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Anerkennung Georgischer Eheurkunde (Gelesen: 5.374 mal)
Handsome
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06.09.2025 um 08:01:48
 
Hallo zusammen,

ich (Deutscher Staatsangehöriger) habe meine Frau (Filipina) spontan in Georgien geheiratet. Sie hält sich zur Zeit mit einem Sprachvisum in Deutschland auf.

Wir würden die Ehe gerne in Deutschland annerkennen lassen. Die zuständige Sachbearbeitern fordert nun von uns die Nachreichung einer aktuellen Ledigkeitsbescheinigung mit Legalisation der zuständigen Behörde und nachträglicher Übersetzung.

Wir sind zugegeben sehr naiv an das ganze rangegangen und haben uns auf Websiten und Erfahrungsberichte verlassen, nach welchen die Georgische Heiratsurkunde hier ohne weiteres Prozedere anerkannt wird.

Liegt es im Ermessen der Sachbearbeiterin, die Ledigkeitsbescheinigung nachzufordern und gibt es eine Rechtsgrundlage, die besagt, dass die Georgische Heirat anerkannt werden muss?

Die Ledigkeitsbescheinigung könnten wir online beantragen, jedoch bietet die Behörde nach meinem jetzigen Kenntnisstand keine Legalisation an, so dass uns das ohne vor Ort zu sein einige Probleme bereiten könnte.

Herzlichen Dank für jede Hilfe!
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Antwort #1 - 06.09.2025 um 08:28:30
 
Welche Behörde denn? Bzw. Amt? Was wurde beantragt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 06.09.2025 um 08:56:01
 
Ich kenne es in der Konstellation so, dass das Standesamt wenn man die Ehe in Deutschland nach beurkunden lassen will (was für einen Aufenthaltstitel mE nicht notwendig ist ) eine legalisiertes Geburtsurkunde will.

Der Sinn einer ledigkeitsbescheinigung erschließt sich mir nicht. Der Standardfall ist ja dass man die Ehe nach der Hochzeit bei der Philippinen Botschaft in Georgien auf den Philippinen registrieren lässt (Report of Marriage) was dann das Beinbringen einer ledigkeitsbescheinigung unmöglich macht Zwinkernd. Wobei... Wenn das nicht gemacht würde könnte es sein, die Deutsche Botschaft in Manila würde nämlicih für das FzF das gleiche verlangen. + Legalisierte GU

Der Prozess für die legalisation ist hier beschrieben
https://manila.diplo.de/ph-de/service/2673914-2673914

Es braucht tatsächlich jemand in Manila der die gebühr beim DFA-OCA bezahlt. Kannst auch jemanden bevollmächtigen dafür. Bestimmt lässt sich auch eine Agentur dafür finden falls deine Frau niemanden kennt in Manila.

Am die anderen eine Frage von mir : ist ein spurwechsel vom Sprachkursvisum auf §28 möglich?
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Antwort #3 - 06.09.2025 um 09:28:46
 
Handsome schrieb am 06.09.2025 um 08:01:48:
Wir würden die Ehe gerne in Deutschland annerkennen lassen.

Um das wieder mal klar zu sagen:

Eine Anerkennung von Eheschließungen im Ausland gibt es in Deutschland nicht!

Jede im Ausland geschlossene Ehe, die nach der Ortsform korrekt geschlossen wurde, ist grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt, ohne dass irgendeine deutsche Behörde das vorher feststellen, entscheiden, festlegen oder auch nur bestätigen muss.

Genau eine solche Behördenentscheidung wäre eine Anerkennung.
Eine formelle, die man irgendwo beantragen könnte.

Genau in diesem Sinn habe ich das - auch von Kollegen - oft und oft gehört:
"Bevor ... [irgendein Verwaltungsakt] ... muss die Eheschließung doch erst anerkannt werden."
Und immer widersprochen: Das gibt es nicht!



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Antwort #4 - 06.09.2025 um 11:05:07
 
Aras schrieb am 06.09.2025 um 08:28:30:
Welche Behörde denn? Bzw. Amt? Was wurde beantragt?


Hallo Aras. Wir hatten einen Termin bei der Ausländerbehörde um einen Aufenthaltstitel für meine Frau zu beantragen. Laut der Ausländerbehörde ist meine Frau als ledig in Deutschland gemeldet und deshalb kann die Ausländerbehörde lau eigener Aussage ihr keinen Aufenthaltstitel ausstellen.

