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Deutsche und russische StA (Aussiedler 1992) (Gelesen: 4.767 mal)
EuHU
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Antwort #15 - 19.09.2025 um 08:32:24
 
Tatsächlich geht es mir nur um eine Korrektur.
Ich bin seit 10 Jahren mit einer deutschen Frau verheiratet und wir haben zwei Kinder, die auch hier in Deutschland geboren sind.

Ich finde es nur hochgradig befremdlich nun jedesmal beim Personalausweis beantragen ankreuzen zu müssen, dass ich einen russ. Pass beantragt bzw. erworben habe. Das ist einfach nicht richtig.

Ich werde die Löschung beauftragen. Anderenfalls weitere Schritte (Bundesverwaltungsamt, Russ. Konsulat,...) gehen.
Ich werde hier - für Interessierte - über den Verlauf berichten.

Danke für eure Unterstützung bis hierher.

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Aras
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Antwort #16 - 19.09.2025 um 08:45:55
 
Hast du geschaut was bei euren Kindern an Staatsangehörigkeiten eingetragen ist?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #17 - 19.09.2025 um 09:22:22
 
EuHU schrieb am 19.09.2025 um 08:32:24:
Ich finde es nur hochgradig befremdlich nun jedesmal beim Personalausweis beantragen ankreuzen zu müssen, dass ich einen russ. Pass beantragt bzw. erworben habe. Das ist einfach nicht richtig.

Dann hättest du es auch nicht unterschreiben sollen, auch wenn es in dem Fall eigentlich keine Rolle spielt.

EuHU schrieb am 19.09.2025 um 08:32:24:
Ich werde die Löschung beauftragen.

Du kannst es nicht beauftragen, du kannst die Berichtigung der Daten im Melderegister nach § 12 i.V.m. § 6 Abs. 1 BMG beantragen und solltest es auch zügig tun und zwar formell, nicht per einfacher Email oder mündlich, sondern mit einem formellen Antrag, den du entweder per Einschreiben und/oder per Fax und/oder via Mein Justizpostfach einreichst.
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Aras
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Antwort #18 - 19.09.2025 um 09:49:54
 
@dim4ik

Er hat ja schon per DSGVO seine Daten eingeholt. Da wird er ja wohl auch die Löschung gem. DSGVO schaffen Zwinkernd.

Die werden ja dann sowieso die entsprechenden Regeln des BMG nutzen.
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Antwort #19 - 19.09.2025 um 10:12:28
 
Aras schrieb am 19.09.2025 um 08:45:55:
Hast du geschaut was bei euren Kindern an Staatsangehörigkeiten eingetragen ist?


Ja, bei unserem 4-Jährigen Sohn steht das gleich wie bei mir (deutsch / russisch). Das ist auch ein Grund, warum ich die Sache erst recht angehen möchte.
Bei unserer 1 Jährigen Tochter steht nur deutsch. Es ist total inkonsequent, was die da gemacht haben.

@dim4ik:
Hätte ich nicht unterschrieben, bekomme ich meinen Personalausweis auch nicht, und hätte damit aus meiner Sicht schon erhebliche Einschränkungen bei z.B. Urlaubsreisen, etc. Und auch grundsätzlich bei ausweispflichtigen Angelegenheiten.

Die Berichtigung der Daten werde ich beantragen und auch auf die entsprechenden Gesetze verweisen. Das Schreiben werde ich sorgfältig aufbereiten (ich will ja auch verstehen, was ich da tue und was die Gesetze tatsächlich bewirken - so blind laufe ich nicht durchs Leben Zwinkernd ).

