnvoll ist (Ich dann zu meiner oder ihrer damaligen ABH muss). Ebenfalls weiß ich nicht was der schnellere Weg ist. Ehrlich gesagt ist mein Weihnachten ziemlich im Eimer. Ich bin für jeden Rat dankbar.
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Antwort #1 - 24.12.2025 um 12:07:05
 
hi Smiley
es gibt immer einen Weg und eine Hochzeit bzw das Ziel zusammen in Deutschland dann mit einer Drittsstaatsangehörigen zu leben kann nunmal seine Zeit dauern. In manchen Ländern wartet man Jahre überhauot auf einen Visatermin. Das nur als "Tipp" da du schriebst Weihnachten ist für die Tonne..

So zum Sachverhalt: wichtig wäre zu wissen ob sie eine Einreisesperre bekommen hat. Davon müsste sie aber eig ja wissen. Du schreibst sie sagt nein richtig ? Bzw wenn die Ausreise die ABH finanziert hat sind diese ja zumindest noch offen ?

Das ist jetzt nicht mein Steckenpferd vllt kann jemand anderes was zu sagen wie man das raus ekommt ?

2. Um welches Land geht es ? Ich frage deshalb da es aus Erfahrung Länder gibt wo das Thema Scheinehe so gut wie nie ein Thema ist - in anderen schon.

3. Hat sie schon Deutsch A1? Denn das ist Voraussetzung für den Aufenthaltstitel hier oder für das Heiratsvisum oder das FzF falls ihr in einem anderen Land heiratet.
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Antwort #2 - 24.12.2025 um 12:15:00
 
roseforest schrieb am 24.12.2025 um 12:07:05:
hi Smiley
es gibt immer einen Weg und eine Hochzeit bzw das Ziel zusammen in Deutschland dann mit einer Drittsstaatsangehörigen zu leben kann nunmal seine Zeit dauern. In manchen Ländern wartet man Jahre überhauot auf einen Visatermin. Das nur als "Tipp" da du schriebst Weihnachten ist für die Tonne..

So zum Sachverhalt: wichtig wäre zu wissen ob sie eine Einreisesperre bekommen hat. Davon müsste sie aber eig ja wissen. Du schreibst sie sagt nein richtig ? Bzw wenn die Ausreise die ABH finanziert hat sind diese ja zumindest noch offen ?

Das ist jetzt nicht mein Steckenpferd vllt kann jemand anderes was zu sagen wie man das raus ekommt ?

2. Um welches Land geht es ? Ich frage deshalb da es aus Erfahrung Länder gibt wo das so gut wie nie ein Thema ist - in anderen schon.

3. Hat sie schon Deutsch A1? Denn das ist Voraussetzung für den Aufenthaltstitel hier oder für das Heiratsvisum oder das FzF falls ihr in einem anderen Land heiratet.


Vielen Dank für deine Antwort. Ja genau dieses "kann Jahre dauern" finde ich mehr als erschreckend.
Soweit ich das beurteilen kann, hat sie keine Einreisesperre. Sie selbst weiß zumindest nichts davon, kann dies soweit ich weiß jedoch auch nicht so einfach rausfinden. Sie ist sich nur 100% sicher das es eine freiwillige Ausreise und keine Abschiebung war. Kenne mich mit dem Recht in dem Fall leider kaum aus und meine Informationen basieren ausschließlich von dem was ich bei Google finden konnte.

2. Bei dem Land handelt es sich um Russland.
3. Das A1 hatte sie soweit ich weiß damals für ihr Studentenvisum bereits benötigt. Soweit ich weiß hat sie ein C1 ebenfalls.
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roseforest
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Antwort #3 - 24.12.2025 um 12:25:54
 
Wunderbar Russland haben wir ja ein paar Profis hier Smiley.

Warte mal ab. Ich bin eher in Asien sorry Smiley.


Lies mal hier


https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1753007191/0#0

dass sie ein Zertifikat höher als a1 hat ist schonmal klasse, denn das ist mit die grösste Unsicherheit also besteht sie die Prüfung ..
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Antwort #4 - 24.12.2025 um 12:40:29
 
roseforest schrieb am 24.12.2025 um 12:25:54:
Wunderbar Russland haben wir ja ein paar Profis hier Smiley.

Warte mal ab. Ich bin eher in Asien sorry Smiley.


