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Anerkennung Georgischer Eheurkunde (Gelesen: 5.808 mal)
Tina05
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Antwort #15 - 08.09.2025 um 12:09:35
 
Petersburger schrieb am 06.09.2025 um 09:28:46:
Um das wieder mal klar zu sagen:

Eine Anerkennung von Eheschließungen im Ausland gibt es in Deutschland nicht!

Jede im Ausland geschlossene Ehe,
die nach der Ortsform korrekt geschlossen wurde,
ist grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt, ohne dass irgendeine deutsche Behörde das vorher feststellen, entscheiden, festlegen oder auch nur bestätigen muss.

Ergänzung: oder nach dem jeweiligen Heimatrecht der Eheschließenden

zum von mir rot markierten Text:
Wenn jedoch eine deutsche Behörde Zweifel hat, ob Ortsform/Heimatrecht eingehalten worden sind, weil z.B. rein auf die Behauptung, ledig zu sein, eine Eheschließung erfolgt ist und daran Zweifel bestehen, dann wird nicht die Urkunde angezweifelt, sondern die Vorfrage gestellt, ob die Eheschließung überhaupt nach Ortsform/Heimatrecht hätte geschlossen werden dürfen.





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Antwort #16 - 08.09.2025 um 12:34:23
 
Tina05 schrieb am 08.09.2025 um 12:09:35:
Wenn jedoch eine deutsche Behörde Zweifel hat, ob Ortsform/Heimatrecht eingehalten worden sind, weil z.B. rein auf die Behauptung, ledig zu sein, eine Eheschließung erfolgt ist und daran Zweifel bestehen, dann wird nicht die Urkunde angezweifelt, sondern die Vorfrage gestellt, ob die Eheschließung überhaupt nach Ortsform/Heimatrecht hätte geschlossen werden dürfen.


Wirklich die Beste Antwort bis jetzt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #17 - 08.09.2025 um 12:41:28
 
Herzlichen Dank euch allen!

Die zuständige Sachbearbeiterin ist voraussichtlich morgen wieder im Dienst und ich werde versuchen, dass Gespräch mit ihr zu suchen. Auch wenn ich mir nach den Antworten hier wenig Hoffnung mache.

Ich habe auf der Webiste des Auswärtigen Amts https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/04-heirat-ausl-gue... auch noch etwas gefunden, was in Richtung Tinas Antwort geht.

Ich befürchte wenn die Sachbearbeiterin darauf besteht, wird mir nichts anderes übrig bleiben als die Dokumente (dann direkt mit Geburtsurkunde) irgendwie von Deutschland aus zu beschaffen. Ich glaube nicht, dass die Ausländerbehörde ihr ohne die "Registrierung" eine Aufenthaltsgenehmigung austellt.

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Antwort #18 - 08.09.2025 um 13:19:14
 
Sie können es aber auch nicht pauschal ablehnen.
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Antwort #19 - 09.09.2025 um 17:07:24
 
Hallo zusammen,

die Lage stellt sich nach dem heutigen Gespräch wie folgt dar:

Ausländerbehörde möchte den Aufenthaltstitel nur ausstellen, wenn die Ehe im Melderegister registriert wird.

Die für das Melderegister zuständige Sachbearbeiterin im Bürgeramt will die Ehe so nicht einfach registrieren, da meine Frau zwar gemeldet ist, ihr Status jedoch nicht als ledig sondern als unbekannt geführt wird. Um die Ehe im Melderegister zu registrieren, benötigt sie nach Rücksprache mit dem Standesamt eine aktuelle, legalisierte und übersetze Ledigkeitsbescheinigung.

Von diesen Positionen gibt es auch kein Abweichen. Ich kann beide ja auch durchaus verstehen, nur die Kosten und der Aufwand um eine völlig banale Aussage (Datenbankeintrags (sie ist ledig)) für eine deutsche Behörde rechtssicher zu machen (Papierform, Legalisation und Übersetzung) sind schon Wahnsinn.
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Aras
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Antwort #20 - 09.09.2025 um 17:28:14
 
Kann sie ihren Familienstand bei der philippinischen Botschaft ändern?
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Antwort #21 - 09.09.2025 um 17:48:13
 
Der Vorteil wäre dass man dann die Ehe in D direkt beim Standesamt auch nachbeurkunden lassen kann. Wäre praktisch sollten mal Kinder kommen.

