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Jugendamt hat leider die Klage nicht richtig erhoben (Gelesen: 870 mal)
Themen Beschreibung: Klage abgewiesen
Herzlein
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12.09.2025 um 13:35:40
 
Moin ich brauche eure Hilfe ; Ein junger Mann aus Ägypten hat vom BAMF einen Ablehnungsbescheid bekommen.

Das Jugendamt XY war als Vormund zuständig.

Statt die Klage elektronisch über beA / EGVP einzureichen (wie vorgeschrieben), hat der Vormund sie nur per Post geschickt.

Das Verwaltungsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen → Begründung: Formfehler, falscher Übermittlungsweg.

Der BAMF-Bescheid ist damit rechtskräftig geworden. jetzt ist er Volljährig geworden ? möchte DOCH  eine neue Klage erhben,  er war bei einem Anwalt der keine Erfolgaussichten in der Sache sieht.
kann er jetzt alleine doch eine klage erhben mit der Begrundung dass der Feherl von Jugenamt war.  oder so er Spzielen Antrag stellen? wie Wiederaufgreifen des Verfahrens ?
Viele Dank im Voraus:)
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dim4ik
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Antwort #1 - 12.09.2025 um 22:54:11
 
Herzlein schrieb am 12.09.2025 um 13:35:40:
Statt die Klage elektronisch über beA / EGVP einzureichen (wie vorgeschrieben), hat der Vormund sie nur per Post geschickt.

Das Verwaltungsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen → Begründung: Formfehler, falscher Übermittlungsweg

Kannst du hier den Gerichtsbeschluss posten?

Herzlein schrieb am 12.09.2025 um 13:35:40:
kann er jetzt alleine doch eine klage erhben mit der Begrundung dass der Feherl von Jugenamt war.  oder so er Spzielen Antrag stellen? wie Wiederaufgreifen des Verfahrens ?

Kann er. Ob das von Gericht als ausreichender Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens angesehen wird, ist schwer zu sagen. Ich tendiere eher zu einer negativen Antwort, da es einen Vormund gab, der es von Anfang an hätte richtig machen können.
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Herzlein
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Antwort #2 - 16.09.2025 um 11:31:09
 
dim4ik schrieb am 12.09.2025 um 22:54:11:
Kannst du hier den Gerichtsbeschluss posten?

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Klage_001.pdf (297 KB | 74 )
 
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dim4ik
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Antwort #3 - 18.09.2025 um 16:11:04
 
Herzlein schrieb am 16.09.2025 um 11:31:09:
Klage_001.pdf

Was soll ich dazu sagen... Erstmal passiert jahrzehntelang in der deutschen e-Gov nichts und dann akzeptieren die Gerichte die Klagen nicht, weil sie so altmodisch per Post versendet wurden. So was von 90er, aber echt!
Wenn ich mir aber folgende Rechtsprechung anschaue:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bg...
https://openjur.de/u/2458357.html
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bg...
...verstehe ich den Pessimismus des Rechtsanwalts. Wenn die Klage dem Gericht vor dem 27.02.2025 postalisch zugestellt wurde, hätte der Richter ja noch auf dem Amt anrufen können und kurz auf die Antragstellung über das beBPo hinweisen können. Wenn er das nicht gemacht und die Klage deswegen abgewiesen hat, hätte man noch ggf. über eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG das wieder einholen können, die hätte aber in einem Monat beim BverfG eingereicht sein müssen. Jetzt ist es eher zu spät, der Zug ist abgefahren und es gibt keinen Grund für die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Dennoch interresenshalber noch ein paar Fragen dazu:
1. Warum wurde die Klage nicht übers beBPo eingereicht? Gab es einen wichtigen Grund dafür?
2. Wann wurde die Klage dem Gericht postalisch zugestellt, vor/am 27.02.2025 oder danach?
3. Wurde die Klage vom Gericht zurückgewiesen oder vom Jugendamt zurückgenommen?
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Aras
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Antwort #4 - 18.09.2025 um 16:28:37
 
Schleswig-Holstein ist doch reinhards Domäne. Vielleicht hat er da mehr Einblick.

Jugendamt der Stadt ist der Vormund und klagt gegen das BaMF. Nun ist das in die Hose gegangen. Wer muss hier in Regress genommen werden? Die Stadt. Vielleicht findet die Stadt ja eine Lösung im AufenthG...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #5 - 18.09.2025 um 16:40:29
 
Schleswig-Holstein:

Ich weiß nur, dass bei meinem letzter Ärger mit einem Jugendamt, das nicht klagte, die Flüchtlingsbeauftragte des Landtages übernommen hat. Sie sah darin eine Pflichtverletzung des Amtsvormundes und wollte das gegenüber allen Jugendämtern im Land klarstellen.

Sinnvoll wäre es, ihr zu schreiben und die Unterlagen zu schicken.
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dim4ik
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Antwort #6 - 18.09.2025 um 18:00:26
 
reinhard schrieb am 18.09.2025 um 16:40:29:
Ich weiß nur, dass bei meinem letzter Ärger mit einem Jugendamt, das nicht klagte, die Flüchtlingsbeauftragte des Landtages übernommen hat. Sie sah darin eine Pflichtverletzung des Amtsvormundes und wollte das gegenüber allen Jugendämtern im Land klarstellen.

Sinnvoll wäre es, ihr zu schreiben und die Unterlagen zu schicken.

Gar keine schlechte Idee. Sie scheint sich wirklich für Ausländer einzusetzen, das sieht man auch an Informationsflyer wie dieser.
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