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Deutsche und russische StA (Aussiedler 1992) (Gelesen: 4.608 mal)
EuHU
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18.09.2025 um 11:27:18
 
Hallo,
ich bin seit längerer Zeit auf der Suche nach Hilfe für mein Problem.

Sachverhalt:
Ich bin 1988 in der UDSSR im heutigen Kasachstan (Zelinograd) geboren. Meine Eltern sind ebenfalls dort geboren.
Am 10.04.1992 sind wir nach Deutschland gekommen und haben die deutsche Staatsbürgerschaft (Einbürgerungsurkunde durch Erwerb) als Aussiedler erhalten.
Meine Mutter hat zudem einen deutschen Vertriebenenausweis.

Bei den deutschen Behörden habe ich nun festgestellt, das - aus meiner Sicht - fälschlicherweise noch die russische Staatsangehörigkeit im System hinterlegt ist. Meine Mutter sagte mir, das das Ablegen seinerzeit kaum jemand gemacht hat, weil es teuer war. Die Behörden sagten damals, das wird nur für statistische Zwecke geführt und nur die deutsche StA hat Gültigkeit.

Ich bin jetzt überfragt, was ich tun kann, um diesen "Fehler" zu korrigieren.
Die Behörden insbesondere das Bundesverwaltungsamt hat mich an die russischen Behörden verwiesen. Per Email bekommt man von der russ. Konsulat in Bonn keine Rückmeldung und keine Infos zum genauen Verfahren.

Ich habe herausgefunden, dass mit einer russ. Negativbescheinigung die Korrektur in Deutschland erfolgen kann.
Ich frage mich aber, ob das alles so richtig ist. Wir sind ethische Deutsche in der UDSSR gewesen.

Wie komme ich nun an diese Bescheinigung und wer ist zuständig? Das russ. Konsulat oder das kasachische Konsulat? (wobei die deutschen Behörden von russisch sprechen und nicht von kasachisch).

Könnt ihr mir helfen? Vorab vielen Dank!

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SimonB
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Antwort #1 - 18.09.2025 um 13:00:06
 
EuHU schrieb am 18.09.2025 um 11:27:18:
Ich bin jetzt überfragt, was ich tun kann, um diesen "Fehler" zu korrigieren.

Welchen Fehler meinst du? Willst du die Statistik "bereinigen"?
Viele verwahren noch alte ungültige Dokumente.

EuHU schrieb am 18.09.2025 um 11:27:18:
Die Behörden sagten damals, das wird nur für statistische Zwecke geführt und nur die deutsche StA hat Gültigkeit.

Warum zweifelst du daran? Wie sollte man sonst jemals Statistiken zu Volkszugehörigkeiten und Spätaussiedlern nachlesen können?

EuHU schrieb am 18.09.2025 um 11:27:18:
Wir sind ethische Deutsche in der UDSSR gewesen.

Nicht ethische, sondern ethnische. Es waren Volkszugehörige. Bis zur Ausreise war man Staatsbürger der UdSSR.

EuHU schrieb am 18.09.2025 um 11:27:18:
Ich habe herausgefunden, dass mit einer russ. Negativbescheinigung die Korrektur in Deutschland erfolgen kann.

Ich verstehe dein Ansinnen noch nicht. Was soll wem negativ bescheinigt werden?
Du bist doch längst deutscher Staatsbürger.
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Antwort #2 - 18.09.2025 um 13:42:02
 
Man kann bei Auslandsvertretungen sogenannte Negativbescheinigungen einholen. Diese beweisen, dass man nicht Staatsangehöriger des jeweiligen Staates ist.

Wenn also eine russische Staatsangehörigkeit im Melderegister eingetragen ist, dann geht man zur russischen Botschaft und beantragt eine Negativbescheinigung und die legt man der deutschen Behörde vor und der Eintrag wird gelöscht.

Nach dem Zerfall der UdSSR gab es natürlich Fragen der Staatsangehörigkeit. Aber nur weil man in der UdSSR geboren wurde, ist man nicht automatisch Russe. Wichtiger wäre zu wissen was als Propiska eingetragen wurde. Also wo du zum Stichtag, keine Ahnung wann der Stichtag ist, gemeldet warst. Warst du in der Russischen SSR registriert ist eine russische Staatsangehörigkeit gut möglich. Warst du aber in Kazakhstan oder sonstwo registriert, kann es sein, dass du Kazakhe oder sonstwas bist.

Klär das erstmal mit deinen Eltern.

Ansonsten kann man den Eintrag im deutschen Melderegister regelmäßig einfach dadurch löschen indem man nach dem Nachweis für den Eintrag für die problematische Staatsangehörigkeit fragt. In der Regel fehlt der Nachweis und die müssen den Eintrag löschen.

