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Integrationskurs - Wann genau? (Gelesen: 494 mal)
Der gute Heinrich
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13.12.2025 um 00:01:25
 
Guten Tag, ersichtlich der Planung meiner Frau und ich würde sie gerne im Juni nächsten Jahres nach Deutschland. Bis dahin mag viel Zeit verstreichen, doch ist die Wohnungssuche ein anderes Problem.
Zurzeit lebe ich in einer Kleinstadt mit festem Wohnsitz, würde gerne nach Berlin umziehen. Dies bringt sicherlich einige Schwierigkeiten auf sich, die Wohnungssuche ist nun mal besonders dort hart zu meistern.
Daher auch meine Frage: Wann genau muss sie den Integrationskurs beginnen? Ungern würde sie dies in der Kleinstadt tun, da dies bedeutet, mehrere Monate dort zu verbringen. Auch für mich eher ungünstig. Wenn Sie ihr Visum für Juni 2026 bekommen würde, wie lange hätte sie tatsächlich Zeit, einen Integrationskurs zu beginnen? Muss dies sofort nach Erteilung des Aufenthaltstitels geschehen?
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reinhard
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Antwort #1 - 13.12.2025 um 13:04:17
 
Wenn sie eine Verpflichtung bekommt: Innerhalb von zwei Jahren.

Die Verlängerung des Aufenthaltstitels ist dann jährlich zu beantragen, bis sie den Integrationskurs bestanden hat.

Empfehlenswert ist die schnelle Anmeldung, weil sie so auch schnell einen Bekanntenkreis bekommt, der über ihr eigenes Herkunftsland weit hinausgeht. Das hilft beim Ankommen.
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Der gute Heinrich
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Antwort #2 - 14.12.2025 um 18:19:00
 
reinhard schrieb am 13.12.2025 um 13:04:17:
Die Verlängerung des Aufenthaltstitels ist dann jährlich zu beantragen, bis sie den Integrationskurs bestanden hat.

Ach, so ist dem? Ich ging davon aus, dass sie nicht einmal den Aufenthaltstitel erneut beantragen könnte, wenn sie in keinem Integrationskurs drin ist.
Bedeutet, wir können nach Erhalt des Aufenthaltstitels einfach warten, bis wir eine Wohnung gefunden haben, sei es in 6 Monaten oder sogar einem Jahr? Ich hatte nämlich gedacht, dass sie andernfalls Probleme bekommen könnte.
Nun, Sozialhilfe würden wir wahrscheinlich auch erst beantragen, sobald wir umgezogen sind, was wohl keine Probleme mit sich führen sollte (hierfür müsste sie ja definitiv den Integrationskurs leisten).
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reinhard
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Antwort #3 - 14.12.2025 um 23:09:29
 
Es ist sinnvoll, wenn sie sich am Wohnort (nach dem Umzug) nach Kursanbietern erkundigt und sich schon mal anmeldet. Wenn die Ausländerbehörde dann nachfragt, kann sie die Anmeldung zeigen und damit nachweisen, dass sie auf den Start eines neuen Kurses wartet.
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SimonB
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Antwort #4 - 15.12.2025 um 19:10:23
 
Der gute Heinrich schrieb am 14.12.2025 um 18:19:00:
Sozialhilfe würden wir wahrscheinlich auch erst beantragen,

Nur ein Hinweis zu Begrifflichkeiten:  Sozialhilfe ist etwas anderes als Bürgergeld.
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reinhard
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Antwort #5 - 16.12.2025 um 17:43:04
 
Ja. Aber auf Sozialhilfe habt Ihr vermutlich beide keinen Anspruch.

Antrag beim Jobcenter. Oder Arbeit finden und Geld selbst verdienen. Wie Ihr wollt.
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