Liebe Mitleser,
ich möchte wieder einmal den momentanen Stand mitteilen. Gleich zuerst: unseren standesamtlichen Termin am 8.8.26 zur Eheschließung konnten wir nicht halten. Formfehler bei Übersetzungen und eine erneute Dokumentennachforderung waren die Gründe.
Wir waren einfach "zu blauäugig". (oder: hinterher ist man schlauer).
Unsere Standesbeamtin meinte ja ursprünglich, auf die eidesstattlichen Versicherungen der indischen Eltern und des Sarpanch könne man verzichten, da ja eine indische court marriage Urkunde vorliegt und dazu eine ganz kürzlich erfolgte Scheidung dieser Ehe in Deutschland. Woher soll da noch eine weitere Ehe (zB. vorher, in Indien) kommen?
Egal, das war Wunschdenken - die eidesstattlichen Versicherungen von Vater und Mutter wurden verlangt. Hier ist anzumerken, daß der Vater noch lebt, die leibliche Mutter aber bei der Geburt gestorben ist. Wir haben also das Dokument vorformuliert und nach Indien gemailt, und der Vater hat alles unterschrieben und beim Notar begalubigen lassen. Es kam per DHL eine wunderschöne eidestattliche Erklärung zurück. Der Vater hatte extra die Aussage eingefügt, daß seine Frau verstorben sei.
Das hat das OLG auch sehr genau gelesen, aber die Versicherung des Vaters war nicht ausreichend. Es sollte eine original Sterbeurkunde der Mutter vorgelegt werden (das hat dann den Zeitrahmen gesprengt - der Vater besitzt keine solche Urkunde, nur eine Kopie davon). Es war nicht so einfach, eine ganz neue Urkunde zu erhalten, das Meldewesen in Indien hatte technische Probleme. Aber eine connection aus Schulzeiten verhalf zu einer neuen Sterbeurkunde.
Allerdings kam diese nur als PDF, und dazu die Aussage "das gibt es nur als PDF".
Jetzt möchte ich klären, welche konkreten Anforderungen an diese Urkunde nun gestellt werden, und bin ganz vorsichtig geworden bei irgendwelchen Vorannahmen. Die Standesbeamtin hat leider bisher auch nicht auf Mails reagiert, heute werde ich also persönlich vorsprechen.
P.S.: wieder einmal finde ich es absurd, auf welchen Formalitäten hier herumgeritten wird. Sollte die Mutter entgegen der Behauptung NICHT tot sein, könnte sie es dann wagen, eine gegenteilige Aussage zu der ihres Mannes zu machen? Natürlich nicht. Außerdem hat der Ehemann eidesstattlich versichert, daß sie verstorben ist.
Im Nachhinein ergäbe es für mich auch Sinn, diese Nachfrage nach evtl. vorhandenen Ehehindernissen gleich durch den Urkundenprüfer stellen zu lassen. Da ja seine Nchforschungen als übergeordnet beweiskräftig gesehen werden, mpßten sie auch hier beweiskräftiger sein als eidesstattliche Erklärungen.
LGStefan