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Gleichgeschlechtliche Ehe mit indonesischer trans* Frau in Deutschland/Dänemark (Gelesen: 576 mal)
Themen Beschreibung: Gleichgeschlechtliche Ehe, Indonesien, Deutschland, Dänemark, Ledigkeitsnachweis, Ehefähigkeitszeignis, Anerkennung
BountyHuntA
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05.10.2025 um 13:54:56
 
Hallo,
ich bin Deutscher und möchte meine indonesische Verlobte (trans* Frau) heiraten. Wir beide leben in Deutschland im Landkreis München zusammen in einer Wohnung. Sie ist bereits seit 2019 in Deutschland mit derzeit Aufenthaltstitel für Ausbildung.
Wir hatten schon Kontakt mit dem Standesamt und dem Indonesischen Generalkonsulat in Frankfurt. Nun fühle ich mich genervt und fühle mich in dem Wust an Informationen im Internet verloren. Ich habe dieses Forum gefunden und hoffe auf Hilfe, sodass wir unserem Heiratsziel näher kommen.

Wir wollten ursprünglich in Deutschland heiraten, also auf zum Standesamt. Dort gab man mir ein Merkblatt vom Oberlandesgericht, was man alles braucht/beachten muss für eine Heirat mit eienr indonesischen Bürdgerin. Indonesien stellt kein Ehefähigkeitszeugnis aus, also muss man im z.b. Konsulat eine Ledigkeitsbescheinigung beantragen. Laut dem Konsulat muss man ein Formular ausfüllen und diverse Dokumente bereitstellen für eine Ledigkeitsbescheinigung. Sie musste in dem Formular angeben, wen sie heiraten möchten. Wir haben zwei Zeugen gefunden (ihre indonesischen Freundinnen), die die Ledigkeit bezeugen, eine eidestattliche Erklärung beim Notar verfasst über die Aussage, dass meine Freunding noch nie verheiratet war, mit Apostille und alles zum Konsulat geschickt. Bereits 1 Tag nachdem der Brief im Konsulat ankam wurde uns mitgeteilt, dass sie die Ledigkeitsbescheinigung nicht ausstellen werden, da eine Gleichgeschlechtliche Ehe in Indonesien verboten ist. Daraufhin habe ich das Standesamt kontaktiert was zu tun ist.
Die Antwort
Zitat:
Ich benmötig evom indonesischen Konsulat / Botaschaft eine BEscheinigung, dass die Person [name] noch nie in Indonesien eine Ehe geschlossen hat.
Es ist mir schon klar, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe in Indonesien nicht erlaubt ist. Dieser Nachweis ist jedoch vorzulegen, um eine bigamische Ehe zu verhindern.


Fragezeichen Was ist jetzt also zu tun? Wie kann man ein Dokument besorgen, was die indonesischen Behörden nicht ausstellen? Hat jemand Erfahrung dazu?

Auf dieser Seite https://www.verband-binationaler.de/beratung/infos-fuer-ratsuchende/eheschliessu... (https://www.verband-binationaler.de/beratung/infos-fuer-ratsuchende/eheschliessu...) gibt es folgende Information:
Zitat:
Angehörige von Staaten, die ein Ehefähigkeitszeugnis nicht erteilen, benötigen zur Eheschließung stets die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts. Dazu ist eine Ledigkeitsbescheinigung vorzulegen, die von der Heimatbehörde ausgestellt wird. [...]

Dokumente, die nicht beigebracht werden können, können durch eidesstattliche Versicherungen ersetzt werden. Das deutsche Rechtssystem erkennt diese Ersatzmöglichkeit an, auch wenn in der Praxis immer seltener davon Gebrauch gemacht wird. Betroffen sind zum Beispiel Flüchtlinge und AsylbewerberInnen, deren Heimatbehörden sich weigern, Dokumente, die für die Eheschließung erforderlich sind, auszustellen. Auch in Fällen, in denen aufgrund von Kriegswirren es nicht möglich ist, diese Dokumente zu beschaffen, kann das Standesamt anstatt des geforderten Dokumentes auch eine eidesstattliche Versicherung des Verlobten oder anderer Zeugen, die den Sachverhalt (Ledigkeit zum Beispiel) bestätigen können, verlangen.


