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Ehegattennachzug mehrmals beantragen? (Gelesen: 468 mal)
Der gute Heinrich
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i4a rocks!


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20.10.2025 um 11:09:55
 
Moinsen erstmal.

Meine Ehefrau würd mit Ehegattennachzug mit mir nach Deutschland ziehen wollen.
Wenn dies klappt, sie aber nach einem Jahr zurück ins Ausland geht (für mehrere Jahre), kann sie erneut einen Ehegattennachzug beantragen?

Wie wird das gehandhabt?
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 20.10.2025 um 11:42:10
 
Ja, kann sie.
Sie muss dann einfach einen neuen Visumsantrag stellen.
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Der gute Heinrich
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 20.10.2025 um 11:54:14
 
Wird das problemlos gehandhabt? Muss sie dann zuerst den Aufenthaltstitel “löschen”? Und gibt es irgendwelche Schwierigkeiten bei einer erneuten Einreichung des Ehegattenvisums?
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 20.10.2025 um 12:07:38
 
Wenn sie für mehrere Jahre im Ausland war ist die Aufenthaltserlaubnis automatisch erloschen.

Es ist schlicht ein neuer Visumsantrag. Wie jeder andere auch.
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Der gute Heinrich
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 21.10.2025 um 12:25:57
 
Ohne jegliche Konsequenzen?
In Russland erhält man bei einem solchen Verstoß ein Jahresverbot, man kann also keine Aufenthaltsgenehmigung für ein ganzes Jahr beantragen. Eine Umgehung dieses Verstoßes ist nur möglich, indem man im Voraus bereits seinen Aufenthaltstitel selbst annullieren lässt.
Ich würde meinen, dass man dies auch in Deutschland hätten tun müssen. Schließlich hat man eine theoretisch noch gültiger Aufenthaltsgenehmigung.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #5 - 21.10.2025 um 12:53:03
 
Tatsächlich ist es kein Verstoß wenn man Deutschland wieder verlässt. Die AE erlischt dann automatisch, man hat also auch keine theoretisch gültige AE.
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Aras
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Antwort #6 - 21.10.2025 um 14:38:35
 
Gem. Artikel 2 des 4. Zusatzprotokolls der EMRK hat jeder das Recht auszureisen, auch aus dem eigenen Land. Sofern man natürlich nicht zu Recht im Gefängnis sitzt oder sonstwie ein Ausreiseverbot besteht, dass in einem demokratischen System notwendig ist.

Es ist auch ok, wenn sie nach nem Tag sagt, dass ihr Deutschland nicht gefällt und abreist. Und nach ner Woche es sich wieder anders überlegt. Ist halt Beschäftigungstherapie für die Behörde. Natürlich kann die Behörde fragen ob der Aufenthalt ernst gemeint ist.

Aber es gibt keinen Grund warum die Behörden allein deswegen negativ auslegen wird.

Der Knackpunkt ist eher, dass die Behörde die Schutzwürdigkeit der Ehe in Frage stellen könnte. Du hast nicht erklärt,dass du mit ihr ausreisen würdest. Sondern nur dass sie ausreisen würde.

Wandert ihr gemeinsam aus und lebt gemeinsam im Ausland, dann ist es kein Problem.
Aber reist sie allein aus und du bleibst in Deutschland, dann ist es ja nicht "normal", oder im Behördendeutsch "atypisch". Da solltest du also das Eheleben mit deiner Frau "dokumentieren". Wenn du bspw. Jeden Monat zu ihr fliegst und und ne Woche bleibst, dann solltest du die Flugtickets auch sammeln und deinen Reisepass bei einer Erneuerung nicht wegschmeißen sondern ungültig machen lassen und behalten um Ein- und Ausreisestempel nachweisen zu können. Etc..
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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