Die Korrektur bei meinem Sohn werde ich anschließend - oder zeitgleich - in Angriff nehmen, da er diese scheinbar von mir "geerbt" hat. Sollte bei mir die Grundlage fehlen, so fehlt sie dann auch bei ihm. So zumindest meine Argumentationslinie.
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Antwort #20 - 19.09.2025 um 10:22:59
 
Das wäre mein Entwurf zur Berichtigung der Daten und des Widerrufs des gemachten "Kreuzchen".
Ich erwarte keine juristische Beratung, aber freue mich auf jeden Hinweis über mögliche Stolpersteine:

"Sehr geehrte...,
im Melderegister ist für meine Person die Staatsangehörigkeit „russisch“ eingetragen. Hierzu fordere ich Sie gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) auf, mir den zugrunde liegenden Nachweis für diesen Eintrag in Kopie vorzulegen.
Nach der geltenden Rechtslage sind Staatsangehörigkeitsangaben im Melderegister nur auf Grundlage eines entsprechenden amtlichen Nachweises einzutragen. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, fehlt es an der erforderlichen Tatsachengrundlage für die Speicherung dieser Daten. In diesem Fall ist die Angabe nach § 12 BMG i. V. m. § 6 Abs. 1 BMG und gegebenenfalls unter Berücksichtigung sonstiger einschlägiger nationaler oder europäischer Rechtsvorschriften, sofern diese im konkreten Sachverhalt Anwendung finden, unverzüglich zu berichtigen oder zu löschen.
Zusätzlich stelle ich klar, dass ich im Rahmen meiner persönlichen Vorsprache in Ihrem Hause seinerzeit gezwungen war, die Angabe zu machen, einen russischen Pass beantragt zu haben. Mir wurde bei der Abgabe dieser Erklärung keine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Optionen eingeräumt; vielmehr wurde meine Willenserklärung auf eine sogenannte „Alles oder Nichts“-Lösung reduziert. Dies bedeutete, dass mir ohne entsprechende Angabe der russischen Staatsangehörigkeit die Verlängerung meines deutschen Personalausweises verwehrt geblieben wäre. Eine solche Vorgehensweise entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten und widerspricht insbesondere den Grundsätzen von Freiwilligkeit und sachlicher Richtigkeit gemäß § 12 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) sowie Art. 5 Abs. 1 lit. d Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Vor diesem Hintergrund widerrufe ich ausdrücklich die vorgenommene Angabe, bitte um Berichtigung meiner Unterlagen und fordere Sie auf, sämtliche darauf bezogenen Eintragungen unverzüglich zu berichtigen bzw. zu löschen.
Ich bitte Sie daher um:
1.      Übersendung einer Kopie des Nachweises, auf den sich der Eintrag „russische Staatsangehörigkeit“ stützt, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens.
2.      Sollte ein solcher Nachweis nicht vorliegen, die unverzügliche Löschung der entsprechenden Angabe im Melderegister.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens sowie die weiteren Schritte in dieser Angelegenheit schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen"

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Antwort #21 - 19.09.2025 um 10:29:37
 
Wenn du bissl Zeit hast antworte ich dir umfangreich in 1 - 2 Stunden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #22 - 19.09.2025 um 10:39:09
 
Aras schrieb am 19.09.2025 um 10:29:37:
Wenn du bissl Zeit hast antworte ich dir umfangreich in 1 - 2 Stunden.


Gerne! Smiley
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Antwort #23 - 19.09.2025 um 10:42:12
 
Meiner Ansicht nach sollte man sich in einem ersten Schreiben kurz fassen und Vorwürfe, sofern sie überhaupt nötig sind, extrem sachlich halten.

Daher würde ich das Ganze auf die letzten zwei Punkte reduzieren.


Was ich mit den Vorwürfen meine:
Selbstverständlich ist alles rings um Deine Unterschrift zum BPA-Antrag nirgendwo fixiert. Es wurde Dir auch kein Antrag wegen irgendwelcher fehlenden oder abweichenden Angaben schriftlich abgelehnt.
Lenkst Du durch dieses Thema den Fokus der Antwort auf diesen Punkt, geht Dein eigentlicher Wunsch möglicherweise unter.

