Hallo,
Zu mir:Drittstaatsangehöriger (Bosnien).Bis 09/2025 Student an der LMU München.
Aufenthaltserlaubnis für Studenten, abgelaufen im Mai 2025.
Seit Mai 2025 im Besitz einer Fiktionsbescheinigung.
Chronologie:22.02.2025: Antrag 1 (Verlängerung )
Fristgerechte Beantragung der Verlängerung der
AE zu Studienzwecken. Bis heute (24.10.2025), also seit über 8 Monaten, liegt hierzu kein Bescheid vor.
Mai, Juni, und Juli 2025: Telefonische Auskünfte zur "Umdeutung"
Nach erfolgreichem Studienabschluss (09/2025) und aufgenommener Jobsuche erkundigte ich mich (in drei separaten Telefonaten) bei der
ABH, wie bei einem Zweckwechsel zu verfahren sei.
Auskunft: Es sei möglich und üblich, den bestehenden Antrag vom 22.02.2025 "umzudeuten" (Zweckwechsel auf § 18g). Ich solle die neuen Unterlagen (Abschluss, Arbeitsvertrag) einfach nachreichen, sobald vorhanden. Ende August, Anfang September alle Dokumente hochgeladen.
30.09.2025:
Nach Erhalt eines Arbeitsvertrags, der die Kriterien der Blauen Karte EU erfüllt, versuchte ich, die
ABH erneut zu kontaktieren.
Ein anderer Mitarbeiter teilte mir mit, eine "Umdeutung" sei nicht möglich; ich musste zwingend einen komplett neuen Antrag auf § 18g stellen.
01.10.2025: Antrag 2 (Neuantrag Blaue Karte)
Um auf Nummer sicher zu gehen, reichte ich online einen vollständigen Neuantrag auf die Blaue Karte ein, inklusive aller Dokumente (Vertrag, Zeugnis usw).
Aktuelle Situation & Fristsetzung per BriefWir haben es nun mit zwei parallelen, unbeschiedenen Anträgen zu tun:
Antrag 1 (§ 16b) seit 8 Monaten offen.
Antrag 2 (§ 18g) seit 3 Wochen offen.
Kommunikationsproblem, aus irgendeinem Grund ist die bisher genutzte Telefonnummer ist nicht mehr erreichbar (dauerhaft besetzt/abgeschaltet). Ein Faxversuch an die offizielle Nummer schlug fehl (Fehlermeldung, die Nummer sei nicht erreichbar).
Mein Arbeitgeber macht im Moment keine Probleme, aber ich möchte endlich die Erlaubnis haben. Aufgrund der monatelangen Untätigkeit bezüglich Antrag 1 und der widersprüchlichen prozessualen Auskünfte habe ich folgenden Brief per Post an die
ABH gesendet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, [Mein Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Meine Adresse], nehme Bezug auf meine Anträge bei Ihrer Behörde.
Am 22.02.2025, als ich noch ordnungsgemäß als Student an der LMU München immatrikuliert war, habe ich fristgerecht die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis (gem. § 16b AufenthG) beantragt. Meine bisherige Erlaubnis lief im Mai 2025 aus. Über diesen Antrag vom 22.02.2025 wurde bis heute, also seit über acht Monaten, nicht entschieden.
In der Zwischenzeit habe ich mein Studium erfolgreich abgeschlossen und eine qualifizierte Arbeitsstelle gefunden, die der Erteilung einer Blauen Karte EU entspricht. Daraufhin habe ich am 01.10.2025 einen Antrag auf Erteilung einer Blauen Karte EU (gem. § 18g AufenthG) gestellt und alle erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Zeugnis etc.) eingereicht. Ich bat darum, diese Unterlagen auch meinem ursprünglichen Antrag vom Februar zuzuordnen und diesen Antrag gegebenenfalls im Sinne meines neuen Antrags umzudeuten (Zweckwechsel).
Trotz meiner geänderten Lebensumstände und der Dringlichkeit aufgrund meiner neuen Anstellung liegt mir keine Entscheidung vor. Mein Arbeitgeber wartet ebenfalls dringend auf die Bestätigung meines legalen Aufenthalts- und Beschäftigungsstatus. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist von in der Regel drei Monaten ist für meinen Erstantrag bei Weitem überschritten. Ich bitte Sie daher dringend um eine Entscheidung über meinen Antrag (sei es der ursprüngliche Antrag oder der Folgeantrag auf die Blaue Karte EU) und setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum
Freitag, den 07. November 2025.
Eine positive Bescheidung ist für mich und meinen Arbeitgeber von höchster Wichtigkeit. Ich bitte höflich um eine schnelle Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Mein Name]"
Fragen:1. "Umdeutung" vs. Neuantrag: Wie ist Ihre Einschätzung zur prozessualen Handhabung? Ist die "Umdeutung" eines laufenden §16b-Antrags in einen §18g-Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen (Abschluss, Vertrag) gängige Praxis und rechtlich vorgesehen? Oder ist die zweite Auskunft (zwingender Neuantrag) korrekt?
2. Bearbeitungszeiten (München): Die Website der
ABH München nennt Bearbeitungszeiten von "bis zu 9 Monaten" für §16b und "4 bis 7 Monaten" für §18g. Leider gab es bei der
ABH eine Razzia im April glaube ich, und dadurch dauert jetzt das länger. Lustigerweise ist die Bearbeitungszeit bei Asylanten und nicht Hochqualifizierten 8 bis 12 Wochen. Ist die Wartezeit von 8+ Monaten für den Antrag unter Berücksichtigung der bekannten Überlastung noch als "normal" anzusehen?
3. Gesetzte Frist, ist die gesetzte Frist (ca. 2 Wochen ab Briefdatum) in diesem Fall als angemessen und zielführend, um eine Reaktion zu provozieren?
4. Nächste Schritte? Welche Maßnahmen (z.B. Dienstaufsichtsbeschwerde) wären indiziert, sollte die Frist am 07.11.2025 ergebnislos verstreichen?