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Deutsche und russische StA (Aussiedler 1992) (Gelesen: 4.612 mal)
Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #30 - 19.09.2025 um 12:22:59
 
Im vorherigen Absatz wird erklärt, dass eine Glaubhaftmachung ausreicht.

D.h. du musst vielleicht nochs chreiben:

Zitat:
HIermit versichere ich an Eides statt, dass ich und mein Sohn nicht die russische Staatsangehörigkeit erworben haben.


Weiß aber nicht, ob du dann UdSSR im Melderegister dann hast, hmm.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #31 - 19.09.2025 um 12:43:48
 
Seit gestern weiß ich auch, dass in meiner sowjetischen Geburtsurkunde folgendes steht:

Kind: XY (also ich)
Vater: XY, Staatsangehörigkeit: deutsch
Mutter: XY, Staatsangehörigkeit: deutsch

Ich wusste immer, dass wir Russlanddeutsche sind und auch zu Sowjetzeiten immer deutsche waren.
Meine Geburtsurkunde wurde nach meiner Prüfung dahingehend nie vollständig übersetzt, d.h. die deutsche StA meiner Eltern wurde nie mit übersetzt. Das möchte ich als Nachweis nun nachholen und diesen Nachweis ggf. mit anhängen.
Zusammen mit den Ausführungen von Petersburger ganz am Anfang des Themas.

Was meint ihr?
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #32 - 19.09.2025 um 12:46:40
 
Mannlich schrieb am 19.09.2025 um 11:46:06:
Sehr wahrscheinlich du.

Bitte, was? Welchen finanziellen Bezug habe ich zum Anliegen des TS?

Aras schrieb am 19.09.2025 um 12:03:20:
Es ist nicht so, dass alle Russinnen heiraten wollen. Nur in der Welt von mannlich scheint es das so zu sein.

Da geht mannlich wohl ausschließlich aus eigener Erfahrung aus. Daher wäre auch ich sehr vorsichtig mit seinen Antworten per PN, da ich keine Notwendigkeit bzw. Mehrwert von PN hier sehe.

Aras schrieb am 19.09.2025 um 12:22:59:
Weiß aber nicht, ob du dann UdSSR im Melderegister dann hast, hmm.

Das würde ich in dem Fall tatsächlich gar nicht ausschließen. Die Kompetenz der Meldebehörde lässt offensichtlich viel zu wünschen übrig Smiley

EuHU schrieb am 19.09.2025 um 12:43:48:
Seit gestern weiß ich auch, dass in meiner sowjetischen Geburtsurkunde folgendes steht:

Kind: XY (also ich)
Vater: XY, Staatsangehörigkeit: deutsch
Mutter: XY, Staatsangehörigkeit: deutsch

Das spielt keine Rolle bzw. ist nicht ausreichende, was in deiner Geburtsurkunde drin steht, zumal wurden in sowjetischen Geburtsurkunden nicht die Staatsangehörigkeiten (гражданство/grazhdanstvo), sondern die Volkszugehörigkeiten (национальность/natsionalnost) der Eltern angegeben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #33 - 19.09.2025 um 13:06:30
 
dim4ik schrieb am 19.09.2025 um 12:46:40:
Das spielt keine Rolle bzw. ist nicht ausreichende, was in deiner Geburtsurkunde drin steht, zumal wurden in sowjetischen Geburtsurkunden nicht die Staatsangehörigkeiten (гражданство/grazhdanstvo), sondern die Volkszugehörigkeiten (национальность/natsionalnost) der Eltern angegeben.


Ich habs überprüft. Du hast Recht, da steht Volkszugehörigkeit.

Aktuell sehe ich 3 Optionen für mich:
1. Ich beantrage die Berichtigung/Löschung durch Nachweisanforderung - kurz und knapp
2. Ich beantrage die Berichtigung/Löschung gemäß Vorschlag von Aras
3. Ich kümmere mich um eine Negativbescheinigung beim russ. Konsulat (auch für meinen Sohn?!)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #34 - 19.09.2025 um 13:28:21
 
Ich finde das vorbereitete Schreiben von Aras gut.
Entweder entspricht die Behörde dann schlicht diesem Schreiben oder  nicht. Und in dem Fall würden die dir dann auch sagen, was von dir erwartet wird (z.B. die Negativbescheinigung).