Fragezeichen Ist es also möglich eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu erbitten ohne Ledigkeitsbescheinigung, lediglich mit der bereits vorhandenen eidesstattlichen Erklärung und zusatzlich den bereits vorhanden zwei Zeugen? Also Beweis können wir auch die E-Mail vom Konsulat vorzeigen, dass sie uns den Ledigkeitsnachweis verwehren.

Auf Grund dieser Umstände bin ich gerade aktiv auf der Suche nach Informationen über die Heirat in Dänemark, wo alles viel einfacher sein soll. Auch über die entsprechende Anerkennung. Mein französischer Arbeitskollege hat ebenfalls seine französische Frau in DÄnemark geheiratetm, weil alles so unkompliziert ist, jedoch mit Heiratsagentur, die viel Geld kostet. Ich bin derzeit auf der Suche nach Informationen was der Dänische Staat von uns haben wollen würde, wenn wir da vesuchen zu heiraten (Bürgerin aus indonesien, die mich in ihrer Heimat nicht legal heiraten dürfte)

Fragezeichen Hat bereits jemand Informationen, was der dänische Staat an Dokumenten benötigt, wenn ich meine indonesische trans* Freundin heiraten möchte, was legal nicht möglich ist in ihrer Heimat?

Auch über die Anerkennung von der in dänemark geschlossenen Ehe in Deutschland finde ich verwirrende Informationen. Zum einen sagen manche es gibt ein deutsch-dänisches Abkommen, was die Anerkennung quasi automatisiert ((?) braucht man also keine Apostille) andererseits habe ich folgendes gefunden:
Zitat:
Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.
(Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/04-heirat-ausl-gue...)

Da steht also, dass das Recht des Heimatlandes gewahrt sein muss, was in unserem Fall nicht gegeben ist, da eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht erlaubt ist in Indonesien.

Fragezeichen Könnt ihr mir helfen? Brauche ich einen Anwalt, der mir alles erklärt? Sollte ich in den teuren sauren Apfel beißen und die Heirat in Dänemark mit Agentur vollziehen, damit zumindest dor alles Reibungslos läuft und es nicht zu langen Verzögerungen kommt? Wie sieht es dann aber mit der Anerkennung in Deutschland aus?

Ich habe auch gelesen, dass man eine Anerkennugn der Ausländischen Ehe in Deutschland gar nicht zwingend benötigt und dies Freiwillig ist. Wenn man z.b. eine Namensstandsänderung durchführt, dann wird das von den jeweiligen Behörden scheinbar sowieso unabhängig geprüft (Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/04-heirat-ausl-gue...)

Fragezeichen Hat bereits jemand Ehen in Deutschland/Dänemark geschlossen, die in der jeweiligen Heimat illegal sind und kann mir weiterhelfen?
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Antwort #1 - 05.10.2025 um 14:27:22
 
Hallo

Grundsatzlich: In Dänemark wird einem auch nichts "geschenkt".

Einen dritten Rechtskreis einschalten / involvieren - ob das immer erste Wahl ist?
In Kiel okay, aber von München aus ....

Befreiung zur Beibringung Ledigkeitszeugnis, erstellt das OLG.
Aussage unter Eides statt, dass deine Frau ledig, bzw derzeit nicht verheiratet ist ...
meine (russische) Frau musste es vor einem Notar so aussagen und bestätigen.
Später bei der Anmeldung zur Eheschließung ( in DE ) noch einmal vor dem Standesbeamten.

(Ein deutscher Standesbeamter ist befugt, Beglaubigungen
vorzunehmen, aber nur für standesamtliche Dinge)

Außerdem: Nicht du "bittest" das OLG um diese Befreiung,
sondern nur das deutsche Standesamt eurer Wahl.



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Aras
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Antwort #2 - 05.10.2025 um 15:17:10
 
@mannlich

Hast das Thema verfehlt.

@BountyHuntA

Ich gehe davon aus, dass im indonesischen Reisepass weiterhin männlich als Geschlecht angegeben ist.

Insofern wollt ihr eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen.

Zitat:
Nach Art. 17 b Abs. 4 Satz 1, Absatz 1 Satz 1 EGBGB unterliegt die Begründung
gleichgeschlechtlicher Ehen den Sachvorschriften des registerführenden Staates. Bei
Eheschließungen im Inland, die vor dem Standesbeamten stattfinden, findet daher
stets deutsches Recht Anwendung. Für ein Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 Abs. 1
BGB besteht kein Raum.


aus: Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Abs. 2 BGB

Hat die indonesische Person eine Erklärung gem. Selbstbestimmungsgesetz beim deutschen Standesamt eingereicht, könnte es ggf. etwas komplizierter sein. Womöglich muss man das erstmal per § 49 PStG per Zweifelsvorlage beim Amtsgericht klären.

