Ich denke die Rechtsgrundlage ist das Presserecht, (L)IFG und wenn alle Stricke reißen, die direkte Herleitung aus Artikel 5
GG ("[...] und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.")
Ich hab mal gelesen, dass einer Gründe für das IFG die Föderalismusreform war. Vorher war ja das Presserecht beim Bund angesiedelt. Nunmehr ist es bei den Ländern. Das Presserecht wurde seit Gründung der Republik von der Rechtsprechung geformt. Darum gibt es auch sehr starke Übereinstimmung der Pressegesetze der Länder, denn die Rechtsprechung ist da relativ konkret gewesen.
Aber nach der Föderalismusreform hattest du nun das Problem, dass es kein Pressegesetz des Bundes gab bzw. dass es nicht mehr lassen werden konnte. Darum das IFG des Bundes als mögliche alternative Auskunftsgrundlage.
Aber auch:
https://www.djv.de/medienpolitik/presserechtlicher-auskunftsanspruch/Auf Wikipedia gibt es auch einen Artikel zum
AuskunftsanspruchDort wird auf
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. September 2015, 1 BvR 857/15 verwiesen.
Da gibt es auch schöne Schmankerl über den presserechtlichen Auskunftsanspruch.
Dass die Innenministerkonferenz einen von den von ihr anerkannten Journalistenverbänden herausgegebenen bundeseinheitlichem Presseausweis besondere Anerkennung geben, ist belanglos!
Beim Presseausweis geht es nur um eine Verfahrensvereinfachung. Wer ihn hat, kann unproblematisch Auskünfte verlangen weil er sich auf die Pressefreiheit berufen kann, ohne dass die Behörde das intensiv prüfen muss.
Aber ich kann heute auch in Anspruch nehmen, dass ich eine einmalig zu publizierende Zeitung veröffentlichen will. Dann bin ich in dieser Situation eindeutig Presse und darf auch das Presserecht in Anspruch nehmen. Es steht nirgendswo geschrieben, dass ich das hauptberuflich machen müsse, damit ich Presse sein darf.
D.h. beruft man sich als "Normalo" auf das Presserecht, dann muss ggf. die Behörde es im Einzelfall prüfen.
Oder sie entscheidet sich, die Information gegen kleine Gebühr herauszugeben, und die Person den gleichen Zugang zu gewähren wie sie es der Presse tun würde.