Handsome schrieb am 09.09.2025 um 17:07:24:Ich kann beide ja auch durchaus verstehen, nur die Kosten und der Aufwand um eine völlig banale Aussage (Datenbankeintrags (sie ist ledig)) für eine deutsche Behörde rechtssicher zu machen (Papierform, Legalisation und Übersetzung) sind schon Wahnsinn.
Dieser "banale" Datenbankeintrag zieht halt einen Rattenschwanz hinter sich her, denn die Daten des Meldeamtes sind Grundlage für viele weitere Behörden, u.a. Finanzamt,
ABH,... und ehrlich gesagt erwarte ich, dass Behörden in Deutschland nicht noch mehr Angaben einfach auf Zuruf eintragen als sie sowieso schon oft genug tun (müssen).
Leider führt der vermeintlich "einfache Weg" über eine Eheschließung in einem Drittstaat die als schwierig angesehenen Regeln in Deutschland zu umgehen immer wieder nicht zum gewünschten Ergebnis, denn allzu oft müssen die für Deutschland notwendigen Unterlagen z.B. für die Nachbeurkundung oder hier die Änderung des unbekannten Familienstandes in ledig und dann verheiratet doch noch besorgt werden.
Ich würde mich an deiner Stelle parallel beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung eurer Eheschließung gebraucht werden, und diese dann "im gleichen Aufwasch" auch besorgen. Könnte euch später das Leben erleichtern.