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Frage zur Einbürgerung – ALG 1 als Einkommensnachweis ausreichend? (Gelesen: 498 mal)
mzyfndngo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkei
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20.10.2025 um 14:17:23
 
Hallo zusammen,

ich habe vor einiger Zeit meine Einbürgerung beantragt. Momentan bin ich arbeitssuchend und nehme an einer Weiterbildung teil. Ich habe alle Unterlagen online eingereicht und später einen Brief von der Behörde erhalten, in dem ich gebeten wurde, noch einige weitere Dokumente nachzureichen (z. B. Loyalitätserklärung, usw.). Ich habe alle Dokumente verschickt.

In dem Schreiben stand auch, dass ich meine Gehaltsabrechnung und Arbeitsbescheinigung nachreichen soll – in Klammern stand aber „sobald vorhanden“. Da ich derzeit keine Anstellung habe, habe ich stattdessen meinen ALG 1-Bescheid eingereicht.

Jetzt überlege ich, ob ich den ALG 1-Bescheid nochmal mit einer kurzen Erklärung hinschicken soll, dass das momentan mein Einkommen ist und dass das ja kein Ausschlusskriterium für die Einbürgerung sein sollte.

Hat jemand Erfahrung damit? Reicht ALG 1 als Einkommensnachweis aus, solange man nicht dauerhaft Sozialleistungen (ALG 2 / Bürgergeld) bezieht?

Vielen Dank im Voraus!

P.S. Ich wohne in Hamburg.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 641

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 20.10.2025 um 15:01:40
 
Die Prüfung des Lebensunterhalts erfolgt in zwei Stufen. Einmal geht es um die aktuelle Lebensunterhaltssicherung, da ist ALG 1 ausreichend. Anschließend wird aber noch geprüft, ob man voraussichtlich auch in der Zukunft in der Lage sein wird den Lebensunterhalt sicherzustellen. Und da reicht ALG 1 nicht unbedingt aus, da das ja nur zeitlich begrenzt gezahlt wird.

Ein Begleitschreiben ist daher keine schlechte Idee. Wenn du in der Vergangenheit (die letzten 5 Jahre oder länger) auch keine ALG 2 Leistungen bezogen hast und wie du geschrieben hast eine Weiterbildung machst, kann man meiner Meinung nach auch mit ALG 1 einbürgern. Der Wille auch in Zukunft weiter arbeiten zu wollen ist ja dann erkennbar. Ggf. würde ich noch einen Leistungsnachweis bzgl. der Weiterbildungsmaßnahme anfordern. Eine andere Behörde muss das aber nicht unbedingt auch so sehen.

Bis wann wirst du denn im ALG 1 Bezug sein?
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mzyfndngo
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 21.10.2025 um 14:19:23
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich werde dann versuchen, einen Brief einfach zu schreiben...

Der Zeitplan sieht also wie folgt aus:
Arbeitsvertrag hat abgeläuft (war befristet): 30.06.2025
ALG1 begann: 01.07.2025
Staatsbürgerschaftsantrag gestellt: irgendwann im Juli 2025
Weiterbildung begann am 12.09.2025 (Ende am 19.01.2026, 4 Monate)

Daher gehe ich davon aus, dass das ALG 1 um zwei Monate verlängert wird (?) und bis September 2026 läuft.
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SimonB
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Antwort #3 - 21.10.2025 um 16:23:25
 
mzyfndngo schrieb am 21.10.2025 um 14:19:23:
dass das ALG 1 um zwei Monate verlängert wird (?) und bis September 2026 läuft.

Wenn die 4-monatige Weiterbildung eine Maßnahme der Agentur für Arbeit ist, verlängert sich dein ALG-Anspruch nicht.

Unabhängig davon kannst du jetzt jederzeit auf Jobsuche gehen und Bewerbungen an AG senden.


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mzyfndngo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.10.2025 um 13:58:31
 
Ich habe in meinen Unterlagen nachgeschaut und gesehen, dass mein ALG-Anspruch bereits bis September 2026 verlängert wurde. Ich habe zwar einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit erhalten, aber der Anbieter der Weiterbildung ist eine andere Institution.

Ich bewerbe mich bereits auf Stellen, ja. Meine Frage bezieht sich allerdings eher auf meinen Einbürgerungsantrag – ich möchte nur vermeiden, dass sich dieser aufgrund meines aktuellen Status unnötig verzögert.
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SimonB
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Antwort #5 - 22.10.2025 um 14:27:56
 
mzyfndngo schrieb am 22.10.2025 um 13:58:31:
ALG-Anspruch bereits bis September 2026 
O.k.

Wenn alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind, wird sich die Bearbeitung deines Antrages nicht wegen des ALG-Bezugs  verzögern.
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