BKKPilot schrieb am 26.10.2025 um 09:10:02:Besteht irgendwie die Möglichkeit zusammen nach Deutschland zu ziehen, oder müssen wir uns trennen, damit ich mich in Deutschland erst anmelden und dann den Briefkasten bewachen kann? Und womöglich bei der
ABH vorsprechen kann.Mit anderen Worten: ist es möglich ein nationales Visum ohne Meldebescheinigung bei der
AV für meine Frau erlangen?
Der deutsche Ehegatte muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder begründen wollen. (§ 28 AufenthG)
Es ist demnach nicht erforderlich, dass du bereits in Deutschland gemeldet oder physisch anwesend bist, wenn erkennbar ist, dass ihr gemeinsam euren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegen wollt
In der Praxis verlangt die Botschaft Nachweise über die geplante Wohnsitznahme in Deutschland, z. B.:
Eigentumsnachweis (über dein Haus) oder Mietvertrag über die Immobilie, in der ihr wohnen wollt ggf. ein formloses Schreiben von dir, dass du nach Rückkehr deinen Wohnsitz dort anmelden wirst
Kopie deines deutschen Passes
In solchen Fällen notiert die Botschaft im Antrag, dass der deutsche Ehepartner im Ausland lebt und die Rückkehr gemeinsam mit der Ehefrau geplant ist.
Die zuständige Ausländerbehörde am künftigen Wohnort (also dort wo dein Haus steht) wird dann im Visumverfahren beteiligt und prüft die Angaben.