Lies mal hier


https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1753007191/0#0

dass sie ein Zertifikat höher als a1 hat ist schonmal klasse, denn das ist mit die grösste Unsicherheit also besteht sie die Prüfung ..


Ja um das Zertifikat mache ich mir keine Gedanken.
Den Beitrag hier hatte ich bereits gelesen wie bereits sehr viel hier in dem Forum, sowie in anderen. Nur dort waren es auch an die 12 Monate. Meine Sorge betreffen in erster Linie Vorwürfe über Scheinehe, da ich keine Ahnung habe wie pauschal das unterstellt werden kann, sowie eben Zeit. Wenn ich etwas abkürzen könnte wie zb durch Heirat bei ihr, dann wäre es mir das 100% Wert. In der Angelegenheit würde ich keine Kosten scheuen um mir diese Mühen zu sparen. Mein Ziel wären auf jeden Fall in deutlich unter 6 Monaten das Ganze erledigt zu haben. Zumal wir wie gesagt auf Nachwuchs nach dem Urlaub hoffen.
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Antwort #5 - 24.12.2025 um 13:37:32
 
Russland lässt die Eheschließung mit einem Deutschen nur zu, wenn von dem ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt wird.

Damit bescheinigt das deutsche Standesamt, dass der Eheschließung der beiden Brautleute nach deutschem Recht keine Hindernisse entgegenstehen, sie also nicht etwa Geschwister sind, anderweitig verheiratet oder dergleichen.

Dafür müssen dieselben Unterlagen vorgelegt werden wie auch für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland, wo das zuständige OLG die russische Braut von der Verpflichtung zur Vorlage eines (russischen) Ehefähigkeitszeugnisses befreien muss, weil es so etwas in RUS nicht gibt.

Schlussfolgerung: Ob man nun in RUS oder in D heiratet, macht für den standesamtlichen Teil keinen nennenswerten Unterschied. Wenn man davon absieht, dass man Deutschland mit "allen Dokumenten" quasi sofort heiraten kann, in RUS dagegen noch eine einmonatige Wartefrist nach der Anmeldung abwarten muss.

Für das Visumverfahren spielt es dann auch keine wesentliche Rolle, ob man bereits verheiratet ist oder nicht. Nach der Eheschließung entfallen Visumgebühr und Vorlage von Belegen zur Sicherung des Lebensunterhalts bis zur Eheschließung (=VE).

Agentorange schrieb am 24.12.2025 um 12:40:29:
Meine Sorge betreffen in erster Linie Vorwürfe über Scheinehe,

Darüber wird eindeutig zu viel geredet.

Diejenigen, bei denen alles ohne Nachfragen durchging, schreiben natürlich auch viel weniger über die Probleme des Visumverfahrens als diejenigen, bei denen eine Scheinehe vermutet wurde.

Ball flachhalten, abwarten und Tee trinken.

Wir hatten hier im Forum unlängst einen Fall, bei dem zwischen Antragstellung in Moskau und "Visum kann abgeholt werden" fast gar keine Zeit verging.

Suche danach mal in den Beiträgen des Nutzers "Mannlich".
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Agentorange
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Antwort #6 - 24.12.2025 um 13:48:56
 
Petersburger schrieb am 24.12.2025 um 13:37:32:
Russland lässt die Eheschließung mit einem Deutschen nur zu, wenn von dem ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt wird.

Damit bescheinigt das deutsche Standesamt, dass der Eheschließung der beiden Brautleute nach deutschem Recht keine Hindernisse entgegenstehen, sie also nicht etwa Geschwister sind, anderweitig verheiratet oder dergleichen.

Dafür müssen dieselben Unterlagen vorgelegt werden wie auch für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland, wo das zuständige OLG die russische Braut von der Verpflichtung zur Vorlage eines (russischen) Ehefähigkeitszeugnisses befreien muss, weil es so etwas in RUS nicht gibt.

Schlussfolgerung: Ob man nun in RUS oder in D heiratet, macht für den standesamtlichen Teil keinen nennenswerten Unterschied. Wenn man davon absieht, dass man Deutschland mit "allen Dokumenten" quasi sofort heiraten kann, in RUS dagegen noch eine einmonatige Wartefrist nach der Anmeldung abwarten muss.

