Ich gehe davon aus, dass du dich auf das Merkblatt der
AV Moskau beziehst.
Ich hab eine IFG-Anfrage beim Auswärtigen Amt eingereicht bezüglich gewisser Forderungen im Merkblatt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/lu-sicherung-kv-nachweis-nachweis-wohnraum-vorla...Lies meine IFG Anfrage, insbesondere meine Erläuterngen durch. Dann kannst du ggf. paar Forderungen besser einschätzen.
Der gute Heinrich schrieb am 15.09.2025 um 23:44:09:Laut dem Konsulat benötige ich eine Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist. Auf diesem würde jedoch stehen, dass ich ledig bin. Somit ist es ja nicht mehr korrekt. Kann also nicht verwendet werden, oder etwa doch?
Das Melderegister ist kein Personenstandsregister. Insofern ist es nicht wie das Geburtsregister oder wie das Grundbuch mit der Vermutung auf Korrektheit verbunden. D.h. da kann sogar geschrieben sein, dass deine Eltern Mickey Mouse und Minny Mouse sind. Keine Behörde wird den Melderegisterauszug als Nachweis der Abstammung anerkennen, sondern auf die Geburtsurkunde bestehen.
Aber schau einfach in
§ 18 BMG. Familienstand ist in einer Meldebescheinigung nicht eingetragen.
Zudem wird die Forderung nach der Meldebescheinigung auf dem Merkblatt im Zusammenhang mit Personalausweis, Reisepass und Aufenthaltserlaubnis genannt. Es geht also um die Feststellung welche Behörde für das Visaverfahren zuständig ist.
Der gute Heinrich schrieb am 15.09.2025 um 23:44:09:Dann las ich, dass ich zur Änderung des Status in Gelsenkirchen zum Standesamt muss, mit Heiratsurkunde usw., aber AUCH mit dem Reisepass meiner zukünftigen Frau… und sie kann nicht so einfach nach Deutschland einreisen. Bedeutet, ich müsste ihr den Reisepass entziehen und damit dann nach Deutschland reisen. Das kann ich ihr auf weiteres nicht zumuten, zumal sie auch in Georgien lebt (sie hat keine Aufenthaltstitel oder sonstiges).
Im
AufenthG steht nichts von der Pflicht, dass man für die Erteilung des Visums sich in ein Melderegister als verheiratet eintragen müsse. Es muss eine schutzwürdige Ehe bestehen. Und du solltest natürlich kein Bigamist sein.
Mit was für einem Aufenthaltsrecht lebt deine Frau in Georgien? Ist das so ne Abchasien und Südossetien Geschichte? Oder brauchen Russen keinen Aufenthaltstitel in Georgien? Oder lebt sie dort illegal?
Ich kenne mich mit georgischem Aufenthaltsrecht nicht aus. Sollte sie dort illegal leben, dann könnte es etwas schwierig werden um die Zuständigkeit der deutschen Botschaft in Tiflis begründen zu können. Es wäre aber möglich, bräuchten aber etwas mehr Info.
Der gute Heinrich schrieb am 15.09.2025 um 23:44:09:Dann stellt sich mir noch die Frage der Verpflichtungserklärung gegenüber meiner Frau:
Ich habe keine Arbeit, beziehe kein Arbeitslosengeld. Wie viel Geld brauche ich demnach als Nachweis? Oder gilt das nicht für einen gebürtigen deutschen Staatsangehörigen?
Im Merkblatt von Moskau steht nur was von formloser Einladung mit Verpflichtungserklärung. Insofern kannst du da das einfach ohne Nachweis einfach schreiben.
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren von der deutschen Botschaft Moskau,
meine Ehefrau, X Y, geboren am 1.1.1990 in Moskau/Russland, beantragt bei Ihnen ein Visum zum Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Ich, X Y, geboren am 1.1.1990 in Berlin/Deutschland, und meine Ehefrau haben am 1.1.2025 in Tiflis/Georgien geheiratet. Meine Frau und ich wollen in Deutschland gemeinsam in ehelicher Lebensgemeinschaft leben.
Ich werde für den gemeinsamen Lebensunterhalt sorgen und sichern.
Sie können mich unter der 0209/123456 telefonisch erreichen. Meine E-Mail-Adresse lautet rudi.a@gmail.com.
Ich bitte um eine wohlwollende Bearbeitung des Antrags und bedanke mich für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
X Y
Rudi-Assauer-Platz 1
45891 Gelsenkirchen
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