Die Ausländerbehörde hat dann kurz mit dem Standesamt gesprochen. Standesamt sieht kein Problem und ein Termin beim Standesamt wäre nicht nötig, allerdings sollten wir einen Termin beim "Bürgerservice" machen und dort die Eheurkunde beglaubigen lassen. Und die Sachbearbeiterin vom Bürgerservice hat nun die Unterlagen nachgefordert.
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Antwort #5 - 06.09.2025 um 11:09:11
 
roseforest schrieb am 06.09.2025 um 08:56:01:
Ich kenne es in der Konstellation so, dass das Standesamt wenn man die Ehe in Deutschland nach beurkunden lassen will (was für einen Aufenthaltstitel mE nicht notwendig ist ) eine legalisiertes Geburtsurkunde will.

Der Sinn einer ledigkeitsbescheinigung erschließt sich mir nicht. Der Standardfall ist ja dass man die Ehe nach der Hochzeit bei der Philippinen Botschaft in Georgien auf den Philippinen registrieren lässt (Report of Marriage) was dann das Beinbringen einer ledigkeitsbescheinigung unmöglich macht Zwinkernd. Wobei... Wenn das nicht gemacht würde könnte es sein, die Deutsche Botschaft in Manila würde nämlicih für das FzF das gleiche verlangen. + Legalisierte GU

Der Prozess für die legalisation ist hier beschrieben
https://manila.diplo.de/ph-de/service/2673914-2673914

Es braucht tatsächlich jemand in Manila der die gebühr beim DFA-OCA bezahlt. Kannst auch jemanden bevollmächtigen dafür. Bestimmt lässt sich auch eine Agentur dafür finden falls deine Frau niemanden kennt in Manila.

Super, vielen Dank  Smiley Den Report of Marriage haben wir in Georgien leider nicht gemacht. Ärgerlich. Dann halte ich mal nach einer Agentur ausschau.

Am die anderen eine Frage von mir : ist ein spurwechsel vom Sprachkursvisum auf §28 möglich?


Ich bin zwar absoluter Laie, nach meinen Infos sollte das aber gehen.
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Antwort #6 - 06.09.2025 um 11:16:04
 
Petersburger schrieb am 06.09.2025 um 09:28:46:
Um das wieder mal klar zu sagen:

Eine Anerkennung von Eheschließungen im Ausland gibt es in Deutschland nicht!

Jede im Ausland geschlossene Ehe, die nach der Ortsform korrekt geschlossen wurde, ist grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt, ohne dass irgendeine deutsche Behörde das vorher feststellen, entscheiden, festlegen oder auch nur bestätigen muss.

Genau eine solche Behördenentscheidung wäre eine Anerkennung.
Eine formelle, die man irgendwo beantragen könnte.

Genau in diesem Sinn habe ich das - auch von Kollegen - oft und oft gehört:
"Bevor ... [irgendein Verwaltungsakt] ... muss die Eheschließung doch erst anerkannt werden."
Und immer widersprochen: Das gibt es nicht!





Auch dir vielen Dank. Ich bin verbeamtet und das Landesamt für Besoldung hat ohne weitere Nachfragen nach Zusendung der Eheurkunde die Zahlung eines Familienzuschlags bewilligt und meinen Status auf verheiratet geändert.

Nur auf kommunaler Ebene herrscht anscheinend bei uns die Meinung, dass man das nicht ohne weitere Prüfung könnte.
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Antwort #7 - 06.09.2025 um 11:33:07
 
Wenn ihr die legalisation macht, mache auf jeden Fall gleich ihre Geburtsurkunde mit. Falls man das mal braucht z.b. falls Kinder kommen wird das Standesamt die haben wollen.