Für das Visumverfahren spielt es dann auch keine wesentliche Rolle, ob man bereits verheiratet ist oder nicht. Nach der Eheschließung entfallen Visumgebühr und Vorlage von Belegen zur Sicherung des Lebensunterhalts bis zur Eheschließung (=VE).

Darüber wird eindeutig zu viel geredet.

Diejenigen, bei denen alles ohne Nachfragen durchging, schreiben natürlich auch viel weniger über die Probleme des Visumverfahrens als diejenigen, bei denen eine Scheinehe vermutet wurde.

Ball flachhalten, abwarten und Tee trinken.

Wir hatten hier im Forum unlängst einen Fall, bei dem zwischen Antragstellung in Moskau und "Visum kann abgeholt werden" fast gar keine Zeit verging.

Suche danach mal in den Beiträgen des Nutzers "Mannlich".


Vielen Dank für die Info! Dachte ein Ehefähigkeitszeugniss würde quasi nur für mich ausgestellt, während sie dann eine Ledigkeitsbescheinigung hat. Daher war ich bereits am überlegen das zu beantragen. Größter Haken unter all dem finde ich, dass sie allem anschein nach nichtmal für den Papierkram etc einreisen kann, da sie wohl das Touristenvisum versagt bekäme. Habe ihr heute jedenfalls gesagt sie soll alle möglichen Papiere in den Urlaub mitnehmen und mir dort Vollmachten ausstellen sofern das ohne Notar funktioniert.
Hoffe ich strapaziere eure Geduld hier nicht über, aber weiß jemand vielleicht ob es Vorteile haben könnte in Montenegro zu heiraten?
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Antwort #7 - 24.12.2025 um 14:32:49
 
Agentorange schrieb am 24.12.2025 um 13:48:56:
weiß jemand vielleicht ob es Vorteile haben könnte in Montenegro zu heiraten?

Wenn Du zusätzliche Probleme haben willst, weil nun statt zwei Rechtskreisen ein dritter hinzukommt - ich würde das nicht als Vorteil bezeichnen.

Agentorange schrieb am 24.12.2025 um 13:48:56:
Habe ihr heute jedenfalls gesagt sie soll alle möglichen Papiere in den Urlaub mitnehmen und mir dort Vollmachten ausstellen sofern das ohne Notar funktioniert.

Für die Vollmacht gibt es eine besondere Form, die nennt sich Beitrittserklärung.

Dein Weg sollte als erstes - mit Kopien ihrer relevanten Dokumente, da reicht auch eine in RUS angefertigte Übersetzung ohne notarielle Beglaubigung aus - zu Deinem Standesamt führen.
Das sagt Dir, was konkret es haben will.

Für eine Beitrittserklärung kann sie sich auch an die deutschen AV in RUS wenden (Moskau und St. Petersburg).

Die Variante "alle möglichen" und "notariell beglaubigte Vollmacht" (noch dazu in einem dritten Staat) sieht mehr nach Schüssen mit der Schrotflinte in den Nebel aus.
Ohne notarielle Beglaubigung dann auch noch mit Platzpatronen.
Man kann da etwas treffen, ob es aber das Gewünschte ist?


Um den Titel Deines Themas zu verwenden: Der Königsweg ist nicht der Umweg, sondern der, der von den meisten gegangen wird, weil es der richtige ist.
Gibt es dort Probleme, hätte man die nach den Umwegen auch, nur vielleicht mit viel mehr Ärger ...
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Antwort #8 - 24.12.2025 um 14:55:21
 
Agentorange schrieb am 24.12.2025 um 12:40:29:
Nur dort waren es auch an die 12 Monate. Meine Sorge betreffen in erster Linie Vorwürfe über Scheinehe, da ich keine Ahnung habe wie pauschal das unterstellt werden kann, sowie eben Zeit. Wenn ich etwas abkürzen könnte wie zb durch Heirat bei ihr, dann wäre es mir das 100% Wert. In der Angelegenheit würde ich keine Kosten scheuen um mir diese Mühen zu sparen. Mein Ziel wären auf jeden Fall in deutlich unter 6 Monaten das Ganze erledigt zu haben. Zumal wir wie gesagt auf Nachwuchs nach dem Urlaub hoffen.


Mit dort war einer meiner Posts gemeint.

