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Einbürgerung nach Sozialhilfe (Gelesen: 901 mal)
Der gute Heinrich
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05.12.2025 um 10:21:03
 
Guten Tag erstmal.

Meine Frau will mittels Ehegattennachzug nach Deutschland ziehen, vorab Bürgergeld beantragen.
Inwiefern wäre es dann möglich, eine Staatsbürgerschaft zu beantragen? Wir besitzen Vermögen, aber keine Ahnung, ob dieses ausreichen würde, um den Lebensstandard zu versichern.
Sollte sie einige Monate vor Beantragung einen Teilzeitjob machen, bzw. wäre dies überhaupt möglich? Schließlich würde sie zuerst den Deutschkurs bis B1 machen, bis dahin wird sie ja auch vom Jobcenter gebeten, diesen abzuschließen. Das kann schon gute zwei Jahre dauern. Bedeutet, eine richtige Arbeit davor zu finden, ist quasi unmöglich.
Und wie würde es sich verhalten, wenn ich eine Arbeit kurz vor ihrer Beantragung erhalte? Wäre dies ausreichend?
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Puncherfaust
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Antwort #1 - 05.12.2025 um 10:52:47
 
Ob das Vermögen zur LU-Sicherung ausreicht wird das Jobcenter mitteilen. Es müsste aber schon enorm hoch sein, damit es auch für die Einbürgerung ausreicht. Es kann aber nicht hoch genug für die Einbürgerung sein, wenn gleichzeitig Bürgergeld bezogen wird.

Wenn man kurz vor der Einbürgerung Arbeit aufnimmt erweckt man immer den Eindruck, dass die Arbeit nur aufgenommen wurde um die Einbürgerung zu ermöglichen. Dann geht die Behörde ggf. davon aus, dass die Arbeit nach der Einbürgerung wieder aufgegeben wird. In deinem Fall wäre die Annahme der Arbeitsaufnahme zur Einbürgerung ja auch korrekt. Wieso arbeitest du nicht jetzt schon?
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SimonB
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Antwort #2 - 05.12.2025 um 11:10:59
 
Der gute Heinrich schrieb am 05.12.2025 um 10:21:03:
Meine Frau will mittels Ehegattennachzug nach Deutschland ziehen, vorab Bürgergeld beantragen.

Das geht vom Ablauf her nicht.
Zuerst mit Visum nach D einreisen, dann bei der Meldebehörde den Wohnsitz anmelden, dann bei der ABH einen Aufenthaltstitel beantragen, dann beim Jobcenter Bürgergeld beantragen. Du würdest mit deiner Ehefrau eine 2-Personen-BG bilden.
Du würdest den Forderungen und Pflichten des SGB II ebenso Folge leisten müssen wie deine Frau.
Für den Anspruch auf Bürgergeld gibt es eine Vermögens-Höchstgrenze.

Der gute Heinrich schrieb am 05.12.2025 um 10:21:03:
Inwiefern wäre es dann möglich, eine Staatsbürgerschaft zu beantragen?

Dann wäre es noch nicht möglich, eine/die deutsche Staatsbürgerschaft auf Antrag zu erhalten.
Dann gilt das StAG...und die entspr. Voraussetzungen.
Vermögen (euer beides) ist dabei kein Kriterium.
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Der gute Heinrich
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Antwort #3 - 05.12.2025 um 11:40:24
 
Puncherfaust schrieb am 05.12.2025 um 10:52:47:
Wieso arbeitest du nicht jetzt schon?

Ist zurzeit nicht notwendig. Bürgergeld beziehe ich ja auch nicht. Würde ich nur tun, wenn sie hier ist. Meine Arbeit ist auch etwas anders und zeitabhängig, da ich mich hauptsächlich mit Fernsehproduktionen beschäftige.

