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Einbürgerung (Gelesen: 924 mal)
01_BS
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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23.09.2025 um 22:48:14
 
Hallo,

ich habe vor einem Monat einen Antrag auf Einbürgerung nach § 10 StAG gestellt. Ich besitze bereits eine Blaue Karte EU.
Nun habe ich eine E-Mail von der Behörde erhalten, in der von mir ein Nachweis über 60/36 Monate Rentenversicherung verlangt wird.

Ich arbeite seit zwei Jahren in Niedersachsen und zahle seitdem Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung. Zuvor war ich Student, daher habe ich nur diese zwei Jahre an Pflichtbeiträgen. Diese Voraussetzung mit den 60/36 Monaten ist auf der Website nicht aufgeführt.

Haben Sie einen Vorschlag, wie ich jetzt am besten vorgehen sollte?
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Aras
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Antwort #1 - 23.09.2025 um 22:59:44
 
Die wollen eine Altersvorsorge.

Wie alt bist du denn?
Wie lange warst du in der Schule?
Besuch eines Studienkollegs? Wenn ja, wie lange?
Wie lange warst du studieren?
Nicht mal als Werksstudent gearbeitet?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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01_BS
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.09.2025 um 09:52:27
 
Ich habe schon die aktuelle Altersversorgung geschickt.

Ich bin 30 und mein Studium hat ca. 3 Jahre gedauert. Ich habe einen Master an der uni in Deutschland gemacht. Bisher habe ich weder in einer Schule noch in Studienkolleg. Ich habe als Werkstudent gearbeitet aber damals war ich als freiwillig versichert und laut der email wollen sie Pflichtbeitrage sehen.
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Aras
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Antwort #3 - 24.09.2025 um 10:17:31
 
Also Pflichtbeiträge sind nicht Voraussetzung. Das würde ja bedeuten, dass wenn jemand monatlich 1000 € Rentenbeiträge freiwillig leistet, es nicht zählen würde.

Hast du Anrechnungszeiten, die du auffüllen kannst.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/n...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 24.09.2025 um 11:21:44
 
Grundsätzlich darf von einem Ausländer hinsichtlich der Altersvorsorge nur das gefordert werden, was auch für einen Deutschen in vergleichbarer Lebenssituation üblich ist.

Wenn du also studiert hast, da schon freiwillig Altersvorsorge betrieben hast und nach Abschluss des Studiums pflichtversichert beschäftigt bist, dann ist das ausreichend.

Manche Behörden machen es sich leicht und fordern eine gewisse Zahl an Beitragsmonaten. Das ist aber weder rechtlich korrekt, noch halte ich das persönlich für sinnvoll.
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.09.2025 um 12:13:48
 
01_BS schrieb am 24.09.2025 um 09:52:27:
Ich bin 30 und mein Studium hat ca. 3 Jahre gedauert. Ich habe einen Master an der uni in Deutschland gemacht. Bisher habe ich weder in einer Schule noch in Studienkolleg. Ich habe als Werkstudent gearbeitet aber damals war ich als freiwillig versichert und laut der email wollen sie Pflichtbeitrage sehen.

Dann schreibst du dem Sachbearbeiter, dass du es nicht hast und dass er die sachliche Entscheidung anhand der vorgelegten Unterlagen treffen möge. Parallel dazu kannst du den Leiter der StBH und/oder die Fachaufsicht ins Verfahren einbeziehen. Sollte die dir auch nicht weiterhelfen können, bittest du um den Ablehnungsbescheid und fechtest ihn an.
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Newman
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 25.09.2025 um 13:12:51
 
Puncherfaust schrieb am 24.09.2025 um 11:21:44:
Grundsätzlich darf von einem Ausländer hinsichtlich der Altersvorsorge nur das gefordert werden, was auch für einen Deutschen in vergleichbarer Lebenssituation üblich ist.

Wenn du also studiert hast, da schon freiwillig Altersvorsorge betrieben hast und nach Abschluss des Studiums pflichtversichert beschäftigt bist, dann ist das ausreichend.

Manche Behörden machen es sich leicht und fordern eine gewisse Zahl an Beitragsmonaten. Das ist aber weder rechtlich korrekt, noch halte ich das persönlich für sinnvoll.


