Hallo zusammen,
ich habe dieses Forum schon öfter gelesen und war auch in verschiedenen Facebook-Gruppen aktiv, um mich über die Einbürgerung in Mittelhessen zu informieren.
Nun ist es so weit, und ich werde bald auch selbst einen Antrag stellen.
Da die Bearbeitungszeiten beim RP Gießen unverschämt lang sind, will ich entweder selbst eine Klage erheben (und dafür die Klageschrift von @Aras für mich anpassen) oder vielleicht auch einen Anwalt bzw. eine Anwältin beauftragen.
Bemerkenswert ist, dass Hessen nun für einige Städte ein „Online-Formular zur Vorbereitung der Einbürgerung“ hat, und ab Ende Dezember wird es vermutlich in ganz Hessen ausgerollt. Dieses Formular stellt allerdings keinen „rechtswirksamen“ Antrag dar, wie es auf der offiziellen Seite steht.
Selbstverständlich habe ich dieses Formular auch genutzt, alles ausgefüllt sowie alle Unterlagen angehängt. Danach habe ich mich um einen Termin für die eigentliche Antragsstellung bemüht und die Vorgangsnummer aus dem Formular genannt. Die Behörde bestätigte den Eingang des Formulars… und schickte mir per Post einen zum Teil ausgefüllten Antrag, den ich vervollständigen und zum Termin mitbringen soll. Die im Antrag markierten Stellen sind aber eigentlich dieselben Felder/Fragen, die ich im Online-Formular bereits ausgefüllt habe. Naja, Hessen ist wohl echt ein Saftladen und so versteht man hier wohl 'Digitalisierung'
Soweit ich weiß, halten die Gerichte in Hessen aktuell 9 Monate Bearbeitungszeit für angemessen und setzen die Verfahren aus, falls man vorher klagt. Ich möchte bereits nach 3 Monaten klagen, um schon vor Ablauf von 9 Monaten eingebürgert zu werden.
In den Beschlüssen schreiben die Gerichte in Hessen so etwas wie:
Zitat:Denn die Prüfung eines Antrages auf Einbürgerung erfordert i.d.R. ein umfangreiches Verwaltungshandeln der Einbürgerungsbehörde unter notwendiger Mitwirkung einer Reihe weiterer Behörden
. (Und begründen damit, dass 9 Monate angemessen sind)
Ich möchte daher nach Ablauf von 3 Monaten von der Möglichkeit der Akteneinsicht Gebrauch machen, um meine Klage noch besser zu begründen und vor allem damit das Gericht nicht mehr so begründen kann.
Denkt ihr, dass das eine gute Idee ist und etwas bringen könnte, etwa um eine Aussetzung des Verfahrens zu verhindern bzw. zu einer schnelleren Einbürgerung zu führen? (Also vor allem natürlich, wenn aus der Akteneinsicht kein
umfangreiches Verwaltungshandeln der Einbürgerungsbehörde unter notwendiger Mitwirkung einer Reihe weiterer Behörden erkennbar ist)
Und ich habe kurz vor der Antragsstellung einen neuen Aufenthaltstitel bekommen. Meines Wissens nach werden dafür eigentlich immer bestimmte Sicherheitsabfragen gemacht (§ 73 Abs. 2 AufenthG). In einer Berliner Facebookgruppe habe ich z.B. gemerkt (oder vielleicht bilde ich es mir ein), dass bei Menschen, die kurz vor der Antragsstellung eine Niederlassungserlaubnis oder einen Aufenthaltstitel bekommen haben, die Einbürgerung manchmal sogar innerhalb weniger Wochen erfolgt. Meine Hypothese ist, dass es einen Zusammenhang gibt und die Sache wegen der aktuellen Abfragen quasi entscheidungsreif ist, was die Behörde zur schnellen Entscheidung 'zwingt'.
Meint ihr, dass da tatsächlich etwas dran sein kann und dass es sinnvoll wäre, das in die Begründung meiner Klage zu schreiben?
Ach, und netterweise schreibt Hessen auf der Webseite Folgendes:
Zitat:Dieses Online-Formular dient der optimalen Vorbereitung Ihres Beratungsgespräches. Hier können Sie bereits für den Antrag notwendige Unterlagen hochladen und so die Bearbeitungszeit Ihres Antrages verkürzen.
Das könnte ich doch auch als zusätzliche Begründung gegen den Beklagten nutzen, oder?