Für mich sieht es so aus als hätte das bürgeramt auf der Seite der Botschaft geguckt was beim FzF notwendig ist. Oder wie sollen sie sonst auf diese Forderung kommen. Von diesem Problem beim bürgeramt höre ich tatsächlich zum ersten Mal.
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Antwort #8 - 06.09.2025 um 11:34:46
 
Zitat:
Der Standardfall ist ja dass man die Ehe nach der Hochzeit bei der Philippinen Botschaft in Georgien auf den Philippinen registrieren lässt (Report of Marriage) was dann das Beinbringen einer ledigkeitsbescheinigung unmöglich macht Zwinkernd. Wobei... Wenn das nicht gemacht würde könnte es sein, die Deutsche Botschaft in Manila würde nämlicih für das FzF das gleiche verlangen. + Legalisierte GU


Ich überlege gerade, ob wir nicht einfach nochmal für ein verlängertes Wochenende nach Georgien fliegen und das Report of Marriage dort nachträglich beantragen, vorrausgesetzt der  Bürgerservice gibt sich damit dann zufrieden. Damit müssten die Bedenken, dass meine Frau eventuell nicht ledig war, ja eindeutig ausgeräumt sein.
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« Zuletzt geändert: 06.09.2025 um 12:12:18 von reinhard »  
 
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Antwort #9 - 06.09.2025 um 12:08:27
 
Vllt hat jemand ja noch einen Tipp für den TE wie man hier argumentieren kann..

Ich kenne sie viele Dänemark Hochzeiten mit Filipinas und dass der Bürgerservice Probleme macht habe ich noch nie gehört.
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Antwort #10 - 06.09.2025 um 12:42:38
 
Handsome schrieb am 06.09.2025 um 11:16:04:
Nur auf kommunaler Ebene herrscht anscheinend bei uns die Meinung, dass man das nicht ohne weitere Prüfung könnte.

Dafür gibt es die gute alte Frage "Können Sie mir eine Rechtsgrundlage für Ihre Forderung zeigen?"

Zeigen, weil damit das bloße "Nennen" ausscheidet.

Als ich Analoges ("Anerkennung nötig") jüngst auf meiner alten Dienststelle hörte - und man kennt mich dort noch immer - habe ich zurückgefragt
"Kannst Du mir sagen, wo und wie man das beantragen kann? Das geht nämlich nirgendwo. Über "Muss" braucht man daher gar nicht zu reden."
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Antwort #11 - 06.09.2025 um 12:47:21
 
Hat die georgische Heiratsurkunde eine Apostille?
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Antwort #12 - 08.09.2025 um 00:55:38
 
Mit Apostille und Übersetzung ist die Urkunde in Deutschland genauso gültig wie eine deutsche Heiratsurkunde, eine Anerkennung gibt es nicht. Für eine Nachbeurkundung braucht es die Geburtsurkunde des ausländischen Partners, mit Apostille natürlich. Die Nachbarurkundung ist aber eigentlich in keinem Szenario nötig, ich mache sie für meine Frau, um ihr meinen Namen zu geben. Für ein reines ändern des Ehestatus ist nur die Urkunde erforderlich.
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Antwort #13 - 08.09.2025 um 01:23:00
 
@BürokratieFeind

Das ist teilweise grob falsch.

Die Apostille beweist die Echtheit der Urkunde. Also dass die angegebene Behörde die Urkunde ausgestellt hat. Ob die Behörde dazu aufgrund der sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit oder gar wegen dem Sachverhalt überhaupt dazu befugt war, wird nicht nachgewiesen.Nur das erstmal klarzustellen.

Philippinische Urkunden mit Apostillen werden von Deutschland nicht als Nachweis der Echtheit anerkannt. Es gilt weiterhin das Legalisationsverfahren.

BürokratieFeind schrieb am 08.09.2025 um 00:55:38:
ich mache sie für meine Frau, um ihr meinen Namen zu geben. 

Warum? Für die Namenserklärung gibt es keine Pflicht zur Nachbeurkundung.
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Antwort #14 - 08.09.2025 um 12:01:41
 
BürokratieFeind schrieb am 08.09.2025 um 00:55:38:
Mit Apostille und Übersetzung ist die Urkunde in Deutschland genauso gültig wie eine deutsche Heiratsurkunde,

Rechtlich ist jede deutsche Behörde berechtigt, die Gültigkeit einer Urkunde anzuzweifeln und weitere Nachweise zu fordern.
Wie Petersburger richtig schreibt, gibt es keine formelle Anerkennung der ausländischen Eheschließung, sofern diese entweder nach Ortsform am Eheschließungsort oder nach den jeweiligen Heimatrechten formgültig geschlossen ist.
Und da ist der Haken bei der Sache - denn die Vorfrage des Standesamtes/der Ausländerbehörde dürfte lauten: Waren beide Eheschließenden wirklich nicht verheiratet, also ledig oder geschieden oder ... - die Problematik mit dem Familienstand auf den Philippinen ist auch hier bekannt - und konnten daher nach Ortsform/jeweiligen Heimatrecht heiraten?
(Dieses Problem gab es übrigens jahrelang mit dänischen Eheschließungen, da dort keine Nachweise gefordert worden sind.)