Ganz weg geht der Fokus vom letzten Antrag dann, wenn einleitend zu lesen ist "Seit vielen Jahren - meiner Erinnerung nach immer - steht im Melderegister, dass ich die russische StAng besäße, obwohl ich diese niemals besaß und auch nie hätte erwerben können."
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #24 - 19.09.2025 um 10:46:18
 
EuHU schrieb am 19.09.2025 um 10:12:28:
Ja, bei unserem 4-Jährigen Sohn steht das gleich wie bei mir (deutsch / russisch). Das ist auch ein Grund, warum ich die Sache erst recht angehen möchte.
Bei unserer 1 Jährigen Tochter steht nur deutsch. Es ist total inkonsequent, was die da gemacht haben.


Wenn nur ein Elternteil russisch ist, wird das Kind in der Regel nur dann auch russisch, wenn es in Russland geboren ist.

Gibt paar Ausnahmen davon, z.B. wenn der andere Elternteil unbekannt ist oder vermisst wird. Normalerweise weiß man aber wer die Mutter ist und meistens hält sie sich im Krankenhaus auf Zunge

Wenn die Mutter nicht zufällig auch noch die russische Staatsangehörigkeit (angeblich) besitzt, ist die Eintragung bei deinem Sohn also auf jeden Fall falsch.
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Antwort #25 - 19.09.2025 um 11:36:56
 
EuHU schrieb am 19.09.2025 um 10:12:28:
bei unserem 4-Jährigen Sohn steht das gleich wie bei mir (deutsch / russisch)

Dann solltest du den Berichtigungsantrag auch für deinen kleinen stellen.

Aras schrieb am 19.09.2025 um 09:49:54:
Die werden ja dann sowieso die entsprechenden Regeln des BMG nutzen.

Was mich bei solchen Geschichten interessiert: wer übernimmt die ganzen Ausgaben, die dabei entstehen (Kosten der Negativbescheinigung, Anreise zum Konsulat etc.), gerade wenn es schließlich feststellt, dass der Eintrag im Melderegister nicht rechtens war? Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Kostenerstattung?
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Antwort #26 - 19.09.2025 um 11:46:06
 
dim4ik schrieb am 19.09.2025 um 11:36:56:
wer übernimmt die ganzen Ausgaben, die dabei entstehen 


Sehr wahrscheinlich du.  ( war bei mir, bezogen auf einen Sohn, hier geboren, vor vielen Jahren auch nicht anders )

Sei überhaupt froh, wenn dir das russ. Konsulat eine Negativ-Bescheinigung ausstellt.

Ich schreibe EuHU jetzt eine PN
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Antwort #27 - 19.09.2025 um 11:55:23
 
Also ich schließe mich den Worten der anderen an. Das wichtige kommt an den Anfang.

Das wichtige ist der Antrag.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, EuHU, die Berichtigung des Melderegistereintrags gem. § 12 BMG zu meiner Person durch Löschung der Angabe, dass ich die russische Staatsangehörigkeit besitzen würde, da ich nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Ebenfalls beantragen meine Ehefrau, X Y, und ich, dass die im Melderegistereintrag zu unserem gemeinsamen Sohn, Z Y, die ebenfalls nicht-existente russische Staatsangehörigkeit gelöscht wird.

Hilfsweise beantrage ich gem. § 10 BMG die Auskunft bzw. Herausgabe des im Melderegister für unsere Einträge bezüglich der Angabe des Besitzes der russische Staatsangehörigkeit hinterlegten Nachweise.

Begründung:

Im Melderegister ist zu meiner Person neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die russische Staatsangehörigkeit eingetragen. Diese Staatsangehörigkeit besitze ich nicht.

Zu allen Angaben im Melderegister müssen entsprechende rechtssichere Nachweise gespeichert werden. Ich gehe davon aus, dass es keinen Nachweis zu der angeblich bestehenden russischen Staatsangehörigkeit gibt.