Blöd ist der ganze Prozess wird jetzt 2-3 Monate dauern. Da sollte man wenn der jetzige AT nicht mehr so lange gültig ist mit der ABH sprechen .

@aras wenn sie den ändern will dort dann will denke ich das Bürgerbüro das legalisierte Report of Marriage gehe ich mal von aus. Das müsste erst bei der PSA registriert werden. Somit würde sich der Prozess noch länger hinziehen. Wobei sie dafür dann beim phil Konsulat eine Ledigkeitsbescheinigung auch Brauch, zwar nur "einfach" und nicht legalisiert natürlich würde aber trotzdem benötigt.

Dass das Bürgeramt das nicht jetzt schon will verstehe ich. Man kann ja niemand zwingen die Ehe im Heimatland zu registrieren daher wohl die ledigkeitsbescheinigung.

Wie schon geschrieben. Wäre sie jetzt auf den Philippinen und würde jetzt ein FzF Visum wollen wären diese Unterlagen (ledigkeitsbescheinigung) auch notwendig.
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Antwort #22 - 09.09.2025 um 19:59:30
 
Wie will die Frau denn jetzt eine Ledigkeitsbescheinigung bekommen? Sie ist doch jetzt verheiratet.
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Antwort #23 - 10.09.2025 um 15:45:28
 
Handsome schrieb am 09.09.2025 um 17:07:24:
Ich kann beide ja auch durchaus verstehen, nur die Kosten und der Aufwand um eine völlig banale Aussage (Datenbankeintrags (sie ist ledig)) für eine deutsche Behörde rechtssicher zu machen (Papierform, Legalisation und Übersetzung) sind schon Wahnsinn.
Dieser "banale" Datenbankeintrag zieht halt einen Rattenschwanz hinter sich her, denn die Daten des Meldeamtes sind Grundlage für viele weitere Behörden, u.a. Finanzamt, ABH,... und ehrlich gesagt erwarte ich, dass Behörden in Deutschland nicht noch mehr Angaben einfach auf Zuruf eintragen als sie sowieso schon oft genug tun (müssen). 

Leider führt der vermeintlich "einfache Weg" über eine Eheschließung in einem Drittstaat die als  schwierig angesehenen Regeln in Deutschland zu umgehen immer wieder nicht zum gewünschten Ergebnis, denn allzu oft müssen die für Deutschland notwendigen Unterlagen z.B. für die Nachbeurkundung oder hier die Änderung des unbekannten Familienstandes in ledig und dann verheiratet doch noch besorgt werden.

Ich würde mich an deiner Stelle parallel beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung eurer Eheschließung gebraucht werden, und diese dann "im gleichen Aufwasch" auch besorgen. Könnte euch später das Leben erleichtern.
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Antwort #24 - 18.09.2025 um 17:11:30
 
Aras schrieb am 09.09.2025 um 17:28:14:
Kann sie ihren Familienstand bei der philippinischen Botschaft ändern?


Hallo Aras,
das weiß ich nicht. Denke das Prozedere wäre auch relativ umständlich und ich weiß auch nicht, inwieweit dies dann von den lokalen Behörden hier anerkannt würde.
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Antwort #25 - 18.09.2025 um 17:16:31
 
roseforest schrieb am 09.09.2025 um 17:48:13:
Der Vorteil wäre dass man dann die Ehe in D direkt beim Standesamt auch nachbeurkunden lassen kann. Wäre praktisch sollten mal Kinder kommen.

Blöd ist der ganze Prozess wird jetzt 2-3 Monate dauern. Da sollte man wenn der jetzige AT nicht mehr so lange gültig ist mit der ABH sprechen .