Ich sehe nun mal eine Reihe gewisser Probleme für sie, da eine Einbürgerung nur mit B1 + Vollzeitjob erfolgen kann - bzw. wir beide genug verdienen müssen, damit die Lebenssicherung ausreicht.
Sie wird gezwungen, B1 abzuschließen. Das heißt, dass eine Vollzeitstelle in den ersten beiden Jahren ausgeschlossen ist, in der sie hier lebt. Daher auch der Gedanke, dass wir beide einen Teilzeitjob machen könnten, so 4-5 Monate vor Beginn der Einbürgerung. Ein Haus ist vorhanden, abbezahlt. Also sollte es ja auch theoretisch ausreichen, oder?
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erne
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Antwort #4 - 05.12.2025 um 11:56:08
 
Der gute Heinrich schrieb am 05.12.2025 um 11:40:24:
so 4-5 Monate vor Beginn der Einbürgerung. Ein Haus ist vorhanden, abbezahlt. Also sollte es ja auch theoretisch ausreichen, oder? 

normalerweise nein
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Der gute Heinrich
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Antwort #5 - 05.12.2025 um 12:07:10
 
Was braucht es dann? Soll sie neben Bürgergeld dann die ganze Zeit einen Teilzeitjob machen?
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SimonB
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Antwort #6 - 05.12.2025 um 14:18:33
 
Der gute Heinrich schrieb am 05.12.2025 um 11:40:24:
Ich sehe nun mal eine Reihe gewisser Probleme für sie, da eine Einbürgerung nur mit B1 + Vollzeitjob erfolgen kann 

Das Problem stellt sich akut erst, nachdem sie mind. 3 Jahre mit AE hier lebt.
Bis dahin kann sie den B1-Nachweis schaffen.
Ein Vollzeitjob als Ehefrau braucht sie dann nicht, wenn ihr beide als Ehepartner euren LU sicherstellen könnt.

Der gute Heinrich schrieb am 05.12.2025 um 12:07:10:
Soll sie neben Bürgergeld dann die ganze Zeit einen Teilzeitjob machen?

Nichts spricht dagegen.

Der gute Heinrich schrieb am 05.12.2025 um 11:40:24:
Sie wird gezwungen, B1 abzuschließen.

Nein, den Zwang gibt es nicht. Sie wird evtl. keinen Arbeitgeber finden, der sie ohne B1-Nachweis beschäftigt.

Der gute Heinrich schrieb am 05.12.2025 um 11:40:24:
Daher auch der Gedanke, dass wir beide einen Teilzeitjob machen könnten, so 4-5 Monate vor Beginn der Einbürgerung.

siehe #1


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Antwort #7 - 05.12.2025 um 15:19:30
 
Der gute Heinrich schrieb am 05.12.2025 um 12:07:10:
Was braucht es dann?

Zitat:
den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann;

also kein Bürgergeld Bezug

näheres StAG §10
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lottchen
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Antwort #8 - 05.12.2025 um 17:27:43
 
Der gute Heinrich schrieb am 05.12.2025 um 11:40:24:
Daher auch der Gedanke, dass wir beide einen Teilzeitjob machen könnten, so 4-5 Monate vor Beginn der Einbürgerung. 

Ob damit der LU als perspektivisch gesichert gilt wage ich mal zu bezweifeln.

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Antwort #9 - 05.12.2025 um 18:28:13
 
Der gute Heinrich schrieb am 05.12.2025 um 12:07:10:
Was braucht es dann? Soll sie neben Bürgergeld dann die ganze Zeit einen Teilzeitjob machen?


Am einfachsten ist: Sie lernt Deutsch und sucht sich dann Arbeit. Und dann arbeitet sie fünf Jahre lang, und zwar mit einer Stelle, dass Ihr beide keine öffentliche Hilfe braucht. Und danach beantragt sie die Einbürgerung.

Ihr könnt auch versuchen, nur die Mindest-Anstrengungen zu unternehmen, damit riskiert Ihr aber die Ablehnung.
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Der gute Heinrich
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Antwort #10 - 09.12.2025 um 11:23:18
 
SimonB schrieb am 05.12.2025 um 14:18:33:
Nein, den Zwang gibt es nicht.

Natürlich gibt es den. Sie muss B1 absolvieren, das ist ein Muss.
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SimonB
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Antwort #11 - 09.12.2025 um 14:02:38
 
Der gute Heinrich schrieb am 09.12.2025 um 11:23:18:
Natürlich gibt es den. Sie muss B1 absolvieren, das ist ein Muss.

Ich schrieb vorher bereits, dass sie in der Zeit vor dem Antrag auf Einbürgerung genug Zeit hätte, das B1-Zertifikat zu bekommen.
Die EBH wird aber niemanden zwingen, einen Sprachkurs zum Erreichen des B1-Zertifakts zu absolvieren.

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