Hallo Aras,
schön wieder von dir zu hören und die bisher tolle Unterstützung in meinem Fall.
Ich habe zwischenzeitlich die nachstehende Broschüre des BMI durchgearbeitet (für mich nur die hellgrünen Stellen relevant):
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/heimat-inte...Die Unterlagen, die mir vorliegen sind:
- Registrierschein Landesstelle Unna-Massen vom 29.04.1992. Auf dem Schein lässt sich aber leider nichts entnehmen, bzgl. der Einstufung von Mehrstaatlichkeit. Hier würde ich einen Auszug / Nachweise in Unna-Massen nochmal anfordern.
- Vertriebenenausweis A (meiner Mutter, wir Kinder stehen aber da auch drauf). Mit der Ausstellung wurde der Status als Vertriebener oder Aussiedler endgültig und verbindlich festgestellt (sh. BMI Broschüre Kapitel 3.6.2)
Interessant ist Kapital 3.9, wonach Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1
GG vor dem 01.08.1999
einen Antrag auf Einbürgerung bei den zuständigen Länderbehörden stellen mussten,
um auch deutsche Staatsangehörige zu werden. Daher haben wir uns einbürgern lassen, warum das erst 1996 erfolgte weiß ich nicht.
In der Broschüre steht aber auch:
"Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sie nur im Ausnahmefall (nach meinem Verständnis: also automatisch und ohne Einbürgerungsprozess),
wenn sie oder ihre Vorfahren schon in Deutschland eingebürgert wurden." Dies müsste der Fall sein, da meine Ur-Oma die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, die auch im Zuge unseres Übergangs nach D eine entsprechende Anforderung an die Behörden gestellt hatte. Die mir vorliegende Anforderung ist komplett gelb hinterlegt und scheint mir ein "sowjetisches" Formular zu sein, und nicht eins vom Bundesverwaltungsamt.
Ob vielleicht hier schon der Fehler liegt, und wir eigentlich ohne Einbürgerungsurkunde sofort die deutsche StA hätten bekommen müssen, kann ich nicht beurteilen.
In der Broschüre gibt es aber keine weitere Aussage zum Verbleib der Staatsangehörigkeit der Sowjetunion o.ä.
Kann es sein, dass wir während des Zerfalls der Sowjetunion bis zur nationalen Regelung der post-sowjetischen Staaten faktisch staatenlos waren? Zumindest sind wir genau in dieser Umbruchphase nach D gekommen und haben uns in der alten Heimat abgemeldet und alle Pässe abgegeben.
Mir scheint es, je tiefer ich buddele, desto komplexer wird es.
Zum bisherigen Antrag von mir:
Einen Nachweis konnten sie mir nicht vorlegen. Sollte ich hier nochmal nachbohren? Oder ggf. eine gute strukturierte Argumentation (s.o.) aufbauen bzw. die Nachweise selbst irgendwie organisieren (Was steht auf dem Registrierschein auf Seite 2 zur Staatsangehörigkeit)?