Liebes Team,
unsere Klientin (aus Venezuela) ist mit einem Schengen-Visum nach Deutschland eingereist. Das Visum endet morgen am 09.09.2025.
Ihr Ziel ist es in Deutschland eine Ehe zu schließen. Der ausgewählte zukünftige Ehemann lebt und wohnt in Deutschland. Er ist jedoch italienischer Staatsbürger. Sie hat kein
A1 Zertifikat.
Das ist die aktuelle und wohl auch dringende Situation der jungen Frau aus Venezuela.
Je mehr wir wieder unser Wissen und auch den gesunden Menschenverstand einsetzen, umso klarer wird die Perspektive der Frau aus Venezuela. Trotzdem zu unserer Absicherung noch ein paar Fragen:
Gibt es eine Möglichkeit, dass sie noch länger in Deutschland bleiben kann, also das Schengen-Visa zu verlängern?
Falls das nicht geht, was könnte passieren, wenn sie die Visafrist überschreitet?
Das Paar sprach immer von einem
AT zur Eheschließung. Aber, es ist doch sicher, dass das
AufenthG das gar nicht vorsieht. Oder täuschen wir uns hier?
Falls sie nach Venezuela zurückkehren muss, würden wir sie über die Voraussetzungen einer legalen Einreise informieren.
Trotzdem am Schluss noch eine Frage: Wäre es anzuraten, wenn sie in Italien ihre Heirat planen, weil es ist doch sicher einfacher, wenn er Italiener ist, in Italien zu heiraten, als als Ausländer in Deutschland eine Ausländerin zu heiraten.
Hoffe, ich habe es nicht zu kompliziert formuliert.
VG Cheasy
Ihre Wohnortgemeinde hat eine Bescheinigung für die ABH ausgestellt, dass ein laufendes Verfahren zur Eheschließung anhängig ist. Aber ich denke, so lange wird die
ABH nicht warten, bis das OLG Stuttgart eine mögliche Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses (8-10 Wochen) ausstellt.