Eine Negativbescheinigung benötigst du nur für dich. Wenn weder du noch deine Frau russisch sind, dann kann dein Sohn nicht russisch sein. Ich bin aber wie gesagt sowieso der Ansicht, dass er selbst unter der Annahme, dass du wirklich russisch wärst, kein Russe sein kann. Wenn du dann aber sowieso eine für dich beantragst, kannst du die für deinen Sohn natürlich auch gleich mit beantragen. Nur für den Fall.
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Antwort #35 - 19.09.2025 um 13:29:03
 
Oder nimm einfach den Text von mir, entferne die Begründung und schau was passiert... Smiley
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #36 - 19.09.2025 um 13:35:48
 
Danke. Smiley Ich werde berichten.
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Antwort #37 - 22.09.2025 um 13:05:20
 
Meinen Antrag auf Herausgabe des Nachweises für die russ. StA und Berichtigung habe ich gestern an die Stadtverwaltung (per BundID) versandt. Jetzt heißt es abwarten und hoffen, dass dies so durchläuft.

Danke an Aras für den Textvorschlag! Smiley

Plan B:
Sollte mein Antrag ins Leere laufen - wovon ich erstmal aufgrund meiner pessimistischen Art ausgehe - gibt es hier im Forum jemanden, der mir berichten kann, wie der Prozess im russischen Konsulat in Bonn (alternativ Berlin) abläuft? Hinsichtlich Negativbescheinigung?
Man bekommt von dort auf digitalem Wege absolut keine Antwort. Ich möchte dort ungern unvorbereitet hinfahren.

Vielleicht kennt ihr jemanden hier, der das alles schon mitgemacht hat und im besten Falle etwas positives zu berichten hat?

Danke!

Nachtrag:
Meine Großeltern, die erst 1993 nach Deutschland nachgekommen sind, hatten bereits die kasachische StA "erworben", hatten dies aber im deutschen Register aber auch nie ändern lassen.
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Antwort #38 - 22.09.2025 um 13:27:49
 
Erstmal warte ab, was von der Meldebehörde kommt. Du hast den ersten Schritt gemacht. Das ist jetzt auch kein Antrag, den du in kurzer Zeit geklärt haben musst.

Ich bin kein Fan vony sich den ganzen Sackgang mit ausländischen Behörden zu machen, wenn es nicht 100% notwendig ist. Zumal ggf. eine Sprachbarriere herrscht. Wenn, dann würde ich die etwaige kasachische Staatsangehörigkeit zuerst klären.

Außerdem:
Sagen wir mal die Propiska war zum Stichtag gelöscht. Wo wurde das vermerkt? Zentral in Moskau? Oder in der jeweiligen SSR? Wenn das dezentral geführt wurde, dann kann es sein, dass die Russen vielleicht garnicht die notwendigen Akten haben. Dann macht es Sinn die Abmeldung vor dem Stichtag aus Kasakhstan einzuholen und dann darauf aufbauend die kasachische Negativbescheingung. Dann braucht es ja keiner russischen Negativbescheinigung mehr, weil ja klar ist, dass man ja garnicht mehr in den "Genuss" des russischen Staatsangehörigkeitsgesetzes gekommen ist.

Aber bestimmt hat Petersburger mehr Ahnung.
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Antwort #39 - 22.09.2025 um 13:37:15
 
Aras schrieb am 22.09.2025 um 13:27:49:
Wo wurde das vermerkt? Zentral in Moskau?

In der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Wohnungsverwaltung. Nix zentral.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #40 - 27.10.2025 um 12:04:44
 
Ich habe heute per Mail folgende Nachricht bekommen. Diese bezog sich aber nicht auf mein Schreiben an die Meldestelle, sondern eine frühere Anfrage von mir, die aber jetzt erst beantwortet worden ist.
Zu meinem Schreiben habe ich immer noch keine Rückmeldung erhalten.