Einen Königsweg für alle anwendbar, den gibt es nicht.

Bei uns, meiner in Eheaufhebung befindlicher Frau und mir,
war es Eheschließung in DE = deutsche Urkunde,
Namensänderung "meiner" Frau in ihrer Heimat und Antrag auf FZF Visum.
Also keine Eheschl. in Russland, keine Eheschl. in einem
dritten Rechtskreis und kein Visum zur Eheschließung in Deutschland.

Allgemein gilt: Urkunden müssen überall vorgelegt werden,
meist mit Apostille und in der Landessprache übersetzt in dem Land,
wo die Heirat stattfinden soll.

Ist diese Landessprache eine andere, als Deutsch, weil ihr in DE leben möchtet und
die deutsche Botschaft, eine deutsche ALB und andere deutsche Behörden
eingebunden sein werden, dann macht es den Fall nicht einfacher!

Noch weniger einfacher wird es, findet Eheschließung in keinem der Rechtskreise beider Ehegatten statt.

Beispiel: Deutscher & Russin heiraten in der Türkei, wollen danach in DE leben.
3 Länder, 3 Rechtskreise, 3 Sprachen u.s.w.

Faustformel:
Schnell heiraten bedeutet nicht schnelle Urkundenüberprüfung & schnelles Visumverfahren.




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Antwort #9 - 24.12.2025 um 17:15:35
 
Ich denke ihr habt recht. Die Idee kam mir nur weil ich dachte es könnte so einfach wie mit Dänemark sein und ein Visum für FZF wäre dich sicherere Variante.

Mannlich schrieb am 24.12.2025 um 14:55:21:
Mit dort war einer meiner Posts gemeint.

Einen Königsweg für alle anwendbar, den gibt es nicht.

Bei uns, meiner in Eheaufhebung befindlicher Frau und mir,
war es Eheschließung in DE = deutsche Urkunde,
Namensänderung "meiner" Frau in ihrer Heimat und Antrag auf FZF Visum.
Also keine Eheschl. in Russland, keine Eheschl. in einem
dritten Rechtskreis und kein Visum zur Eheschließung in Deutschland.

Allgemein gilt: Urkunden müssen überall vorgelegt werden,
meist mit Apostille und in der Landessprache übersetzt in dem Land,
wo die Heirat stattfinden soll.

Ist diese Landessprache eine andere, als Deutsch, weil ihr in DE leben möchtet und
die deutsche Botschaft, eine deutsche ALB und andere deutsche Behörden
eingebunden sein werden, dann macht es den Fall nicht einfacher!

Noch weniger einfacher wird es, findet Eheschließung in keinem der Rechtskreise beider Ehegatten statt.

Beispiel: Deutscher & Russin heiraten in der Türkei, wollen danach in DE leben.
3 Länder, 3 Rechtskreise, 3 Sprachen u.s.w.

Faustformel:
Schnell heiraten bedeutet nicht schnelle Urkundenüberprüfung & schnelles Visumverfahren.






Ja genau ging um deinen konkreten Fall. Ehrlich gesagt hatte ich gehofft ob es in meinem Fall möglich wäre auf finanzieller Basis eben abzukürzen. Ich fürchte bereits die nächsten Probleme anhand der Dokumentenliste von dir auf mich zurollen.
Ich kenne mich da mit Russland leider nicht aus, aber meine Verlobte fährt morgen rund 2000km nach Moskau um dort eine Arbeitsstelle anzutreten. Wohnhaft ist sie bei einer Freundin und gemeldet noch an ihrer ehemaligen Wohnung von vor mehreren Jahren. Sie meint Meldebescheinigung und Ledigkeitsbescheinigung könne sie online beantragen (denke mal das in meinem Falle diese Unterlagen sicher irgendwann benötigt werden würden). Kann mir aber schwer vorstellen dass sowas online geht, wäre nämlich blöd wenn sie in ein paar Wochen 4000km nur wegen einer Meldebescheinigung fahren müsste.

