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Einbürgerungsverfahren (Gelesen: 1.050 mal)
Themen Beschreibung: Klage wegen Untätigkeit
nadra
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Pakistanisch
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29.09.2025 um 16:52:35
 
Guten Tag,
Ich habe 2022 die Staatsangehörigkeit beantragt, und seitdem ist mein Antrag anhängig. Vor kurzem habe ich einen Anwalt mit der Bearbeitung des Falls beauftragt. Nach dem ersten Schreiben meines Anwalts hat mein Sachbearbeiter innerhalb der angegebenen Frist von 4 bis 6 Wochen umgehend geantwortet. Als jedoch mein neuer Arbeitsvertrag eingereicht wurde, hat mein Sachbearbeiter nicht reagiert. Trotz dreier Folgeanschreiben, die im Laufe von drei Monaten verschickt wurden, gab es immer noch keine Antwort.

Jetzt erwägt mein Anwalt, rechtliche Schritte wegen Untätigkeit einzuleiten. Was mich überrascht, ist, wie es möglich ist, dass meine Sachbearbeiterin überhaupt nicht reagiert, nicht einmal auf meinen Anwalt. Ist diese Art von Schweigen normal, oder könnte es einen anderen Grund geben – zum Beispiel, dass sie krankgeschrieben ist? Wie kann ich den tatsächlichen Grund für ihre Nichtbeantwortung herausfinden?

LG
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 29.09.2025 um 18:45:52
 
Es kann viele Gründe geben. Der wichtigste Grund ist die sehr, sehr starke Zunahme von Anträgen, weil die Aufenthaltszeit für die Anspruchseinbürgerung gerade von 8 auf 5 Jahre verkürzt wurde.

Die Bearbeitungszeiten sind verschieden, je nach Herkunftsland und persönlichen Verhältnisse, z.B. Arbeitsplatzwechsel.

Es gibt auch Sachbearbeiter, die wegen der jetzigen Verdreifachung an Anträgen die Versetzung in eine andere Behörde beantragen. Dann wird ein paar Monate später ein Nachfolger eingestellt, die oder der sich dann erst einlesen muss.

Trotzdem sollten Behörden so organisiert sein, dass Dein Antrag von 2022 spätestens 2023 entschieden wird, das liegt in der Verantwortung von Oberbürgermeister:in oder Landrat / Landrätin.

Ob Du wartest oder klagst, muss Du entscheiden.
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nadra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Pakistanisch
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Antwort #2 - 29.09.2025 um 19:11:36
 
Vielen Dank für Ihre Antwort. Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, wo meine Sachbearbeiterin ist? Kann ich überprüfen, ob sie in eine andere Abteilung versetzt wurde oder ob sie noch in derselben Position arbeitet? Kann mein Anwalt dies direkt beim Einbürgerungsbehorde erfragen?
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 29.09.2025 um 19:26:01
 
nadra schrieb am 29.09.2025 um 16:52:35:
Ich habe 2022 die Staatsangehörigkeit beantragt, und seitdem ist mein Antrag anhängig.

Wohnst du in Leipzig oder Berlin?

nadra schrieb am 29.09.2025 um 19:11:36:
Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, wo meine Sachbearbeiterin ist? Kann ich überprüfen, ob sie in eine andere Abteilung versetzt wurde oder ob sie noch in derselben Position arbeitet?

Nein. Das brauchst du aber auch nicht wissen, es ist eine interne Sache der Behörde. Wenn deine ürsprüngliche SB aus warum auch immer welchem Grund nicht mehr an deinem Antrag arbeitet, muss die Behörde jemanden anderen daran setzen.

nadra schrieb am 29.09.2025 um 19:11:36:
Kann mein Anwalt dies direkt beim Einbürgerungsbehorde erfragen?

Kann er, die Behörde muss die Frage aber nicht beantworten. Es ist schließlich auch egal, s. oben.

reinhard schrieb am 29.09.2025 um 18:45:52:
Trotzdem sollten Behörden so organisiert sein, dass Dein Antrag von 2022 spätestens 2023 entschieden wird, das liegt in der Verantwortung von Oberbürgermeister:in oder Landrat / Landrätin.