Zitat aus Email:
der Kreis […] hat mir mit E-Mail vom heutigen Tage bestätigt, dass Sie und Ihre Familie als Spätaussiedler eingebürgert wurden.

Spätaussiedler wurden immer unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert.

Falls Sie die russische Staatsangehörigkeit nach Ihrer Einbürgerung nicht selber aufgegeben hat, besitzen Sie diese immer noch.

Ein "Löschen" im Melderegister ist (dann) nicht möglich.

Für einen evtl. Verzicht auf eine ausländische Staatsangehörigkeit ist die jeweilige Botschaft zuständig.

Vorab empfiehlt es sich jedoch, die "Wichtigen Informationen" des Auswärtigen Amtes auf folgender Seite zu prüfen: https://germania.diplo.de/ru-de/service/03-staatsangehoerigkeit/1502318-1502318

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


Ich bin doch kein Spätaussiedler, oder?
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Antwort #41 - 27.10.2025 um 17:11:42
 
EuHU schrieb am 27.10.2025 um 12:04:44:
Ich bin doch kein Spätaussiedler, oder? 

ja, du bist kein Spätaussiedler, da vor dem 31.12.1992 nach D gekommen.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammen...

ggf. hat man im Schreiben "Spätaussiedler" mit "Aussiedler" verwechselt.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #42 - 31.10.2025 um 15:24:25
 
Auf meinen Antrag zur Löschung liegt nun eine Antwort vor.

Zunächst ist es erfreulich, dass die Eintragung der russ. StA. unseres Sohnes gelöscht wird. Als Begründung führt man an, dass die Erwerbsanforderungen lt. Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes der Russischen Föderation zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2020 nicht erfüllt sind.
Ich nehme an, dass hier die Anforderungen gem. Artikel 12 des russ. Staatsangehörigkeitsgesetzes gemeint sind. Demnach passt es.

Zu meiner persönlichen Angelegenheit heißt es:
Ich bin lt. Bürgerbüro am 11.03.1996 in D eingebürgert worden. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Entscheidung über die russ. Staatsangehörigkeit getroffen. Zur weiteren Prüfung und evtl. Streichung soll ich die Einbürgerungsurkunde und ein evtl. weiteres Schreiben der Ausländerbehörde zur Einbürgerung vorlegen. Mit der Einbürgerung wird entschieden, ob die bisherige Staatsangehörigkeit abgelegt werden muss oder ob sie beibehalten wird.

Wir haben nur die Einbürgerungsurkunde. Dort ist aber nichts weiter vermerkt, warum man damals zu dieser Entscheidung gekommen ist.

Wie soll ich hier nun weiter vorgehen? Wie findet man heraus, auf welcher Grundlage damals entschieden worden ist?
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Antwort #43 - 31.10.2025 um 16:33:15
 
Ich wollte schon mehrfach dir antworten. Aber wo soll ich anfangen?

Zum einen kann eine deutsche Behörde nicht feststellen ob jemand eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht. Darum könntest du auch nicht zum deutschen Verwaltungsgericht gehen und beantragen, dass man die russische Staatsangehörigkeit löschen müsse, weil du kein Russe seist.

Eine deutsche Behörde und ein deutsches Gericht können nur feststellen, dass du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht besitzt.

Was ich nicht verstehe: EInbürgerung?

Wenn du Vertriebener im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes bist, dann warst du doch Statusdeutscher im Sinne des Artikel 116 I GG. Und mit dem Anerkennungsbescheid vom BaMF (liegt doch vor oder?) wurdest du rückwirkend zum 10.04.1992 Deutscher Staatsangehöriger. Der Anerkennungsbescheid ist qualitativ eine Einbürgerung.