Aber gehen wir von dem einfachen Fall aus, dass keine Erklärung gem. Selbstbestimmungsgesetz vorliegt. Dann entscheidet definitiv nicht das OLG sondern das Standesamt.

Es kann aber sein, dass das Merkblatt nur als Richtschnur von dem Standesamt verwendet wird, und es garnicht ein Befreiungsverfahren beim OLG anstoßen will. Also sollte man erstmal klären, ob dass OLG  in der Entscheidung einbezogen werden soll oder es wie oben erklärt nur eine Richtschnur für das Standesamt ist.

Wenn man es für ein Befreiungsverfahren genutzt werden soll, verweist man auf Art. 17 b Abs. 4 Satz 1, Absatz 1 Satz 1 EGBGB oder verweist einfach auf die pdf und zitiert daraus.

Wenn das nicht überzeugt, gibt es vier Möglichkeiten:
1. Ggf. ruft man beim Büro des OLG Präsidenten an, und umreißt kurz den Fall und fragt ob man eine kurze E-Mail mit dem Fall schicken kann, damit die nur kurz bestätigen, dass bei beabsichtigter gleichgeschlechtlicher Eheschließung keine Befreiung vom OLG Präsidenten benötigt wird, sondern das Standesamt eigenständig die Ledigkeit feststellt.

2. Oder Standesamtsaufsicht einschalten. Meist ist es das Rechtsamt der Gemeinde. Die können im Rahmen der Rechtsaufsicht eingreifen.

3. Mit dem Amtsleiter vom Standesamt sprechen.

4. Vorlage an das Amtsgericht gem. § 49 PStG, dass das Standesamt nicht entscheidet.

In der Regel klärt sich aber sowas relativ schnell, denn wenn das OLG Präsidium ihre Nichtzuständigkeit erklärt, wird das Standesamt nicht weiter versuchen das Befreiungsverfahren zu fokussieren.

Wenn das geklärt ist, muss man weiterschauen.

Ist es normal, dass die indonesische Botschaft die Erklärugen auch gefordert hat? Es geht doch nur um eine Bescheingigung der Ledigkeit?

Insofern könnte man noch anbieten, dass man eine weibliche Person findet, die zum Schein ggü. der Botschaft erklärt die indonesische Person heiraten zu wollen. Aber man könne nichts versprechen, weil die Botschaft ggf. den Braten riecht und pauschal ablehnen könnte?! Man sollte eine Frau finden, die definitiv nie einen Indonesier heiraten will. Also am Besten nicht die indonesischen Freundinnen vorschicken, die vielleicht irgendwann auch heiraten wollen und dann ggf. bei der Botschaft antworten müssen, was aus der beabsichtigten Eheschließung aus 2025 passiert sei.
Also am Besten eine deutsche Frau. Vielleicht deine Mutter, wenn die eh keine Familienstandsbescheinigungen des deutschen Verlobten verlangen  Laut lachend.

Aber wie gesagt, vorher klären. Nicht dass das Standesamt dann pauschal erklären, dass man die Ledigkeitsbescheinigung nicht akzeptieren könne, weil in der indonesischen Urkunde nicht du als potentiell zukünftiger Ehemann eingetragen bist. Wenn die sagen, dass die das akzeptieren, dann beschaffst du die Urkunde reichst die dann dem Standesamt weiter. Und dann sollte der Drops gelutscht sein.
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« Zuletzt geändert: 05.10.2025 um 15:30:31 von Aras »  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 05.10.2025 um 16:11:18
 
Aras schrieb am 05.10.2025 um 15:17:10:
@BountyHuntA

Ich gehe davon aus, dass im indonesischen Reisepass weiterhin männlich als Geschlecht angegeben ist.

Insofern wollt ihr eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen.

Hat die indonesische Person eine Erklärung gem. Selbstbestimmungsgesetz beim deutschen Standesamt eingereicht, könnte es ggf. etwas komplizierter sein. Womöglich muss man das erstmal per § 49 PStG per Zweifelsvorlage beim Amtsgericht klären.

[...]


