Hallo zusammen,
Ich habe einen ziemlich komplizierten Fall und habe bisher noch keinene Migrationsanwält*in konsultiert, weil ich mir unsicher bin, wie kompliziert mein Fall tatsächlich ist. Außerdem ist mein
ABH (sehr verständlicherweise) extrem überlastet und ohne Termin kaum zu erreichen – und Termine zu bekommen ist momentan quasi unmöglich.
Kurz zu meinem Fall:
Ich habe Anfang 2025 mein Studium als Wirtschaftsingenieur an einer deutschen Universität abgeschlossen. Direkt nach dem Abschluss habe ich von der Firma, bei der ich zuvor als Werkstudent gearbeitet habe, ein Vollzeitangebot erhalten. Ich habe das Angebot angenommen und sofort den Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis nach §18g bzw. die Blaue Karte gestellt – genauer gesagt die „kleine“ Blue Card, da ich die niedrigere Gehaltsschwelle für Berufseinsteiger erfüllt habe und außerdem als Projektmanager im Bauwesen tätig war (also ein Mangelberuf).
Stattdessen habe ich jedoch eine Aufenthaltserlaubnis nach §18b bekommen, ohne irgendeine Erklärung, warum es keine Blue Card war. Die
AE war außerdem genau wie mein Pass bis Dezember 2025 befristet. Ich bin dann in mein Heimatland gereist, habe meinen Pass erneuert und mit einem höheren Gehalt erneut den Antrag auf die Blue Card gestellt, sodass ich definitiv die üblichen Gehaltsanforderungen erfülle.
Der Prozess hat ewig gedauert, und die BA wurde ebenfalls eingeschaltet, weil sie meinen Arbeitgeber kontaktiert und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate angefordert haben. Danach wurde mein Antrag als Blue Card akzeptiert, und ich habe einen Termin für die biometrischen Daten am 11.11.2025 bekommen.
Während dieser ganzen Zeit geriet meine Firma in extreme finanzielle Schwierigkeiten, und es wurde sehr offen kommuniziert, dass wir in absehbarer Zeit eine Insolvenz erwarten. Die Geschäftsführung meinte sogar, dass man denen, die gehen wollen, keinerlei Steine in den Weg legen würde, weil ohnehin eine Umstrukturierung geplant sei und viele Leute entlassen werden müssten.
Ich habe schnell reagiert und – mit viel Stress im Hintergrund – einen neuen Job als Projektmanager im Bauwesen in Berlin gefunden. Dieser Job ist besser bezahlt (ich erfülle auch nach den 2026-Werten problemlos die kleine Blue-Card-Schwelle), entspricht exakt meiner bisherigen Tätigkeit und ist ehrlich gesagt mein absoluter Traumjob sowie ein großer Karriereschritt. Ich habe das Angebot angenommen, den Vertrag unterschrieben und meinem aktuellen Arbeitgeber gekündigt. Die
ABH habe ich ebenfalls informiert, da ich während der ersten 12 Monate mit Blue Card eine Meldepflicht bezüglich Arbeitgeberwechsel habe.
Nun bin ich etwas verwirrt:
Laut §18g Abs. 4 Aufenthaltsgesetz benötige ich keine Genehmigung für den Arbeitgeberwechsel. Die
ABH kann diesen Wechsel nur innerhalb von 30 Tagen ablehnen oder widerrufen. Wenn ich das richtig verstehe, kann ich also definitiv am 01.01.2026 meine neue Stelle antreten, und ich habe die
ABH auch bereits informiert.
Was mich jedoch irritiert: Mein Sachbearbeiter meint, dass mein Zusatzblatt mit dem konkreten Arbeitgebernamen ausgestellt wird. Das ist merkwürdig, da bei allen meinen Freunden die Blue Card keinen Arbeitgebernamen nennt und sogar ausdrücklich vermerkt, dass ein Arbeitgeberwechsel erlaubt ist.
Kann ich damit rechnen, dass sie den neuen Arbeitgebernamen noch vor meinem Termin am 11.12. eintragen bzw. ändern? Oder müssen sie den gesamten Prozess neu starten und erneut die Zustimmung der BA einholen?
Zur Info: Das Gehalt ist höher, die Tätigkeit identisch, die Zustimmung der BA liegt bereits vor (für den alten Job). Der einzige Unterschied ist, dass mein erster Arbeitsvertrag unbefristet war und der neue auf ein Jahr befristet ist. Ansonsten ist es in jeder Hinsicht ein besseres Angebot.
Die ganze Angelegenheit stresst mich seit Wochen so sehr, dass ich kaum noch schlafen kann, und die
ABH reagiert auf keine meiner Fragen.
Jede Hilfe oder jeder Rat wäre wirklich sehr willkommen.
Vielen Dank im Voraus!