Zitat:
eine Anerkennung gibt es nicht.
Nein, aber auch nicht das Recht, dass fraglos hingenommen wird, dass alles formgerecht gelaufen ist, jede Behörde kann und soll hier selbständig ermitteln. Daher empfehle ich, auch wenn dies nicht verpflichtend ist, eine Nachbeurkundung.

Zitat:
Für eine Nachbeurkundung braucht es die Geburtsurkunde des ausländischen Partners, mit Apostille natürlich.

Diese Aussage kannst du nicht verallgemeinern, da es je nach Staatsangehörigkeit, Geburtsstaat, familiärer Lebensgeschichte, usw. ganz verschiedene Unterlagen sein können, mit Apostille, Legalisation oder sogar einer Urkundenüberprüfung.   
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Antwort #15 - 08.09.2025 um 12:09:35
 
Petersburger schrieb am 06.09.2025 um 09:28:46:
Um das wieder mal klar zu sagen:

Eine Anerkennung von Eheschließungen im Ausland gibt es in Deutschland nicht!

Jede im Ausland geschlossene Ehe,
die nach der Ortsform korrekt geschlossen wurde,
ist grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt, ohne dass irgendeine deutsche Behörde das vorher feststellen, entscheiden, festlegen oder auch nur bestätigen muss.

Ergänzung: oder nach dem jeweiligen Heimatrecht der Eheschließenden

zum von mir rot markierten Text:
Wenn jedoch eine deutsche Behörde Zweifel hat, ob Ortsform/Heimatrecht eingehalten worden sind, weil z.B. rein auf die Behauptung, ledig zu sein, eine Eheschließung erfolgt ist und daran Zweifel bestehen, dann wird nicht die Urkunde angezweifelt, sondern die Vorfrage gestellt, ob die Eheschließung überhaupt nach Ortsform/Heimatrecht hätte geschlossen werden dürfen.





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Antwort #16 - 08.09.2025 um 12:34:23
 
Tina05 schrieb am 08.09.2025 um 12:09:35:
Wenn jedoch eine deutsche Behörde Zweifel hat, ob Ortsform/Heimatrecht eingehalten worden sind, weil z.B. rein auf die Behauptung, ledig zu sein, eine Eheschließung erfolgt ist und daran Zweifel bestehen, dann wird nicht die Urkunde angezweifelt, sondern die Vorfrage gestellt, ob die Eheschließung überhaupt nach Ortsform/Heimatrecht hätte geschlossen werden dürfen.


Wirklich die Beste Antwort bis jetzt.
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Antwort #17 - 08.09.2025 um 12:41:28
 
Herzlichen Dank euch allen!

Die zuständige Sachbearbeiterin ist voraussichtlich morgen wieder im Dienst und ich werde versuchen, dass Gespräch mit ihr zu suchen. Auch wenn ich mir nach den Antworten hier wenig Hoffnung mache.

Ich habe auf der Webiste des Auswärtigen Amts https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/04-heirat-ausl-gue... auch noch etwas gefunden, was in Richtung Tinas Antwort geht.

Ich befürchte wenn die Sachbearbeiterin darauf besteht, wird mir nichts anderes übrig bleiben als die Dokumente (dann direkt mit Geburtsurkunde) irgendwie von Deutschland aus zu beschaffen. Ich glaube nicht, dass die Ausländerbehörde ihr ohne die "Registrierung" eine Aufenthaltsgenehmigung austellt.

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Antwort #18 - 08.09.2025 um 13:19:14
 
Sie können es aber auch nicht pauschal ablehnen.
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Antwort #19 - 09.09.2025 um 17:07:24
 
Hallo zusammen,

die Lage stellt sich nach dem heutigen Gespräch wie folgt dar:

Ausländerbehörde möchte den Aufenthaltstitel nur ausstellen, wenn die Ehe im Melderegister registriert wird.

