EuHU schrieb am 31.10.2025 um 23:38:58:Mir scheint es, je tiefer ich buddele, desto komplexer wird es.
Ja das ist meist so. Zumindest hast du es für deine Kinder geklärt. Es macht auch Sinn, dass du dich mit der ganzen Sache beschäftigst, denn du bist selber von der Vertriebenenproblematik unmittelbar betroffen. Deinen Kindern kann es im Grunde aber wieder egal sein.
Danke für die Mitteilung deiner Rechercheergebnisse.
Wo soll ich mit meiner Antwort anfangen? Es ist nicht wirklich kompliziert.
Kein Nachweis => muss gelöscht werden. So einfach sieht es aus.
Die Verwaltungsvorschrift meint ja, dass bei dir zumindest UdSSR geschrieben sein müsste und eben nicht Russland. Warum hat man denn nicht alle 15 GUS-Staatsangehörigkeiten reingeschrieben? Also 15 Mal Negativbescheinigung einholen? Wer soll das zahlen?
Dann wird auch noch die ganze Arbeit auf dich abgewälzt. Siehe § 6 Abs. 3 BMG.
Zitat:(3) Liegen der Meldebehörde konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Melderegisters vor, hat sie den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.
Die wissen wann du eingebürgert wurdest, aber nicht wo? Die sollen die Einbürgerungsbehörde doch selber im Rahmen der Amtshilfe anschreiben und ermitteln was Sache ist.
Zudem gilt daneben ja auch noch die DSGVO. Der Punkt ist hier, dass nicht der Betroffene nachweisen soll, dass etwas falsches gespeichert wurde, sondern die Firma oder die Behörde nachweisen muss, dass die Information richtig ist.
Und darum wieder: Warum steht da Russland? Weil das so naheliegend sei und man sich dann nicht die Mühe machen muss sich nen Kopf zu machen? Oder weil man dann den Betroffenen die ganze Arbeit machen lassen kann?
Das ist doch Schwachsinn.
In einer perfekten Welt, wäre es so:
Du gehst zur Behörde und erklärst dass du keine russische Staatsangehörigkeit hast. Ein Beamter schaut sich die Sache an und lädt sich ggf. ein um die Sache zu besprechen. Du erklärst deinen Fall und rekonstruierst die ganzen Hintergründe. Also insbesondere, dass ihr in der kasachischen SSR wart aber abgemeldet wart und was weiß ich. Dann sagt der Beamte deine Unterlagen Sinn machen. Er schreibt UdSSR statt Russland in deinen Melderegistereintrag rein. Dann sagt er, dass wenn überhaupt dann die kasachische Staatsangehörigkeit relevant wäre. Er schaut in den Bergmann/Ferid rein ob die kasachische Staatsangehörigkeit überhaupt erworben sein kann. Wenn nicht wird die UdSSR als Staatsangehörigkeit gelöscht. Wenn doch, dann hol doch bitte die Negativbescheinigung von Kasachstan. Dann löschen wir das raus.
Aber dich hin und herzuschicken... naja. Die wissen wahrscheinlich auch selber, dass die Arbeit erledigen müssen, und schieben das darum auf dich. Die beziehen sich dann bestimmt auf § 25 BMG, wonach du Nachweise vorlegen musst. Problem ist aber, dass die geforderten Nachweise auch sinnvoll sein müssen.
Die Negativbescheinigung kostet bei den Kasachen 45 €
https://www.gov.kz/memleket/entities/mfa-berlin/press/article/details/198875?dir...DIe Negativbescheinigung kostet bei den Russen wohl 65 US-Dollar
https://germany.mid.ru/ru/consular/consulate-ru/citizenship/proverka_obstoyatels...Ich schrieb ja:
Aras schrieb am 31.10.2025 um 16:33:15:Darum könntest du auch nicht zum deutschen Verwaltungsgericht gehen und beantragen, dass man die russische Staatsangehörigkeit löschen müsse, weil du kein Russe seist.
Das stimmt immernoch. Aber du könntest beim Verwaltungsgericht beantragen, dass man die russische Staatsangehörigkeit löscht, weil kein Nachweis für die russische Staatsangehörigkeit vorliegt.
Es gibt soviele Sachen die du noch machen könntest, ohne dass du tatsächlich erstmal nur einen weiteren Euro investierst. Denn warum sollst du dem russischen Staat 65 US-Dollar zahlen? Das würde mich ja so richtig wütend machen, denn der russische Staat ist ja de facto unser nächster potentieller Kriegsgegner.
Also ich würde ja erstmal das persönliche Gespräch suchen und schauen wie die überhaupt drauf sind. Wenn die wirklich interessiert, dass das richtig ist, dann wird man ja wohl einlenken und die kasachische Staatsangehörigkeit klären wollen und nicht die russische.
Was ja auch nicht so fern liegt, weil du in Astana geboren wurdest. Und vielleicht sogar deine Mutter oder Vater?
Wenn die garnicht reden wollen, würde ich an deiner Stelle, falls dein Wohnort korrekt angegeben ist, bei der Bezirksregierung Münster nachfragen, was deren Meinung zur Thematik ist. Die haben aber nicht Melderecht auf deren Website eingetragen.
https://www.bezreg-muenster.de/themen/arbeitsschutz-ordnung-und-sicherheit/staat...Es gibt aber auch das Referat 12 beim Innenministerium NRW, welches ausdrücklich Melderecht beaufsichtigt.
https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/geschaeftsverteilungsplan_st...Die könnte man auch fragen.