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Nationales Visum FZF - Antrag - Punkt 9 (Gelesen: 866 mal)
Mannlich
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14.09.2025 um 11:54:25
 
Welche Folgen kann bzw wird es uU haben, wird beim Antragspunkt 9
angekreuzt, was ich rot in der Fotoanlage markierte?

und:

Ich im Begleitbrief mitteile, wir werden hier zusammenleben, werde für den LU
meiner Frau aufkommen, doch nach einem Jahr ziehen wir gemeinsam nach Russland.

======================================
Wahrscheinlich wird es keinen eAT geben, richtig?
Big deal ...

Wird auf A1 Zertifat unter diesen Umständen verzichtet?
Wird auf Integrationskurs verzichtet?
Welche Folgen, die mir unbekannt sind?




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Aras
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Antwort #1 - 14.09.2025 um 13:15:59
 
Der Punkt dient zur Verwaltungsvereinfachung bei Sprachkursaufenthalten oder Au-Pair-Tätigkeiten. Die sind ja in der Regel auf 1 Jahr begrenzt. Vermeidet dann den extra Besuch bei der Ausländerbehörde.

Das ändert nix an dem Zustimmungsverfahren. Ihr könnt es ankreuzen, aber ich würde nicht davon ausgehen, dass die Behörde darauf eingeht. Die wollen schon wissen wer hier lebt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #2 - 14.09.2025 um 15:16:40
 
Besser ist, es immer so wie erwartet auszufüllen. Also: Umzug unbefristet.

Später könnt Ihr Euch jederzeit entscheiden, nach Russland umzuziehen, ohne das jetzt ankündigen zu müssen. Je komplizierter man es ausfüllt, desto mehr Rückfragen und Verzögerungen kann es geben. Ich würde es einfach lassen und so normal wie möglich ausfüllen.

A1-Zertifikat gehört dazu. Darauf wird verzichtet, wenn Du jetzt nach Russland ziehst. Wenn sie kommen will, braucht sie für das D-Visum ein A1-Zertifikat.
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Mannlich
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Antwort #3 - 14.09.2025 um 16:29:34
 
Ich danke euch.

==========================

Gibt noch einen Punkt, den ich durch Nachdenken selbst klären konnte, wurde auch hir im Forum schonmal gestellt.
Frage 7

Verbleibt ständiger Aufenthalt in der alten Heimat? Ist klar; Mit nein anzukreuzen. Würde anders mit Punkt 9 nicht harmonieren.
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Antwort #4 - 14.09.2025 um 17:36:09
 
Mannlich schrieb am 14.09.2025 um 11:54:25:
Wird auf A1 Zertifat unter diesen Umständen verzichtet?
Wird auf Integrationskurs verzichtet?

Würden die Behörden auch nur in einem einzigen Fall auf A1 aufgrund solcher einfachen Angaben verzichten, gäbe es bald kaum noch Anträge auf unbefristeten Aufenthalt. Und ein Jahr später dann jeweils Theater, weil immer noch keine Deutsch-Grundkenntnisse vorhanden sind ...

Um das klar zu sagen:
Gibt es guten Grund für eine anschließende Wohnsitzverlegung ins Ausland (egal welches), wie z.B. eine vertraglich bereits feststehende Arbeitsaufnahme, eine Entsendung oder etwas Ähnliches, dann (und nur dann) hielte ich den Verzicht auf A1 für denkbar und sinnvoll.

Alles andere hielte ich für einen schlechten Scherz.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Mannlich
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Antwort #5 - 16.09.2025 um 09:29:45
 
Es wäre aus meiner Sicht heraus ziemlich widersprüchlich,
Russin heiratet in Deutschland einen Deutschen, will zu ihm ziehen
aber nur für ein Jahr.  Selbst mir als Laie fehlt das Verständnis.

Liebe Leute, noch eine Frage:

"mit Angabe der vollständigen Adressen und Erreichbarkeit"

Von wem? Adressen von jeder besuchten Schule, Uni, Arbeitsplatz,
ex-Mann, alle Wohnorte, allen Familienmitgliedern - doch sicher
nicht ...  aber es steht AdresseN  im Plural ....
Das verwirrt mich
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Aras
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Antwort #6 - 16.09.2025 um 10:40:30
 
Es bezieht sich auf den Lebenslauf. Es wäre mir neu, in den tabellarischen Lebenslauf den Bruder einzutragen. Womöglich aber müsste man die Eltern eintragen, oder Ex-Männer, Kinder.

Deutschland will vermeiden, dass man Spione ins Land lässt. Zumal der KGBler Putin ja ein Faible für "Illegale" Spione hat, die er mit 10-30 Jahren Vorlaufzeit in die Zielstaaten schickt um sie irgendwann zu aktivieren.