Wo genau ist diese Frist festgelegt?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 29.09.2025 um 22:55:18
 
dim4ik schrieb am 29.09.2025 um 19:26:01:
Wo genau ist diese Frist festgelegt?



Das ist keine Frist.

Das ist meine Erwartung als Bürger und Steuerzahler.
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nadra
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Antwort #5 - 30.09.2025 um 08:18:45
 
Meine Sachbearbeiterin hat mir nie eine konkrete Frist genannt. Ich habe meine Originalunterlagen bei meinem Termin im Jahr 2023 eingereicht. Einige Dokumente fehlten aufgrund der kanadischen Staatsangehörigkeit meines Vaters, aber diese habe ich im September 2024 nachgereicht. Danach teilte mir meine Sachbearbeiterin mit, dass meine Akte in die Sicherheitsüberprüfungsphase übergegangen sei.

Während ich auf die Sicherheitsüberprüfung wartete, lief mein Arbeitsvertrag im März 2025 aus. Im Mai 2025 erhielt ich einen neuen 9-Monats-Vertrag, und im Juni schickte meine Sachbearbeiterin ihre letzte Antwort (auf ein Schreiben meines Anwalts). Seit Juni hat mein Anwalt ihr bereits drei weitere Schreiben geschickt, aber wir haben keine Antwort erhalten.

Aufgrund dieser anhaltenden Nichtbeantwortung erwägt mein Anwalt nun, rechtliche Schritte gegen sie wegen Untätigkeit einzuleiten.
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nadra
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Antwort #6 - 30.09.2025 um 09:15:53
 
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Antwort #7 - 30.09.2025 um 10:53:34
 
reinhard schrieb am 29.09.2025 um 22:55:18:
Das ist meine Erwartung als Bürger und Steuerzahler.

Dann bist du ziemlich größzügig. § 75 VwGO ist in der Hinsicht viel anspruchsvoller Smiley

nadra schrieb am 30.09.2025 um 08:18:45:
Aufgrund dieser anhaltenden Nichtbeantwortung erwägt mein Anwalt nun, rechtliche Schritte gegen sie wegen Untätigkeit einzuleiten.

Das hättet ihr schon längst machen müssen. Sicherlich könnt ihr es immer noch jederzeit nachholen, nun spielt die Zeit aber gegen euch, daher hätte die Klage mehr Nutzen und entsprechend Erfolgschachen, wenn sie bereits früher erhoben worden wäre.
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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #8 - 30.09.2025 um 11:11:46
 
nadra schrieb am 30.09.2025 um 08:18:45:
Meine Sachbearbeiterin hat mir nie eine konkrete Frist genannt. 

Es gibt auch keine konkrete Frist, in der Einbürgerungsanträge zu bescheiden sind.
Nach deinen ersten Zeitangaben hätte ich auch eine Untätigkeitsklage empfohlen.

nadra schrieb am 30.09.2025 um 08:18:45:
im Juni schickte meine Sachbearbeiterin ihre letzte Antwort (auf ein Schreiben meines Anwalts).

Was hat sie im Juni 2025 geantwortet? Nur den Erhalt des neuen AV bestätigt?

nadra schrieb am 30.09.2025 um 08:18:45:
Seit Juni hat mein Anwalt ihr bereits drei weitere Schreiben geschickt,

Was wollte der Anwalt denn wissen/welche Antwort erwartete er?

Die Sicherheitsüberprüfung macht nicht die Sachbearbeiterin der EBH selbst. Die SB wartet auch auf das Ergebnis, damit das Verfahren zu Ende geführt werden kann.

Der neue befristete Arbeitsvertrag von Mai 25 könnte der Grund sein.