@aras wenn sie den ändern will dort dann will denke ich das Bürgerbüro das legalisierte Report of Marriage gehe ich mal von aus. Das müsste erst bei der PSA registriert werden. Somit würde sich der Prozess noch länger hinziehen. Wobei sie dafür dann beim phil Konsulat eine Ledigkeitsbescheinigung auch Brauch, zwar nur "einfach" und nicht legalisiert natürlich würde aber trotzdem benötigt.

Dass das Bürgeramt das nicht jetzt schon will verstehe ich. Man kann ja niemand zwingen die Ehe im Heimatland zu registrieren daher wohl die ledigkeitsbescheinigung.

Wie schon geschrieben. Wäre sie jetzt auf den Philippinen und würde jetzt ein FzF Visum wollen wären diese Unterlagen (ledigkeitsbescheinigung) auch notwendig.


Danke für den Tipp. Mit dem ABH hatten wir im Vorfeld schon gesprochen und das Visum wurde vorsorglich bis zur Entscheidung der Urkundeprüfung verlängert. Das läuft noch bis Januar.

Haben die Ledigkeitsbescheinigung beantragt und sie liegt auch immerhin schon bei der DFA in Manila  Smiley
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Antwort #26 - 18.09.2025 um 17:23:32
 
Tina05 schrieb am 10.09.2025 um 15:45:28:
Dieser "banale" Datenbankeintrag zieht halt einen Rattenschwanz hinter sich her, denn die Daten des Meldeamtes sind Grundlage für viele weitere Behörden, u.a. Finanzamt, ABH,... und ehrlich gesagt erwarte ich, dass Behörden in Deutschland nicht noch mehr Angaben einfach auf Zuruf eintragen als sie sowieso schon oft genug tun (müssen). 

Leider führt der vermeintlich "einfache Weg" über eine Eheschließung in einem Drittstaat die als  schwierig angesehenen Regeln in Deutschland zu umgehen immer wieder nicht zum gewünschten Ergebnis, denn allzu oft müssen die für Deutschland notwendigen Unterlagen z.B. für die Nachbeurkundung oder hier die Änderung des unbekannten Familienstandes in ledig und dann verheiratet doch noch besorgt werden.

Ich würde mich an deiner Stelle parallel beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung eurer Eheschließung gebraucht werden, und diese dann "im gleichen Aufwasch" auch besorgen. Könnte euch später das Leben erleichtern.


Hab ich leider nicht gemacht. Ich hoffe jetzt einfach mal, dass die Unterlagen so ausreichen. Schließlich war das Standesamt die ganze Zeit involviert und hat dem Bürgeramt gesagt, welche Unterlagen für die Registrierung notwendig sind. Ansonsten können wir die Unterlagen dann auch besorgen, wenn wir auf den Phillipinen sind
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Antwort #27 - 18.09.2025 um 17:24:12
 
lottchen schrieb am 09.09.2025 um 19:59:30:
Wie will die Frau denn jetzt eine Ledigkeitsbescheinigung bekommen? Sie ist doch jetzt verheiratet.


Auf den Phillipinen ist die Ehe auch noch nicht registriert. Somit müsste sie dort noch als ledig gelten.
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Antwort #28 - 18.09.2025 um 18:50:29
 
Handsome schrieb am 18.09.2025 um 17:16:31:
Haben die Ledigkeitsbescheinigung beantragt und sie liegt auch immerhin schon bei der DFA in Manila  Smiley


dann muss jetzt jemand zur dfa-oca und die Gebühr bezahlen.
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Antwort #29 - 18.09.2025 um 22:10:54
 
Handsome schrieb am 18.09.2025 um 17:24:12:
Auf den Phillipinen ist die Ehe auch noch nicht registriert. Somit müsste sie dort noch als ledig gelten.

Ich sehe immer noch keinen Sinn darin, sich mit heutigem Datum eine Ledigkeitsbescheinigung zu besorgen wenn man doch vor z.B. einem Monat geheiratet hat. Die Bescheinigung ist doch dann trotzdem falsch. Und welche hiesige Behörde  soll denn mit einer solch falschen Bescheinigung was anfangen können?
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