Also ich schließe mich den Worten der anderen an. Das wichtige kommt an den Anfang.
Das wichtige ist der Antrag.
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, EuHU, die Berichtigung des Melderegistereintrags gem. § 12 BMG zu meiner Person durch Löschung der Angabe, dass ich die russische Staatsangehörigkeit besitzen würde, da ich nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitze. Ebenfalls beantragen meine Ehefrau, X Y, und ich, dass die im Melderegistereintrag zu unserem gemeinsamen Sohn, Z Y, die ebenfalls nicht-existente russische Staatsangehörigkeit gelöscht wird.
Hilfsweise beantrage ich gem. § 10 BMG die Auskunft bzw. Herausgabe des im Melderegister für unsere Einträge bezüglich der Angabe des Besitzes der russische Staatsangehörigkeit hinterlegten Nachweise.
Begründung:
Im Melderegister ist zu meiner Person neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die russische Staatsangehörigkeit eingetragen. Diese Staatsangehörigkeit besitze ich nicht.
Zu allen Angaben im Melderegister müssen entsprechende rechtssichere Nachweise gespeichert werden. Ich gehe davon aus, dass es keinen Nachweis zu der angeblich bestehenden russischen Staatsangehörigkeit gibt.
Des Weiteren verweise ich auf die Verwaltungsvorschrift zum BMG, insbesondere auf 3.1.10 Nummer 10. Darin wird ausdrücklich erklärt, dass:
"[...]
Die Staatsangehörigkeit eines nicht mehr existierenden Staates (zum Beispiel der Sowjetunion, der Tschechoslowakei oder Jugoslawiens) verbleibt im Melderegister, bis eine andere rechtsnachfolgende Staatsangehörigkeit rechtssicher belegt oder mitgeteilt worden ist oder geklärt ist, dass die betroffene Person keine rechtsnachfolgende Staatsangehörigkeit besitzt, und wird nicht ohne weitere Prüfung gelöscht. Diese Prüfung kann vorgenommen werden, wenn die betroffene Person bei der Behörde vorstellig wird, zum Beispiel bei deutschen Staatsangehörigen bei der Ausstellung von Ausweisdokumenten oder bei Ausländern bei der Ausstellung einer Meldebescheinigung zwecks Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels. Die Vorlage von Bescheinigungen der Nachfolgestaaten des nicht mehr existierenden Staates durch die betroffene Person ist für eine Löschung nicht generell erforderlich. Für die Eintragung der Staatsangehörigkeit eines Nachfolgestaates gelten die obigen Ausführungen zur Eintragung der Staatsangehörigkeit eines ausländischen Staates."
Da es keinen rechtssicheren Nachweis gibt, der eine russische Staatsangehörigkeit bei mir oder unserem Sohn gibt, muss der Eintrag zur russischen Staatsangehörigkeit gelöscht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift EuHU
EuHU
Ich, Frau X Y, Ehefrau und Mutter von unserem gemeinsamen Sohn, Z Y, schließe mich dem Antrag für die Löschung der Angabe bezüglich der nicht-existenzen russischen Staatsangehörigkeit im Melderegistereintrag zu unserem Sohn an. Wir besitzen das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind.
Unterschrift, Ehefrau
Anlage:
- Kopie Personalausweis EuHU
- Kopie Personalausweis X Y
Vielleicht haben Puncherfaust und Co. noch Ideen. Aber so würde ich es machen. Personalausweis Kopien, damit man die Unterschriften prüfen kann.
Die Verwaltungsvorschrift findest du hier:
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041...