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Deutschkurs (Gelesen: 396 mal)
Themen Beschreibung: ABH will kein Bescheinigung geben
Hasimi
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanische
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02.10.2025 um 15:55:07
 
Guten Tag ,
Ich brauche bitte Ihre Einschätzung      Ein freund  hat ihren Berechtigungsschein vom BAMF für den Integrationskurs verloren.
     .
1-Auf Nachfrage beim BAMF schriftlich , ob eine Zweitschrift ausgestellt werden kann, wurde diese Person ausdrücklich an die Ausländerbehörde verwiesen – mit dem Hinweis, dort eine Kopie aus der Akte zu bekommen.      Trotzdem weigert sich der zuständige Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde, eine einfache Kopie herauszugeben – ohne dafür eine rechtliche Begründung zu nennen.

Meine Frage ist:
Was kann er  in so einem Fall tun, um trotzdem an eine Kopie ihres Berechtigungsscheins zu kommen, gibt es Verpflichtung der Behörde eine Kopie zu geben , die Begründung es kann nur einmal ausgestellt, finde ich hier schwach .
Hat jmd eine Idee ?
Danke im Voraus
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 641

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #1 - 02.10.2025 um 17:05:48
 
Die Auskunft des BAMFs ist schon richtig, die Auskunft der ABH fragwürdig.

Welche rechtliche Begründung wollen die haben? Er möchte gerne am Integrationskurs teilnehmen und dafür hätte er gerne eine Kopie des Berechtigungsscheines. Ich würde eher die Gegenfrage stellen, ob die ABH denn nicht möchte, dass er sich integriert? Denn genau DAS ist die rechtliche Begründung. Das staatliche Interesse daran, dass sich Ausländer in unsere Gesellschaft integrieren.

Aber wie so oft, wenn es auf einer Ebene warum auch immer scheitert: Eskalieren. Also mal höflich der Amtsleitung oder Behördenleitung die Sache schildern.
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