SimonB schrieb am 16.11.2025 um 10:55:10:Danke Dir,
SimonB, für den Link. Das mit den Wochenstunden hat sich schon geklärt durch
reinhard und
Puncherfaust.

Allerdings war meine zweite Frage in Bezug auf die Berechnung, wie hoch die Miete sein dürfte im Vergleich zum Einkommen.
Denn wie bereits erwähnt, kenne ich das so, v.a. bei Anträgen auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel, dass man prüft, ob Anspruch auf Bürgergeld (damals ALG2) besteht. Mal unabhängig von den sonstigen Aspekten zur Sicherung des Lebensunterhalts, würde mich einfach interessieren, ob die
EBH das "Miete vs. Einkommen"-Thema ähnlich betrachtet wie die
ABH.
Wenn man nämlich allgemein das Thema Miete und Lebensunterhalt googelt, wie hoch die Miete in Deutschland sein dürfte/sollte, spricht man in der Regel von
nicht höher als 30% des Nettoeinkommens. Aber die
ABH ist (oder war zumindest) viel lockerer, im Sinne dass man sich lediglich auf den Regelbedarf fokussiert, ob man Anspruch auf ALG2 hat oder nicht.
Als Beispiel ist ja die Dame um die es hier in diesem Thread geht. Sie hat vor, die Einbürgerung demnächst zu beantragen. Aber gleichzeitig könnte sie sich eine größere (und teuerere) Wohnung leisten, will sie aber nicht, da sie nicht weiß, ob so eine Wohnung problematisch für die
EBH wäre. Der Bürgergeld Online-Rechner sagt, dass trotz der höheren Miete kein Anspruch bestehen würde, aber gleichzeitig wäre diese Miete wesentlich höher als 30% des Nettoeinkommens, und deshalb auch das Dilemma, ob diese Entscheidung sinnvoll wäre.
Ich hoffe, ich hab's nicht zu kompliziert dargestellt, und sorry, wenn ich für Verwirrung gesorgt habe!
Marin95