Die für das Melderegister zuständige Sachbearbeiterin im Bürgeramt will die Ehe so nicht einfach registrieren, da meine Frau zwar gemeldet ist, ihr Status jedoch nicht als ledig sondern als unbekannt geführt wird. Um die Ehe im Melderegister zu registrieren, benötigt sie nach Rücksprache mit dem Standesamt eine aktuelle, legalisierte und übersetze Ledigkeitsbescheinigung.

Von diesen Positionen gibt es auch kein Abweichen. Ich kann beide ja auch durchaus verstehen, nur die Kosten und der Aufwand um eine völlig banale Aussage (Datenbankeintrags (sie ist ledig)) für eine deutsche Behörde rechtssicher zu machen (Papierform, Legalisation und Übersetzung) sind schon Wahnsinn.
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Antwort #20 - 09.09.2025 um 17:28:14
 
Kann sie ihren Familienstand bei der philippinischen Botschaft ändern?
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Antwort #21 - 09.09.2025 um 17:48:13
 
Der Vorteil wäre dass man dann die Ehe in D direkt beim Standesamt auch nachbeurkunden lassen kann. Wäre praktisch sollten mal Kinder kommen.

Blöd ist der ganze Prozess wird jetzt 2-3 Monate dauern. Da sollte man wenn der jetzige AT nicht mehr so lange gültig ist mit der ABH sprechen .

@aras wenn sie den ändern will dort dann will denke ich das Bürgerbüro das legalisierte Report of Marriage gehe ich mal von aus. Das müsste erst bei der PSA registriert werden. Somit würde sich der Prozess noch länger hinziehen. Wobei sie dafür dann beim phil Konsulat eine Ledigkeitsbescheinigung auch Brauch, zwar nur "einfach" und nicht legalisiert natürlich würde aber trotzdem benötigt.

Dass das Bürgeramt das nicht jetzt schon will verstehe ich. Man kann ja niemand zwingen die Ehe im Heimatland zu registrieren daher wohl die ledigkeitsbescheinigung.

Wie schon geschrieben. Wäre sie jetzt auf den Philippinen und würde jetzt ein FzF Visum wollen wären diese Unterlagen (ledigkeitsbescheinigung) auch notwendig.
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Antwort #22 - 09.09.2025 um 19:59:30
 
Wie will die Frau denn jetzt eine Ledigkeitsbescheinigung bekommen? Sie ist doch jetzt verheiratet.
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Antwort #23 - 10.09.2025 um 15:45:28
 
Handsome schrieb am 09.09.2025 um 17:07:24:
Ich kann beide ja auch durchaus verstehen, nur die Kosten und der Aufwand um eine völlig banale Aussage (Datenbankeintrags (sie ist ledig)) für eine deutsche Behörde rechtssicher zu machen (Papierform, Legalisation und Übersetzung) sind schon Wahnsinn.
Dieser "banale" Datenbankeintrag zieht halt einen Rattenschwanz hinter sich her, denn die Daten des Meldeamtes sind Grundlage für viele weitere Behörden, u.a. Finanzamt, ABH,... und ehrlich gesagt erwarte ich, dass Behörden in Deutschland nicht noch mehr Angaben einfach auf Zuruf eintragen als sie sowieso schon oft genug tun (müssen). 

Leider führt der vermeintlich "einfache Weg" über eine Eheschließung in einem Drittstaat die als  schwierig angesehenen Regeln in Deutschland zu umgehen immer wieder nicht zum gewünschten Ergebnis, denn allzu oft müssen die für Deutschland notwendigen Unterlagen z.B. für die Nachbeurkundung oder hier die Änderung des unbekannten Familienstandes in ledig und dann verheiratet doch noch besorgt werden.

Ich würde mich an deiner Stelle parallel beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung eurer Eheschließung gebraucht werden, und diese dann "im gleichen Aufwasch" auch besorgen. Könnte euch später das Leben erleichtern.
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Antwort #24 - 18.09.2025 um 17:11:30
 
Aras schrieb am 09.09.2025 um 17:28:14:
Kann sie ihren Familienstand bei der philippinischen Botschaft ändern?


