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Schengen-Visa und Heiratswunsch / Venezuela (Gelesen: 612 mal)
UweG
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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08.09.2025 um 14:49:59
 
Liebes Team,

unsere Klientin (aus Venezuela) ist mit einem Schengen-Visum nach Deutschland eingereist. Das Visum endet morgen am 09.09.2025.
Ihr Ziel ist es in Deutschland eine Ehe zu schließen. Der ausgewählte zukünftige Ehemann lebt und wohnt in Deutschland. Er ist jedoch italienischer Staatsbürger. Sie hat kein A1 Zertifikat.
Das ist die aktuelle und wohl auch dringende Situation der jungen Frau aus Venezuela.

Je mehr wir wieder unser Wissen und auch den gesunden Menschenverstand einsetzen, umso klarer wird die Perspektive der Frau aus Venezuela. Trotzdem zu unserer Absicherung noch ein paar Fragen:
Gibt es eine Möglichkeit, dass sie noch länger in Deutschland bleiben kann, also das Schengen-Visa zu verlängern?
Falls das nicht geht, was könnte passieren, wenn sie die Visafrist überschreitet?
Das Paar sprach immer von einem AT zur Eheschließung. Aber, es ist doch sicher, dass das AufenthG das gar nicht vorsieht. Oder täuschen wir uns hier?

Falls sie nach Venezuela zurückkehren muss, würden wir sie über die Voraussetzungen einer legalen Einreise informieren.

Trotzdem am Schluss noch eine Frage: Wäre es anzuraten, wenn sie in Italien ihre Heirat planen, weil es ist doch sicher einfacher, wenn er Italiener ist, in Italien zu heiraten, als als Ausländer in Deutschland eine Ausländerin zu heiraten.

Hoffe, ich habe es nicht zu kompliziert formuliert.

VG Cheasy

Ihre Wohnortgemeinde hat eine Bescheinigung für die ABH  ausgestellt, dass ein laufendes Verfahren zur Eheschließung anhängig ist. Aber ich denke, so lange wird die ABH nicht warten, bis das OLG Stuttgart eine mögliche Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (8-10 Wochen) ausstellt. 
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lottchen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.09.2025 um 15:02:40
 
UweG schrieb am 08.09.2025 um 14:49:59:
unsere Klientin (aus Venezuela) ist mit einem Schengen-Visum nach Deutschland eingereist. Das Visum endet morgen am 09.09.2025.

Sicher? Sie hat tatsächlich ein Visum im Paß?

UweG schrieb am 08.09.2025 um 14:49:59:
was könnte passieren, wenn sie die Visafrist überschreitet?

Dann ist sie illegal hier.

Sie soll ausreisen und wenn sie wieder in den Schengenraum einreisen darf und alles vorbereitet ist (also alle Voraussetzungen vorliegen) soll sie heiraten. Ob nun in D oder I ist eigentlich egal.   
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UweG
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 08.09.2025 um 15:10:57
 
Korrektur: Nein, sie hat kein Visum im Pass. Es ist lediglich ein Stempel, welcher das Ausreise- bzw. Einreisedatum im Pass bestätigt.
Danke. VG Cheasy
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 673

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #3 - 08.09.2025 um 15:14:53
 
Für einen Aufenthalt in Deutschland ist es am einfachsten in Deutschland zu heiraten. Eine Heirat in Italien birgt jetzt aber auch keine Probleme mit sich. Ist also reichlich egal.

Eine Möglichkeit das Schengenvisum zu verlängern sehe ich nicht. Das ist für Ausnahmesituationen gedacht, die eine Rückkehr unzumutbar machen. "Ich will vllt. noch heiraten damit ich in Deutschland bleiben kann" gehört da nicht zu.

Wenn sie doch länger bleibt ist ihr Aufenthalt unerlaubt. Neben strafrechtlichen Folgen, kann es dann natürlich auch irgendwann zur Abschiebung kommen, plus Einreisesperre.

Einen AT zur Eheschließung gibt es nicht. Es gibt ein AT zum Nachzug zum Ehegatten. Plant man eine Heirat und der geplante Ehegatte ist Deutscher wird ein Visum zum Nachzug erteilt, auch wenn man noch nicht verheiratet ist.

Empfehlung: Passend ausreisen, dann irgendwann den Traummann heiraten und dann mit Visum einreisen. Da der Mann Italiener ist greift dann auch nicht das AufenthG, sondern das FreizügG, das macht es einfacher.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 08.09.2025 um 15:25:54
 
Italiener => Unionsbürger => Freizügigkeitsgesetz/EU

Ich gehe davon aus, dass der Italiener freizügigkeitsberechtigt ist. Er also bspw. arbeitet.

Es ist richtig, dass sie noch keine Ehegatten sind. Aber man könnte einen Antrag gem. § 3a Abs. 1 Nr. 3 FreizügG/EU in Betracht ziehen.

Sie sind quasi derzeit Lebensgefährten.

Siehe auch
Anwendungshinweise zur Umsetzung des Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/ EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht (Version 1.0)

Dort ab Seite 9 steht quasi alles was man wissen muss.

Das kann man dann bei einer Eheschließungsabsicht auch bejahen.

Sie sollte also den entsprechenden Antrag spätestens morgen stellen.

Wird sie direkt eine Antwort bekommen? Sie sollte sich erstmal nicht abwimmeln lassen. Antrag stellen und Bescheinigung über die Antragstellung freundlich fordern.

Selbst wenn der Antrag nicht(!) angenommen wird (was eine Dienstpflichtverletzung wäre), kann sie den Antrag in jeder Form die sie will stellen. Auch verspätet. Es ist aber natürlich besser für die Nerven, wenn man das im freundlichen und im Vorfeld klärt.

Ein Problem ist aber, dass sie eine Krankenversicherung braucht. So oder so. Da sie kein Ehegatte eines potentiell gesetzlich Krankenversicherten ist, kann das dazu führen, dass der EIntritt in die GKV etwas schwerer wird. Dazu muss der Italiener dringend erwerbstätiger Unionsbürger in Deutschland sein.
Die Krankenversicherung ist aber wahrscheinlich euer geringeres Problem.

Schlussendlich wird die Behörde wohl eher eine Bescheinigung über den Antrag stellen und warten bis sie geheiratet haben. Die ganze "nahe Personen" Thematik bedarf einer Einzelfallbetrachtung. Das ganze kann man als Behörde ruhig schleifen lassen, wenn man eh in paar Wochen einen glasklaren Fall von Ehegatte eines Unionsbürgers hat.

Also ich empfehle dir die Anwendungshinweise vom BMI ganz genau zu lesen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #5 - 08.09.2025 um 15:26:08
 
Wenn mit dem Standesamt alles abgesprochen ist, alle geforderten Unterlagen eingereicht und akzeptiert, kann sie auch visumfrei einreisen und heiraten. Wenn er Unionsbürger in Deutschland ist, braucht sie weder D-Visum noch A1-Zertifikat.
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