Um das mal zu strukturieren wenn ich richtig verstanden habe wäre vermutlich der erste sinnvolle Schritt das ich jetzt eine Voranmeldung zur Eheschließung mache, was bei meinem Standesamt scheinbar sogar online möglich ist? Oder birgt das irgendwelche Nachteile welche ich derzeit nicht sehe? Das Visum würde ja ebenfalls erst danach beantragt werden etc?
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Antwort #10 - 24.12.2025 um 17:58:02
 
Der erste Schritt ist ein Termin mit dem Standesamt. Du bekommt zwei Listen, welche Dokumente sie vorlegen muss, welche sie. Und Du bekommst das Formular für die Beitrittserklärung eventuell mit zusätzliche Auflagen.

Online funktioniert das nicht, das ist gedacht für zwei Deutsche.
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Antwort #11 - 24.12.2025 um 21:28:29
 
Agentorange schrieb am 24.12.2025 um 17:15:35:
das ich jetzt eine Voranmeldung zur Eheschließung mache,


Schritt 1 (oder Gang zum dt. Standesamt Nr 1 ),
wie von @reinhard beschrieben.

Gang Nr. 2: Abgabe aller Unterlagen, einsch. Übersetzungen ins Deutsche.
Inlandspass und Reisepass deiner Verlobten kann der Standesbeamte beglaubigt kopieren.
Dazu ist er in standesamtlichen Dingen berechtigt und es kostet nichts.

Gang Nr 3: Anmeldung zur Eheschließung.
Dabei muss idR Dolmetscher dabei sein.

Gang Nr 4: Eheschließung (auch mit Dolmetscher)

Zwischen Gang 1 und 2 können 4 bis 8 Wochen liegen, kommt auf die
Schnelle der Urkundenbeschaffung  an. Auch Apostillen und der Übersetzung,
die nur hier gemacht werden darf.

Zwischen Gang 2 und 3: 4 bis 6 Wochen, wobei ich meine
die Überprüfung durch das OLG ist bei euch schon durch?

Zwischen Gang 3 und 4: Von sofort bis freiem Termin beim St`Amt.

Bei den "Gängen 2, 3 und 4 muss deine Verlobte persönlich anwesend sein, ergo 3x
Schengenvium, mindestens zwei.
Die Abstände zwischen den Gängen, also zwischen den Schengenvisa
hängt natürlich vom Urlaub deiner Verlobten ab.
Meine Verlobte hatte im Jan und April Urlaub erhalten, im Juli waren eh Ferien.
Daher 6 Monate bei uns von Gang 1 bis Gang 4


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Antwort #12 - 24.12.2025 um 21:53:11
 
Mannlich schrieb am 24.12.2025 um 21:28:29:
Schritt 1 (oder Gang zum dt. Standesamt Nr 1 ),
wie von @reinhard beschrieben.

Gang Nr. 2: Abgabe aller Unterlagen, einsch. Übersetzungen ins Deutsche.
Inlandspass und Reisepass deiner Verlobten kann der Standesbeamte beglaubigt kopieren.
Dazu ist er in standesamtlichen Dingen berechtigt und es kostet nichts.

Gang Nr 3: Anmeldung zur Eheschließung.
Dabei muss idR Dolmetscher dabei sein.

Gang Nr 4: Eheschließung (auch mit Dolmetscher)

Zwischen Gang 1 und 2 können 4 bis 8 Wochen liegen, kommt auf die
Schnelle der Urkundenbeschaffung  an. Auch Apostillen und der Übersetzung,
die nur hier gemacht werden darf.

Zwischen Gang 2 und 3: 4 bis 6 Wochen, wobei ich meine
die Überprüfung durch das OLG ist bei euch schon durch?

Zwischen Gang 3 und 4: Von sofort bis freiem Termin beim St`Amt.

Bei den "Gängen 2, 3 und 4 muss deine Verlobte persönlich anwesend sein, ergo 3x
Schengenvium, mindestens zwei.
Die Abstände zwischen den Gängen, also zwischen den Schengenvisa
hängt natürlich vom Urlaub deiner Verlobten ab.
Meine Verlobte hatte im Jan und April Urlaub erhalten, im Juli waren eh Ferien.
Daher 6 Monate bei uns von Gang 1 bis Gang 4




