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Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltstitel Kind) (Gelesen: 357 mal)
Axel761
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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04.10.2025 um 16:52:33
 
Guten Tag fasse mich kurz.
Ich Deutscher, Mutter Ukrainerin mit Aufenthaltstitel. Beide nicht verheiratet. Wohnen aber zusammen in Deutschland.
Haben ein Kind gekriegt, habe Vaterschaft akzeptiert. Das heißt doch laut Gesetz das Kind ist automatisch deutscher, soweit ich das verstanden habe.

Haben sogar schon Personalausweis beantragt für das Kind. Jetzt haben wir Brief gekriegt von Ausländerbehörde mit "Termin zum Erteilung des Aufenthaltstitels für Ihr Kind".

Das Kind ist doch deutsch wozu brauchen wir das? Vielleicht kann mir das jemand hier näher erläutern wäre sehr dankbar?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.10.2025 um 17:12:40
 
Erstmal herzlichen Glückwunsch.

Geburten von Ausländern werden vom Standesamt an die Ausländerbehörde gemeldet. Vielleicht hast du die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt gemacht, und das Standesamt hat nur die Mutter als Elternteil geschickt. Aber bestimmt schreibst du gleich dass du die Vaterschaft gleich nach der Feststellung der Schwangerschaft anerkannt hast. Durchgedreht

Ist aber auch nicht so wichtig und ich würde mir jetzt nicht soviele Gedanken machen.

Kontaktier per Telefon oder Email die Behörde und sag dein Kind ist deutsch und du schickst gerne eine Kopie/Scan der  Geburtsurkunde mit dir als Vater und eine Kopie/Scan deines deutschen Ausweises zur Behörde.
Oder geh einfach zum Termin und leg die Unterlagen vor. Die stellen fest, dass das Kind deutsch ist. Und das wars.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Axel761
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.10.2025 um 17:24:43
 
Hi, nach der Geburt Vaterschaftsanerkennung gemacht.

Ja so werde ich es machen Danke.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.10.2025 um 17:26:35
 
Axel761 schrieb am 04.10.2025 um 16:52:33:
Das Kind ist doch deutsch wozu brauchen wir das? 

Darf ich fragen, was deine Namenserklärung nach §94 BVFG ergeben hat?
Du hattest im Juni schon gefragt, was zu tun wäre.
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Axel761
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 04.10.2025 um 18:01:38
 
Hi ja klar darfst du die haben uns schlussendlich eine Kopie geschickt vom Bundesverwaltungsamt. Hat ewig gedauert.
Sodas wir dann mit dieser beglaubigten Kopie endlich die Geburtsurkunde fürs Kind gekriegt haben.

Hat um die 3 Monate gedauert schon krass finde ich.
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