Vielen Dank für die Antwort, aber :
Wenn sie also ordnungsgemäß am Integrationskurs teilnimmt, erfüllt sie ihre Verpflichtung, unabhängig vom Ergebnis der Abschlusstests (siehe Abs. 1a: "Verpflichtung erlischt wenn ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen wurde"). Was bleiben würde wären die Verlängerungen um ein Jahr.
Genau das tat sie doch. Alle Module erledigt bis auf den letzten Test.
Sprechen einwandfrei, schreiben sehr schlecht, lesen sehr langsam, kommt auch daher, in Thailand nur bis 6. Klasse Schule besucht, andere Schriftzeichen als wir sie haben.
Nichts desto trotz ist sie stolz, das erreicht zu haben, was sie erreicht hat, nämlich sehr gut deutsch zu sprechen und zu verstehen.
Wann würde denn das Zwangsgeld verhängt ? Zb bemüht sie sich um einen Termin bei der VHS.
Dort wird ja dann entschieden, welcher Kurs für sie in Frage kommt, oder direkt zur Prüfung, da ja alles andere teilgenommen. Das aber zählt alles nicht ?
Warum wird die gelebte Integration nicht stärker berücksichtigt als ein fehlendes Stück Papier?
Man bedenke, vlt ist die Sachbearbeiterin ja erst 24 Jahre alt und spielte somit vor 20 Jahren noch im Sandkasten, während meine Frau schon einen
AT hatte. Was treibt so eine Dame denn dazu, jetzt plötzlich darauf zu bestehen ? Sie hat eben Angst, wegen den Schreiben in deutscher Sprache und mit 46 Jahren ist das kein Vergnügen mehr, wieder neu anzufangen. Wird ein Zwangsgeld also einmal festgesetzt, dann war's das bis zur nächsten anstehenden Verlängerung? Sie hat aber doch Anspruch auf einen
AT, unabhängig von einem Kurs.
Dann zahlen wir eben das Zwangsgeld, wir brauchen ja nur noch 1 Verlängerung von Mai bis Dezember 2026, dann kann ins dieses D eh mal gerne haben und sich mit Clans herumschlagen, die unbehelligt und mit gefälschten Kurspapieren davonkommen , siehe NTV Und RTL Bericht. DAS ist ein Skandal, aber meiner Frau nach 20 Jahren jetzt damit zu kommen ist einfach nur erbärmlich meiner Meinung nach.
Also wird das Zwangsgeld einmal ausgesprochen, dann bei der nächsten Verlängerung usw ? Dann ist es in der Tat schwachsinnig, 700nStundennfür 2,29 € die Stunde da herumzusetzen und Testlebenszeit zu vergeuden. Da Zahl ich lieber Zwangsgeld und in 14 Monaten sind wir raus. Oder mache ich da Denkfehler ? Nochmals vielen Dank für die fachkundige Hilfe.
Es kann ja aber auch sein, das meine Frau physische Probleme dadurch bekommt und gar nicht in der Lage wäre, an so einem Kurs teilnehmen zu können, auch wenn sie es wollen täte ....