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Familienzusammenführung – A1-Zertifikat trotz Aufenthaltstitel §19c Abs. 1? (Gelesen: 457 mal)
Yugo
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: mazedonische
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung – A1-Zertifikat trotz Aufenthaltstitel §19c Abs. 1?
03.12.2025 um 12:30:03
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Familienzusammenführung und dem geforderten A1-Zertifikat durch die Deutsche Botschaft.
Mein Mann hat in Deutschland einen Aufenthaltstitel nach § 19c Abs. 1. Trotzdem verlangt die Botschaft von mir ein A1-Zertifikat, um das Visum zur Familienzusammenführung zu bekommen.

Allerdings habe ich an mehreren Stellen gelesen, dass Ehepartner von Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 19c Abs. 1 möglicherweise kein A1-Zertifikat benötigen. Dadurch bin ich jetzt etwas verunsichert.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Situation oder kann genauer sagen, ob in diesem Fall eine Ausnahme vom Sprachnachweis besteht?
Ich wäre sehr dankbar für jede hilfreiche Information!

Vielen Dank im Voraus.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 659

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung – A1-Zertifikat trotz Aufenthaltstitel §19c Abs. 1?
Antwort #1 - 03.12.2025 um 13:55:52
 
Nur wenn die Person als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft beschäftigt ist (siehe § 30 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 AufenthG.)
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erne
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Beiträge: 6.774

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.12.2025 um 16:08:42
 
Gefordert wird nicht das A1 Zertifikat, sondern einfache Deutschkenntnisse. Wenn diese nicht offensichtlich sind,könnene sie mit dem A1 Zertifikat nachgewiesen werden.
Wenn Du den Text selber ohne Hilfsmittel verfasst hast, sind Deine Deutschkenntnisse offensichtlich und A1 sollte nicht notwendig sein.
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Beiträge: 6.801

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung – A1-Zertifikat trotz Aufenthaltstitel §19c Abs. 1?
Antwort #3 - 26.01.2026 um 20:29:56
 
Aufgrund des Sammelaccounts (siehe hier)
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