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Abschaffung der "Turboeinbürgerung" beschlossen (Gelesen: 680 mal)
Themen Beschreibung: § 10 Abs. 3 StAG wird aufgehoben
Aras
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09.10.2025 um 23:11:46
 
Am 8.10. hat der Bundestag die Aufhebung des § 10 Abs. 3 StAG beschlossen.

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-staatsangeh%C3%B6r...

Wird also demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht...

War heute bissl Panik auf Facebook, weil einige dachten, dass die Frist für Untätigkeitsklagen auf 12 Monate angehoben worden sei. Ist es natürlich nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #1 - 09.10.2025 um 23:39:17
 
Aras schrieb am 09.10.2025 um 23:11:46:
Am 8.10. hat der Bundestag die Aufhebung des § 10 Abs. 3 StAG beschlossen.

https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-staatsangeh%C3%B6r...

Wird also demnächst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht...

War heute bissl Panik auf Facebook, weil einige dachten, dass die Frist für Untätigkeitsklagen auf 12 Monate angehoben worden sei. Ist es natürlich nicht.


Les ich das falsch? 21/1634 wurde doch angenommen und der verweist darauf, dass 21/1373 unverändert angenommen werden soll. Und dort heißt es ja, dass eine Untätigkeitsklage erst nach 12 Monaten zulässig wäre.

Zudem die Pflicht ein Antragsformular zu verwenden, wenn die Behörde eins zur Verfügung stellt. Auch eine interessante Änderung.

Schade, dass die 5 Jahre Einbürgerungssperre bei einer Straftat gem. §42 StAG wohl nicht beschlossen wurde.



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Aras
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Antwort #2 - 10.10.2025 um 00:28:52
 
Ja, du liest es falsch. 21/1373 ist nur die notwendige Stellungnahme des Bundesrates. Es werden 5 Vorschläge gemacht. Zu allen Vorschlägen erklärt die Bundesregierung praktisch, dass sie das in Erwägung zieht. Wahrscheinlich nur eine Floskel.

Die fünf Vorschläge sind soweit ich das sehe in der Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Also bspw. Antragsformulare durch die jeweilige Behörde. Problem ist halt, dass Staatsangehörigkeit ausschließlich Kompetenz des Bundes ist. Antragsformulare durch die Behörden ist quasi Eingriff in das Recht der Länder im Bereich der Verwaltungshoheit. Insofern müssten die Länder ihre Zustimmung geben. Warum sieht der Vorschlag nicht vor, dass die Antragsformulare durch Landesgesetz festgelegt bzw. geregelt werden können? Vgl. Mit den verbindlichen Bafög Antragsformularen. Warum soll jede Gebietskörperschaft seinen eigenen Antrag anfertigen. NRW gibt ja auch das Antragsformular mit der Ausführungsverordnung vor, kann es aber aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nicht aufzwingen.

Oder die Verlängerung der Sperrfrist auf 12 Monate, ist ,soweit ich sehe, auch problematisch und Teil der konkurrierenden Gesetzgebung. Art 74 Abs. 1. Nr. 1 "gerichtliche Verfahren".

Also das sind 5 Vorschläge und keine Änderungsanträge. Die Drucksache wird imho nur wegen der Stellungnahme, d.h. wegen fehlendem Einspruch erwähnt.

Das heißt nicht, dass es kommen könnte. Aber der Bundesrat kann das ja dem Bundestag als Gesetzesvorschlag vorschlagen.

Aber bin mir sicher dass Merz und Dobrindt Erfolge vorweisen wollten. Wenn die ne große Reform vorschlagen würden, würde es vermutlich im BT oder im BR krepieren.

Also kleine Brötchen backen und nur das regeln was eindeutig im eigenen Kompetenzbereich liegt.

Und sagen wir mal es käme die 12 Monats Sperrfrist..
Naja, dann ist es doch nur wieder aufgeschoben. Ist ja nicht so, dass dann alles paletti wäre. Bayern würde ggf. kotzen weil bei denen wird zum Teil von 18 Monaten angemessener Frist ausgegangen. Mit der Angabe dass die Sperrfrist 12 Monate betrüge, wir Bayern wahrscheinlich ne Klagewelle erleben. NRW und Sachsen würden wohl entspannen.

Und dann politisch... SPD will bestimmt nicht ihr Gesetz kaputt gemacht kriegen. Die Turbo Einbürgerung ist nur ein Bauernopfer, vergleichbar mit dem A1 Sprachnachweis für Deutschverheirate im AufenthG, was im Tausch für die HärtefallKommissionen abgesegnet wurde. Da ging die SPD davon aus, dass der Sprachnachweis ggf. beim BVerfG wegen Verstoß gegen Artikel 6 GG kassiert werden würde, was aber vom BVerfG aufrechterhalten wurde.