Hallo Aras,
das weiß ich nicht. Denke das Prozedere wäre auch relativ umständlich und ich weiß auch nicht, inwieweit dies dann von den lokalen Behörden hier anerkannt würde.
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Antwort #25 - 18.09.2025 um 17:16:31
 
roseforest schrieb am 09.09.2025 um 17:48:13:
Der Vorteil wäre dass man dann die Ehe in D direkt beim Standesamt auch nachbeurkunden lassen kann. Wäre praktisch sollten mal Kinder kommen.

Blöd ist der ganze Prozess wird jetzt 2-3 Monate dauern. Da sollte man wenn der jetzige AT nicht mehr so lange gültig ist mit der ABH sprechen .

@aras wenn sie den ändern will dort dann will denke ich das Bürgerbüro das legalisierte Report of Marriage gehe ich mal von aus. Das müsste erst bei der PSA registriert werden. Somit würde sich der Prozess noch länger hinziehen. Wobei sie dafür dann beim phil Konsulat eine Ledigkeitsbescheinigung auch Brauch, zwar nur "einfach" und nicht legalisiert natürlich würde aber trotzdem benötigt.

Dass das Bürgeramt das nicht jetzt schon will verstehe ich. Man kann ja niemand zwingen die Ehe im Heimatland zu registrieren daher wohl die ledigkeitsbescheinigung.

Wie schon geschrieben. Wäre sie jetzt auf den Philippinen und würde jetzt ein FzF Visum wollen wären diese Unterlagen (ledigkeitsbescheinigung) auch notwendig.


Danke für den Tipp. Mit dem ABH hatten wir im Vorfeld schon gesprochen und das Visum wurde vorsorglich bis zur Entscheidung der Urkundeprüfung verlängert. Das läuft noch bis Januar.

Haben die Ledigkeitsbescheinigung beantragt und sie liegt auch immerhin schon bei der DFA in Manila  Smiley
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Antwort #26 - 18.09.2025 um 17:23:32
 
Tina05 schrieb am 10.09.2025 um 15:45:28:
Dieser "banale" Datenbankeintrag zieht halt einen Rattenschwanz hinter sich her, denn die Daten des Meldeamtes sind Grundlage für viele weitere Behörden, u.a. Finanzamt, ABH,... und ehrlich gesagt erwarte ich, dass Behörden in Deutschland nicht noch mehr Angaben einfach auf Zuruf eintragen als sie sowieso schon oft genug tun (müssen). 

Leider führt der vermeintlich "einfache Weg" über eine Eheschließung in einem Drittstaat die als  schwierig angesehenen Regeln in Deutschland zu umgehen immer wieder nicht zum gewünschten Ergebnis, denn allzu oft müssen die für Deutschland notwendigen Unterlagen z.B. für die Nachbeurkundung oder hier die Änderung des unbekannten Familienstandes in ledig und dann verheiratet doch noch besorgt werden.

Ich würde mich an deiner Stelle parallel beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung eurer Eheschließung gebraucht werden, und diese dann "im gleichen Aufwasch" auch besorgen. Könnte euch später das Leben erleichtern.


Hab ich leider nicht gemacht. Ich hoffe jetzt einfach mal, dass die Unterlagen so ausreichen. Schließlich war das Standesamt die ganze Zeit involviert und hat dem Bürgeramt gesagt, welche Unterlagen für die Registrierung notwendig sind. Ansonsten können wir die Unterlagen dann auch besorgen, wenn wir auf den Phillipinen sind
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Antwort #27 - 18.09.2025 um 17:24:12
 
lottchen schrieb am 09.09.2025 um 19:59:30:
Wie will die Frau denn jetzt eine Ledigkeitsbescheinigung bekommen? Sie ist doch jetzt verheiratet.


Auf den Phillipinen ist die Ehe auch noch nicht registriert. Somit müsste sie dort noch als ledig gelten.
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Antwort #28 - 18.09.2025 um 18:50:29
 
Handsome schrieb am 18.09.2025 um 17:16:31:
Haben die Ledigkeitsbescheinigung beantragt und sie liegt auch immerhin schon bei der DFA in Manila  Smiley


dann muss jetzt jemand zur dfa-oca und die Gebühr bezahlen.
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Antwort #29 - 18.09.2025 um 22:10:54
 
Handsome schrieb am 18.09.2025 um 17:24:12:
Auf den Phillipinen ist die Ehe auch noch nicht registriert. Somit müsste sie dort noch als ledig gelten.

