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Heirat in Georgien | Ehe in DE registrieren? (Gelesen: 491 mal)
Der gute Heinrich
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Georgien | Ehe in DE registrieren?
15.09.2025 um 23:44:09
 
Moinsen!

Heinrich ist der Name, gebürtiger Gelsenkirchener und (theoretisch) noch zu haben.

Meine Verlobte (Russische Staatsbürgerin) und ich werden in einigen Wochen in Georgien heiraten. So weit, so gut.
Wir haben uns entschlossen, einige Zeit darauf das Ehegatten- bzw. Familiennachzugsvisum zu beantragen. Und genau das wirft bei mir einige Fragen auf, allen voran die Meldebestätigung selbst:

Laut dem Konsulat benötige ich eine Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist. Auf diesem würde jedoch stehen, dass ich ledig bin. Somit ist es ja nicht mehr korrekt. Kann also nicht verwendet werden, oder etwa doch?
Dann las ich, dass ich zur Änderung des Status in Gelsenkirchen zum Standesamt muss, mit Heiratsurkunde usw., aber AUCH mit dem Reisepass meiner zukünftigen Frau… und sie kann nicht so einfach nach Deutschland einreisen. Bedeutet, ich müsste ihr den Reisepass entziehen und damit dann nach Deutschland reisen. Das kann ich ihr auf weiteres nicht zumuten, zumal sie auch in Georgien lebt (sie hat keine Aufenthaltstitel oder sonstiges).

Ich habe auch gelesen, dass ich diese Dokumente direkt bei der Deutschen Botschaft in Georgien abgeben könnte… stimmt das so? Oder muss es das Standesamt sein?
Ich halte mich für längere Zeiträume auch in Moskau auf, also könnte ich es durchaus auch bei der Deutschen Botschaft in Moskau machen… falls es überhaupt möglich ist.

Dann stellt sich mir noch die Frage der Verpflichtungserklärung gegenüber meiner Frau:
Ich habe keine Arbeit, beziehe kein Arbeitslosengeld. Wie viel Geld brauche ich demnach als Nachweis? Oder gilt das nicht für einen gebürtigen deutschen Staatsangehörigen?


Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
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Aras
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Beiträge: 4.681

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.09.2025 um 11:05:43
 
Ich gehe davon aus, dass du dich auf das Merkblatt der AV Moskau beziehst.

Ich hab eine IFG-Anfrage beim Auswärtigen Amt eingereicht bezüglich gewisser Forderungen im Merkblatt.

https://fragdenstaat.de/anfrage/lu-sicherung-kv-nachweis-nachweis-wohnraum-vorla...

Lies meine IFG Anfrage, insbesondere meine Erläuterngen durch. Dann kannst du ggf. paar Forderungen besser einschätzen.

Der gute Heinrich schrieb am 15.09.2025 um 23:44:09:
Laut dem Konsulat benötige ich eine Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist. Auf diesem würde jedoch stehen, dass ich ledig bin. Somit ist es ja nicht mehr korrekt. Kann also nicht verwendet werden, oder etwa doch?

Das Melderegister ist kein Personenstandsregister. Insofern ist es nicht wie das Geburtsregister oder wie das Grundbuch mit der Vermutung auf Korrektheit verbunden. D.h. da kann sogar geschrieben sein, dass deine Eltern Mickey Mouse und Minny Mouse sind. Keine Behörde wird den Melderegisterauszug als Nachweis der Abstammung anerkennen, sondern auf die Geburtsurkunde bestehen.

Aber schau einfach in § 18 BMG. Familienstand ist in einer Meldebescheinigung nicht eingetragen.

Zudem wird die Forderung nach der Meldebescheinigung auf dem Merkblatt im Zusammenhang mit Personalausweis, Reisepass und Aufenthaltserlaubnis genannt. Es geht also um die Feststellung welche Behörde für das Visaverfahren zuständig ist.