Mit Schengenvisum meinst du das Visum zur Eheschließung?
Weil wie bereits erwähnt denke ich wird sie kein Touristenvisum zb. bekommen wegen nicht Nachweisbarkeit der Rückkehrbereitschaft. In dem Fall verstehe ich das richtig, dass das Visum nach Punkt 1 zu beantragen wäre, damit sie bei Punkt 2 persönlich ihren Reisepass vorzeigen kann? Da meine Verlobte auf selbständiger Basis arbeitet gibt es kein Problem in Sachen Urlaub.
Wenn ich das dann richtig verstehe dann mache ich quasi Punkt 1, danach besorgen wir beide die Unterlagen, sie reicht den Antrag auf das Visum für Eheschließung ein, sie reißt danach ein und könnte bleiben bis zur Eheschließung etc. Wären somit unterm Strich ab Punkt1 Voranmeldung 6-8 Wochen?
Das wäre top!
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Antwort #13 - 24.12.2025 um 22:03:42
 
Agentorange schrieb am 24.12.2025 um 21:53:11:
Mit Schengenvisum meinst du das Visum zur Eheschließung?
Weil wie bereits erwähnt denke ich wird sie kein Touristenvisum zb. bekommen wegen nicht Nachweisbarkeit der Rückkehrbereitschaft. In dem Fall verstehe ich das richtig, dass das Visum nach Punkt 1 zu beantragen wäre, damit sie bei Punkt 2 persönlich ihren Reisepass vorzeigen kann? Da meine Verlobte auf selbständiger Basis arbeitet gibt es kein Problem in Sachen Urlaub.
Wenn ich das dann richtig verstehe dann mache ich quasi Punkt 1, danach besorgen wir beide die Unterlagen, sie reicht den Antrag auf das Visum für Eheschließung ein, sie reißt danach ein und könnte bleiben bis zur Eheschließung etc. Wären somit unterm Strich ab Punkt1 Voranmeldung 6-8 Wochen?
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Antwort #14 - 25.12.2025 um 13:01:45
 
Mannlich schrieb am 24.12.2025 um 21:28:29:
Bei den "Gängen 2, 3 und 4 muss deine Verlobte persönlich anwesend sein, ergo 3x
Schengenvium, mindestens zwei.

nein, das ist falsch.

Nur bei Gang 4 (Eheschliessung) muss sie persönlich anwesend sein.

"Männlich" geht immer von seiner Situation aus und glaubt das ist die einzig wahre.
Im Prinziphat er in der Vorhgehnsweise Recht, aber nicht in den Einzelheiten

Also halte dich am besten and die Tips von Reinhard und Petersburger

Nochmal kurz:

- Standesamt, Situation schildern und zwei Listen bekommen, welche Unterlagen nötig ist (es wird wahrscheinlich nur die Liste für sie geben, da deine Daten das STandesamt so einsehen kann)

- Dokumente, Urkunden wie auf der Liste beschrieben zusammensammeln und beim STandesamt abgeben
Sie muss nicht persönlich anwesend sein, dafür gibt es die "Beitrittserklärung"

- warten, bis das OLG die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses für deine Verlobte ausspricht (vorher Gebühr bezahlen, ihre ggf. angeforderten Einkommensnachweise dienen zur Berechnung der Gerbhr dafür)

- "ersten" Termin für die Eheschliessung mit dem Standesamt ausmachen. Die Beitrittserklärung ersetzt die persönliche Anwesenheit der Verlobten.
"erster" Termin, weil es ggf. ein fiktiver TErmin ist, nur mit diesem ersten vom Standesamt bestätigten TErmin steht die Eheschliessung unmittelbar bevor. Wenn dieser erste TErmin nicht klappt weil das Viusm länger gebraucht hat, ist das kein Beinbruch ... dem STandesamt mitteilen, dass der Termin nicht gehalten werden kann und wenn sie da ist, einen neuen ausmachen

- du gibts eine Verpflichtungserklärung für deine Verlobte bei der ABH ab (nötig fürs Visum, da noch nicht verheiratet)

- mit VE und dem bestätigten Eheschliessungstermin = "Eheschliessung steht unmittelbar bevor" und alles ist fürs Heiraten geklärt, beantragt Deine Verlobte ein Visum zur Eheschliessung

- sie reist mit dem Visum ein, Ihr heiratet (Gang 4)


Wenn sie bereits C1 hat, braucht man keine Dolmetscher.
Die Urkunden und Dokumente müssen natürlich übersetzt sein, und zwar von einem bei dt. Gerichten dafür bevollmächtigten Übersetzter. Diese sollte es auch in Ru geben, müssen nicht in Dt. sitzen.




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