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BAMF antwortet nicht (Gelesen: 938 mal)
ryka
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04.10.2025 um 18:19:41
 
Hallo,
ein Freund aus Somalia wurde vor 14 Monaten wegen Terrorismus angeklagt und freigesprochen. Wegen der falschen Anschuldigung wurde seine Aufenthaltsgenehmigung in Duldung umgewandelt, sein Arbeitsstelle hat Schwierigkeiten wegen der Arbeitserlaubnis usw.
Vom Ausländeramt hören wir nur, dass das BAMF sich noch nicht gemeldet hat. Was kann es sein, dass das BAMF das Urteil eines deutschen Gerichts nicht anerkennt oder muss dieses Amt nicht wenigstens mitteilen, warum es nicht tätig wird?
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reinhard
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Antwort #1 - 05.10.2025 um 13:41:22
 
Aufenthaltsgenehmigung ist abgeschafft.

Man kann eine Aufenthaltserlaubnis nicht "umwandeln". Du solltest mit dem Betroffen nochmal klären, was damals wirklich passiert ist. Normalerweise wird ein Ermittlungsverfahren mit einer Fiktionsbescheinigung überbrückt. Da muss irgendwas passiert sein, was Du nicht weißt oder übrsehen hast.
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Vinzent2m
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Antwort #2 - 05.10.2025 um 18:59:21
 
Werde noch nicht ganz schlau aus dem Beitrag

1.) Ist der offenbar vor 14 Monaten erfolgte Freispruch rechtskräftig geworden?
2.) Hat sich die ABH mit dem BAMF in Verbindung gesandt und auch das Urteil übersandt.
3.) Ist vom BAMF vor dem Freispruch irgendein Bescheid ergangen und so ja, was für einer?
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ryka
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Antwort #3 - 07.10.2025 um 15:45:39
 
Hallo,
als erstes muss ich um Entschuldigung bitten, da ich so viele falsche Informationen gegeben habe.

Mawlid wurde vor 14 Monaten  rechtskräftig freigesprochen, hat eine Fiktionsbescheinigung und darf arbeiten.
Alle Ausweise sind abgelaufen und können lt. ABH nicht verlängert werden, weil das BAMF nicht antwortet. Weihnachten würde er gerne nach Uganda fliegen um evtl. seine alte Mutter zu sehen. Aber das ist nicht möglich, wenn seine Papiere nicht ok sind.

Wäre es sinnvoll dem BAMF das Urteil nochmals zuzusenden? Muss man da besonderes beachten?

Danke
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Vinzent2m
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Antwort #4 - 07.10.2025 um 15:59:14
 
Offenbar hat die ABH beim BAMF angefragt.
Klär doch mal, wann das gewesen ist und ob die ABH das Urteil mit dem Freispruch übersandt hat.
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reinhard
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Antwort #5 - 08.10.2025 um 11:29:06
 
Das heißt aber, er hat einen normalen Aufenthaltstitel, der mit einer Fiktionsbescheinigung verlängert wurde.

Das BAMF hat vermutlich die "Anregung" bekommen, eine Anerkennung im Asylverfahren zu widerrufen. Klär das bitte, worum es beim BAMF geht. Dass das BAMF erst ein Jahr später antwortet, kann sein, solche Anfragen von Ausländerbehörden haben dort keine Priorität.

Wenn auf der FB die "4" angekreuzt ist, kann er mit gültigem Pass und FB aus- und einreisen. Der Pass ist ja unabhängig von der Ausländerbehörde oder dem BAMF, darum kümmert er sich selbst. Oder geht es um den Blauen Pass?

Vielleicht wäre es sinnvoll, wer er den Dialog fortführt, dann musst Du nicht immer nachfragen und korrigieren, weil er ja hoffentlich weiß, was mit "Ausweis" gemeint ist. Uns ist das unklar.
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lottchen
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Antwort #6 - 08.10.2025 um 12:52:12
 
ryka schrieb am 07.10.2025 um 15:45:39:
Alle Ausweise sind abgelaufen


Wie reinhard schon schrieb: Was bedeutet das? Geht es "nur" um seine AE oder ist auch sein Paß nicht mehr gültig? Was hatte er für eine AE, was hat er für eine FB?

Mal ist von Somalia die Rede, mal von Uganda. Macht wahrscheinlich keinen Unterschied, aber irritiert schon.
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ryka
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Antwort #7 - 10.10.2025 um 15:28:36
 
lottchen schrieb am 08.10.2025 um 12:52:12:
Mal ist von Somalia die Rede, mal von Uganda. Macht wahrscheinlich keinen Unterschied, aber irritiert schon.


Er kann nicht nach Somalia aber nach Uganda reisen. Wenn alles gut läuft, kann er dort vielleicht auch seine Mutter treffen.

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reinhard
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Antwort #8 - 10.10.2025 um 16:33:55
 
ryka schrieb am 10.10.2025 um 15:28:36:
Er kann nicht nach Somalia aber nach Uganda reisen. Wenn alles gut läuft, kann er dort vielleicht auch seine Mutter treffen.



Wenn er nach Uganda reisen kann, ist ja alles in Ordnung.

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