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nadra
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Antwort #9 - 01.10.2025 um 07:14:31
 
Wenn ich das richtig verstehe, könnte der Fall aufgrund meines befristeten Arbeitsvertrags (der am 29. Februar ausläuft) nicht zu meinen Gunsten ausgehen, und es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht ihn ablehnen könnte. Ich gehe davon aus, dass ich im Mai 2026 einen unbefristeten Vertrag erhalten werde. Halten Sie es für besser, bis dahin zu warten, bevor ich die Klage einreiche?
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i4a rocks!


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Antwort #10 - 01.10.2025 um 08:14:14
 
Auch wenn das ein nachvollziehbarer Grund ist den Antrag zurückzustellen, muss die Behörde natürlich auch mitteilen, dass sie den Antrag deshalb noch nicht entscheiden möchte. Hat sie das nicht getan, stehen die Chancen die Klage zu gewinnen m.E. ganz gut.

Praktisch gesehen ist halt die Frage ob sich die Klage vor dem Hintergrund aber überhaupt lohnt. Denn man kann davon ausgehen, dass die Behörde mit dem Arbeitsvertrag argumentiert und dann auch bei Klage von sich aus noch keine Entscheidung treffen wird. Mal angenommen du klagst jetzt in 2 Wochen, dann wird die Behörde Mitte November ihre Klageerwiderung vorlegen und vermutlich aufführen, dass man dann im März 2026 einbürgern könnte, wenn dann ein unbefristeter Vertrag vorliegt.
Dann macht das Gericht entweder gar nichts, weil sich die Klage in absehbarer Zeit sowieso erledigt oder sieht die Sache anders als die Behörde und verpflichtet sie bis zu einer bestimmten Frist zu entscheiden. Aber auch dann sind wir wahrscheinlich schon zeitlich relativ nah bei Februar 2026. Daher sehe ich den Sinn einer Klage zum jetzigen Zeitpunkt nicht so wirklich.

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SimonB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #11 - 01.10.2025 um 11:56:00
 
nadra schrieb am 01.10.2025 um 07:14:31:
Wenn ich das richtig verstehe,

Ich kann mir das als Grund vorstellen. Allerdings muss dieser Umstand nicht zur Ablehnung führen. Die SB  haben im Rahmen des Verfahrens auch Prognosen zu geben, zB. bei befristeteten AV.
Vielleicht hatte die SB dem Anwalt dazu im Juni 25 geantwortet?

nadra schrieb am 01.10.2025 um 07:14:31:
Ich gehe davon aus, dass ich im Mai 2026 einen unbefristeten Vertrag erhalten werde

Das könnte man jetzt aktuell der EBH mitteilen.

Ein Gericht (hier das Verwaltungsgericht) würde keinen Antrag auf Einbürgerung ablehnen. Es hätte bei einer Klage wegen Untätigkeit zu prüfen, ob die EBH ohne zureichenden Grund untätig war.

nadra schrieb am 01.10.2025 um 07:14:31:
Halten Sie es für besser, bis dahin zu warten, bevor ich die Klage einreiche?

Ja.

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Antwort #12 - 01.10.2025 um 18:09:17
 
SimonB schrieb am 01.10.2025 um 11:56:00:
Ein Gericht (hier das Verwaltungsgericht) würde keinen Antrag auf Einbürgerung ablehnen. Es hätte bei einer Klage wegen Untätigkeit zu prüfen, ob die EBH ohne zureichenden Grund untätig war.

Na ja, das Gericht wird auch eine sachliche Entscheidung über den Einbürgerungsantrag herbeiführen müssen, wenn die StBH einen zureichenden Grund für die Nichtbescheidung hatte und nicht innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist nicht bescheidet ODER wenn die StBH keinen zureichenden Grund für die Nichtbescheidung hatte. Dies könnte u.a. bedeuten, dass das Gericht auch sachlich negativ entscheiden kann und den Einbürgerungsantrag somit abgelehnt wird. Daher geht es bei einer Untätigkeitsklage ggf. nicht nur um reine Motivation der StBH zur Bescheidung des Einbürgerungsantrags.
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