EuHU schrieb am 18.09.2025 um 14:56:10:Der Stichtag meines Wissen zur Überführung der sowjetischen StA in die russ. StA war am 06.02.1992.
Der Stichtag ist richtig, die Aussage falsch.
An diesem Tag trat das "Gesetz über die StAng der RSFSR" vom 28.11.1991 in Kraft.
Das bestimmte, dass als russische StAng diejenigen früheren StAng der UdSSR anerkannt werden, die am Tag des Inkrafttretens ihren ständigen Wohnsitz auf dem Hoheitsgebiet der RSFSR haben.
Für diese Personen - nur für diese - gab es den automatischen Übergang in die russische StAng. Nicht also für diejenigen, die in Kasachstan oder Australien ihren ständigen Wohnsitz hatten.
Nun zum ständigen Wohnsitz.
Im Unterschied zur deutschen Rechtsauffassung ist der ständige Wohnsitz einer natürlichen Person dort, wo diese Person "ständig registriert" ist. (Früher: ihre "Propiska" hatte.)
Völlig unabhängig vom tatsächlichen Wohnsitz oder Aufenthaltsort der natürlichen Person.
Als "im Ausland lebend" galt mithin nur derjenige, der sich bei der Auslandsvertretung angemeldet hatte "na konsulskom uchete".
"Nicht im Inland lebend" bereits derjenige, der am Stichtag keine gültige Propiska hatte.
Bis weit in die 2000er Jahre hinein bekamen Spätaussiedler in Russland nur dann ihre Einreisevisa nach Deutschland, wenn sie einen Reisepass "zur Wohnsitznahme im Ausland" vorlegten (spezieller Stempel), wozu sie "ihre Propiska löschen" lassen mussten.
Nachdem solche Pässe nicht mehr ausgestellt wurden, mussten sie den deutschen
AV diese Löschung / die Abmeldung nachweisen.
1. Fazit Unter der Voraussetzung, dass Du und Deine Eltern niemals eine Propiska außerhalb Kasachstans hatten (wobei nur 1991/1992 relevant sind), ist der Eintrag über eine russische StAng gegenstandslos und hat keinerlei Grundlage.
Hier würde ich den von Aras genannten Weg gehen und auf einer Berichtigung bestehen.
2. AnnahmeUnter Berücksichtigung der üblichen Dauern für das ganze Verfahren und unter der Annahme, dass das erste (postsowjetische) kasachische StAng analog gestrickt war, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Abmeldung ("Löschung der Propiska") in Kasachstan vor dem kasachischen Stichtag erfolgte.
Das müsste man prüfen. Die genauen Daten.
Ist meine Annahme richtig, dann wurde auch keine kasachische StAng "durch Anerkennung" erworben.