Insofern sollten alle Adressen und Telefonnummern erfasst werden, sofern es tatsächlich möglich ist.
Und wenn die Unternehmen abgewickelt oder die Eltern, etwaiger Ex-Mann oder etwaige Kinder nicht auffindbar oder gestorben sind, dann schreibt man das auch hin.

Ich musste für nen US-Visum vor ca. 10 Jahren auch Fragen nach meiner entfernten Verwandschaft beim US-Konsulat beantworten.

Manche Deutsch-verheiratete Afrikanerinnen und Afrikaner müssen noch viel mehr Informationen bereitstellen.

Insofern alles noch im grünen Bereich. Außer du befürchtest wirklich Probleme, weil der Ex-Mann oder die Kinder deiner Frau für den russischen Staat oder in einer "Traktorfabrik" arbeiten. Dann kannst du ja immernoch einen Anwalt einschalten. Gibt paar gute Anwälte in Berlin, die wissen wie das Auswärtige Amt tickt. Kannst dann deinen Fall in einer Beratung besprechen... Ich könnte dir einen unverbindlich per PN empfehlen und falls du bei mir das anfragen würdest, würde ich es auch diskret behandeln und nicht rumposaunen, dass du danach gefragt hättest.

Aber ich denke mal, dass ist alles hätte, wenn und aber.

Wahrscheinlich bist du nur neugierig und fragst wie das ganze zu verstehen ist.
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Der gute Heinrich
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Antwort #7 - 16.09.2025 um 10:54:23
 
Aras schrieb am 16.09.2025 um 10:40:30:
für den russischen Staat arbeiten.

Das tun tatsächlich nicht wenige Leute.
Wenn man mal einige Jahre für den russischen Staat gearbeitet hat, soll man das vielleicht gar nicht erst eintragen?
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Mannlich
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Antwort #8 - 16.09.2025 um 11:26:20
 
Hier guckt mol bitte

Eltern ( Mutter schon verstorben )
Geschwister
1.Mann ( lebt nicht mehr)
Kinder aus erster Ehe (ein Sohn als Kind tödlich verunglückt)
2. Ehe ( das bin ich )
Alle Wohnorte
Alle Schulen, College, Uni in Tver
Alle Arbeitsstellen ( nur zwei im Leben gehabt )

Tja, und wovon nun die Adressen?
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Aras
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Antwort #9 - 16.09.2025 um 11:34:20
 
@der gute Heinrich

Ich wollte jetzt keine Panik verbreiten.

Der gute Heinrich schrieb am 16.09.2025 um 10:54:23:
Das tun tatsächlich nicht wenige Leute.

Normal in "Allimentationsstaaten". Es gibt Staaten mit drei Millionen Einwohnern, die haben genausoviele Staatsbedienstete wie Deutschland mit seinen 83 Millionen Einwohnern Zwinkernd.

Der gute Heinrich schrieb am 16.09.2025 um 10:54:23:
Wenn man mal einige Jahre für den russischen Staat gearbeitet hat, soll man das vielleicht gar nicht erst eintragen?

Man gibt es bei unkritischen Tätigkeiten wahrheitsgemäß an ODER man konsultiert bei kritischen Tätigkeiten einen Anwalt und bespricht das ganze im Vorfeld und entscheidet dann über das weitere Verfahren.

Wenn man als Lehrer oder in im Straßenverkehrsamt einer Stadt gearbeitet hat, ist das was anderes, als wenn man beim OMON oder gar FSB beschäftigt war. Oder die berühmte "Traktorenfabrik" oder die "Radiofabrik", wo in Wirklichkeit Panzer und Spionagetechnik gefertigt wurde.

Ich würde da eher schauen: War man Geheimnisträger? Bei uns gibt es ja vier Geheimhaltungsstufen, Verschlusssache nur für Dienstgebrauch, Verschlusssache vertraulich, geheim und streng geheim. Die meisten deutschen Beamten kriegen bei uns nur Unterlagen mit dem Vermerk Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch. Ab geheim muss man ja besondere Treue zum Staat nachweisen und es wird glaub ich geprüft ob man komprommitierbar sein kann. Man ist dann Geheimnisträger.

Also war man Geheimnisträger, dann würde meiner Meinug nach die Tätigkeit für den Staat kritisch sein.

Nochmal:
Man gibt es bei unkritischen Tätigkeiten wahrheitsgemäß an ODER man konsultiert bei kritischen Tätigkeiten einen Anwalt und bespricht das ganze im Vorfeld und entscheidet dann über das weitere Verfahren.
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