Ohne Nachweis darf nix gespeichert werden.
Sonst schreib ich in deinen Melderegistereintrag Belarus als Staatsangehörigkeit rein und nun musst du bei den Belarussen die Negativbescheinigung kostenpflichtig holen?

Also bevor du dich mit den ausländischen Konsulaten beschäftigst, frag nach den Nachweis und wenn es nicht existiert, sollen sie es löschen.
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Antwort #3 - 18.09.2025 um 14:56:10
 
Vielen herzlichen Dank für eure Hinweise und Anmerkungen.

Der Stichtag meines Wissen zur Überführung der sowjetischen StA in die russ. StA war am 06.02.1992.
Ich bin am 10.04.1992 nach Deutschland gekommen. Ich vermute aber, dass es auch eine Übergangsfrist gab, die ich nicht kenne.

Meine Eltern und ich hatten somit auf dem Territorium der ehem. RSFSR keinen ständigen dauerhaften Aufenthalt mehr.
Wir hatten zum Zeitpunkt der Aussiedlung nach Deutschland den Wohnsitz in Kasachstan und somit kann ich die
russische StA nicht erworben haben. Das russ. Territorium habe ich nie betreten.

Seltsamerweise steht aber genau das im Melderegister:
Staatsangehörigkeiten: "deutsch, russisch"
Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit: "Einbürgerungsurkunde oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung (11.03.1996)"

Den Versuch den Eintrag der russ. StA löschen zu lassen, werde ich bevor ich das russ. Konsulat in Bonn aufsuche, probieren.
Danke für den Tipp.
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Antwort #4 - 18.09.2025 um 15:17:55
 
Die Melderegister sind chronisch falsch. Bei mir stand jahrelang auch neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die iranische. Hab dann schriftlich den Antrag gestellt und es wurde mangels Nachweis gelöscht. Später habe ich recherchiert und konnte dann doch die iranische klären, aber kriege keine Papiere vom iranischen Staat, muss also immer mit iranischem Visum einreisen. Naja, das ist ein anderes Thema...

Die speichern gerne falsche Daten. Die nehmen gerne die bekannten Staatsangehörigkeiten der Eltern und schreiben dass bei den Kindern fort. Hab bei meiner Tochter das auch direkt im Bürgerbüro angesprochen und gesagt, dass man im Iran nicht die iranische Staatsangehörigkeit von der Mutter ableiten kann. Das wurde dann zu meiner Verwunderung unproblematisch zur Kenntnis genommen und der Eintrag bei meiner Tochter korrigiert.

Also du bist nicht der einzige. Und ich denke, dass da kein Nachweis vorliegt. Darum einfach auf die Löschung bestehen.

Prüfe aber die Kazakhische. Nicht dass du doch Kazakhe bist. 'Very nice!' Durchgedreht

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Antwort #5 - 18.09.2025 um 15:55:59
 
EuHU schrieb am 18.09.2025 um 14:56:10:
Der Stichtag meines Wissen zur Überführung der sowjetischen StA in die russ. StA war am 06.02.1992. 

Der Stichtag ist richtig, die Aussage falsch.

An diesem Tag trat das "Gesetz über die StAng der RSFSR" vom 28.11.1991 in Kraft.
Das bestimmte, dass als russische StAng diejenigen früheren StAng der UdSSR anerkannt werden, die am Tag des Inkrafttretens ihren ständigen Wohnsitz auf dem Hoheitsgebiet der RSFSR haben.

Für diese Personen - nur für diese - gab es den automatischen Übergang in die russische StAng. Nicht also für diejenigen, die in Kasachstan oder Australien ihren ständigen Wohnsitz hatten.

Nun zum ständigen Wohnsitz.
Im Unterschied zur deutschen Rechtsauffassung ist der ständige Wohnsitz einer natürlichen Person dort, wo diese Person "ständig registriert" ist. (Früher: ihre "Propiska" hatte.)
Völlig unabhängig vom tatsächlichen Wohnsitz oder Aufenthaltsort der natürlichen Person.

Als "im Ausland lebend" galt mithin nur derjenige, der sich bei der Auslandsvertretung angemeldet hatte "na konsulskom uchete".
"Nicht im Inland lebend" bereits derjenige, der am Stichtag keine gültige Propiska hatte.

Bis weit in die 2000er Jahre hinein bekamen Spätaussiedler in Russland nur dann ihre Einreisevisa nach Deutschland, wenn sie einen Reisepass "zur Wohnsitznahme im Ausland" vorlegten (spezieller Stempel), wozu sie "ihre Propiska löschen" lassen mussten.
Nachdem solche Pässe nicht mehr ausgestellt wurden, mussten sie den deutschen AV diese Löschung / die Abmeldung nachweisen.

