Ja, du liest es falsch. 21/1373 ist nur die notwendige Stellungnahme des Bundesrates. Es werden 5 Vorschläge gemacht. Zu allen Vorschlägen erklärt die Bundesregierung praktisch, dass sie das in Erwägung zieht. Wahrscheinlich nur eine Floskel.
Die fünf Vorschläge sind soweit ich das sehe in der Gesetzgebungskompetenz der Länder.
Also bspw. Antragsformulare durch die jeweilige Behörde. Problem ist halt, dass Staatsangehörigkeit ausschließlich Kompetenz des Bundes ist. Antragsformulare durch die Behörden ist quasi Eingriff in das Recht der Länder im Bereich der Verwaltungshoheit. Insofern müssten die Länder ihre Zustimmung geben. Warum sieht der Vorschlag nicht vor, dass die Antragsformulare durch Landesgesetz festgelegt bzw. geregelt werden können? Vgl. Mit den verbindlichen Bafög Antragsformularen. Warum soll jede Gebietskörperschaft seinen eigenen Antrag anfertigen. NRW gibt ja auch das Antragsformular mit der Ausführungsverordnung vor, kann es aber aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nicht aufzwingen.
Oder die Verlängerung der Sperrfrist auf 12 Monate, ist ,soweit ich sehe, auch problematisch und Teil der konkurrierenden Gesetzgebung. Art 74 Abs. 1. Nr. 1 "gerichtliche Verfahren".
Also das sind 5 Vorschläge und keine Änderungsanträge. Die Drucksache wird imho nur wegen der Stellungnahme, d.h. wegen fehlendem Einspruch erwähnt.
Das heißt nicht, dass es kommen könnte. Aber der Bundesrat kann das ja dem Bundestag als Gesetzesvorschlag vorschlagen.
Aber bin mir sicher dass Merz und Dobrindt Erfolge vorweisen wollten. Wenn die ne große Reform vorschlagen würden, würde es vermutlich im BT oder im BR krepieren.
Also kleine Brötchen backen und nur das regeln was eindeutig im eigenen Kompetenzbereich liegt.
Und sagen wir mal es käme die 12 Monats Sperrfrist..
Naja, dann ist es doch nur wieder aufgeschoben. Ist ja nicht so, dass dann alles paletti wäre. Bayern würde ggf. kotzen weil bei denen wird zum Teil von 18 Monaten angemessener Frist ausgegangen. Mit der Angabe dass die Sperrfrist 12 Monate betrüge, wir Bayern wahrscheinlich ne Klagewelle erleben. NRW und Sachsen würden wohl entspannen.
Und dann politisch... SPD will bestimmt nicht ihr Gesetz kaputt gemacht kriegen. Die Turbo Einbürgerung ist nur ein Bauernopfer, vergleichbar mit dem
A1 Sprachnachweis für Deutschverheirate im
AufenthG, was im Tausch für die HärtefallKommissionen abgesegnet wurde. Da ging die SPD davon aus, dass der Sprachnachweis ggf. beim BVerfG wegen Verstoß gegen Artikel 6
GG kassiert werden würde, was aber vom BVerfG aufrechterhalten wurde.
Also SPD, Grüne und FDP haben das Modernisierungsgesetz in der 20. LP durchgesetzt. FDP gibt es ja nicht mehr im BT. Aber wenn Dobrindt und Merz das auch noch rütteln wollen, könnte es zur Verweigerung durch die SPD kommen. Hab den Koalitionsvertrag nicht gelesen, aber glaub da ist sowas nicht geregelt. Grüne und Linke sind bestimmt such gegen Verschlechterungen. Aber AfD findet sowas bestimmt toll. Also bei Mehrheitsbildung mit AfD wäre Merz weg vom Fenster.