Des Weiteren verweise ich auf die Verwaltungsvorschrift zum BMG, insbesondere auf 3.1.10 Nummer 10. Darin wird ausdrücklich erklärt, dass:

"[...]
Die Staatsangehörigkeit eines nicht mehr existierenden Staates (zum Beispiel der Sowjetunion, der Tschechoslowakei oder Jugoslawiens) verbleibt im Melderegister, bis eine andere rechtsnachfolgende Staatsangehörigkeit rechtssicher belegt oder mitgeteilt worden ist oder geklärt ist, dass die betroffene Person keine rechtsnachfolgende Staatsangehörigkeit besitzt, und wird nicht ohne weitere Prüfung gelöscht. Diese Prüfung kann vorgenommen werden, wenn die betroffene Person bei der Behörde vorstellig wird, zum Beispiel bei deutschen Staatsangehörigen bei der Ausstellung von Ausweisdokumenten oder bei Ausländern bei der Ausstellung einer Meldebescheinigung zwecks Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels. Die Vorlage von Bescheinigungen der Nachfolgestaaten des nicht mehr existierenden Staates durch die betroffene Person ist für eine Löschung nicht generell erforderlich. Für die Eintragung der Staatsangehörigkeit eines Nachfolgestaates gelten die obigen Ausführungen zur Eintragung der Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates."

Da es keinen rechtssicheren Nachweis gibt, der eine russische Staatsangehörigkeit bei mir oder unserem Sohn gibt, muss der Eintrag zur russischen Staatsangehörigkeit gelöscht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift EuHU
EuHU

Ich, Frau X Y, Ehefrau und Mutter von unserem gemeinsamen Sohn, Z Y, schließe mich dem Antrag für die Löschung der Angabe bezüglich der nicht-existenzen russischen Staatsangehörigkeit im Melderegistereintrag zu unserem Sohn an. Wir besitzen das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind.

Unterschrift, Ehefrau

Anlage:
- Kopie Personalausweis EuHU
- Kopie Personalausweis X Y


Vielleicht haben Puncherfaust und Co. noch Ideen. Aber so würde ich es machen. Personalausweis Kopien, damit man die Unterschriften prüfen kann.

Die Verwaltungsvorschrift findest du hier:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041...
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Antwort #28 - 19.09.2025 um 12:03:20
 
Ich schreibs mal offen, weil jetzt mannlich die Kommunikation unüberprüfbar per PN "abwickeln" will.

Ich hab heute früh den Beitrag #14 von mannlich gemeldet, weil es meiner Meinung völlig am Thema vorbeiging. Es ist nicht so, dass alle Russinnen heiraten wollen. Nur in der Welt von mannlich scheint es das so zu sein.

Und der fette Abschnitt in seinem Beitrag bezüglich der Regelausnahme, LU Sicherung notwendig bei Deutschverheirateten mit Auslandsbezug und so, ist völlig veraltetes Wissen. Keine Ahnung, wann das war, aber glaube so vor 15 Jahren wurde es schon geklärt, dass das Ermessen bezüglich der Regelausnahme auf 0 reduziert ist.

D.h. der ganze Abschnitt scheint richtig zu sein, ignoriert aber die Rechtsprechung vollständig.

Mannlich schrieb am 19.09.2025 um 11:46:06:
Sei überhaupt froh, wenn dir das russ. Konsulat eine Negativ-Bescheinigung ausstellt.


Kann doch egal sein.

Mannlich schrieb am 19.09.2025 um 11:46:06:
Ich schreibe EuHU jetzt eine PN


@EuHU

Ich empfehle dir, seine Angaben sehr kritisch zu hinterfragen. Es gibt einen Grund warum wir ein Forum haben. Wenn ich Schrott schreibe, kann man es sehen und ein Anderer wird es in Rede stellen. Aber per PN? Unüberprüfbar.
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Antwort #29 - 19.09.2025 um 12:14:53
 
Aras schrieb am 19.09.2025 um 11:55:23:
Also ich schließe mich den Worten der anderen an. Das wichtige kommt an den Anfang.

Das wichtige ist der Antrag.


Vielleicht haben Puncherfaust und Co. noch Ideen. Aber so würde ich es machen. Personalausweis Kopien, damit man die Unterschriften prüfen kann.

Die Verwaltungsvorschrift findest du hier:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041...


Vielen herzlichen Dank dafür. Damit kann ich gut arbeiten; auch mit den Hinweisen von den anderen Schreibern.
Die PN von mannlich habe ich noch nicht gelesen; bin aber grundsätzlich auch ein Freund von Transparenz.




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