1. Fazit
Unter der Voraussetzung, dass Du und Deine Eltern niemals eine Propiska außerhalb Kasachstans hatten (wobei nur 1991/1992 relevant sind), ist der Eintrag über eine russische StAng gegenstandslos und hat keinerlei Grundlage.

Hier würde ich den von Aras genannten Weg gehen und auf einer Berichtigung bestehen.

2. Annahme
Unter Berücksichtigung der üblichen Dauern für das ganze Verfahren und unter der Annahme, dass das erste (postsowjetische) kasachische StAng analog gestrickt war, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Abmeldung ("Löschung der Propiska") in Kasachstan vor dem kasachischen Stichtag erfolgte.
Das müsste man prüfen. Die genauen Daten.
Ist meine Annahme richtig, dann wurde auch keine kasachische StAng "durch Anerkennung" erworben.
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Antwort #6 - 18.09.2025 um 16:06:24
 
Das hilft mehr sehr. Vielen Dank!

Würdet ihr den Antrag auf Nachweis/Löschung juristisch begleiten lassen?

Ich wurde nämlich heute im Bürgerbüro gezwungen ein Kreuz zu setzen (es war vorausgefüllt und ich durfte es auch nicht ändern), dass ich einen russischen Pass beantragt habe, anderenfalls hätte ich meinen Personalausweis nicht verlängern können.
Also tat ich das notgedrungen. Daher müsste auch diese Angabe in dem Zusammenhang widerrufen werden.

Ich weiß nicht, ob ich die Sutuation für mich damit nur schlimmer & komplizierter gemacht habe..

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Aras
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Antwort #7 - 18.09.2025 um 16:20:35
 
Interessant das mit dem erzwungenen Kreuz. Aber ein Kreuz auf so einem Formular bedeutet nicht, dass du auch tatsächlich Russe bist.
Ist vielleicht sogar eine Dienstpflichtverletzung wenn man dazu genötigt wird das zu unterschreiben, obwohl man ausdrücklich protestiert.

Das Formular, dass du unterschrieben hast, dient ja gerade dazu weitere Staatsangehörigkeiten feststellen zu können und ggf. falsche Angaben aus dem System zu löschen.

Mach dir nix draus. Ich hab auch mehrfach unterschrieben dass ich auch Iraner sei, nur damit ich meine Ausweisdokumente bekomme.

Also mach dir nix draus. Oder frei nach Adenauer: "Was interessiert mich das Geschwätz von gestern?"

Stell den Antrag. Wenn die sagen, dass du das unterschrieben hast, hast du deren Angaben vertraut. Aber die Angaben stimmen nicht. Die sollen das korrigieren.
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Antwort #8 - 18.09.2025 um 17:34:46
 
EuHU schrieb am 18.09.2025 um 16:06:24:
Ich wurde nämlich heute im Bürgerbüro gezwungen ein Kreuz zu setzen 

Warum bringst du das jetzt?
Wenn das Kreuz tatsächlich bedeutet, dass du einen russischen Pass beantragt hast, dann hast du wohl was falsch gemacht, zumindest falsch verstanden.

Deinen Personalausweis kannst du nicht verlängern lassen.

EuHU schrieb am 18.09.2025 um 16:06:24:
Würdet ihr den Antrag auf Nachweis/Löschung juristisch begleiten lassen?

Niemals. Auch nicht nach dem falschen Kreuz.

Du bist jetzt 37 und seit 2004 hast du einen eigenen dt. Personalausweis als Deutscher. Vorher evtl. einen Kinderreisepass als dt. Kind deutscher Eltern.
Hat dich jemals irgendein Eintrag im Melderegister zur russischen Staatsangehörigkeit interessiert?

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Antwort #9 - 18.09.2025 um 17:42:34
 
SimonB schrieb am 18.09.2025 um 17:34:46:
Warum bringst du das jetzt?
Wenn das Kreuz tatsächlich bedeutet, dass du einen russischen Pass beantragt hast, dann hast du wohl was falsch gemacht, zumindest falsch verstanden.


Du hast doch garkeine Ahnung, wie sich das in der Situation anfühlt. Die legen dir das Tablet vor und du siehst ein vorausgefülltes Formular mit Unterschriftfeld. Und da steht Staatsangehörigkeit "deutsch, russisch". Du sagst, aber "ich bin nicht russisch?!" Der Sachbearbeiter hat keinen Bock, sagt dir dass du ohne Unterschrift nicht deinen Ausweis bekommst. Du hast ggf. keine Zeit für weitere Diskussionen und der Sachbearbeiter erklärt, dass man das heute nicht klären wird, sondern es nur um den Ausweis geht.

Also bist du gezwungen das zu unterschreiben. Denkst dir auch, dass du bis jetzt ja auch immer deinen Ausweis bekommen hast. Aber irgendwie fühlt es sich merkwürdig an.

