erne schrieb am 09.12.2025 um 14:11:11:sowjetische Urkunden werden meines Wissens ohne Apostille anerkannt.
Das wäre mir neu.
Es gibt auch keinen Grund dafür.
Der gute Heinrich schrieb am 09.12.2025 um 11:21:32:Wir könnten nur eine Kopie anfragen und diese apostillieren, dann halt übersetzen.
Was soll dieser Unfug? Wurde der Euch von einnahme-interessierten "Büros" empfohlen?
Die Apostille auf einer Geburtsurkunde ist die Bestätigung der Oberbehörde, dass die Urkunde von einem dazu ermächtigten Urkundsbeamten errichtet wurde.
Die Apostille auf einer "Notarkopie" besagt, dass der beglaubigende Notar tatsächlich Notar ist - aber was sagt das über das Original des kopierten Dokumentes aus?
Der gute Heinrich schrieb am 09.12.2025 um 11:21:32:Meine Frau könnte an diese nämlich nur sehr schwer rankommen, irgendwo in einem sibirischen Dorf hinterlegt.
Ein Geburtsregister gibt es in einem Dorf nur dann, wenn es in diesem Dorf auch ein eigenes Standesamt gab bzw. gibt. Also eher nicht.
Liegt die ursprüngliche Geburtsurkunde noch vor, schaut man halt auf das ausstellende Standesamt - das dürfte in der Kreisstadt sein - und besorgt sich halt aus dessen Archiv eine neue Geburtsurkunde.
Nebenbei:
Inzwischen hat RUS seine Standesamtsregister wohl vollständig digitalisiert. Man kann sich daher auch dann eine neue Geburtsurkunde am aktuellen Wohnort ausstellen lassen, wenn man irgendwo weit weg geboren wurde.
Nachfragen lohnt sich also, man spart Reisekosten.