Ich sehe immer noch keinen Sinn darin, sich mit heutigem Datum eine Ledigkeitsbescheinigung zu besorgen wenn man doch vor z.B. einem Monat geheiratet hat. Die Bescheinigung ist doch dann trotzdem falsch. Und welche hiesige Behörde  soll denn mit einer solch falschen Bescheinigung was anfangen können?
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Antwort #30 - 18.09.2025 um 22:18:15
 
Dann kann das deutsche Standesamt eine Bigamie ausschließen...
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Antwort #31 - 18.09.2025 um 22:38:32
 
genau. wie schon geschrieben hätte die Botschaft für das FzF Visum diese auch gebraucht. so kann sichergestellt werden dass die Dame nicht längst auf den Philippinen verheiratet ist.

zitat checkliste:
"• Falls Sie die Ehe im Ausland geschlossen
haben: legalisiertes PSA Index Certificate
CRS Form No.4 (CENOMAR)-
Ausstellung innerhalb der letzten sechs
Monate vor Visa-Termin"

also für mich schon nachvollziebar.. auch wenn ich persönlich glaube dass das hier einfach "blöd" gelaufen ist. ich kenne es in der regel so dass wenn man bei ersten Wohnsitzanmeldung "ledig" sagt das auch eingetragen wird ohne grossartige Nachweise. oder habt ihr andere Erfahrungen ?

und nochmal der Hinweis: die GU gleich mit legalisieren lassen
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« Zuletzt geändert: 18.09.2025 um 22:49:04 von roseforest »  
 
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Antwort #32 - 19.09.2025 um 04:43:39
 
Soweit ich das verstanden habe lebte die Ehefrau bereits mit Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs in Deutschland. Also insofern gab es kein FZF Visumverfahren.

Es gibt kein globales Zentralstandesamt. Und jeden zu nötigen, eine Ledigkeitsbescheinigung o.ä. zu bringen, wäre ne teure Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

Wenn ich in Deutschland heirate oder geschieden werde kriegt mein Geburtsstandesamt einen Hinweis und schreibt es in mein Geburtsregistereintrag. Darum immer auch die Forderung nach der beglaubigten Kopie vom Geburtsregistereintrag wenn man heiraten möchte.

Ich kann aber in anderen Staaten heiraten oder scheiden lassen und mein Geburtsstandesamt bekommt nix mit.

Etwas was nicht ist, kann man schlecht beweisen. Vgl. Ermächtigungsgrundlage für Verwaltungshandeln.

Aber ein Betroffener hat ggf. Interesse aus dem Umstand der Heirat Rechte und Ansprüche geltend zu machen.

Kurz: Ledigkeit ist eine negative Feststellung aber Verheiratet-sein ist eine positive Feststellung.

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Antwort #33 - 19.09.2025 um 16:28:50
 
@aras was genau möchtest du damit dem TE sagen?

Ab nächsten Monat gibt es übrigens eine Änderung im Verfahren. ob das nun einfacher und schneller wird werden wir sehen

"Ab Oktober 2025 werden öffentliche Urkunden aus den Philippinen von der deutschen Botschaft nur noch legalisiert, wenn der Urkundeninhaber zuvor das Dokument mit der Papier-Apostille eingeholt hat.

Der mit den philippinischen Außenministerium etablierte „geschlossene Prozess“ wird zum 30. September 2025 beendet.

Beantragen Sie die Papierpostille ab Oktober 2025 ausschließlich direkt auf der Webseite https://www.apostille.gov.ph/. Für die meisten öffentlichen Urkunden aus den Philippinen können Sie dort die Online-Beantragung wählen.

Die Botschaft wird die Hinweise zum weiteren Verfahrensgang für die Einholung der Legalisation zeitnah auf ihrer Homepage aktualisieren.

Hinweis: Unterlagen, die bis zum 30. September 2025 im „geschlossenen Prozess“ bestellt wurden, werden in diesem Verfahren abgearbeitet." quelle Webseite DBM

ich würde das beobachten evtl ab Oktober nochmal anstossen. Letztes jahr bei der Änderung von der Urkundenprüfung zur Legalisation hatte sich das jedenfalls oft gelohnt.
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Antwort #34 - 19.09.2025 um 17:10:52
 
Du hattest geschrieben, dass beim Meldeamt bei Wohnsitzanmeldung ledig eingetragen wird ohne große Nachweise.

