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Lebe mit Ausländerin im Ausland - wir möchten zusammen nach Deutschland ziehen (Gelesen: 245 mal)
BKKPilot
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Kathmandu, Nepal
Kathmandu
Nepal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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26.10.2025 um 09:10:02
 
Hallo, liebes Forum,

Ich (Deutscher) lebe verheiratet mit meiner thailändischen Frau in Nepal und wir möchten Ende nächsten Jahres zusammen nach Deutschland ziehen. (Eheschliessung vor Jahren in Thailand).  Sie lernt Deutsch am Goethe-Institut hier in Kathmandu für A1 und wir planen das nationale Visum zur FZF in Kathmandu bei der hiesigen AV zu beantragen.  Keine Kinder.

Frage zur Meldebescheinigung:
Ich habe seit Jahrzehnten im außereuropäischen Ausland gelebt, und bin nicht in Deutschland gemeldet, obwohl ich eine Immobilie in Deutschland besitze in welcher wir planen uns niederzulassen.

Besteht irgendwie die Möglichkeit zusammen nach Deutschland zu ziehen, oder müssen wir uns trennen, damit ich mich in Deutschland erst anmelden und dann den Briefkasten bewachen kann? Und womöglich bei der ABH vorsprechen kann.  Mit anderen Worten: ist es möglich ein nationales Visum ohne Meldebescheinigung bei der AV für meine Frau erlangen?
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reinhard
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Beiträge: 15.658

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.10.2025 um 11:13:18
 
Sie kann die Familienzusammenführung beantragen und angeben, dass sie gemeinsam mit ihrem deutschen Mann nach Deutschland zieht. Sie sollte dann schreiben, wo ein Wohnsitz geplant ist (z.B. Adresse seiner Eltern), damit eine Ausländerbehörde für den Antrag zuständig wird.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 26.10.2025 um 11:14:29
 
BKKPilot schrieb am 26.10.2025 um 09:10:02:
Besteht irgendwie die Möglichkeit zusammen nach Deutschland zu ziehen, oder müssen wir uns trennen, damit ich mich in Deutschland erst anmelden und dann den Briefkasten bewachen kann? Und womöglich bei der ABH vorsprechen kann.Mit anderen Worten: ist es möglich ein nationales Visum ohne Meldebescheinigung bei der AV für meine Frau erlangen? 


Der deutsche Ehegatte muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder begründen wollen. (§ 28 AufenthG)
Es ist demnach nicht erforderlich, dass du bereits in Deutschland gemeldet oder physisch anwesend bist, wenn erkennbar ist, dass ihr gemeinsam euren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen wollt

In der Praxis verlangt die Botschaft Nachweise über die geplante Wohnsitznahme in Deutschland, z. B.:
Eigentumsnachweis (über dein Haus) oder Mietvertrag über die Immobilie, in der ihr wohnen wollt ggf. ein formloses Schreiben von dir, dass du nach Rückkehr deinen Wohnsitz dort anmelden wirst
Kopie deines deutschen Passes
In solchen Fällen notiert die Botschaft im Antrag, dass der deutsche Ehepartner im Ausland lebt und die Rückkehr gemeinsam mit der Ehefrau geplant ist.
Die zuständige Ausländerbehörde am künftigen Wohnort (also dort wo dein Haus steht) wird dann im Visumverfahren beteiligt und prüft die Angaben.
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roseforest
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 26.10.2025 um 15:16:12
 
die AV schreibt "Meldebescheinigung" damit die zuständige ABH ermittelt werden kann.
das passt ja auch in den meisten Fällen.

wie man jetzt vorgeht wurde schon geschrieben.

in der Praxis wäre es sogar kontraproduktiv sich zu "trennen" denn das würde mehr fragen aufwerfen.
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