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Einbürgerung und Kündigung (Gelesen: 619 mal)
Themen Beschreibung: Kündigung vor der Einnürgerung zu einem Datum nach der Einbürgerugn - safe?
Alex901
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i4a rocks!


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22.09.2025 um 17:20:45
 
Hallo,
Ich habe meine Einbürgerungseinladung für den 15.10 bekommen.

Ich möchte mich jetzt für 2-3 Wochen krankmelden, da der Job für mich mit ADHS schon unerträglich ist.
Ich bin raus aus der Probezeit.

Ich war schon im August krank. Wenn der Chef ausflippt und mich zum 31.10 kündigt (im Vertrag steht Kündigungsfrist 30 Tage zum Ende des Monats) bin ich safe? Also am 15.10 bin ich ja noch arbeittätig.

Danke
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reinhard
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Antwort #1 - 22.09.2025 um 17:46:09
 
Du musst jede Veränderung mitteilen.

Falls Du nur eine Veränderung erwartest oder befürchtest, musst Du nichts mitteilen. Wenn Du am 14. Oktober die Kündigung erhältst, musst Du das mitteilen. Wenn Du am 15. Oktober eingebürgert wirst, musst Du ab dann (Übergabe der Urkunde) nichts mehr mitteilen - außer dem Arbeitsamt natürlich.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 22.09.2025 um 18:29:11
 
Kündigungsfrist 30 Tage zum Ende eines Monats ist übrigens äußert ungewöhnlich (was macht man dann z.B. im Februar?). Vielleicht nochmal vorher lesen, damit man nicht überrascht wird wenn das Arbeitsverhältnis dann zu einem früheren Termin endet als gewünscht. Wie reinhard schon schrieb hat das allerdings keinen Einfluß auf Deine Einbürgerung sondern nur der Zeitpunkt an dem Du die Kündigung bekommst.
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Alex901
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.09.2025 um 19:31:58
 
lottchen schrieb am 22.09.2025 um 18:29:11:
Kündigungsfrist 30 Tage zum Ende eines Monats ist übrigens äußert ungewöhnlich (was macht man dann z.B. im Februar?). Vielleicht nochmal vorher lesen, damit man nicht überrascht wird wenn das Arbeitsverhältnis dann zu einem früheren Termin endet als gewünscht. Wie reinhard schon schrieb hat das allerdings keinen Einfluß auf Deine Einbürgerung sondern nur der Zeitpunkt an dem Du die Kündigung bekommst.


Habe noch mal nachgeschaut, da steht "vier woxhen zum Monatsende". Ändert das was?
Danke
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #4 - 22.09.2025 um 19:37:02
 
Alex901 schrieb am 22.09.2025 um 19:31:58:
Habe noch mal nachgeschaut, da steht "vier woxhen zum Monatsende". Ändert das was?
Danke


Ist in dieser Sache egal. Sobald der Chef dir sagt, dass du gekündigt wirst musst du das der Einbürgerungsbehörde mitteilen. Ob dein letzter Arbeitstag dann heute, in 2 Wochen oder 2 Monaten ist, ist egal.
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Alex901
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.09.2025 um 19:59:21
 
Puncherfaust schrieb am 22.09.2025 um 19:37:02:
Ist in dieser Sache egal. Sobald der Chef dir sagt, dass du gekündigt wirst musst du das der Einbürgerungsbehörde mitteilen. Ob dein letzter Arbeitstag dann heute, in 2 Wochen oder 2 Monaten ist, ist egal.


Was kann passieren wenn er mich zum 31.10 vor dem 15.10 kündigt und ich das der EBH nicht sage?

Und wenn ich der EBH das sage, wird die Eimbürgerung verweigert, selbst wenn ich am 15.10 noch arbeitetätig wäre?
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Aras
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Antwort #6 - 22.09.2025 um 20:50:25
 
Ist eine arglistige Täuschung über eine entscheidungserhebliche Voraussetzung. Die Einbürgerung kann dann gem. § 35 StAG zurückgenommen werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #7 - 22.09.2025 um 20:50:27
 
Alex901 schrieb am 22.09.2025 um 19:59:21:
Was kann passieren wenn er mich zum 31.10 vor dem 15.10 kündigt und ich das der EBH nicht sage?

Und wenn ich der EBH das sage, wird die Eimbürgerung verweigert, selbst wenn ich am 15.10 noch arbeitetätig wäre?


Dann kann deine Einbürgerung zurückgenommen werden und sie können es zur Strafanzeige bringen.

Man würde dann vermutlich den Antrag zurückstellen, bis du eine neue Beschäftigung hast.
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