Ich wollte darauf hinaus, das es keinen 100% Nachweis der Ledigkeit gibt. Es gibt aber einen Nachweis dass man geheiratet hat.

Der Thread zeigt es doch deutlich: Die Pinay holt einen Ledigkeitsnachweis, ist aber de jure verheiratet.

Der Familienstand mit ledig ist auch egal, da man daraus keine besonderen Rechte ableiten kann. Aber bei verheiratet schon.

Insofern ist es klar, dass die Eintragung als ledig ohne Nachweise erfolgt.

Hier geht es darum, dass man verheiratet eintragen will. Die Behörde will den Ledigkeitsnachweis ja nicht um die Ledigkeit in das Melderegister einzutragen sondern will prüfen, ob jetzt kein Schmu bei der Ehe vorliegt.

Sobald der Ledigkeitsnachweis vorliegt, sind die Beamten glücklich und tragen nicht nur verheiratet ein sondern gewähren gerne die damit verbundenen Rechte Zwinkernd.

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Antwort #35 - 19.09.2025 um 18:12:08
 
@aras danke für die Rückmeldung.

wenn er jetzt die GU und Ledigkeitsbescheinigung legalisieren lässt hat er alle Urkunden die es auch für die Heirat in D gebraucht hatte Zwinkernd.

trotzdem war die Idee mit Georgien offenbar ja nicht schlecht, er schrieb ja die ABH hat jetzt erstmal ein paar Monate bis zur Klärung verlängert 👍 deutlich besser als wenn sie zurück fliegen müsste erstmal .

nur was ich mich frage: angenommen sie würde den AT beantragen und besteht auf eine Entscheidung. mit welcher Begründung will die ABH ablehnen ?

das soll ja auch ggf anderen helfen finde ich Smiley
Nach ende des AT für Sprachkurs hätte sie ja einfach eine Ausbildung anfangen können dann wäre das Thema eh erledigt und man hätte ganz "einfach" in D heiraten können..

oder war das Visum für den Sprachkurs auch von dir Initiiert? dann war das alles doch recht schlau Smiley hätte man die legalisation halt nur schon vor 2-3 monaten starten sollen. irgendwann fällt es sowieso auf die "füsse"..spätestens wenn Kinder kommen will das StA die Unterlagen
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Antwort #36 - 15.11.2025 um 11:25:57
 
Hallo zusammen,

nochmals vielen Dank euch allen für die Ratschläge  Smiley

Es hat alles geklappt und die Ehe wurde erfolgreich registriert und der elektronische Aufenthaltstitel wurde beantragt und liegt hoffentlich bald vor.

Der ganze Prozess hat knapp 2 Monate gedauert und ich habe insgesamt knapp 235 Euro bezahlt (nur für das CENOMAR, die Geburtsurkunde holen wir nächstes Jahr wenn wir eh auf den Phillipinen sind). Das war aber nur so "günstig" und ging so schnell, weil Bekannte uns vor Ort geholfen haben. Mit agency also noch deutlich teurer.

Dem Übersetzer reicht übrigens ein Foto aus, es ist nicht nötig die Originale zu senden. So lassen sich Zeit und kosten sparen. Die geforderten Honorare schwanken auch stark, so dass sich ein Vergleich lohnt. Vielleicht hilft das ja noch irgendwem.

VG und ein schönes Wochenende  Smiley
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Antwort #37 - 15.11.2025 um 11:28:15
 
Herzlichen Glückwunsch und danke für deinen Erfahrungsbericht
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Antwort #38 - 13.02.2026 um 01:30:12
 
Aras schrieb am 08.09.2025 um 01:23:00:
@BürokratieFeind

Warum? Für die Namenserklärung gibt es keine Pflicht zur Nachbeurkundung.


Das dürfte stimmen, das Standesamt hier meinte aber, das wäre vom Aufwand dasselbe und da habe ich mich für die deutsche Heiratsurkunde aus Bequemlichkeit entschieden. Das ganze hat am Ende 220€ gekostet, nicht schön, aber jetzt ist es geregelt.
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