Also SPD, Grüne und FDP haben das Modernisierungsgesetz in der 20. LP durchgesetzt. FDP gibt es ja nicht mehr im BT. Aber wenn Dobrindt und Merz das auch noch rütteln wollen, könnte es zur Verweigerung durch die SPD kommen. Hab den Koalitionsvertrag nicht gelesen, aber glaub da ist sowas nicht geregelt. Grüne und Linke sind bestimmt such gegen Verschlechterungen. Aber AfD findet sowas bestimmt toll. Also bei Mehrheitsbildung mit AfD wäre Merz weg vom Fenster.
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Antwort #3 - 10.10.2025 um 18:03:11
 
ohh okay, schade, fand die vielen vorgeschlagenen Punkte des Bundesrates (die hatten ja auch schon mal noch mehr vorgeschlagen) eigentlich ziemlich gut. Klar, die 12 Monate hätten nicht all zu viel geändert. Aus der Praxis kann ich sagen, dass die meisten Untätigkeitsklagen sowieso ungefähr zum Zeitpunkt 12 Monate gestellt werden. Das und die Formularpflicht hätte aber ein wenig Druck vom Kessel nehmen können, ohne dass es großartige Reformen gewesen wären. Halt schlicht ziemlich praxisorientiert (wie die meisten Vorschläge des Bundesrates), aber sei es drum, zumindest ist die Turboeinbürgerung, bei der ich mal bezweifeln würde, dass die überhaupt von einer vierstelligen Anzahl Personen in Anspruch genommen wurde, wieder weg. Alles darüber hinaus wäre auch nur Symbolpolitik gewesen.
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Antwort #4 - 13.10.2025 um 12:05:40
 
Zur Turboeinbürgerung an sich hab ich keine harte Meinung. Wenn es im Interesse Deutschlands ist, jemand einzubürgern, dann haben wir § 8 StAG. Und im Vergleich zu § 9 StAG hat jemand mit der Turboeinbürgerung wahrscheinlich eine höhere Integrationsleistung aus eigener Kraft geleistet.

Ich denke die Vorschläge vom Bundesrat sind teilweise sinnvoll, wobei mir die politischen Aussagen nicht so wichtig sind. Also ob da gegen da bei "rassistisch" noch ", geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten" hinzugefügt werden solle... ist für mich nur Symbolpolitik bzw. Beschäftigungstherapie.

Aber für die Verwaltungsverfahren habe ich konkrete Vorstellungen:
Ich würde nicht die  Erstellung der Formular auf der Kommunalen Ebene ansiedeln, sondern eben auf der Landes, wenn nicht sogar auf der Bundesebene. So wie die BaFöG-Formulare oder BAB bundeseinheitlich sind. Oder näher zum Thema Staatsangehörigkeit: das Formular gem. Anlage 12 der PStV zum § 34 PStV für die Anfrage des Standesamtes an die Ausländerbehörde zur Feststellung des Geburtserwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit gem. § 4 Abs. 3 StAG.
Durch eine bundeseinheitliche Vorgabe der Formulare würden die Verfahren sehr stark standardisiert.

Im Artikel 2 Nr. 3 StARModG wurden die Anfragen an die Sicherheitsbehörden in einem neuen § 37 StAG auch standardisiert, aber in Artikel 2 Nr. 4 StARModG wurde geregelt, dass dann in § 41 StAG der Verweis auf § 37 StAG entfernt wird.
Der § 37 StAG wird in Zukunft aus dem § 41 StAG entfernt, weil es sonst ein Zustimmungsgesetz geworden wäre, weil es in die Verwaltungshoheit der Länder eingegriffen hätte.

Aber stell dir vor, dass wäre auch standardisiert.

Es gibt ja noch weitere flankierende Maßnahmen wie das Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht vom 25.05.2024

Und jetzt stell dir vor:
Formulare = bundeseinheitlich standardisiert
Anfrage an Sicherheitsbehörden = bundeseinheitlich standardisiert
Überprüfung von Leistungsbezug = bundeseinheitlich standardisiert

Das führt dazu, dass die Akten zwangläufig auch standardisiert werden. Und dann kann man auch erfahrene Beamte schwerpunktmäßig abordnen. Natürlich mit ner angemessenen Zulage.
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