SimonB schrieb am 18.09.2025 um 17:34:46:
Du bist jetzt 37 und seit 2004 hast du einen eigenen dt. Personalausweis als Deutscher. Vorher evtl. einen Kinderreisepass als dt. Kind deutscher Eltern.
Hat dich jemals irgendein Eintrag im Melderegister zur russischen Staatsangehörigkeit interessiert?


Relevanz der Frage? Man man man... Er will das jetzt angehen. Mit 27 hat man meist also Normalbürger auch keinen Schimmer was die Beamten von einem wollen. Jetzt will er das angehen. Ist doch egal ob es ihn vorher nicht interessiert hat. Jetzt will er es klären. Darauf kommt es an.
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Antwort #10 - 18.09.2025 um 17:55:19
 
@SimonB
Als Du Deine erste Frage in diesem Forum gestellt hast, war es da Dein Ziel, Vorhaltungen zu bekommen wie
SimonB schrieb am 18.09.2025 um 17:34:46:
dann hast du wohl was falsch gemacht,

begleitet von wertenden Fragen wie
SimonB schrieb am 18.09.2025 um 17:34:46:
Hat dich jemals irgendein Eintrag im Melderegister zur russischen Staatsangehörigkeit interessiert? 


Beides kann so istoliert, wie es in Antwort #8 steht, kaum als in irgendeiner Weise hilfreich für den TS betrachtet werden.
Als Ausdruck gegenseitiger Achtung auch nicht ohne Anstrengung.

Ich erinnere an die NUB, ausdrücklich Nr. 7!
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Antwort #11 - 18.09.2025 um 19:27:59
 
ich kann mich nicht daran erinnern, dass mir vor 10 Jahren diese Frage beim Personalausweis-Antrag gestellt worden ist.
Das Ganze ist mir erst aufgefallen, als ich einen DSGVO Auszug über meine gespeicherten Daten angefordert hatte.
Ich bin die Sache aber nicht weiter angegangen, da ich dachte, da wird was Wahres dran sein und ich muss meine Herkunft erstmal abklären und mit meinen Eltern sprechen (ich  war 4 Jahre alt als wir nach Deutschland kamen).

Es stört mich insofern, als das es nicht korrekt ist.

Danke für die Unterstützung bisher.
Ich werde die Löschung aufgrund fehlender Grundlage und fehlender Nachweise beantragen.


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Antwort #12 - 18.09.2025 um 19:54:58
 
Du kannst auch versuchen, von der russischen Botschaft die Bestätigung zu bekommen, dass Du kein Staatsbürger dort bist.

Aber versuch erst mal die Löschung, das ist der einfachere Weg, wenn es klappt.
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Antwort #13 - 18.09.2025 um 21:11:53
 
wir hatten das thema bei der Geburt unserer Tochter bzgl Ausweis.

um "Philippinisch" einzutragen wollten sie einen "Nachweis". ich habe dann gesagt der "Nachweis" ist der Pass meiner Frau... dann hat sie irgendwo nachgelesen und auch erkannt dass es ab Geburt automatisch gilt und es eingetragen.

Tatsächlich habe ich mich da gefragt ob es irgendwelche Nachteile hätte wenn es nicht eingetragen wäre ? vllt kennt sich ja jemand aus inwiefern da vollständige bzw richtige Einträge relevant sind und was die Auswirkungen sind .
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Antwort #14 - 18.09.2025 um 22:41:53
 
SimonB schrieb am 18.09.2025 um 17:34:46:
Du bist jetzt 37 und seit 2004 hast du einen eigenen dt. Personalausweis als Deutscher. Vorher evtl. einen Kinderreisepass als dt. Kind deutscher Eltern.
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Das ist doch nicht die Frage in diesem Thread.

Vielleicht hatte der TE eine Russin aus der R.F. kennengelernt, möchte sie heiraten und hier leben.
Dann kommt er (TE) nicht in den vollumfänglichen Genuss des § 28.1.1.0 
Sicherung des LU kann verlangt werden, weil (ich kopiere es unten ein)

Von daher kann Löschung des Eintrags "Russisch" für ihn Vorteile haben. Einen zitiere ich nun


Die Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz 3)
ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet
gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine Voraussetzung für den Ehegattennachzug
zu Deutschen und nicht durchgängig zu prüfen. Bei Vorliegen besonderer Umstände
kann jedoch auch der Ehegattennachzug zu Deutschen von dieser Voraussetzung
abhängig gemacht werden. Besondere Umstände können bei Personen vorliegen,
denen die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist.
Dies kann in Einzelfällen in Betracht kommen bei Doppelstaatern in Bezug auf den
Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen,
die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben
und die Sprache dieses Staates sprechen.




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