@Aras, vielen Dank für die Antwort.
Im indonesischen Reisepass steht männlich, ja. Dies scheint erst nach einer GaOP änderbar zu sein, so wie ich das verstanden habe.
Hier in Deutschland hat meine Verlobte die Erklärung bei Standesamt eingereicht und wird als Frau geführt.
In wiefern könnte es nun schwieriger werden?
Am Donnerstag Abend habe ich noch eine Email an das Standesamt geschickt was denn nun getan werden kann, wenn wir das benötigte Schreiben nicht erhalten und ob ein in-Person Termin besser ist zum Besprechen des weiteren Vorgehen. Ich hoffe ich kann es dann mit ihr klären und dann erwähne ich auch das Gesetzt, dass bei Gleichgeschlechtlicher Ehe Deutschland für die Ehefähigkeitsprüfung zuständig sei und nicht Indonesien. Ist dies das Vorgehen was erstmal versucht werden sollte?
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Antwort #4 - 05.10.2025 um 17:03:33
 
BountyHuntA schrieb am 05.10.2025 um 16:11:18:
In wiefern könnte es nun schwieriger werden?

Wegen Artikel 7a EGBGB.

Zum einen ist die Person im indonesischen Reisepass männlich, und somit gem. Art. 7a Abs 1 EGBGB männlichen Geschlechts.
Zum anderen ist die Person hat sie eine nach deutschem Recht mögliche Erklärung abgegeben und somit gem. Art. 7a Abs. 2 EGBGB im deutschen Rechtskreis weiblichen Geschlechts.

Und welches Geschlecht hat die indonesische Person jetzt im Artikel 17b EGBGB? Männlich oder Weiblich?

Ich hab nichts relevantes im Selbstbestimmungsgesetz gefunden.

Es ist nun Mal Kollisionsrecht, mit Verweisen, Rückverweisen und Rückrückverweisen... Also da würde ich eher dafür sorgen, dass die sich den Kopf zerbrechen.

Und seien wir ehrlich: Die ganze Rechtslage nach dem Selbstbestimmungsgesetz ist rechtlicher und politischer Murks. Jetzt muss das Standesamt ggf. feststellen, dass die indonesische Person männlich sei, obwohl gem. § 6  Abs. 1 SBGG das weibliche Geschlecht relevant ist? Oder muss das OLG feststellen, dass das indonesische Recht vorrang vor dem deutschen Recht hat?
Und dann im nächsten vergleichbaren Fall empfindet der Betroffene eine Diskriminierung, weil doch das Geschlecht wirksam geändert wurde.
Daran wurde einfach nicht gedacht.
Und nun muss man durch arglistige Täuschung der ausländischen Behörde Unterlagen beschaffen? Oder wieder zum männlichen Geschlecht ändern, damit man die OLG Befreiung vermeidet? Und danach wieder zum weiblichen?

Oder wie löst man das ganze rechtsdogmatisch sinnvoll auf?

Also richtiges Minenfeld.

Das Angebot mit einer Strohfrau kann man ja auch dem OLG Präsidenten anbieten. Aber wie gesagt... vorher klären.

Am Besten ist es vorher mit OLG und Standesamt das zu klären. Wahrscheinlich hat das OLG schon entsprechende Erfahrung. Oder wird vielleicht die andern OLGs anschreiben oder anrufen und fragen, wie die das in solchen Fällen handhaben.

Es kann gut sein, dass die einfach sagen, dass du das mit der Strohfrau machst und dann hat man die Ledigkeitsbescheinigung und muss garnicht mehr das ganze politisch und rechtlich klären. Aber da solltest du auch die Strohfrau parat haben und nicht auf gut Glück vorschlagen.

Oder du schaust erstmal was die vorschlagen.
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DerRalf
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Antwort #5 - 06.10.2025 um 18:51:15
 
Nach einer Gesetzesänderung werden gleichgeschlechtliche Ehen nur noch nach deutschem Recht behandelt. Somit ist keine Zustimmung der Eltern mehr erforderlich und das OLG hat sowieso nichts damit zu tun und war es auch nie, sondern nur das Standesamt muss prüfen.
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Antwort #6 - 07.10.2025 um 11:31:56
 
DerRalf schrieb am 06.10.2025 um 18:51:15:
gleichgeschlechtliche Ehen 

ist diese Ehe in D gleichgeschlechtlich, wenn die Transfrau nun offiziell weiblich ist in D?
BountyHuntA schrieb am 05.10.2025 um 16:11:18:
Hier in Deutschland hat meine Verlobte die Erklärung bei Standesamt eingereicht und wird als Frau geführt.


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