Der gute Heinrich schrieb am 15.09.2025 um 23:44:09:
Dann las ich, dass ich zur Änderung des Status in Gelsenkirchen zum Standesamt muss, mit Heiratsurkunde usw., aber AUCH mit dem Reisepass meiner zukünftigen Frau… und sie kann nicht so einfach nach Deutschland einreisen. Bedeutet, ich müsste ihr den Reisepass entziehen und damit dann nach Deutschland reisen. Das kann ich ihr auf weiteres nicht zumuten, zumal sie auch in Georgien lebt (sie hat keine Aufenthaltstitel oder sonstiges).

Im AufenthG steht nichts von der Pflicht, dass man für die Erteilung des Visums sich in ein Melderegister als verheiratet eintragen müsse. Es muss eine schutzwürdige Ehe bestehen. Und du solltest natürlich kein Bigamist sein.

Mit was für einem Aufenthaltsrecht lebt deine Frau in Georgien? Ist das so ne Abchasien und Südossetien Geschichte? Oder brauchen Russen keinen Aufenthaltstitel in Georgien? Oder lebt sie dort illegal?
Ich kenne mich mit georgischem Aufenthaltsrecht nicht aus. Sollte sie dort illegal leben, dann könnte es etwas schwierig werden um die Zuständigkeit der deutschen Botschaft in Tiflis begründen zu können. Es wäre aber möglich, bräuchten aber etwas mehr Info.

Der gute Heinrich schrieb am 15.09.2025 um 23:44:09:
Dann stellt sich mir noch die Frage der Verpflichtungserklärung gegenüber meiner Frau:
Ich habe keine Arbeit, beziehe kein Arbeitslosengeld. Wie viel Geld brauche ich demnach als Nachweis? Oder gilt das nicht für einen gebürtigen deutschen Staatsangehörigen?

Im Merkblatt von Moskau steht nur was von formloser Einladung mit Verpflichtungserklärung. Insofern kannst du da das einfach ohne Nachweis einfach schreiben.

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren von der deutschen Botschaft Moskau,

meine Ehefrau, X Y, geboren am 1.1.1990 in Moskau/Russland, beantragt bei Ihnen ein Visum zum Familiennachzug zum deutschen Ehegatten. Ich, X Y, geboren am 1.1.1990 in Berlin/Deutschland, und meine Ehefrau haben am 1.1.2025 in Tiflis/Georgien geheiratet. Meine Frau und ich wollen in Deutschland gemeinsam in ehelicher Lebensgemeinschaft leben.

Ich werde für den gemeinsamen Lebensunterhalt sorgen und sichern.

Sie können mich unter der 0209/123456 telefonisch erreichen. Meine E-Mail-Adresse lautet rudi.a@gmail.com.

Ich bitte um eine wohlwollende Bearbeitung des Antrags und bedanke mich für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
X Y

Rudi-Assauer-Platz 1
45891 Gelsenkirchen


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #2 - 16.09.2025 um 11:07:54
 
Wenn Ihr verheiratet seid, beantragt sie ein Visum bei der deutschen Botschaft in Tiflis. Dazu nimmt sie ihren Pass mit, sobald sie einen Termin hat. Den Visumantrag selbst schickt sie schon mal online.

Danach gehen alle Unterlagen an Deine Ausländerbehörde, da musst Du etwas 6 Wochen einkalkulieren. Und Deine Ausländerbehörde sagt Dir dann, was sie von Dir noch sehen will.

Es ist normal, dass nach der Heirat in einem dritten Land nicht alle Behörden das wissen und daher manche Bescheinigungen nicht mehr ganz aktuell sind. Was Du problematisch findest, sehen Botschaft oder Ausländerbehörde tagein, tagaus alle 30 Minuten.

Ein Deutscher muss den Lebensunterhalt bei einer Familienzusammenführung nicht decken. Es kann dann ein paar Diskussionen über die spätere Aufenthaltserlaubnis der Frau (ein Jahr, zwei Jahre, drei Jahre) geben, aber die Entscheidung selbst für das Visum bleibt die gleiche.
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