Mostafa_Kamal schrieb am 12.10.2025 um 21:31:19:Hallo,
ich möchte gerne wissen, welche Ansprüche hat man, wenn man einen Schwer Arbeitsunfall erlebt.
Unfall Rente und Schmerzensgeld ?
und was soll man machen, wenn den Arbeitsgeber meint der Mitarbeiter ist selber Schuld?
Danke im Voraus
Mit Freundlichen Grüßen
Hallo. Nach einem Arbeitsunfall, bzw einem schweren, kommt i.d. R. ein KTW oder RTW und automatisch die Polizei. Von dort werden Staatsanwaltschaft , als auch BG in Kenntnis gesetzt. Die BG, Berufsgenossenschaft befragt sowohl den AG, als auch den AN, den Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmerschutzverordnung ,oder so ähnlich, regelt was dir zusteht. In der Regel nimmt sich der Verletzte einen Anwalt, der unter Umständen als Nebenkläger auftritt im Strafprozess.
Was dir im Genauen zusteht kann von hier aus nicht gesagt werden. Ganz sicher Schmerzensgeld, ggf Abfindung bei Arbeitslosigkeit. Selbst eine Rente ist möglich. Dazu muss eine gewisse Invalidität vorliegen
Wichtig, ob der AG Maßnahmen zur UVV und Gefährdungsvermeidung durch Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz durchführte! Sowas hat er zu protokollieren.
Ebenfalls muss esam Arbeitsplatz sichtbar Hinweise für Erstversorgung geben.
So kenne ich das, jedenfalls aus der Industrie.Aber auch im Handwerk.