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Studium mit EU Blaue Karte (Gelesen: 344 mal)
MalAuTrou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnien und Herzegowina
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studium mit EU Blaue Karte
31.10.2025 um 15:26:34
 
Hallo,

ich habe vor, nachdem ich hoffentlich bald meine Blaue Karte bekomme, mich in einem Masterstudium zu immatrikulieren, mein Arbeitgeber weiß schon Bescheid. Dazu 2 Fragen:
1. Ist das erlaubt? Das wäre ein Vollzeitstudium, für mich und meinen AG kein Problem.
2. In meinem Bachelor, hatte ich im Rahmen Erasmus einen Aufentahlt länger als 6 Monate außerhalb DE, das wurde auch von der ABH genehmigt. Wenn ich das auch im Master machen möchte, welche Regeln gelten dann?
https://stadt.muenchen.de/service/info/auslanderbehorde/1081226/
"Ihr Aufenthaltstitel erlischt in der Regel, wenn:
Sie aus einem nicht nur vorübergehenden Grund ausreisen, zum Beispiel:
Schulbesuch im Ausland" aber "Die Aufenthaltserlaubnis nach §16 AufenthG mit dem Zusatz „Student“ erlischt nicht, wenn Sie einen Teil Ihres Studiums in einem anderen Land der Europäischen Union absolvieren wollen. Dieses Teilstudium muss im Rahmen eines Unionsprogramms oder eines multilateralen Programms mit Mobilitätsmaßnahmen oder aufgrund einer Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Hochschulen erfolgen".
Wäre sowas mit der Blaue Karte möglich?

Danke!
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Dantès had exhausted all human resources, and he then turned to God.
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.11.2025 um 12:01:52
 
Die Blaue KArte wird vergeben, damit man in D einer qualifizierten Beschäftigung mit einem bestimmten Mindestgehalt nachgehen kann und gilt solange du diese Beschäftigung mit dem entsprechenden Gehalt ausübst.

Was wirst du denn verdienen während deines *Vollzeit*studiums?
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MalAuTrou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnien und Herzegowina
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Antwort #2 - 02.11.2025 um 11:23:09
 
Auch weiter 60k Brutto, Vollzeit natürlich, dem Arbeitgeber habe ich schon Bescheid gegeben und er hat zugestimmt
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.11.2025 um 14:45:31
 
MalAuTrou schrieb am 02.11.2025 um 11:23:09:
Auch weiter 60k Brutto, Vollzeit natürlich, dem Arbeitgeber habe ich schon Bescheid gegeben und er hat zugestimmt


Solange Du den Arbeitsvertrag hast und Deine Geld bekommst, musst Du der Ausländerbehörde nicht erklären, was Du tagsüber machst. Das geht nur den Arbeitsgeber und Dich etwas an.

Nach 12 Monaten Arbeit darfst Du auch in ein anderes EU-Land wechseln.
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