Insofern kann ich die angebliche Einbürgerung zum 11.03.1996 nicht nachvollziehen. Und selbst wenn, besagt eine Anerkennung als Vertriebener im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes nicht, dass man unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert weil es irgendwelche weiteren Staatsangehörigkeiten gibt. Sondern allein aufgrund des Umstands, dass ihr ethnische Deutsche seid, wird die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Ihr könntet ja auch staatenlos gewesen sein.

Also wie kann eine Einbürgerungsbehörde eine Entscheidung zur russischen Staatsangehörigkeit treffen, wenn die Frage eigentlich niemals zur Disposition gestanden haben sollte.

Sagen wir mal ich irre mich über die ganze Vertriebenen Geschichte und dass ihr Statusdeutsche wart. Ändert nix daran, dass die Behörde Nachweise über die russische Staatsangehörigkeit haben muss. Die liegen aber offensichtlich wohl nicht vor, sonst hätte man diese dir vorgelegt.
"Schau her, hier ist ne Kopie von deinem russischen Reisepass."
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Antwort #44 - 31.10.2025 um 23:38:58
 
Hallo Aras,

schön wieder von dir zu hören und die bisher tolle Unterstützung in meinem Fall.

Ich habe zwischenzeitlich die nachstehende Broschüre des BMI durchgearbeitet (für mich nur die hellgrünen Stellen relevant):
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-inte...

Die Unterlagen, die mir vorliegen sind:
- Registrierschein Landesstelle Unna-Massen vom 29.04.1992. Auf dem Schein lässt sich aber leider nichts entnehmen, bzgl. der Einstufung von Mehrstaatlichkeit. Hier würde ich einen Auszug / Nachweise in Unna-Massen nochmal anfordern.
- Vertriebenenausweis A (meiner Mutter, wir Kinder stehen aber da auch drauf). Mit der Ausstellung wurde der Status als Vertriebener oder Aussiedler endgültig und verbindlich festgestellt (sh. BMI Broschüre Kapitel 3.6.2)

Interessant ist Kapital 3.9, wonach Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG vor dem 01.08.1999
einen Antrag auf Einbürgerung bei den zuständigen Länderbehörden stellen mussten,
um auch deutsche Staatsangehörige zu werden. Daher haben wir uns einbürgern lassen, warum das erst 1996 erfolgte weiß ich nicht.
In der Broschüre steht aber auch: "Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sie nur im Ausnahmefall (nach meinem Verständnis: also automatisch und ohne Einbürgerungsprozess), wenn sie oder ihre Vorfahren schon in Deutschland eingebürgert wurden."
Dies müsste der Fall sein, da meine Ur-Oma die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, die auch im Zuge unseres Übergangs nach D eine entsprechende Anforderung an die Behörden gestellt hatte. Die mir vorliegende Anforderung ist komplett gelb hinterlegt und scheint mir ein "sowjetisches" Formular zu sein, und nicht eins vom Bundesverwaltungsamt.
Ob vielleicht hier schon der Fehler liegt, und wir eigentlich ohne Einbürgerungsurkunde sofort die deutsche StA hätten bekommen müssen, kann ich nicht beurteilen.

In der Broschüre gibt es aber keine weitere Aussage zum Verbleib der Staatsangehörigkeit der Sowjetunion o.ä.

Kann es sein, dass wir während des Zerfalls der Sowjetunion bis zur nationalen Regelung der post-sowjetischen Staaten faktisch staatenlos waren? Zumindest sind wir genau in dieser Umbruchphase nach D gekommen und haben uns in der alten Heimat abgemeldet und alle Pässe abgegeben.

Mir scheint es, je tiefer ich buddele, desto komplexer wird es.

Zum bisherigen Antrag von mir:
Einen Nachweis konnten sie mir nicht vorlegen. Sollte ich hier nochmal nachbohren? Oder ggf. eine gute strukturierte Argumentation (s.o.) aufbauen bzw. die Nachweise selbst irgendwie organisieren (Was steht auf dem Registrierschein auf Seite 2 zur Staatsangehörigkeit)?

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