Dass du sie wegen Betrugs verklagst? Nun, „Betrug“ ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Du kannst diese Person nicht wegen Betrugs verklagen, dass kann nur der Staatsanwalt. Und das wird er nicht.
Du könntest in Erwägung ziehen, die Person
in Regress zu nehmen. Wenn also der Staat auf dich zukommt und möchte, dass du für diese Person zahlst, zahlst du den Betrag an den Staat und verklagst anschließend die Person auf diesen Betrag.
Du könntest auch überlegen, ein P-Konto einzurichten und entsprechend dem Gesetz Pfändungsgrenze aufzusetzen. Das würde bedeuten, dass der Staat dir nicht alles wegnehmen darf, sondern nur das, was er rechtmäßig pfänden kann. So müsstest du dich die nächsten fünf Jahre verhalten, da die Verpflichtungserklärung 5 Jahre gültig ist. Davor lohnt sich keine Privatoinsolvenz oder sonstwas.
Da man nur Forderungen der letzten drei Jahre einklagen kann, müsstest du diese Person vermutlich verklagen, bevor die fünf Jahre um sind. Du würdest mit der Klage warten bis kurz davor die 3 Jahre voll sind, weil diese Person motiviert sein muss, ihren Lebensstil zu verbessern. Ansonsten kriegst du kein Geld daraus
Angenommen, diese Person erhält nach einem Jahr Asyl und geht dann arbeiten, studieren oder macht eine Ausbildung. Und dann schlägst du mit deiner Forderung zu.
Eine Gerichtsentscheidung ist 30 Jahre durchsetzbar.
Mit der Gerichtsentscheidung könntest du regelmäßig die Kreditwürdigkeit dieser Person zerstören, indem du einen Gerichtsvollzieher vorbeischickst. Und wenn die Person die Schulden nicht zahlen kann, dann muss diese eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgeben, was dann zwei Jahre im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist und auch den Schufa-Score zerstört. Also alle zwei Jahre schickst du den Gerichtsvollzieher und zerstörst so die Kreditwürdigkeit langfristig.
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Das solltest du ggf. mit einem Anwalt abklären.
Und vielleicht ist das ja auch eine gute Argumentation, dafür dass wenn die Person euer Leben zur Hölle macht, ihr dann auch das Leben dieser Person zur Hölle machst. Sie solle sich also gut überlegen was sie macht.