Genau so ist es.
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01_BS
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 25.09.2025 um 17:55:27
 
Danke für Ihre Antworten Smiley

Puncherfaust schrieb am 24.09.2025 um 11:21:44:
Grundsätzlich darf von einem Ausländer hinsichtlich der Altersvorsorge nur das gefordert werden, was auch für einen Deutschen in vergleichbarer Lebenssituation üblich ist.

Wenn du also studiert hast, da schon freiwillig Altersvorsorge betrieben hast und nach Abschluss des Studiums pflichtversichert beschäftigt bist, dann ist das ausreichend.

Manche Behörden machen es sich leicht und fordern eine gewisse Zahl an Beitragsmonaten. Das ist aber weder rechtlich korrekt, noch halte ich das persönlich für sinnvoll.


Ich habe das genauso verstanden. Derzeit bin ich pflichtversichert, und falls die Einbürgerung 18 Monate dauern sollte, wäre ich in der Zwischenzeit bereits länger als drei Jahre versichert. Ich habe bereits nach der Rechtsgrundlage gefragt, jedoch seit einer Woche keine Antwort erhalten.Je nach Ihrer Rückmeldung werde ich weitere Schritte gehen. Können Sie meinen Antrag einfach ablehnen oder unbearbeitet lassen?


dim4ik schrieb am 24.09.2025 um 12:13:48:
Dann schreibst du dem Sachbearbeiter, dass du es nicht hast und dass er die sachliche Entscheidung anhand der vorgelegten Unterlagen treffen möge. Parallel dazu kannst du den Leiter der StBH und/oder die Fachaufsicht ins Verfahren einbeziehen. Sollte die dir auch nicht weiterhelfen können, bittest du um den Ablehnungsbescheid und fechtest ihn an.


Ich habe bereits nach der Rechtsgrundlage gefragt. Falls ich eine negative Antwort erhalte oder gar keine, werde ich entsprechend weitersehen. Wie finde ich die zuständige Fachaufsicht?
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Puncherfaust
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Antwort #8 - 25.09.2025 um 19:02:54
 
Klar, können die den Antrag ablehnen. Du kannst dann aber auch Rechtsmittel einlegen. Also klagen.

Und wenn der Antrag aus dem Grund abgelehnt werden würde, würden deine Chancen die Klage zu gewinnen wohl auch ziemlich gut stehen.

Unbearbeitet lassen können die den auch. Aber auch dann kannst du in Form der Untätigkeitsklage klagen. Wenn die offen zugeben, den Antrag deshalb nicht bearbeiten zu wollen wohl auch mit guten Chancen. Erst recht wenn du schreibst, dass du einen rechtsmittelfähigen Bescheid haben möchtest.

Die Fachaufsicht, Leitung oder sonst wen würde ich an deiner Stelle erst mit einbeziehen, wenn die Behörde andeutet das negativ zu sehen. Möglicherweise war das ja auch einfach mal lose gefragt und wenn du deine Situation schilderst problematisieren die das gar nicht mehr.
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dim4ik
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Antwort #9 - 25.09.2025 um 22:57:22
 
01_BS schrieb am 25.09.2025 um 17:55:27:
Ich habe bereits nach der Rechtsgrundlage gefragt.

Solche Fragen zu stellen bringt nichts.

01_BS schrieb am 25.09.2025 um 17:55:27:
Wie finde ich die zuständige Fachaufsicht?

Es kommt auf deinen Wohnort an.

Puncherfaust schrieb am 25.09.2025 um 19:02:54:
Klar, können die den Antrag ablehnen. Du kannst dann aber auch Rechtsmittel einlegen. Also klagen.

Nicht unbedingt muss gleich geklagt werden. Je nach Bundesland kann/muss zuerst ggf. ein Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) erfolgen.

Puncherfaust schrieb am 25.09.2025 um 19:02:54:
Möglicherweise war das ja auch einfach mal lose gefragt

Wozu denn überhaupt solche Fragen stellen? Die Behörde könnte nach diesem Prinzip noch mehrere lose Fragen stellen, die das Verfahren unnötig in die Länge ziehen, so kommt man aber nicht voran.
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